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Diskussion zu Urheberrechten, das SFN betreffend


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30 Antworten in diesem Thema

#1 My.

My.

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Geschrieben 02 Februar 2011 - 08:52

(Das hier ist der "Diskthread", wie erbeten in Punkt 1. Er leitet über aus dem entspr. Hilfethema. Ich weiß übrigens auch nicht wo er hin gehört - das ist ja inzwischen Domäne der Globalmods - also muss mal wieder der OT-Bereich herhalten. Kann ja immer noch wieder verschoben werden... /WM)

1. Yip, kannst du den Diskthread anlegen und die Nachrichten hinschieben? Ich würde es tun, bin mir aber nicht sicher, wo er hingehören würde.
2. Zur Pressefotofrage: http://www.e-recht24...errecht/91.html (Verwendung von Pressefotos für Print im Internet); es ist definitiv eine unsichere Kiste, empfehle daher auch restriktive Vorgesehensweise hier.

My.

#2 Gallagher

Gallagher

    TI 29501

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Geschrieben 02 Februar 2011 - 09:03

Zur Pressefotofrage...


... kann ich aus meiner Erfahrung bei der Bildbeschaffung für Phase X beisteuern, daß es zwar Pressefotos und -infos gibt, die ausdrücklich zur Veröffentlichung gedacht sind - aber die kriegt in vielen Fällen auch nicht jeder Hinz und Kunz, sondern nur jemand, der sich auf dem Presseserver zuvor hat akkreditieren/registrieren lassen. Wenn ich für Phase X nach Fotos suche, bekomme ich zwar i.d.R. das "Go" für die kostenfreie Nutzung (aber längst nicht von allen Filmfirmen), aber ob die Rechteinhaber mit einer Veröffentlichung dieses Bildmaterials auf einer Fan-Webseite (und bei aller Seriosität *hüstel* sind wir schließlich nichts anderes) glücklich wäre, würde ich aus meiner Perspektive stark bezweifeln wollen. Aus genau diesem Grunde ja auch die deutlich restriktivere Bildauswahl beim jüngsten SFNSDSSFS.
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#3 Armin

Armin

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Geschrieben 02 Februar 2011 - 09:09

Ich nehme mal Bezug auf Simifilms Anmerkung (aktuell noch hier zu finden):

Ich meine nicht Zitate und auch nicht "fair use". Folgende Situation ist im Kulturjournalismus gang und gäbe: Jemand veröffentlicht was - einen Film, ein Buch, eine CD - und stellt Pressematerial zur Verfügung. Dazu gehören in aller Regel Bilder. Und diese Bilder sind explizit zur Veröffentlichung gedacht. Der jeweilige Rechteinhaber ist sogar froh darum, wenn diese Bilder veröffentlicht werden, da er damit Aufmerksamkeit erzeugen will. Ich kann Dir aus meiner Erfahrung als Journalist bei einer Reihe von Medien sagen, dass es bei derartigen explizit als Pressematerial ausgewiesenen Bilder eigentlich nie eine Diskussion gibt. Die lädt man sich als Journalist runter (oft sind sie auf der Website des Künstlers frei zugänglich) und veröffentlicht sie, ohne dass man den Künstler fragen würde oder dass da sonst irgendwelche Rechte abgeklärt würden.


Auch da heißt es aber vorsichtig zu sein. Bei X-Film findest du z.B. den Vermerk:
Die auf den Webseiten von XF & XV stehenden INHALTE sollen der Bewerbung der jeweiligen Filme dienen. Die Nutzung der INHALTE, insbesondere Trailer und Bilder über eine Dauer von 6 Wochen vor bzw. 6 Wochen nach Kinostart hinaus bedarf der schriftlichen Zustimmung von XF & XV.
Ohne ausdrückliche Genehmigung müssten wir Bilder also spätestens sechs Wochen nach Kinostart wieder löschen. Und diese Genehmigung zu bekommen, ist (ich spreche aus eigener Erfahrung) nicht einfach, weil sich heutzutage offensichtlich niemand mehr die Zeit nimmt, ein eindeutig formuliertes Anschreiben auch mal richtig durchzulesen. Da kriegst du Antworten auf Fragen, die du nie gestellt hast.

