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Invasion of the Saucer Men


9 Antworten in diesem Thema

#1 Gast_Michel_*

Gast_Michel_*
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Geschrieben 21 Mai 2010 - 19:37

Moin Forum!

Hier ein altes Filmschätzchen aus den USA, Invasion of the Saucer Men, aus dem Jahr 1957.

[/mod: Link entfernt]

Info in der Wikipedia: http://en.wikipedia...._the_Saucer_Men

Wünsche euch gute Unterhaltung, der Film ist ziemlich "schräg"... :(

Gruß


Michel

Bearbeitet von Armin, 21 Mai 2010 - 20:07.


#2 Armin

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Geschrieben 21 Mai 2010 - 20:09

Tut mir leid, Michel, aber wir müssen auch diesen Link löschen. Das US-Urheberrecht ist etwas laxer als das deutsche ... Bitte sei so gut und poste keine weiteren Links zu Material, das urheberrechtlich geschützt sein könnte.

#3 Gast_Michel_*

Gast_Michel_*
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Geschrieben 21 Mai 2010 - 20:22

Moin Armin, es war nicht meine Absicht, hier geschütztes Material zu verlinken, entschuldige bitte. Die meisten der Filme findet man über die Google-Video-Suche. Wie ist denn das nun mit dem Copyright, alle Filme, die vor 1940 erschienen, unterliegen dem Copyright nicht mehr, stimmt das so? Gruß Michel

#4 Armin

Armin

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Geschrieben 21 Mai 2010 - 20:35

Ich bin kein Anwalt, und es ist ein ziemlich komplexes Thema ...

Grundsätzlich ist die Daten-Sammelwut von Google derzeit ja ein sehr kritisch hinterfragter Gegenstand des öffentlichen Interesses - vorläufiges Fazit: Nicht alles, was Google macht, gefällt den Leuten hierzulande wirklich. Der Ärger mit Google Street View ist da nur ein Aspekt.

Zum Urheberrecht kann ich (der Eile wegen) auch nur aus der Wikipedia zitieren:
Schutzgegenstand des deutschen Urheberrechts sind gemäß Â§ 1 UrhG Werke der Literatur, Wissenschaft, Kunst. Die in § 2 UrhG erfolgende Aufzählung (Reden und öffentliche Reden, Werke aus dem Computerbereich, Tanz und Pantomime, Lichtbildwerke und Filme) ist nicht abschließend.
[...] Der Schutz des Urheberrechts wird nicht ewig gewährt (wie etwa das Eigentum). Der Schutz des Werkes beginnt, sobald die Voraussetzungen des § 2 Abs. 2 UrhG erfüllt sind. Es endet 70 Jahre nach dem Tode des Urhebers (§ 64 UrhG). Ist der Urheber anonym oder veröffentlicht er unter einem Pseudonym, erlischt das Urheberrecht 70 Jahre nach Veröffentlichung. Mit Ende der Schutzfrist ist das Werk gemeinfrei. [...] Bei verbundenen Werken (also Werke, an denen unterschiedliche Urheber für sich einzeln betrachtbare Beiträge geliefert haben (Bsp. Lied und Liedtext)) trifft § 9 UrhG die Regelung, dass unter gewissen Umständen eine Einwilligung eines oder mehrerer Urheber nicht notwendig ist. Wann dies der Fall ist, richtet sich nach dem Grundsatz von Treu und Glauben. Dies führt bei Werken der Filmkunst häufig zu Abgrenzungsschwierigkeiten und Streitigkeiten, denen durch das Fehlen klarer gesetzlicher Grundlagen noch Vorschub geleistet wird. Zumindest kann man diejenigen Beteiligten, die unmittelbaren Einfluss auf das Filmmaterial haben (wie den Regisseur, Cutter oder Drehbuchautor), als Urheber betrachten.[7]

Das US-Copyright unterscheidet sich davon doch ganz wesentlich:
Es ist dem deutschen Urheberrecht ähnlich, unterscheidet sich jedoch in wesentlichen Punkten. Bereits der Ansatz ist ein anderer: Während das deutsche Urheberrecht den Urheber als Schöpfer und seine ideelle Beziehung zum Werk in den Mittelpunkt stellt, betont das Copyright den ökonomischen Aspekt. Es dient vor allem dazu, wirtschaftliche Investitionen zu schützen. Vor diesem Hintergrund kommen das angloamerikanische und das kontinentaleuropäische Recht in zahlreichen Rechtsfragen zu unterschiedlichen Ergebnissen. [...] In den USA musste das Copyright bis vor einigen Jahren, im Gegensatz zum Urheberrecht in Deutschland, explizit angemeldet werden (US Copyright Act 1909, Chapter 1 Sec. 11) und erlosch 75 Jahre nach der Eintragung in das zentrale Copyright-Verzeichnis. Inzwischen gilt in den USA für neue Werke ein Schutz bis 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers bzw. 95 Jahre für Firmen (Copyright Term Extension Act). Eine Anmeldung des Copyrights bei der „Library of Congress“ ist für den Erwerb des Rechts nach aktueller Gesetzeslage nicht erforderlich, kann aber z. B. bei der Geltendmachung von Schadensersatz vorteilhaft sein.
Am 28. Oktober 1998 verabschiedete der US-Senat den heftig umstrittenen Digital Millennium Copyright Act, der die Rechte der Copyright-Inhaber stärken soll. Dieser stellt eine Reaktion auf die durch das Internet und andere digitale Technologien immer einfacher gewordene Reproduktion und Verbreitung von Werken dar.

