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Börsenverein begrüßt Wiederherstellung der Verlegerbeteiligung


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8 Antworten in diesem Thema

#1 Mammut

Mammut

    DerErnstFall Michael Schmidt

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Geschrieben 20 Mai 2021 - 20:14

Der Börsenverein äußerte sich heute zur Umsetzung der EU-Urheberrechtslinie in deutsches Recht. Zwar begrüße er die gesetzliche Wiederherstellung der Verlegerbeteiligung, sieht das Urheberrecht aber zulasten der Kreativwirtschaft geschwächt. Positiv wertet der Verband die Tatsache, dass das Gesetz noch keine Regelung zum E-Lending enthält.

https://www.boersenb...eiligung-178711

#2 Weltraumschrott

Weltraumschrott

    Cybernaut

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Geschrieben 20 Mai 2021 - 22:12

@Mammut: Danke für den Thread.

 

Es ist bedauerlich, dass die Gelegenheit versäumt wurde, die Ausleihe von E-Books in Bibliotheken zu regeln. Man hätte die Ausleihe von E-Books regeln und der Ausleihe von Printmedien gleichstellen sollen. Im Digitalen bemühen sich deutsche Politiker scheinbar möglichst langsam zu sein. Man möchte anscheinend die rote Laterne möglichst lange halten ; )

Dazu der Vertreter des DBV - ein Bibliotheksverband - in dem oben verlinkten Zeitungsartikel:

„ 'Dass das E-Lending nicht in die Novellierung des Urheberrechts aufgenommen wurde, ist sehr bedauerlich und setzt die ungeklärte Rechtslage zum Nachteil der Nutzer*innen von Bibliotheken fort', so DBV-Bundesvorsitzender Andreas Degkwitz. Es sei nicht zeitgemäß, dass 70 % der digitalen Neuerscheinungen aus den Bestsellerlisten für die Ausleihe verweigert werden. 'Denn so werden öffentliche Infrastrukturen zur Teilhabe an Wissen und Information regelrecht ausgetrocknet und lahmgelegt', so Degkwitz weiter."



#3 My.

My.

    Temponaut

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Geschrieben 21 Mai 2021 - 06:08

Stadt- und Gemeindebibliotheken werden meines Wissens durch die Städte und Gemeinden "gesteuert", d.h., von dort bekommen sie ihr Geld und ihre Maßgaben. Es ist wohl eher nicht die Politik, die die Ausleihe in Bibliotheken verbietet oder blockiert, sondern es sind - wenn überhaupt - dann wohl die Städte und Gemeinden. Und die Verlage, ganz wesentlich.

 

Meine E-Books sind über DiViBib, Overdrive, ProQuest, EBSCO und Bibliotheca verfügbar, eine Bücherei sollte also - Genehmigung durch die Verantwortlichen in Stadt oder Gemeinde vorausgesetzt - kein Problem haben, auf diese E-Books zuzugreifen.

 

My.



#4 Weltraumschrott

Weltraumschrott

    Cybernaut

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Geschrieben 21 Mai 2021 - 11:15

Stadt- und Gemeindebibliotheken werden meines Wissens durch die Städte und Gemeinden "gesteuert", d.h., von dort bekommen sie ihr Geld und ihre Maßgaben. Es ist wohl eher nicht die Politik, die die Ausleihe in Bibliotheken verbietet oder blockiert, sondern es sind - wenn überhaupt - dann wohl die Städte und Gemeinden. Und die Verlage, ganz wesentlich.

 

Meine E-Books sind über DiViBib, Overdrive, ProQuest, EBSCO und Bibliotheca verfügbar, eine Bücherei sollte also - Genehmigung durch die Verantwortlichen in Stadt oder Gemeinde vorausgesetzt - kein Problem haben, auf diese E-Books zuzugreifen.

 

My.

Hi My,

was ich meinte war Folgendes: Das neue Gesetz macht zum Ausleihen von E-Books in Bibliotheken keine Vorgaben. Somit bleibt weiterhin die problematische Situation für Bibliotheken im Bereich E-Lending, also der Verleih von E-Books bestehen. Die bisherige und aktuelle Situation der Bibliotheken ist folgende: Bibliotheken dürfen nach eigenem Ermessen gedruckte Bücher im Handel kaufen und zum Verleih anbieten. Es wird der gleiche Preis gezahlt wie ein Privatkunde zahlen würde. Bei E-Books ist es aber anscheinend so, dass die Bibliotheken mit den Verlagen Lizenzen aushandeln, um die E-Books anbieten zu können. Die Lizenzen sehen häufig vor, dass die E-Books erst nach langer Wartezeit und unter höheren Kosten als es bei Printmedien der Fall wäre den Bibliotheken zur Verfügung gestellt werden.