Bei Constantin Film heißt es:
Permission is granted to newspapers and periodicals to reproduce these press materials in articles publicizing the distribution of the Motion Picture.
All other use is strictly prohibited, including sale, duplication, or other transfer of this material.

Eine Zeitung sind wir hier nicht, eine Zeitschrift auch nicht ... Also müsste, ganz streng genommen, auch da nachgefragt werden.

Das mal nur als zwei schnelle Beispiele, mit denen ich in jüngerer Vergangenheit zu tun hatte (weil ich von beiden ältere Bilder gebraucht hätte, keine ganz aktuellen).

Bearbeitet von Armin, 02 Februar 2011 - 09:38.


#4 Gallagher

Gallagher

    TI 29501

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Geschrieben 02 Februar 2011 - 09:15

Ich habe exakt die gleichen Erfahrungen gemacht wie du, Armin. Es ist zwar nicht unmöglich, auch für andere Artikel als beispielsweise DVD-Rezensionen an Bildmaterial von der jeweiligen Filmfirma zu kommen - aber mindestens fragen sie dich nach einem Belegexemplar deiner Publikation und den Einbau einer Fußnote à la "© Filmfirma Soundso; die abgebildeten Filme sind als DVD und Blu-Ray im Fachhandel erhältlich".

Ganz ulkig hat sich MGM angestellt. Die wollten sogar Geld von mir, damit ich Coverbilder von den RoboCop-Filmen in einem geplanten (und daher nie realisierten) Phase-X-Artikel über die Robocop-Franchise veröffentlichen könnte...
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#5 Gast_muellermanfred_*

Gast_muellermanfred_*
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Geschrieben 02 Februar 2011 - 11:22

Falls es hilfreich ist, kann ich Erfahrungen aus der Automobilbranche beisteuern: Unsere Abteilung stellt jährlich Tausende von Bildern den Medien zur Verfügung, vornehmlich für die Printmedien, immer stärker jedoch für Onlinemedien. Wenn das Bildmaterial einmal freigegeben ist, kümmern wir uns nicht mehr um Nutzungsrechte, obwohl theoretisch auch hier Einschränkungen gelten. In der Praxis macht sich jedoch niemand die Mühe, das nachzuverfolgen, einfach, weil es kontraproduktiv ist. Wenn wir für unsere Medienportale und Microsites eine Registrierung verlangen, dann ausschließlich aus dem Grund, um zu erfahren, wer die Leute sind, die sich für unser Material interessieren. In den allerwenigsten Fällen erfolgt die Registrierung aus Gründen der Zugangsbeschränkung und dann zumeist, um zu steuern, wer Bildmaterial, das noch unter Embargo steht, als "mousehole information" bekommt - publiziert wird das Zeug dennoch, denn aus dem Grund wird es ja zugänglich gemacht †¦ Unter dem Strich interessieren wir uns bei Verstößen generell nur dafür, wer Informationen zu früh herausgegeben hat, nicht, wer sie weiterverbreitet, weil der Imageverlust dort zu groß wäre.

#6 valgard

valgard

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Geschrieben 02 Februar 2011 - 11:33

Falls es hilfreich ist, kann ich Erfahrungen aus der Automobilbranche beisteuern: Unsere Abteilung stellt jährlich Tausende von Bildern den Medien zur Verfügung, vornehmlich für die Printmedien, immer stärker jedoch für Onlinemedien.

Wenn das Bildmaterial einmal freigegeben ist, kümmern wir uns nicht mehr um Nutzungsrechte, obwohl theoretisch auch hier Einschränkungen gelten. In der Praxis macht sich jedoch niemand die Mühe, das nachzuverfolgen, einfach, weil es kontraproduktiv ist.