Wer es besser weiß, möge mich korrigieren. In allen Fällen sehe ich trotzdem Schwierigkeiten für Links zu kompletten Filmen im Internet, sofern sie nicht ausdrücklich als Public Domain gekennzeichnet sind.

#5 Gallagher

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Geschrieben 21 Mai 2010 - 20:41

Ich bin kein Anwalt (...)


Ich auch nicht, aber ich habe beruflich täglich mit ihnen zu tun. Das färbt ab. ;)

In allen Fällen sehe ich trotzdem Schwierigkeiten für Links zu kompletten Filmen im Internet, sofern sie nicht ausdrücklich als Public Domain gekennzeichnet sind.


Ganz deiner Meinung.

@ Michel: wenn du uns auf Filme hinweisen willst, die dir gefallen haben, setze einen Link zu 'nem Trailer, zu dem IMDB-Eintrag des Films, zu einem Filmplakat oder zu Szenenfotos - irgendwas, das ohnehin für Werbezwecke gedacht und frei zugänglich ist. Damit sollten wir auf der sicheren Seite sein.
  • (Buch) als nächstes geplant:Asterix und der Greif
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#6 Armin

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Geschrieben 21 Mai 2010 - 20:43

@ Michel: wenn du uns auf Filme hinweisen willst, die dir gefallen haben, setze einen Link zu 'nem Trailer, zu dem IMDB-Eintrag des Films, zu einem Filmplakat oder zu Szenenfotos - irgendwas, das ohnehin für Werbezwecke gedacht und frei zugänglich ist. Damit sollten wir auf der sicheren Seite sein.

Yep. Das ist in meinen hektischen Antworten zu kurz gekommen: Ich bin für Hinweise auf gute (oder sehenswerte - manchmal ist das ein Unterschied ...) Filme immer dankbar. Ich habe zwar zu nichts Zeit, aber ich horte gerne alle möglichen Dinge ;)

#7 Gast_Michel_*

Gast_Michel_*
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Geschrieben 21 Mai 2010 - 20:45

Zumindest kann man diejenigen Beteiligten, die unmittelbaren Einfluss auf das Filmmaterial haben (wie den Regisseur, Cutter oder Drehbuchautor), als Urheber betrachten.


Danke dir, Armin!

Das ist interessant, gerade bei dem Thema Filme. Regisseur, Cutter, Drehbuchautor, und dazu gehört dann ja eigentlich auch die Produktionsfirma an erster Stelle, die die Copyrightrechte hält.

Wie Du schon oben geschrieben hast, ein sehr komplexes Thema...

Bitte nochmals um Entschuldigung, ich wollte das Forum nicht in Schwierigkeiten bringen. ;)

Gruß


Michel

#8 Gallagher

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Geschrieben 21 Mai 2010 - 20:49

Bitte nochmals um Entschuldigung, ich wollte das Forum nicht in Schwierigkeiten bringen. ;)



Ist ja schon gut, mein Bester. Keine Panik. ;) Wir möchten nur nicht in Gefahr geraten, uns wegen Links zu Seiten mit möglicherweise dubiosen Inhalten irgendwelche Abmahnungen einzuhandeln.
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#9 Armin

Armin

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Geschrieben 21 Mai 2010 - 20:50

Bitte nochmals um Entschuldigung, ich wollte das Forum nicht in Schwierigkeiten bringen. ;)

Alles klar, nichts passiert, würde ich sagen. Bleib uns erhalten.

#10 Gast_Michel_*

Gast_Michel_*
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Geschrieben 21 Mai 2010 - 21:03

@ Michel: wenn du uns auf Filme hinweisen willst, die dir gefallen haben, setze einen Link zu 'nem Trailer, zu dem IMDB-Eintrag des Films, zu einem Filmplakat oder zu Szenenfotos - irgendwas, das ohnehin für Werbezwecke gedacht und frei zugänglich ist. Damit sollten wir auf der sicheren Seite sein.


Das ist eine sehr gute Idee, so werden wir das dann handhaben.

Bearbeitet von Armin, 21 Mai 2010 - 21:14.




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