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Aus gegebenem Anlaß: Einige Problemfelder beim Schreiben


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49 Antworten in diesem Thema

#31 FrankS

FrankS

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Geschrieben 17 Juli 2013 - 14:06

___Tut mir leid, aber dazu muss ich ganz deutlich sagen: Unfug!
___»Unfug«, sagt Valerie. »Wenn es eines gibt, worauf der Autor bei E-Books Einfluss hat, dann sind es die Absätze. Entweder man macht eine Absatzschaltung, oder man macht keine. Ebenso grundlegend ist der Einzug für die erste Zeile eines Absatzes, den praktisch alle E-Book-Formate beherrschen.«
___Nach einer kurzen Denkpause fährt sie fort: »In diesem Board muss man allerdings tricksen, um einen Einzug zu simulieren.«

Valerie hat völlig recht. Ich muss das Ganze differenzierter darstellen:

Es stimmt, dass in allen mir bekannten eBook-Formaten die Absatzinformation übernommen und dargestellt wird.
(Außerdem habe ich beobachtet, dass aus einem einfachen erzwungenen Zeilenumbruch in der Vorlage meist auch ein echter Absatz gemacht wird.)

Unterschiede gibt es aber dabei, wie der Absatz dargestellt wird. Mir ist nicht klar, ob das im Einzelnen vom eBook-Format, dem Reader oder der jeweiligen Einstellung abhängt. Hierbei sind mir unterschiedliche Variationen begegnet:
  • einfacher Zeilenumbruch ohne Einzug oder vergrößertem Zeilenabstand
  • Einzug
  • vergrößerter Zeilenabstand (bis hin zu erheblich mehr als einer Leerzeile!)
  • eine Kombination aus den beiden vorherigen Möglichkeiten
(Gerade letztere Kombination kann bei Dialogen dazu führen, dass wenig Text auf viele Seiten verstreut wird. Das ist aber immer noch deutlich übersichtlicher, als wörtliche Rede ohne Zeilenumbrüche.)


Wie lang die Zeilen sind und wieviel Text in jede Zeile passt, hängt ganz entscheidend von der Einstellung des Readers ab. Ist eine Zeile voll, wird der Text in der nächsten fortgesetzt, ohne dass der Autor einen Einfluss darauf hat, wo genau das ist. Bei Absatzdarstellungen, die nur einfache Umbrüche anzeigen, kann man nicht unterscheiden, ob der Umbruch gewollt ist oder nur erfolgt, weil die Zeile voll ist.

@ Valerie: gut getrickst!

Bearbeitet von FrankS, 17 Juli 2013 - 14:06.


#32 Valerie J. Long

Valerie J. Long

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Geschrieben 17 Juli 2013 - 18:24

So oder so: Die Vielfalt der Reader, die Vielfalt der Anzeigeformate bis hinunter zum Smartphone/Blackberry und letztlich deine Darstellung machen klar. warum man die Gestaltung einfach und den Text "fließfähig" halten muss. Dafür sind die E-Buch-Formate ursprünglich gemacht.

#33 Jaktusch † 

Jaktusch † 

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Geschrieben 17 Juli 2013 - 22:31

__ »In diesem Board muss man allerdings tricksen, um einen Einzug zu simulieren.«


(OT)
Bitte nicht auch du einen Webmaster darauf ansetzen, diesen unerträglichen Umstand schnellstmöglich zu beheben....Eingefügtes Bild

Jaktusch
Man erwirbt keine Freunde, man erkennt sie.

#34 FrankS

FrankS

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Geschrieben 18 Juli 2013 - 09:04

So oder so: Die Vielfalt der Reader, die Vielfalt der Anzeigeformate bis hinunter zum Smartphone/Blackberry und letztlich deine Darstellung machen klar. warum man die Gestaltung einfach und den Text "fließfähig" halten muss. Dafür sind die E-Buch-Formate ursprünglich gemacht.

Damit kann ich Valerie nur Recht geben. Das habe ich gelernt, als ich eine Website in html programmiert habe und das Ergebnis in jedem Browser ganz anders aussah.