Wenn wir für unsere Medienportale und Microsites eine Registrierung verlangen, dann ausschließlich aus dem Grund, um zu erfahren, wer die Leute sind, die sich für unser Material interessieren. In den allerwenigsten Fällen erfolgt die Registrierung aus Gründen der Zugangsbeschränkung und dann zumeist, um zu steuern, wer Bildmaterial, das noch unter Embargo steht, als "mousehole information" bekommt - publiziert wird das Zeug dennoch, denn aus dem Grund wird es ja zugänglich gemacht †¦

Genau so hab ich mir das vorgestellt!

Normalerweise ist das Bildmaterial für Werbezwecke erstellt worden.
Dann verstehe ich manchmal nicht wenn es nur spärlich oder gar nicht herausgerückt wird.

Es sollte doch Jeder interessiert sein sein Produkt bekant machen zu können. Besonders wenn Andere dabei noch unentgeldlich hlefen.

valgard
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#7 Gast_muellermanfred_*

Gast_muellermanfred_*
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Geschrieben 02 Februar 2011 - 11:45

Normalerweise ist das Bildmaterial für Werbezwecke erstellt worden.
Dann verstehe ich manchmal nicht wenn es nur spärlich oder gar nicht herausgerückt wird.


Das ist oft ganz unterschiedlich. Selten genug hat diese Zurückhaltung mit nachvollziehbaren praktischen Erwägungen zu tun, viel öfter mit firmeninterner Bürokratie.

Die häufigste Motivation ist die Angst vor Kontrollverlust: wenn ich mein Material frei zur Verfügung stelle, habe ich keine Kontrolle mehr darüber, was damit passiert, wie es verwendet wird, wie mein Produkt zur Geltung kommt etc. pp. Das mag verständlich sein, ist jedoch Quatsch: einmal publik gemacht ist die Kontrolle dahin.

Unsere asiatischen Kollegen sind da völlig pragmatisch und konsequent: ist eine Sperrfrist aufgehoben, wandert der ganze Klump in einen Flickr-Account. Fertig. Macht damit, was ihr wollt! :lol:

#8 simifilm

simifilm

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Geschrieben 02 Februar 2011 - 12:05

Ich nehme mal Bezug auf Simifilms Anmerkung (aktuell noch hier zu finden):



Auch da heißt es aber vorsichtig zu sein. Bei X-Film findest du z.B. den Vermerk:
Die auf den Webseiten von XF & XV stehenden INHALTE sollen der Bewerbung der jeweiligen Filme dienen. Die Nutzung der INHALTE, insbesondere Trailer und Bilder über eine Dauer von 6 Wochen vor bzw. 6 Wochen nach Kinostart hinaus bedarf der schriftlichen Zustimmung von XF & XV.
Ohne ausdrückliche Genehmigung müssten wir Bilder also spätestens sechs Wochen nach Kinostart wieder löschen. Und diese Genehmigung zu bekommen, ist (ich spreche aus eigener Erfahrung) nicht einfach, weil sich heutzutage offensichtlich niemand mehr die Zeit nimmt, ein eindeutig formuliertes Anschreiben auch mal richtig durchzulesen. Da kriegst du Antworten auf Fragen, die du nie gestellt hast.

Bei Constantin Film heißt es:
Permission is granted to newspapers and periodicals to reproduce these press materials in articles publicizing the distribution of the Motion Picture.
All other use is strictly prohibited, including sale, duplication, or other transfer of this material.

Eine Zeitung sind wir hier nicht, eine Zeitschrift auch nicht ... Also müsste, ganz streng genommen, auch da nachgefragt werden.

Das mal nur als zwei schnelle Beispiele, mit denen ich in jüngerer Vergangenheit zu tun hatte (weil ich von beiden ältere Bilder gebraucht hätte, keine ganz aktuellen).


