Zum Inhalt wechseln


Foto

Wie Umfangreich werden Publikationen von kleinen Verlagen, "selbstorganisierter Druck" und Book on Demand gesammelt?

DNB Deutsche Nationalbibliothek Sammelauftrag Pflichtexemplar

  • Bitte melde dich an um zu Antworten
30 Antworten in diesem Thema

#1 Weltraumschrott

Weltraumschrott

    Cybernaut

  • Mitglieder
  • PIPPIPPIP
  • 304 Beiträge
  • Geschlecht:männlich

Geschrieben 18 Juni 2020 - 13:30

Hallo zusammen,

ich beschäftige mich aktuell mit dem Sammelauftrag der Deutschen Nationalbibliothek (DNB). Ein Auftrag der DNB ist vereinfacht formuliert, alle in Deutschland und in deutscher Sprache veröffentlichten Medienwerke zu sammeln, inklusive digitalen Publikationen, inklusive Print on Demand (Genaueres dazu hier: https://www.dnb.de/D...eln_node.html).

Meine Vermutung ist, dass die DNB bei kleinen Verlagen und bei Selbstverlegern etc. das Verfahren so gestaltet, dass sie nur das sammelt, was diese Einrichtungen und Personen ihnen aus eigener Initiative schicken. Ich versuche einzuschätzen, wie viel von den Publikationen, die also in kleiner Auflage publiziert werden, tatsächlich Eingang in die DNB finden.

Falls jemand zu bestimmten Bereichen Angaben machen kann, würde mich die Antwort interessieren.

Falls lieber als PM und auf vertraulicher Basis, ebenfalls gerne.

Besten Dank im Voraus

Schrotti


Bearbeitet von Weltraumschrott, 18 Juni 2020 - 13:30.


#2 Mammut

Mammut

    DerErnstFall Michael Schmidt

  • Mitglieder
  • PIPPIPPIPPIPPIP
  • 8.020 Beiträge
  • Geschlecht:männlich
  • Wohnort:In der Mitte

Geschrieben 18 Juni 2020 - 13:56

Wenn das Buch eine ISBN hat, musst du normalerweise zwei Exemplare abtreten Bei den Büchern von Amazon wird das nicht verlangt.

#3 My.

My.

    Temponaut

  • Mitglieder
  • PIPPIPPIPPIPPIP
  • 14.000 Beiträge
  • Geschlecht:unbekannt

Geschrieben 18 Juni 2020 - 14:10

Die DNB ist durchaus nicht dumm, sondern zusätzlich noch hervorragend organisiert. Die bekommen ihre Daten nicht nur aus dem VLB, sondern auch von Dienstleistern (ich benutze einen solchen und weiß das daher) und großen Anbietern (wie Amazon). PoD-Anbieter wie Books on Demand in Norderstedt, aber auch E-Book-Provider wie bookrix liefern von sich aus ab (BoD jedenfalls, wenn man eine von deren ISBN benutzt).

 

Im Übrigen sind ALLE Publikationen, die in Deutschland erscheinen, ablieferungspflichtig. Darunter fallen auch Fanzines mit 4 Seiten Umfang und einer 20er Auflage (Zahlen = Beispiel). Das propagiere ich schon seit den Achtzigerjahren im letzten Jahrhundert und habe mir damals viele Freunde damit gemacht.

 

Es ist übrigens nicht empfehlenswert, die Ablieferungspflicht zu missachten. Gemäß Â§ 19 (3) des Gesetzes über die Deutsche Nationalbibliothek kann eine Geldbuße für die in diesem Paragrafen beschriebene Ordnungswidrigkeit bis zu 10.000 Euro betragen.

 

My.

 

 

P.S.: Nebst der Ablieferungspflicht gegenüber der Deutschen Nationalbibliothek sind im Übrigen auch Ablieferungspflichten gegenüber Landesbibliotheken zu beachten (z.B. Bayerische Staatsbibliothek in München [Bayern] oder Schleswig-Holsteinische Landesbibliothek in Kiel [Schleswig-Holstein]).

 

 

Ablieferungspflicht:

https://www.dnb.de/D...html#sprg210124

Gesetz über die DNB:

http://www.gesetze-i...dnbg/index.html

Verordnung über die Pflichtablieferung von Medienwerken an die DNB:

http://www.gesetze-i...flav/index.html


Bearbeitet von My., 18 Juni 2020 - 14:10.


#4 My.

My.

    Temponaut

  • Mitglieder
  • PIPPIPPIPPIPPIP
  • 14.000 Beiträge
  • Geschlecht:unbekannt

Geschrieben 18 Juni 2020 - 14:20

Wenn das Buch eine ISBN hat, musst du normalerweise zwei Exemplare abtreten Bei den Büchern von Amazon wird das nicht verlangt.