Die modernen Textverarbeitungssysteme verführen den Autor dazu, beim Gestalten des Textes zu viele unnötige Spielereien zu machen, von denen sie glauben, es sehe gut aus, die aber tatsächlich nur die Lesbarkeit stören. In sofern ist es gar nicht so schlecht, dass die eBook-Formate nicht jeden Quatsch mitmachen.

___Tut mir leid, ...
___»Unfug«, sagt Valerie. ...
___Nach einer kurzen Denkpause ...

@ Valerie: In der grauen Zitatebox erkennt man Deinen Trick doch etwas.

#35 Valerie J. Long

Valerie J. Long

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Geschrieben 18 Juli 2013 - 11:25

@ Valerie: In der grauen Zitatebox erkennt man Deinen Trick doch etwas.

Damit kann ich leben. Eingefügtes Bild

#36 FrankS

FrankS

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Geschrieben 24 August 2014 - 14:27

Zum Thema "Zeichensetzung bei wörtlicher Rede" ist mir kürzlich ein Problem begegnet, das ich in dieser Form bislang nicht bewusst wahrgenommen hatte. Auf einer Website habe ich dazu folgendes gefunden:

http://www.wörtliche...chensetzung.htm

Demnach sind wörtliche Reden, die sich über mehr als einen Satz erstrecken, nur ohne oder mit einem sogenannten unechten Begleitsatz möglich.


Schade, dass mir bislang keiner hierauf eine verbindliche Antwort geben konnte. Dabei dachte ich, dass sich hier im Forum gestandene Autoren, erfahrene Lektoren und versierte Germanisten tummeln.

Um meine Frage auf den Punkt zu bringen:
Durch welche gültigen Regeln bzw. in welchem aktuellen Regelwerk der deutschen Sprache ist verbindlich festgelegt, wie bei wörtlicher Rede, die aus mehreren Sätzen besteht, mit dem (echten) Begleitsatz zu verfahren ist.

Danke nochmals für die Unterstützung.

#37 Valerie J. Long

Valerie J. Long

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Geschrieben 24 August 2014 - 15:05

Schade, dass mir bislang keiner hierauf eine verbindliche Antwort geben konnte. Dabei dachte ich, dass sich hier im Forum gestandene Autoren, erfahrene Lektoren und versierte Germanisten tummeln.

Wenn es also keine verbindliche Antwort gibt, sind alle Autoren in diesem Forum ungestanden, Lektoren unerfahren und Germanisten unversiert?

Um meine Frage auf den Punkt zu bringen:
Durch welche gültigen Regeln bzw. in welchem aktuellen Regelwerk der deutschen Sprache ist verbindlich festgelegt, wie bei wörtlicher Rede, die aus mehreren Sätzen besteht, mit dem (echten) Begleitsatz zu verfahren ist.

Danke nochmals für die Unterstützung.

Würdest du eventuell in Erwägung ziehen, eine Regellücke gefunden zu haben?

Ansonsten findest du verbindliche Angaben zum Regelwerk beispielsweise hier, und was im amtlichen Regelwerk nicht steht, ist nicht verbindlich.

#38 simifilm

simifilm

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Geschrieben 24 August 2014 - 17:16


Schade, dass mir bislang keiner hierauf eine verbindliche Antwort geben konnte. Dabei dachte ich, dass sich hier im Forum gestandene Autoren, erfahrene Lektoren und versierte Germanisten tummeln.

Um meine Frage auf den Punkt zu bringen:
Durch welche gültigen Regeln bzw. in welchem aktuellen Regelwerk der deutschen Sprache ist verbindlich festgelegt, wie bei wörtlicher Rede, die aus mehreren Sätzen besteht, mit dem (echten) Begleitsatz zu verfahren ist.

Danke nochmals für die Unterstützung.


Wenn dieser Threads etwas klar gemacht hat, dann doch wohl, dass es hier keine allgemein verbindliche Regel gibt (und falls es sie doch geben sollte, ist sie so wenig bekannt, dass,man sie wohl als irrelevant bezeichnen müsste).

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Filmkritiken und anderes gibt es auf simifilm.ch.

Gedanken rund um Utopie und Film gibt's auf utopia2016.ch.

Alles Wissenswerte zur Utopie im nichtfiktionalen Film gibt es in diesem Buch, alles zum SF-Film in diesem Buch und alles zur literarischen Phantastik in diesem.
 