Zur Ergänzung noch eine Anmerkung von der "anderen Seite": Meine Frau arbeitet in einem Filmverleih in der Promo. Bei einem Verleih, der unter anderem auch Filme von X Filme im Programm hat. Auch bei diesem Verleih brauchst Du ein Passwort, um auf den Bildserver zugreifen zu können. Das war's dann aber auch schon. Wenn Du die Bilder von dort hast, kannst Du machen, was Du willst. Niemand kontrolliert da, was mit den Bilddaten geschieht. Das interessiert die nicht, da wird keine Minute dafür verschwendet.

Es mag sein, dass X Filme auf ihrer Website wichtig tun wegen dieser Sechs-Wochen-Frist, faktisch geschehen tut da zumindest bei den ausländischen Verleihern überhaupt nichts.

EDIT: Man mache mal eine Google-Images-Suche nach "das Leben ist zu lang" (der letzte Film von Dani Levy, der von X Filme produziert wurde). Wenn ich mir das Ergebnis anschaue, will ich irgendwie nicht so recht glauben, dass alle Seiten, die aufgeführt werden, eine schriftliche Genehmigung eingeholt haben.

Bearbeitet von simifilm, 02 Februar 2011 - 12:15.

Signatures sagen nie die Wahrheit.

Filmkritiken und anderes gibt es auf simifilm.ch.

Gedanken rund um Utopie und Film gibt's auf utopia2016.ch.

Alles Wissenswerte zur Utopie im nichtfiktionalen Film gibt es in diesem Buch, alles zum SF-Film in diesem Buch und alles zur literarischen Phantastik in diesem.
 

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#9 Armin

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Geschrieben 02 Februar 2011 - 12:16

Es mag sein, dass X Filme auf ihrer Website wichtig tun wegen dieser Sechs-Wochen-Frist, faktisch geschehen tut da zumindest bei den ausländischen Verleihern überhaupt nichts.

Klar. Und akzeptiert. Rechtlich sauber fürs Netzwerk ist es aber nicht, wenn ich weiß/zu wissen glaube/hoffe, dass niemand etwas unternehmen wird. Es könnte ja doch ... Und dann? Das ist das Problem.

#10 Gast_muellermanfred_*

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Geschrieben 02 Februar 2011 - 12:23

Wenn es die Urheber/Rechteinhaber von Promo-Bildmaterial wirklich interessieren würde, was die Leute mit dem Material machen, wäre die Zahl der einschlägigen Abmahnungen und Klagen viel höher. (In Zeiten von TinEye ist das Auffinden von Bildkopien ja auch kein Hexenwerk mehr - demnächst kommen dann noch die Bildsuchmaschinen dazu, die Bildinhalte erkennen, da wäre die Verwendung geklauter Bilder juristischer Selbstmord. Daß die Leute alle noch "leben", spricht ja für sich.)

#11 simifilm

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Geschrieben 02 Februar 2011 - 12:55

Klar. Und akzeptiert. Rechtlich sauber fürs Netzwerk ist es aber nicht, wenn ich weiß/zu wissen glaube/hoffe, dass niemand etwas unternehmen wird. Es könnte ja doch ... Und dann? Das ist das Problem.


Grundsätzlich besteht immer die Gefahr, dass jemand einem das Leben schwer machen will. Wenn es jemand auf einen Rechtshändel abgesehen hat, ist es eigentlich fast egal, ob er Rech hat oder nicht. Teuer und aufwendig wird es für den Beklagten auf jeden Fall. Aber der Entscheid liegt bei Euch. Mir selbst scheint das in diesem Fall überängstlich und ich selbst handhabe das anders (seit bald vier Jahren ist meine Diss im Handel, der eine DVD mit Filmclips beiliegt. Scheint bislang niemanden interessiert zu haben). Meine ursprüngliche Frage im anderen Thread war auch nur als Frage gemeint - mir war nicht klar, was in den Augen der Mods unter freie Bilder fällt (auch die Tatsache, dass eine andere Seite ein Bild als "frei" auszeichnet, ist übrigens kein Schutz vor einer Klage).