 

Das ist falsch.

 

My.



#5 Mammut

Mammut

    DerErnstFall Michael Schmidt

  • Mitglieder
  • PIPPIPPIPPIPPIP
  • 8.020 Beiträge
  • Geschlecht:männlich
  • Wohnort:In der Mitte

Geschrieben 18 Juni 2020 - 14:31

Das ist falsch.   My.

Wenn du meinst. Wer bin ich dem Sonderpreis zu widersprechen.

#6 My.

My.

    Temponaut

  • Mitglieder
  • PIPPIPPIPPIPPIP
  • 14.000 Beiträge
  • Geschlecht:unbekannt

Geschrieben 18 Juni 2020 - 14:37

Wenn du meinst. Wer bin ich dem Sonderpreis zu widersprechen.

 

Es ist halt so. Auch die über Amazon/KDP produzierten Bücher landen in der DNB. Nur muss der Selfpublisher sie nicht selbst abliefern, weil er nicht der Verlag ist, sondern Amazon/KDP macht das. Erst wenn du eigene ISBN nutzt, musst du selbst abliefern.

Und die Idee, man müsse nur mit ISBN abliefern, ist eben grundfalsch, denn davon steht nichts im Gesetz und der Verordnung. Es geht um alle Medienwerke, und die Betonung liegt auf "alle".

 

(Es gibt übrigens auch eine Ablieferungspflicht für Musiknoten und Musikaufnahmen [Tonträger!] gegenüber dem Deutschen Musikarchiv der DNB.)

 

My.

 

 

P.S.: Wenn du es mal testen willst: dnb.dnb.de, suche nach "Egobooster", dort findest du einen M. Kempter und eine Alhpa Syntauri Productions (Alhpa ist kein Tippfehler); wenn du Letztere anklickst, findest du noch mehr von M. Kempter. M. Kempter war mein Ehename während meiner ersten Ehe in den 80ern, und der Egobooster (und andere Werke) waren Fanzines, die ich in der Zeit unter dem Namen produzierte. Und natürlich ablieferte. (Die Datenbank der DNB ist hier wie auch bzgl. der Publikationen des SFCD jedoch nicht vollständig, warum auch immer.)


Bearbeitet von My., 18 Juni 2020 - 16:43.


#7 Mammut

Mammut

    DerErnstFall Michael Schmidt

  • Mitglieder
  • PIPPIPPIPPIPPIP
  • 8.020 Beiträge
  • Geschlecht:männlich
  • Wohnort:In der Mitte

Geschrieben 18 Juni 2020 - 15:08

Macht Amazon das. Schön. Das wusste ich nicht.

#8 Weltraumschrott

Weltraumschrott

    Cybernaut

  • Mitglieder
  • PIPPIPPIP
  • 304 Beiträge
  • Geschlecht:männlich

Geschrieben 18 Juni 2020 - 19:18

Hallo,

vielen Dank schonmal für die schnellen Beiträge. Meines Wissens hat die DNB (auch dem Gesetz nach) das Ziel, jedes in Deutschland publizierte Werk und deutschsprachige Werke aus dem Ausland (+ noch Sondersammelbereiche) zu sammeln. Seit 2006 auch "Netzmedien", also Texte, Musik und noch anderes aus dem Internet.

Meine Frage zielte eher darauf ab, wie gut das wohl gelingt - insbesondere in den Bereichen, die ich mir schwierig vorstelle, wie bei Fanszines. My, Du hast es ja angesprochen, dass da nicht alles vollständig ist - was mich nicht wundert.

Die Zahl der Publikationen, die digital publiziert werden, ist jetzt bereits extrem hoch und steigt weiter, sodass die DNB scheinbar stark auf automatisierte Verfahren setzt.

Ich komme übrigens auf das Thema, da ich mich aktuell mit der automatisierten verbalen Sacherschließung (Schlagwortvergabe für den DNB-Katalog und all die (vielen) Bibliotheken, die diese Daten für ihre Kataloge übernehmen) der DNB befasse. Das Projekt automatisierte Sacherschließung für Printmedien lief von 2017-2018 und war ein Schlag ins Wasser: Anders als bei der Stichwortsuche, müssen Schlagwörter genau den Inhalt beschreiben. Das konnte das Programm in vielen Fällen nicht leisten. - Aber das ist ja ein anderes Thema.

 

My, was würdest Du denn schätzen (ganz unverbindlich): Sind eher viele oder wenige Fanzines, die bei der DNB vertreten sind?

Egobooster habe ich übrigens gefunden : )



#9 My.

My.