Die Folge ist, dass das Budget der Bibliotheken durch E-Books höher belastet würde oder weniger Medien gekauft werden können. Wenn Medien in Bibliotheken erst Monate nach deren Veröffentlichung angeboten werden können, wird ein wichtiger Zweck von Bibliotheken (schnelles und kompetentes Informieren ermöglichen) nicht mehr vollumfänglich erüllt.

Eine Übersicht zur der Situation findet sich hier: https://www.biblioth...bibliothek.html. (Ebenfalls interessant: https://irights.info...n-e-book/23375)

Ich weiß nicht, wie oder ob es technisch möglich ist, E-Books so wie ein Privatkunde zu kaufen und dann über eine Software Bibliotheksnuzern zur Verfügung zu stellen, so dass diese auf ihren privaten Endgeräten das E-Book lesen können. Juristisch wäre das vermutlich erlaubt, berichtete mir ein Jurist, allerdings wäre es gut, wenn der Sonderfall E-Lending explizit geklärt wird. Dies wurde leider versäumt. Übrigens, mit dem Versäumnis der Politiker meinte ich die Politiker im Bundestag, die diesen Punkt in dem neuen Gesetz nicht geklärt haben. Die Politiker der Städte und Gemeinden mischen sich in die Entscheidungen der Stadtbibliotheken (aus meiner Sicht zum Glück) oft wenig ein, da es aus ihrer Perspektive wichtigere Dinge gibt.

 

Beste Grüße

Schrotti



#5 My.

My.

    Temponaut

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Geschrieben 21 Mai 2021 - 12:40

Danke für die Infos. Ich werde mich mal mit meinem Partner "Bookwire" unterhalten, über den meine E-Books in diese "Library" genannten Kanäle laufen. Die sollten mir auch sagen können, welche preislichen Gestaltungsmöglichkeiten ich habe, um über diese Kanäle für Entspannung der Belastung zu sorgen. Und das könnte ich dann auch öffentlich erklären.

 

Ich bleibe mal am Ball, denn das Thema ist für mich durchaus interessant.

 

My.



#6 Nadine

Nadine

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Geschrieben 21 Mai 2021 - 18:07

Das neue Gesetz macht zum Ausleihen von E-Books in Bibliotheken keine Vorgaben. Somit bleibt weiterhin die problematische Situation für Bibliotheken im Bereich E-Lending, also der Verleih von E-Books bestehen. Die bisherige und aktuelle Situation der Bibliotheken ist folgende: Bibliotheken dürfen nach eigenem Ermessen gedruckte Bücher im Handel kaufen und zum Verleih anbieten. Es wird der gleiche Preis gezahlt wie ein Privatkunde zahlen würde. Bei E-Books ist es aber anscheinend so, dass die Bibliotheken mit den Verlagen Lizenzen aushandeln, um die E-Books anbieten zu können. Die Lizenzen sehen häufig vor, dass die E-Books erst nach langer Wartezeit und unter höheren Kosten als es bei Printmedien der Fall wäre den Bibliotheken zur Verfügung gestellt werden.

Die Folge ist, dass das Budget der Bibliotheken durch E-Books höher belastet würde oder weniger Medien gekauft werden können. Wenn Medien in Bibliotheken erst Monate nach deren Veröffentlichung angeboten werden können, wird ein wichtiger Zweck von Bibliotheken (schnelles und kompetentes Informieren ermöglichen) nicht mehr vollumfänglich erüllt.

Eine Übersicht zur der Situation findet sich hier: https://www.biblioth...bibliothek.html. (Ebenfalls interessant: https://irights.info...n-e-book/23375)

Genau. Bibliotheken dürfen jedes Printbuch kaufen und verleihen und müssen niemanden um Erlaubnis fragen. E-Books werden rechtlich wohl eher als Softwarelizenzen betrachtet und es müssen Verträge ausgehandelt werden.

Das erledigt natürlich nicht jede Öffentliche Bib für sich. Die meisten nutzen die Onleihe des Anbieters der DiViBib (Eine Tochter der ekz, einer Art Einkaufsgenossenschaft). Vor allem Romanbestseller werden als eBook oft erst ein halbes Jahr nach Erscheinen für die Ausleihe freigegeben. Von anderen Werken gibt es Lizenzen, die nur für eine bestimmte Zeit gültig sind. Oft sind die Bücher teurer, als die Printausgaben oder das eBook für eine Privatperson.