EDIT: Gelten die Bilderregeln auch für die Avatare?

Bearbeitet von simifilm, 02 Februar 2011 - 13:00.

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#12 Lomax

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Geschrieben 02 Februar 2011 - 13:13

Wenn das Bildmaterial einmal freigegeben ist, kümmern wir uns nicht mehr um Nutzungsrechte, obwohl theoretisch auch hier Einschränkungen gelten. In der Praxis macht sich jedoch niemand die Mühe, das nachzuverfolgen, einfach, weil es kontraproduktiv ist.

Das Hauptproblem ist halt, wenn es da jeder Rechteinhaber ein wenig anders hält, kann man bei einzelnen Bildern schwer nachhalten, wie man die Verwertungslage jetzt einschätzen sollte. Es gibt ja beispielsweise auch die gerichtskundigen Fälle von offensichtlichen Marketingbildern, die von Unternehmen bewusst für Werbe- und Verkaufszwecke bereitgestellt wurden, aber eben nur für einen privilegierten Nutzungskreis von Vertragspartnern vorgesehen waren. Da sollte man auch meinen, es ist ja Werbung; geklagt wurde trotzdem um die banalsten Produktabbildungen.
Und je nachdem, wo man welche Bilder findet, ist auch nicht immer eindeutig zu sehen, in welchem Zusammenhang sie vom Rechteinhaber denn nun freigegeben wurden.
Klar wird sich in der Regel bei typischem Werbematerial niemand darum kümmern. Aber wenn viele Bilder zusammenkommen, steigt rein statistisch auch die Wahrscheinlichkeit, dass man irgendwann über die Ausnahme von der Regel stolpert. Insofern macht es durchaus Sinn (harhar :lol:), sich einfach auf eindeutige Fälle zu beschränken.
"Modern Economics differs mainly from old Political Economy in having produced no Adam Smith. The old 'Political Economy' made certain generalisations, and they were mostly wrong; new Economics evades generalisations, and seems to lack the intellectual power to make them." (H.G. Wells: Modern Utopia)

#13 yiyippeeyippeeyay

yiyippeeyippeeyay

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Geschrieben 02 Februar 2011 - 13:48

Scheint bislang niemanden interessiert zu haben

Vielleicht ist das ja der Unterschied? Das SFN ist jedenfalls im öffentlichen Auge, hundertfach, täglich immer wieder. Und die Leute, die im Impressum stehen, haften nun mal, insofern hat die Entscheidung auch einen persönlichen Aspekt, wie schon im anderen Thread angedeutet. Ich spekuliere mal: Viele, die hier in Richtung Lockerheit argumentieren, müssen letztendlich in ihren Beispielen nicht selber dafür gerade stehen, sollten sie sich irren. (Auch alle SFN-Blogger übrigens nicht.)

P.S.: Avatare sind in ungefähr so groß wie die in den neuen Regeln erwähnten "thumbnails".

/KB

Yay! Fantasy-Reimerei Mitte August...
[..] Verzweiflung beschlich sie im Stillen.

Da ergriff eins der kleinsten das Wort:

"Wenn sich all unsere Wünsche erfüllen,

dann wünschen wir einfach mit Willen

die Wünsche-Erfüllung fort!"

Sie befolgten den Rat und von Stund an war

wieder spannend das Leben und heiter.

Die Kinder war'n froh wie vor Tag und Jahr

und vielleicht gar ein wenig gescheiter.