    Temponaut

  • Mitglieder
  • PIPPIPPIPPIPPIP
  • 14.000 Beiträge
  • Geschlecht:unbekannt

Geschrieben 18 Juni 2020 - 19:44

Die älteste Pflichtstückverordnung für Musiknoten und Musik (Tonträger), die ich fand, stammt von 1973 (!).

 

Dass meine allesamt abgelieferten Fanzines (z.B. "Egobooster") nicht vollständig zu finden sind, liegt vermutlich auch an den von Menschen vorgenommenen Eingaben. Wenn du dir alleine die Produktionen von "Alhpa Syntauri" oder von "M. Kempter" (oder auch M. Haitel älteren Datums) anschaust, wirst du Ungenauigkeiten und Abweichungen in Schreibweisen und aufzufindenden Daten feststellen. Vermutlich sind alle Ausgaben des "Egobooster" vorhanden, aber nicht einheitlich (ich will nicht sagen: systematisch) verzeichnet. Meine Fanzines habe ich jedenfalls immer abgeliefert.

Dazu gehören auch die ANDROMEDA NACHRICHTEN, das ANDROMEDA SF MAGAZIN etc., die ich gemacht (und in den 80ern auch selbst verschickt) habe.

 

Wie andere Fanzinemacher vorgegangen sind, weiß ich nicht. Es gab welche, die sich von meinen Aufklärungen in den 80ern haben überzeugen lassen, es gab aber auch genug andere (Spinner), die der Ansicht waren, das nicht nur nicht machen zu müssen, sondern auch nicht machen zu wollen, damit BND, MAD und Konsorten einen nicht ausspionieren können. Dass die Aufgabe der DNB eine praktisch rein kulturelle ist, haben sie damals nicht verstanden und ich bin sicher, dass es auch heute noch - oder gerade heute, Verschwörungstheorien aller Art sind ja en vogue - Menschen gibt, die hinter allem einfach nur Sachen sehen, die da einfach nicht sind.

 

My.



#10 Valerie J. Long

Valerie J. Long

    Passionaut

  • Buchcrew
  • PIPPIPPIPPIPPIP
  • 3.472 Beiträge
  • Geschlecht:unbekannt
  • Wohnort:Wiesbaden

Geschrieben 18 Juni 2020 - 20:26

Die Abgabepflicht gilt auch für Auslandspublikationen, also deutschsprachige Veröffentlichungen ausländischer Verlage. Anfangs reichte 1 Exemplar. Bei einem der letzten Bücher wurde ich von der DNB angeschrieben, ein weiteres Exemplar nachzuliefern.

#11 Nina

Nina

    Europas repräsentativster Fan ;-)

  • Moderator
  • PIPPIPPIPPIPPIP
  • 3.387 Beiträge
  • Geschlecht:weiblich
  • Wohnort:Leonding

Geschrieben 18 Juni 2020 - 20:56

Die Abgabepflicht gilt auch für Auslandspublikationen, also deutschsprachige Veröffentlichungen ausländischer Verlage. Anfangs reichte 1 Exemplar. Bei einem der letzten Bücher wurde ich von der DNB angeschrieben, ein weiteres Exemplar nachzuliefern.

Davon wüsste ich nichts. Ich habe nachgefragt, wenn ich als Österreicherin ein deutschsprachiges Buch mit ISBN drucken lasse, dann gilt der Verlagsort (der erstgenannte, wenn ein Verlag beispielsweise hauptsächlich in Linz, aber auch in Wien tätig ist, ist die Abgabepflicht die für Oberösterreich), nicht die Nationalität des Autors. Der Autor muss auch nur dann abliefern, wenn er das selbst rausbringt, ansonsten zurücklehnen und den Verlag machen lassen. Ich darf übrigens österreichische ISBNs auch für fremdsprachige Publikationen verwenden und die Pflichtexemplare gehen dann ebenfalls nach Wien und in zwei weitere Bibliotheken im jeweiligen Bundesland. 

 

Bist Du sicher, dass es nicht nur eine höfliche Bitte war, die mit der höflichen Version von "Hab grad keine Lust" beantwortet hätte werden können? - Ich meine, sehr oft wird was als Forderung formuliert/vom Empfänger so aufgefasst, aber es ist eben dann doch keine Pflicht. 

 

Ich kann mir echt nicht vorstellen, dass ein österreichischer Verleger verpflichtet sein soll, nach Deutschland zu liefern, nur weil das Buch in deutscher Sprache verfasst ist. Oder macht das einer umgekehrt? - Weil wenn dann hätte ja auch Österreich das Recht, deutschsprachige Publikationen aus dem Ausland zu erhalten, immerhin ist Deutsch auch unsere Sprache! 

 

Wie gesagt, meiner Ansicht nach zählt der Verlagsort. Der Verlagsort. Also auch nicht der Ort der Druckerei.