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#39 Puh

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    Giganaut

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Geschrieben 24 August 2014 - 17:43


Schade, dass mir bislang keiner hierauf eine verbindliche Antwort geben konnte. Dabei dachte ich, dass sich hier im Forum gestandene Autoren, erfahrene Lektoren und versierte Germanisten tummeln.

Um meine Frage auf den Punkt zu bringen:
Durch welche gültigen Regeln bzw. in welchem aktuellen Regelwerk der deutschen Sprache ist verbindlich festgelegt, wie bei wörtlicher Rede, die aus mehreren Sätzen besteht, mit dem (echten) Begleitsatz zu verfahren ist.

Danke nochmals für die Unterstützung.

Peter jammerte und jammerte. "Das ist doch alles schrecklich, was ich hier mache. Das mit dem Schreiben klappt nicht, die Interpunktion bei der wörtlichen Rede versteht doch sowieso kein Schwein und jetzt ist mir auch noch der Kaffee über die Tastatur gelaufen." Resigniert schaute er auf den Bildschirm.
Das wäre wohl ein möglicher Umgang.
"Ansonsten", meinte die Großmama, während sie die Teigschüssel lehrte, "ist es doch sowieso egal. was im Duden steht. Son richtiger Schreiber, also son guter", sie leckte den Löffel ab, "den interessiert das nicht. Möchtest du eigentlich auch einen Apfelkuchen oder gleich wieder los? Siehst ja eigentlich ganz verhungert aus", meinte sie noch, während sie sie schelmisch anschaute.
So geht es natürlich auch. Es gelten einfach die üblichen Regeln; und das was in dem Text steht, ist, nun ja - interessant.

#40 Diboo

Diboo

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Geschrieben 25 August 2014 - 06:33

Kann ich was vom Apfelkuchen haben?

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(13. Erwerbsregel)

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#41 Gast_Guido Latz_*

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Geschrieben 25 August 2014 - 06:56

Und Peter mag ich nicht. Der jammert mir zuviel. Ist der mit diesem Hobbit verwandt? Sicher sein Bruder.

#42 simifilm

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Geschrieben 25 August 2014 - 07:24

Ansonsten findest du verbindliche Angaben zum Regelwerk beispielsweise hier, und was im amtlichen Regelwerk nicht steht, ist nicht verbindlich.


Die "Verbindlichkeit" gilt ja ohnehin nur für Schulen, Ämter und andere öffentliche Stellen. Diverse Zeitungen haben ihre Hausregeln, und literarische Werke sind ohnehin nicht reglementiert.

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#43 Valerie J. Long

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Geschrieben 25 August 2014 - 07:58

(...) und literarische Werke sind ohnehin nicht reglementiert.

... werden aber durchaus an den amtlichen Regeln gemessen.

Es gibt zwar auch Künstler, die alles klein schreiben und ein 'mbolo anhängen dürfen, und es gibt durchaus die Möglichkeit, alternative Kommunikationswege mit ::alternativen Symbolen:: zu klammern, aber als Entschuldigung für schlampige Indie-Verleger gilt so was nicht.

Von daher ist Franks Frage durchaus berechtigt - er will es richtig machen und sich rückversichern.


Ich finde den Regelvorschlag unter wörtlicherede.de daher durchaus gut - mit Einschränkungen. Wenn jemand schreibt Hugo berichtete: "(...)", dann darf der Bericht mE durchaus mehr als einen Satz enthalten, denn grundsätzlich darf nach einem Doppelpunkt ja auch sonst ein vollständiger Satz folgen. Nur wenn vor oder hinter dem einleitenden Anführungszeichen ein Nebensatz steht, geht das nicht so einfach.

#44 simifilm

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Geschrieben 25 August 2014 - 08:38

... werden aber durchaus an den amtlichen Regeln gemessen.

Es gibt zwar auch Künstler, die alles klein schreiben und ein 'mbolo anhängen dürfen, und es gibt durchaus die Möglichkeit, alternative Kommunikationswege mit ::alternativen Symbolen:: zu klammern, aber als Entschuldigung für schlampige Indie-Verleger gilt so was nicht.

Von daher ist Franks Frage durchaus berechtigt - er will es richtig machen und sich rückversichern.