(BewohnerInnen der Stadt der Kinder, aus der "Geschichte vom Wunsch aller Wünsche", aus Die Zauberschule & andere Geschichten, Neuauflage im Thienemann-Verlag, S. 93, von Ende)


#14 Gast_muellermanfred_*

Gast_muellermanfred_*
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Geschrieben 02 Februar 2011 - 13:52

Vergessen wir nicht: Der Gesetzgeber hat reinen Raffzahn-Abmahnern einen Riegel vorgeschoben. Man darf nun erwarten, daß einem die Chance eingeräumt wird, eine eventuelle Urheberrechtsverletzung rückgängig zu machen. Flugs noch einen entsprechenden Disclaimer ins Impressum und die Frage sollte geklärt sein. Das schützt natürlich nicht vor vorsätzlicher Verletzung von Urheberrechten in Form von Postings mit offensichtlich geschütztem Material. Da kann der Disclaimer so lang sein, wie er will †¦ :lol:

#15 kah299887

kah299887

    Illuminaut

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Geschrieben 02 Februar 2011 - 15:18

P.S.: Avatare sind in ungefähr so groß wie die in den neuen Regeln erwähnten "thumbnails".


Irgendwie finde ich die Stelle nicht. Wahrscheinlich bin ich zu blöd. Würde mich aber interessieren. Yippy, Wenn Du mich da vielleicht noch mal erhellen könntest. :rolleyes:

Ich finde die Situation mit den Bildern zwar nicht schön, aber nachvollziehbar. So lange man in Deutschland Angst vor tollwütigen Abmahntrollen haben muss, sollte man eben vorsichtig sein.
Selbst wenn man vor Gericht gezerrt wird siegt, bedeutet das viel Arbeit und Ärger. Und auch für die Moderatoren ist das hier ein Hobby was in erster Linie Spaß machen sollte.

Gruß

#16 raps

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Geschrieben 08 Februar 2011 - 12:51

Das hier hilft der Diskussion nicht weiter, aber, zum Thema Avatare: Als ich mich entschloss, der Welt meine Verbundenheit mit Bernd dem Brot zu zeigen, habe ich dem Kinderkanal sicherheitshalber eine Email geschickt und deren positive Antwort (okay, solange Sie nicht mit Bernds Hilfe Geld verdienen oder Verbrechen begehen wollen) nie gelöscht.
Gruß, Rainer

#17 yiyippeeyippeeyay

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    Interstellargestein

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Geschrieben 08 Februar 2011 - 14:22

Hi Rainer - da du in einem von Anderen betriebenen Forum kein juristisches Risiko trägst, wäre es am besten, wenn du bei erlaubten Bildern, die du postest, eine Kopie so einer Mail (am besten im RFC822-Format, also als ".msg"-Attachment) uns WMs mal zukommen lässt, via admin@... (s. Impressum).

/KB

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#18 T.H.

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Geschrieben 20 November 2012 - 16:34

Hallo liebe Admins, das hier finde ich beunrihigend: http://www.wbs-law.d...urhebers-32292/ Hat das Auswirkungen auf die Nutzung der Amazon-Bilder? "Eigene" Coverfotos sollten jetzt eher raus, oder?

Phantastische Grüße,
Thomas

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#19 simifilm

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Geschrieben 20 November 2012 - 16:56

Hallo liebe Admins,
das hier finde ich beunrihigend: http://www.wbs-law.d...urhebers-32292/

Hat das Auswirkungen auf die Nutzung der Amazon-Bilder?
"Eigene" Coverfotos sollten jetzt eher raus, oder?


(Dieses Post gehört an sich nicht in diesen Thread, der für technische Fragen gedacht ist. Die rechtlichen Fragen gehören in diesen Thread).

Zunächst mal ist mir nicht klar, ob "eigene Coverfotos" hier tatsächlich in jedem Fall ein Bild meint, das ich selbst mit der Kamera gemacht habe. Falls ja — diese Art von Coverbildern dürfte im Netz ja klar die Minderheit darstellen. Falls damit aber generell die Nutzung von Covers gemeint ist, also das digitale File, das zB. auf der Website eines Verlags zu finden ist, kann ich dazu nur sagen: Reine Panikmache. Keine Zeitung der Welt holt für ein Buchcover die Genehmigung des Verlags oder des Autors ein. Die langjährige Praxis ist hier offensichtlich und nachweisbar eine andere (aber gut, das habe ich bei der Diskussion um Filmstills auch schon geschrieben, die Regelung hier im Forum ist dennoch eine andere).