Bearbeitet von Nina, 18 Juni 2020 - 21:02.


#12 My.

My.

    Temponaut

  • Mitglieder
  • PIPPIPPIPPIPPIP
  • 14.000 Beiträge
  • Geschlecht:unbekannt

Geschrieben 19 Juni 2020 - 06:18

@ Valerie: Zwei Ex. sind abzuführen, weil die DNB zwei Standorte (Frankfurt und Leipzig) hat.

 

@ Nina: Du liegst nicht ganz falsch. Deutschsprachige Werke deutscher Autoren sind in Deutschland abzuliefern, wenn sie in einem deutschen Verlag erscheinen. Sitzt der Verlag im Ausland, richtet sich seine Ablieferverpflichtung nach den dortigen Vorschriften. Die Nationalität des Autors ist nicht relevant. Ich müsste nachfragen, aber ich gehe in der Tat davon aus, dass die nationalen Bibliotheken Deutschlands und Österreichs zusammenarbeiten. (Ob es eine Ablieferungspflicht in der Schweiz gibt, weiß ich nicht. Es gibt dort aber "Institutionen", die behaupten, die Werke aller Schweizer Autoren seien abzuliefern. Ich hatte zwei solche Fälle und keiner der beiden "Institutionen" konnte nachweisen, dass dem wirklich so ist.)

 

My.



#13 Nina

Nina

    Europas repräsentativster Fan ;-)

  • Moderator
  • PIPPIPPIPPIPPIP
  • 3.387 Beiträge
  • Geschlecht:weiblich
  • Wohnort:Leonding

Geschrieben 19 Juni 2020 - 19:27

Normalerweise richten sich Gesetze immer nach dem Land, wo ein Unternehmen angesiedelt ist, wobei die Druckerei einfach nur Steuern für das eingenommene Geld zahlt und mit dem fertigen Verlagsprodukt nichts zu schaffen hat. Was aber sein kann: Einige Anbieter (Dienstleister, Print-on-Demand-Anbeiter wie auch immer man das nennt) verwenden die Adresse des Autors für das Impressum. Dann ist sozusagen der verlegerische Schwerpunkt im Arbeitszimmer des Autor angesiedelt - oder wie immer man das ausdrückt. Und damit zählt dann wieder, woher der Autor kommt. 

 

Ich wüsste auch nicht, dass die Bibliotheken über Landesgrenzen näher zusammenarbeiten. Wenn dann vermutlich auf Initiative einzelner Personen, aber wohl nicht systematisch. Und wie erwähnt, es besteht ein Unterschied, ob sich wer was wünscht/an die Moral appelliert oder ob es tatsächlich gesetzlich vorgeschrieben ist. Natürlich wünschen sich manche Bibliotheken Bücher und es gibt durchaus auch Verleger/Autoren, die auch was dafür locker machen wollen. Also beispielsweise, dass ein Autor sein Buch in der Bibliothek um die Ecke sieht oder es die Schulbibliothek der Schule der Kinder schmückt oder in eine phantastische Spezialbibliothek kommt, aber wir sprechen rein vom Gesetz. Da rate ich grundsätzlich, nicht in Foren und Autorenblogs zu lesen, sondern die aktuelle Gesetzeslage mit der Fachabteilung der Wirtschaftskammer abzuchecken. Die wissen gut Bescheid, meist reicht schon die Online-Präsenz, auch Mails und Anrufe werden gut beantwortet. Und die haben es mit Geschäftsleuten zu tun, die wissen, dass man keine Meinung hören will, sondern Fakten. Und vor allem kursieren im Internet oft so Mischformen der Gesetze verschiedener Länder. 


Bearbeitet von Nina, 19 Juni 2020 - 19:30.


#14 My.

My.

    Temponaut

  • Mitglieder
  • PIPPIPPIPPIPPIP
  • 14.000 Beiträge
  • Geschlecht:unbekannt

Geschrieben 20 Juni 2020 - 07:40

@ Nina:

 

Die deutschen Gesetze sind unter http://www.gesetze-im-internet.de vollständig und "ungemischt" abgebildet. (Es gibt ja auch keinen Grund, warum das Bundesjustizministerium "mischen" sollte.)

 

Druckereien haben mit den Verlagsprodukten durchaus zu tun. So schreiben in Deutschland die Landespressegesetze im Rahmen der Impressumspflicht immer noch vor, dass Druckereien im Impressum so zu nennen sind, dass man sie bzgl. Standort (und letztlich einer zustellfähigen Anschrift) identifizieren kann. Denn eine Druckerei, die strafrechtlich relevantes Druckwerk produziert, wird auch zur Rechenschaft gezogen.