Ja, aber dazu braucht's keine amtlichen Regeln. Da reicht es, in ein paar Romanen nachzuschauen, wie die das handhaben und sich dann für die Variante zu entscheiden, die einem am meisten behagt.

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#45 FrankS

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Geschrieben 27 August 2014 - 07:48

Wenn es also keine verbindliche Antwort gibt, sind alle Autoren in diesem Forum ungestanden, Lektoren unerfahren und Germanisten unversiert?

Nein, auf gar keinen Fall! Es tut mir leid, wenn dieser Eindruck entstanden sein sollte. Ich wollte nur etwas provozieren, um diesen Thread nach einem Jahr wieder zu beleben.

Würdest du eventuell in Erwägung ziehen, eine Regellücke gefunden zu haben?

Das halte ich für unwahrscheinlich, da dieser Fall nicht selten sein dürfte.

Die "Verbindlichkeit" gilt ja ohnehin nur für Schulen, Ämter und andere öffentliche Stellen. Diverse Zeitungen haben ihre Hausregeln, und literarische Werke sind ohnehin nicht reglementiert.

Wenn es Regeln hierzu gibt, dann sollten sie unabhängig davon gelten, wie es in literarischen Werken steht.

... werden aber durchaus an den amtlichen Regeln gemessen.
Von daher ist Franks Frage durchaus berechtigt - er will es richtig machen und sich rückversichern.

Genau! Da ich für Kinder und Jugendliche schreibe, möchte ich denen kein falsches Deutsch vormachen.

#46 Valerie J. Long

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Geschrieben 27 August 2014 - 08:41

Nun, wenn du keine Regellücke gefunden zu haben glaubst, dann musst du im amtlichen Regelwerk ja fündig werden. Dazu brauchst du uns nicht.

#47 simifilm

simifilm

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Geschrieben 27 August 2014 - 08:42

Genau! Da ich für Kinder und Jugendliche schreibe, möchte ich denen kein falsches Deutsch vormachen.


Damit die Kinder später beim Schreiben von Romanen keine Fehler machen?

Signatures sagen nie die Wahrheit.

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#48 Valerie J. Long

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Geschrieben 27 August 2014 - 09:24

Damit sie nicht mit ihren Fehlern im Aufsatz und Franks Buch zum Lehrer rennen und sagen: "Da steht das aber auch so!"

#49 simifilm

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Geschrieben 27 August 2014 - 09:30

Damit sie nicht mit ihren Fehlern im Aufsatz und Franks Buch zum Lehrer rennen und sagen: "Da steht das aber auch so!"


Wie oft kommt in einem Schulaufsatz längere wörtliche Rede vor? Und falls etwas Entsprechendes Teil der Aufgabenstellung sein sollte, ist es am Lehrer, dazu die Regeln festzulegen. Wenn die Schüler keine Vorgaben haben, kann er das schlecht als Fehler werten.

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#50 FrankS

FrankS

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Geschrieben 28 August 2014 - 10:13

Damit sie nicht mit ihren Fehlern im Aufsatz und Franks Buch zum Lehrer rennen und sagen: "Da steht das aber auch so!"

Ich glaube, Valerie hat verstanden, was ich meine.

Um Euch aber nicht länger mit dieser Diskussion zu ärgern, habe ich gerade bei der Duden-Sprachberatung angerufen. Dort hat man mir erklärt, dass selbstverständlich wörtliche Rede, die aus mehreren abgeschlossenen Sätzen besteht, mit einem (echten) Begleitsatz kombiniert werden kann, wenn alle Sätze innerhalb der wörtlichen Rede sich auf diesen Begleitsatz beziehen. Dass diese Aussage explizit keinen Eingang in die Regelwerke gefunden hat, läge daran, dass man diese Regeln möglichst kurz fassen wollte und daher bei den Beispielen jeweils nur einen Satz als wörtliche Rede angegeben hat. Lediglich bei sehr langen wörtlichen Reden sollte man aus stilistischen, aber nicht aus regeltechnischen Gründen einen anderen Weg finden.

Es ist also so, wie ich es mache und erwartet bzw. mir erhofft habe. Damit sollte diese Diskussion nun bendet sein. Ich bitte um Euer Verständnis und danke Euch für Eure Geduld mit mir.


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