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#20 T.H.

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Geschrieben 20 November 2012 - 17:27


(Dieses Post gehört an sich nicht in diesen Thread, der für technische Fragen gedacht ist. Die rechtlichen Fragen gehören in diesen Thread).


Ah, sorry, bitte verschieben, wenn nötig.

Phantastische Grüße,
Thomas

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#21 methom

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Geschrieben 20 November 2012 - 20:13

Ich habe den Artikel nur überflogen, konnte aber keine neuen Sachverhalte erkennen. Dass Objekte, die urheberrechtlich oder per Geschmacksmuster etc. geschützt sind, nicht einfach (als Hauptmotiv) eines Bildes verwendet werden dürfen, war schon immer (bzw. lange genug für unsere Zwecke) so. Selbstgemachte Fotos von Büchern sollten also tatsächlich verschwinden bzw. sie hätten gar nicht erst auftauchen sollen. Die Einbindung über Amazon sehe ich aber nicht in Frage gestellt, da diese explizit im Rahmen des Partnerprogramms läuft.

Biom Alpha ist im Sonnensystem angekommen. Jetzt auf eigener Seite und auf Twitter @BiomAlpha


#22 valgard

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Geschrieben 21 November 2012 - 05:12

Viele besitzen zu Hause auch einen eigenen Scanner.
Dann dürfte das einscannen eines Buchcovers und dann die Veröffentlichung dieses Scans im Web doch erlaubt sein!?

lothar
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#23 T.H.

T.H.

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Geschrieben 21 November 2012 - 06:39

Interessant fand ich u.a. den Passus, wonach man - kurz formuliert - keine Cover von nicht lieferbaren Büchern zeigen darf. Dass das wirklich problematisch ist, bestätigte man auf der Facebookseite eines großen, namhaften Verlages, wenn auch schwammig... Also muss man darauf achten, dass die Bilder aktuell sind? Und bei Amazon werden ja auch Kundenscans genutzt. Wie es dann da mit der Partnerschaft?

Bearbeitet von T.H., 21 November 2012 - 18:35.

Phantastische Grüße,
Thomas

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#24 My.

My.

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Geschrieben 21 November 2012 - 07:02

Das Partnerprogramm mit Amazon bezieht sich auf alle dort sichtbaren Angebote. Sprich: Wenn Amazon Titelbilder nicht lieferbarer Bücher zeigen darf, dann darf ich das als Partner (für das SFN in diesem Falle, aber das ist keine durch die Vertragsbedingungen Amazons ausgeschlossene Feinheit) diese ebenfalls zeigen. - Im Übrigen halte ich auch den Versuch, das Zeigen von Titelbildern nicht mehr lieferbarer Bücher zu unterbinden, für urheberrechtlich unbedenklich; immerhin geht es im Zweifelsfalle um ein Buch, und wenn ich ein antiquarisch erworbenes Buch rezensiere und das Titelbild dazu zeige (aus der Quelle Amazon z.B.), dann habe ich eine Rezension und ein Titelbild zu einem immerhin noch antiquarisch lieferbaren Buch. Lieferbar ist lieferbar. My.

#25 valgard

valgard

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Geschrieben 21 November 2012 - 17:13

Andererseits warum soll ich Werbung mit den Büchern gewisser Verlage machen? lothar
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#26 My.

My.