 

Print-on-Demand-Anbieter produzieren das, was der (Self-) Publisher abliefert. Ich habe selbst mit solchen gearbeitet (bis Anfang 2013 mit Books on Demand; bis 2019 mit bookrix auf dem E-Book-Sektor; heute mit Bookwire). PoD-Anbieter, die auch ISBN anbieten - was praktisch alle tun -, nehmen damit automatisch die Rolle eines Verlages an, und damit richtet sich die gesetzliche Lage nach dem Standort des Anbieters. Selfpublisher, die eigene ISBN gekauft haben und verwenden, sind nicht mehr nur Selfpublisher, sondern de jure Verleger. Selbstverleger. Aber Verleger ist Verleger ist Verleger.

 

Und bei Dienstleistern wäre zu klären, was du darunter verstehst. Ich biete ab 01.07. hochoffiziell Dienstleistungen für Verlage und Selfpublisher, Autoren und andere schreiblustigen Menschen an: Lektorat, Korrektorat, Druckvorlagen, E-Books usw. usf., alles Dienstleistungen, die sich auf die Ablieferungspflicht, um die es in diesem Thread eigentlich geht, überhaupt nicht auswirken.

 

My.



#15 Weltraumschrott

Weltraumschrott

    Cybernaut

  • Mitglieder
  • PIPPIPPIP
  • 304 Beiträge
  • Geschlecht:männlich

Geschrieben 20 Juni 2020 - 20:34

Hi zusammen,

Danke für die zahlreichen Beiträge.

Mir kam ebenfalls die Idee, dass die DNB mit dem BND zusammenarbeitet. Als ich das Akronym im Spiegel betrachtete, war mir klar: Das ist doch ein und dieselbe Organisation, nur geschickt verschleiert ; )

Für diejenigen, die die aktuelle Rechtslage kennen möchten, habe ich einige relevante Gesetzespassagen aufgeführt:

Spoiler

 

Die DNB muss also alle deutschsprachigen (auch von Ausländern verfassten) Medienwerke sammeln. Physische Bücher und physische Zeitschriften in doppelter Ausführung (nach aktueller Gesetzeslage). Ausländer sind nur dann zur Mitwirkung verpflichtet, wenn die im DNBG, § 15 dargestellte Bedinungen auf sie zutreffen oder die Gesetze des jeweiligen Landes dies vorschreiben. Für deutsche Fanzines gilt also keine Ausnahme. Allerdings müssen Medienwerke, die in einer Auflage von unter 25 publiziert werden, nicht abgeliefert werden. Dazu gibt es aber auch wieder Ausnahmen.

Ich bin froh, dass ich kein Jurist bin :D

 

Viele Grüße

Schrotti


Bearbeitet von Weltraumschrott, 20 Juni 2020 - 20:36.


#16 My.

My.

    Temponaut

  • Mitglieder
  • PIPPIPPIPPIPPIP
  • 14.000 Beiträge
  • Geschlecht:unbekannt

Geschrieben 21 Juni 2020 - 08:09

Mir kam ebenfalls die Idee, dass die DNB mit dem BND zusammenarbeitet. Als ich das Akronym im Spiegel betrachtete, war mir klar: Das ist doch ein und dieselbe Organisation, nur geschickt verschleiert ; )

 

 

Wenn dem wirklich so wäre, hätte die DNB ganz andere Möglichkeiten, weil ein ganz anderes Budget. <veg>

 

My.



#17 Mammut

Mammut

    DerErnstFall Michael Schmidt

  • Mitglieder
  • PIPPIPPIPPIPPIP
  • 8.020 Beiträge
  • Geschlecht:männlich
  • Wohnort:In der Mitte

Geschrieben 21 Juni 2020 - 09:20

Da Amazon in Luxemburg sitzt werden die wohl keine Exemplare an die Bibliothek liefern oder sehe ich das falsch?

#18 Weltraumschrott

Weltraumschrott

    Cybernaut

  • Mitglieder
  • PIPPIPPIP
  • 304 Beiträge
  • Geschlecht:männlich

Geschrieben 21 Juni 2020 - 16:25

@Mammut: Da bin ich überfragt. Möglicherweise müssen deutsche Autoren dann dafür Sorge tragen, ausländische nicht.



#19 Nina

Nina

    Europas repräsentativster Fan ;-)

  • Moderator
  • PIPPIPPIPPIPPIP
  • 3.387 Beiträge
  • Geschlecht:weiblich
  • Wohnort:Leonding

Geschrieben 21 Juni 2020 - 17:08

Ja, die Druckerei muss reingeschrieben werden. Aber das ist nicht Sache der Druckerei das zu machen, das ist wieder Aufgabe des Verlags, das beim Impressum zu berücksichtigen, so der das druckreif abliefert. 