Geht es um die ÖBs (Wie die Situation bei Wissenschaftlichen Bibliotheken ist, weiß ich nicht. Hier geht es bei eBooks ja um ganz andere Beträge), finde ich das Argument der freien Information etwas schwierig, denn oft geht es ja um Romane, auf die man ein halbes Jahr warten muss, bevor man sie kostenlos lesen kann. "Teilhabe" ist hier für mich das wesentlichere Argument. Aber das sind Feinheiten. ;-)

 

Der andere Nachteil dieser Nicht-Gleichstellung ist eben auch, dass es noch immer keine Bibliothekstantieme für elektronische Publikationen gibt! Wird ein Bibliotheksbuch entliehen, erhalten Autoren ja eine Vergütung, die unter anderem darüber finanziert wird, dass man beim Kauf eines Kopierers oder einer CD-ROM immer etwas draufbezahlt.

 

Stadt- und Gemeindebibliotheken werden meines Wissens durch die Städte und Gemeinden "gesteuert", d.h., von dort bekommen sie ihr Geld und ihre Maßgaben. Es ist wohl eher nicht die Politik, die die Ausleihe in Bibliotheken verbietet oder blockiert, sondern es sind - wenn überhaupt - dann wohl die Städte und Gemeinden.

Bibliotheken erhalten einen Etat. Als freiwillige Leistung natürlich mal mehr, mal weniger. Wie jede andere kommunale Einrichtung erstellt man einen Haushaltsplan und gibt an, wie viel Geld für Möbel, Personal, Medien ausgegeben werden soll. Manchmal muss man streiten und gut begründen, weshalb man Geld für Roboter braucht. Aber Vorgaben gibt es nicht. Ich habe schon in einigen Öffentlichen Bibliotheken gearbeitet und wie alle Bibls bin ich mit Kolleginnen vernetzt - Städte und Gemeinden machen keine Vorgaben, was gekauft werden soll. Selbst die Komunen, die verstanden haben, dass wir nicht nur ein paar Bücher ins Regal stellen, sondern viel mehr machen, halten sich aus den Bestellungen raus.

Was sie aber leider gerne machen ist, Bibliotheken von großartigen Architekten umbauen oder CO2-neutral renovieren zu lassen, ohne Personal und Leserinnen zu fragen, wie sie sich wohl fühlen und wie deren Alltag aussieht.
 


Europa ist nicht nur ein Kontinent.

 


#7 My.

My.

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Geschrieben 21 Mai 2021 - 18:25

@ Nadine:

--- Ja, Etat. Klar. Das meinte ich mit der "Steuerung".

--- Und ich meinte nicht, WAS sie kaufen, sondern (für) WIE VIEL. Dass die Bibliothek selbst entscheidet, was sie kaufen, wenn sie kaufen, dürfte klar sein, denn die kann ja am allerehesten beurteilen, was gerne und viel ausgeliehen wird.

 

My.



#8 Weltraumschrott

Weltraumschrott

    Cybernaut

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Geschrieben 22 Mai 2021 - 15:32

Danke Euch beiden für die Beiträge bzw. Infos.

Kleiner Nachtrag von meiner Seite. Ich habe einen Vortrag von einem Juristen (Oliver Hinte) gehört, der sich viel im Bereich Urheberrecht engeagiert. Wenn ich ihn richtig verstanden habe, ist seine Einschätzung, dass es juristisch vermutlich erlaubt ist (also Gerichte vermutlich so entscheiden würden), wenn Öffentliche Bibliotheken E-Books bei der Verleihe wie gedruckte Bücher behandeln. Fest geklärt ist das allerdings nicht, weshalb, wie oben beschrieben ja ein ausdrückliches Gesetz oder Abkommen Klarheit und Rechtssicherheit schaffen würde (Ich kann auch verstehen, wenn Bibliotheksleitungen Konflikte mit Verlagen oder Unsicherheiten vermeiden möchten). Unabhängig davon, in welche Richtung eine gesetzliche Regelung gehen würde, würde sie ja endlich die Basis für Investitionen bzw. langfristige Entwicklungen bei den Bibliotheken bzw. den Dienstleistern im Bereich E-Lending schaffen.

Da Bibliotheksverbände und andere Gruppen dankenswerter Weise bei diesem Thema Politikern gegenüber Druck machen, wird es ja hoffentlich in den kommenden Jahren zu einer klaren Regelung kommen.



#9 My.

My.

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Geschrieben 22 Mai 2021 - 16:00

Wie auch immer wer was entscheidet und gesetzlich festlegt: Das eigentliche Problem für die Bibliotheken sind Maßnahmen zur Wahrung der urheberrechtlichen Aspekte, sprich: Wie verhindert die Bibliothek die missbräuchliche Kopie eines E-Books (außer für den eigenen privaten Zweck des Entleihers)? Ich glaube, genau DAS ist einer der wesentlichen Knackpunkte. Es geht in meinen Augen weniger um die Frage, ob eine Bibliothek ein E-Book wie ein Buch behandeln darf, sondern wie sie sicherstellt, dass es genau so behandelt werden kann. Und muss.

 

My.




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