    Temponaut

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Geschrieben 21 November 2012 - 18:16

Es geht eigentlich nicht darum, Werbung machen zu wollen. So, wie zu bestimmten Artikel in Zeitschriften, oder auch in Büchern mit entsprechendem Inhalt, Bildmaterial zur Illustration und zur Verdeutlichung des Inhalts gehört, so gehört jedenfalls m.E. - und da bin ich sicherlich nicht alleine - heutzutage das Cover eines Buches zur Rezension desselben Buches. (Ähnlich unsinnig ist es, wenn Verlage sich der Verwendung von Buchrückseiten, den sogenannten Klappentexten, verweigern wollen. Dabei stellt sich mir zuerst spontan die Frage: "Wie dumm muss man eigentlich sein ..." Zumal es hinreichend Urlaube gibt, die darauf hinauslaufen, dass es für viele solcher Texte gar kein Urheberrecht gibt, weil die notwendige Schöpfungshöhe fehlt.) My.

#27 Ming der Grausame

Ming der Grausame

    Evil Ruler of Mongo

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Geschrieben 21 November 2012 - 18:50

Die Schöpfungshöhe mag durchaus fehlen, aber der Geschmacksmusterschutz besteht trotzdem.
„Weisen Sie Mittelmäßigkeit wie eine Seuche zurück, verbannen Sie sie aus ihrem Leben.“

Buck Rogers

#The World from the nefarious Ming the Merciless
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#28 T.H.

T.H.

    Giganaut

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Geschrieben 21 November 2012 - 18:59

Ein Beitrag eines großen Verlages zum Thema. https://www.facebook...406026389465081
Da steht das noch mal mit der Verfügbarkeit. Auch der Satz danach ist interessant...
Die Reaktion von Jürgen Eglseer von fictionfantasy fällt entsprechend aus.

Phantastische Grüße,
Thomas

...meine "Phantastischen Ansichten" gibt's hier.
Auf FB zu finden unter phantasticus

(Hinweis: Derzeit keine Internetrepräsentanz meiner Bilder; schade eigentlich...)


#29 My.

My.

    Temponaut

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Geschrieben 21 November 2012 - 19:30

@ Ming: Die Optik einer Buchrückseite - und das auch nicht in allen Fällen - ist möglicherweise ein Geschmacksmuster (wobei es hier i.d.R. an der Anmeldung bei der Geschmacksmusterrolle scheitern dürfte). Der _TEXT_ auf einer Buchrückseite ist jedenfalls kein Geschmacksmuster. @ T.H.: Die Info von Rowohlt ist okay. Und eigentlich geht Jürgens Reaktion über das Ziel hinaus. Es ist wohl eher so, dass sich Rowohlt darauf bezieht, in aktuellen Rezis z.B. nur Cover von lieferbaren Büchern zu verwenden. Z.B. auch bei Neuausgaben nicht die alten, sondern nur die neuen Titelbilder. Nach meiner Lesart wollte Rowohlt nicht sagen, dass ein Portal wie fictionfantasy.de ständig checken muss, welche Titelbilder zu verschwinden haben. (Wobei man das Ganze auch dahingehend sicherer stellen kann, dass man das Entstehungsdatum der Rezension vermerkt [wenn man nicht eh einen Blog betreibt, wo das Datum des Beitrags ja automatisch eingestellt wird].) My.

#30 simifilm

simifilm

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Geschrieben 21 November 2012 - 20:21

Bitte einfach die Relationen wahren: Natürlich kann Rowohlt nicht offiziell erlauben, dass jemand ein Cover nutzt, dessen Rechte gar nicht mehr bei Rowohlt liegen. Von dieser Aussage ist es aber ein weiter Weg zum Rechtshändel wegen Gebrauchs eines Covers.

Signatures sagen nie die Wahrheit.

Filmkritiken und anderes gibt es auf simifilm.ch.

Gedanken rund um Utopie und Film gibt's auf utopia2016.ch.

Alles Wissenswerte zur Utopie im nichtfiktionalen Film gibt es in diesem Buch, alles zum SF-Film in diesem Buch und alles zur literarischen Phantastik in diesem.
 

zfs40cover_klein.jpg ZFS16_Coverkleiner.jpg

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