 

Ich habe bewusst "Dienstleister" geschrieben, weil die sich teils auch so nennen. Was ich aber weiß, dass einige mehr so Selfpublisher-Sonstwas sind und doch die Adresse des Autors drin haben wollen. Das ist eine Diskussion unter den Autoren, die unter Pseudonym veröffentlichen wollen. 

Und nein, wenn Du Lektorat anbietest: Natürlich denke ich nicht ernsthaft, dass der dann Bücher wohin auch immer abliefern muss. Mit Dienstleister meinte ich die ganzen "Verlage" in der Zone zwischen Self-Publishing-Anbieter, Print-on-Demand-Service und DKZ. 

 

 

 

[color=rgb(40,40,40);font-family:helvetica, arial, sans-serif;] Ausländer sind nur dann zur Mitwirkung verpflichtet, wenn die im DNBG, § 15 dargestellte Bedinungen auf sie zutreffen oder die Gesetze des jeweiligen Landes dies vorschreiben.[/color]

Ich wüsste nichts davon, dass man in Österreich beim Verlegen verpflichtet ist, da irgendwas nach Deutschland zu schicken. Deutschland kann schön lustig Gesetze machen, aber wenn das andere Land die nicht auch hat, ist das einmal nix. Es mag aber sein, wenn jemand von sich auch was schickt und das die Kriterien erfüllt, dass sie das in den Bestand aufnehmen müssen. (Und nicht für 50 Cent zum Bücherflohmarkt tun dürfen, wie es manche Bibliotheken bei Bücherspenden leider - für den stolzen Spender - oder erfreulicherweise für den bibliophilen Schnäppchenjäger tun.)



#20 Naut

Naut

    Semantomorph

  • Mitglieder
  • PIPPIPPIPPIPPIP
  • 4.123 Beiträge
  • Geschlecht:unbekannt

Geschrieben 22 Juni 2020 - 09:34

Da Amazon in Luxemburg sitzt werden die wohl keine Exemplare an die Bibliothek liefern oder sehe ich das falsch?

Ich habe das für die wenigen Bücher, die ich von Amazon KDP besitze, überprüft. Tatsächlich findet sich nur eins davon bei der DNB; und das ist (natürlich) von p.machinery. Daher könnte Deine Vermutung zutreffen.


Liest gerade: Atwood - Die Zeuginnen

#21 Mammut

Mammut

    DerErnstFall Michael Schmidt

  • Mitglieder
  • PIPPIPPIPPIPPIP
  • 8.020 Beiträge
  • Geschlecht:männlich
  • Wohnort:In der Mitte

Geschrieben 22 Juni 2020 - 10:07

Ich habe das für die wenigen Bücher, die ich von Amazon KDP besitze, überprüft. Tatsächlich findet sich nur eins davon bei der DNB; und das ist (natürlich) von p.machinery. Daher könnte Deine Vermutung zutreffen.

Okay, das deckt sich dann mit Zwielicht. Da sind die Amazon Ausgaben nämlich auch nicht vorhanden.

#22 Weltraumschrott

Weltraumschrott

    Cybernaut

  • Mitglieder
  • PIPPIPPIP
  • 304 Beiträge
  • Geschlecht:männlich

Geschrieben 22 Juni 2020 - 14:48

Ich wüsste nichts davon, dass man in Österreich beim Verlegen verpflichtet ist, da irgendwas nach Deutschland zu schicken. Deutschland kann schön lustig Gesetze machen, aber wenn das andere Land die nicht auch hat, ist das einmal nix.

In Beitrag #15 stehen die Bedingungen, auf die ich mich bezog:  - zur Frage, wer ablieferungspflichtig ist: "Ablieferungspflichtig ist, wer berechtigt ist, das Medienwerk zu verbreiten oder öffentlich zugänglich zu machen und den Sitz, eine Betriebsstätte oder den Hauptwohnsitz in Deutschland hat." (DNBG, § 15).

Falls also ein Nichtdeutscher seinen Hauptwohnsitz in Deutschland hat, ist er dem Gesetz nach verpflichtet, das oder die Exemplare abzuliefern, sofern er "berechtigt ist, das Medienwerk zu verbreiten oder öffentlich zugänglich zu machen".

Ob in der Praxis da ein Hahn nach kräht, wenn jemand dem nicht Folge leistet, weiß ich nicht. Ein Rechtshilfeersuchen an den Staat Österreich wird wohl nicht rausgehen, falls man dem "Übeltäter" nicht habhaft wird ; )



#23 My.

My.

    Temponaut

  • Mitglieder
  • PIPPIPPIPPIPPIP
  • 14.000 Beiträge
  • Geschlecht:unbekannt

Geschrieben 22 Juni 2020 - 15:53

Ich verstehe das Problem nicht.

 

Niemand bricht sich einen Zacken aus der Krone, abzuliefern. Sofern die DNB feststellt, dass die Ablieferung gar nicht nötig ist, wird sie den Abliefernden unter Angabe der Gründe informieren und die abgelieferte Publikation auf Kosten der DNB zurücksenden.

 

Es ist schlicht falsch, davon auszugehen, dass die DNB mit Geheimdiensten, der Polizei, politischen Parteien, dem Finanzamt oder einer sonstigen Behörde zusammenarbeitet, obwohl natürlich Angehörige der genannten Institutionen wie jeder andere, volljährige und geschäftsfähige Bürger des Landes auch Zutritt zu den DNB-Leseräumen und zu den DNB-Materialien im Rahmen des Vor-Ort-Angebots erhalten kann.

Es ist schlicht falsch - und in meinen Augen sogar ehrenrührig - anzunehmen, die DNB würde Medienwerke, die man nicht im Rahmen des Auftrages archivieren wolle, könne oder müsse, auf Flohmärkten, bei Ebay oder an sonstigen Orten dieser oder ähnliche Art verticken.

 

Und ganz ehrlich ... mich erinnern einige der hiesigen Fragestellungen wie auch Aussagen an gesellschaftspolitische Paranoia der Siebziger- und Achtzigerjahre des zwanzigsten Jahrhunderts, die heute vor allem eines sind: unmodern, antiquiert (nicht: archiviert) und vor allem immer noch falsch.

 

My.

 

 

P.S.: Dass die DNB nicht benötigte Publikationen zurückschickt, durfte ich erfahren, als ich seinerzeit von einem Buch sowohl Paperback als auch (bis auf ISDN identisches) Hardcover ablieferte. Die DNB benötigt in einem solchen Fall nur die jeweils höherwertigere Ausführung (identischer Inhalt, wie gesagt, vorausgesetzt; die verschiedene ISBN ist hierbei kein Unterschied im Inhalt). - Das Gleiche galt übrigens für die Bayerische Staatsbibliothek zu Zeiten, als p.machinery noch in Murnau am Staffelsee weilte.

 

P.P.S.: Was im Übrigen geschieht, wenn man seiner Ablieferungspflicht nicht nachkommt, ergibt sich aus den schon erwähnten Gesetzen.



#24 Ernst Wurdack

Ernst Wurdack

    Verleger-O-Naut

  • Mitglieder
  • PIPPIPPIPPIPPIP
  • 1.490 Beiträge
  • Geschlecht:männlich
  • Wohnort:bei Regensburg

Geschrieben 23 Juni 2020 - 09:01

P.P.S.: Was im Übrigen geschieht, wenn man seiner Ablieferungspflicht nicht nachkommt, ergibt sich aus den schon erwähnten Gesetzen.

Wobei die DNB zuerst einmal ein Erinnerungsschreiben verschickt, weil es ja durchaus vorkommt, dass Büchersendungen verloren gehen.



#25 My.

My.

    Temponaut

  • Mitglieder
  • PIPPIPPIPPIPPIP
  • 14.000 Beiträge
  • Geschlecht:unbekannt

Geschrieben 23 Juni 2020 - 15:43

Wobei die DNB zuerst einmal ein Erinnerungsschreiben verschickt, weil es ja durchaus vorkommt, dass Büchersendungen verloren gehen.

 

Sogar zweimal, wenn ich mich recht entsinne.

Die Leute, die da arbeiten, sind ausgesprochen nett. Im Laufe der Zeit bekommt man sogar quasi einen Ansprechpartner.

 

My.



#26 Weltraumschrott

Weltraumschrott

    Cybernaut

  • Mitglieder
  • PIPPIPPIP
  • 304 Beiträge
  • Geschlecht:männlich

Geschrieben 25 Juni 2020 - 22:37

Hallo nochmal,

es liegt scheinbar ein Missverständnis vor, My.

 

Aus Beitrag #23

(...) Es ist schlicht falsch, davon auszugehen, dass die DNB mit Geheimdiensten, der Polizei, politischen Parteien, dem Finanzamt oder einer sonstigen Behörde zusammenarbeitet, obwohl natürlich Angehörige der genannten Institutionen wie jeder andere, volljährige und geschäftsfähige Bürger des Landes auch Zutritt zu den DNB-Leseräumen und zu den DNB-Materialien im Rahmen des Vor-Ort-Angebots erhalten kann.

Es ist schlicht falsch - und in meinen Augen sogar ehrenrührig - anzunehmen, die DNB würde Medienwerke, die man nicht im Rahmen des Auftrages archivieren wolle, könne oder müsse, auf Flohmärkten, bei Ebay oder an sonstigen Orten dieser oder ähnliche Art verticken. (...)

 

Mein Aussage in meinem obigen Beitrag (#15, im Folgenden nochmal zitiert) war ein Scherz, daher auch der Zwinkersmile.

(...)

Mir kam ebenfalls die Idee, dass die DNB mit dem BND zusammenarbeitet. Als ich das Akronym im Spiegel betrachtete, war mir klar: Das ist doch ein und dieselbe Organisation, nur geschickt verschleiert ; )

(...)

 

Ich bin nie davon ausgegangen, dass es eine Verschwörung zwischen der DNB und wem auch immer vor liegt.

 

Viele Grüße

Schrotti  


Bearbeitet von Weltraumschrott, 25 Juni 2020 - 22:40.


#27 My.

My.

    Temponaut

  • Mitglieder
  • PIPPIPPIPPIPPIP
  • 14.000 Beiträge
  • Geschlecht:unbekannt

Geschrieben 26 Juni 2020 - 05:50

Ich bin nie davon ausgegangen, dass es eine Verschwörung zwischen der DNB und wem auch immer vor liegt.

 

Du vielleicht nicht.

 

Du wirst nicht glauben, wie viele Menschen genau davon felsenfest ausgegangen sind und auch heute noch ausgehen. Ich habe schon in den 1980ern begonnen, über Auftrag der (damals noch) Deutschen Bibliothek und die Ablieferungspflicht auch für Fanproduktionen zu informieren. Was mir damals - und bis heute - untergekommen ist, würde ein hübsches Buch ergeben.

 

My.



#28 klox

klox

    Typonaut

  • Mitglieder
  • PIPPIPPIP
  • 400 Beiträge

Geschrieben 27 Juni 2020 - 15:04

Sind Zeitungen, Zeitschriften und Comics eigentlich auch von der Pflicht betroffen?

Wie werden eBooks behandelt, insbesondere wenn Sie paralell zum gedruckten Buch erscheinen? Ist das ein weiteres, unabhängiges Werk?

Wie ist es mit Musikproduktionen (Vinyl, MCs, CDs, DVD/BlueRay-Audio, digital)? Betroffen? Jede Form extra? Digital jedes Format (Kompressionsgrad und -verfahren, Kompressionsloss, Mono/Stero/5.1/x.y, ...)



#29 My.

My.

    Temponaut

  • Mitglieder
  • PIPPIPPIPPIPPIP
  • 14.000 Beiträge
  • Geschlecht:unbekannt

Geschrieben 27 Juni 2020 - 16:16

Sind Zeitungen, Zeitschriften und Comics eigentlich auch von der Pflicht betroffen?

Wie werden eBooks behandelt, insbesondere wenn Sie paralell zum gedruckten Buch erscheinen? Ist das ein weiteres, unabhängiges Werk?

Wie ist es mit Musikproduktionen (Vinyl, MCs, CDs, DVD/BlueRay-Audio, digital)? Betroffen? Jede Form extra? Digital jedes Format (Kompressionsgrad und -verfahren, Kompressionsloss, Mono/Stero/5.1/x.y, ...)

 

Zeitungen, Zeitschriften, Comics: ja.

E-Books: ja. Im Gegensatz zu Kombinationen wie Paperback/Hardcover (wo das Hardcover bevorzugt wird, das Paperback daheim bleiben kann), werden Print und E-Book parallel abgeliefert.

Musik: Deutsches Musikarchiv der DNB. Details kenne ich hier allerdings nicht. Dafür gibts ja die Internetseiten der DNB und des DMA.

 

My.



#30 Peter-in-Space

Peter-in-Space

    Kenonaut

  • Mitglieder
  • PIPPIPPIPPIPPIP
  • 4.999 Beiträge
  • Geschlecht:männlich
  • Wohnort:Saarbrücken

Geschrieben 27 Juni 2020 - 18:33

Du vielleicht nicht.

 

Du wirst nicht glauben, wie viele Menschen genau davon felsenfest ausgegangen sind und auch heute noch ausgehen. Ich habe schon in den 1980ern begonnen, über Auftrag der (damals noch) Deutschen Bibliothek und die Ablieferungspflicht auch für Fanproduktionen zu informieren. Was mir damals - und bis heute - untergekommen ist, würde ein hübsches Buch ergeben.

 

My.

ich will das haben! Mal etwas Humoristisches in dieser ach so grauen Welt!


Wenn es eine Krisensituation gibt, sucht der intelligente Mensch nach einer Lösung,

der dumme Mensch nach Schuldigen.

(Verfasser unbekannt)

  • • (Film) gerade gesehen: NN
  • • (Film) als nächstes geplant: NN
  • • (Film) Neuerwerbung: NN


Besucher die dieses Thema lesen: 0

Mitglieder: 0, Gäste: 0, unsichtbare Mitglieder: 0