Wem darf der Inhalt eines Buchs auf welche Weise zugängig gemacht werden?
Nun ja, ein Buch darfst du durchaus verleihen bzw. verkaufen – ein eBook darfst du durchaus weiterverkaufen, allerdings darfst du dabei keine Privatkopie davon behalten, aber verleihen?
Ich wohne im Berlin im Hinterhof und habe selten Netzempfang. Ich bitte dich, solche gute ausgebauten Mobilfunkregionen wie Afrika nicht mit dem entwicklungsbedürftigen Osten der Republik zu vergleichen. Mein 3G im Kindle bringt mir zu Hause also auch nur eher selten etwas. Es werden bei Lesegeräten in Zukunft wohl beide Varianten erhältlich sein, eine für WLAN und eine für Mobilfunk.
In Afrika, außer in Südafrika, ist dafür die Festnetzversorgung praktisch nicht vorhanden. In Berlin kann man praktisch überall DSL-16000 erhalten, davon kann man in Afrika oft nur Träumen – dort sind V.90-Analogmodems noch durchaus üblich.
Diese rechtlichen Fragen muss die Buchindustrie offensiv behandeln.
Macht sie doch: Recht- und Praxisratgeber gibt es wie Sand am Meer.
Darf ich mir eine digitale Kopie zu einem gekauften Buch besorgen, um sie auf den eBook-Reader zu lesen?
Warum solltest du das überhaupt dürfen? Nur weil ich eine LP habe, darf ich mir auch nicht die CD davon besorgen oder mir die entsprechende MP3s downloaden – dafür gab es doch Allofmp3 bzw. nunmehr mp3Sparks.
Wenn Du als Verlag schon den Leser zwingst, sich für ein Format zu entscheiden, könnte es sein dass der Leser sich andere Wege sucht, seine Bequemlichkeit auszuleben.
Dafür existiert bereits eine Vielzahl an höchst legale Tools, wie z.B. das bereits erwähnte Calibre. Wie man DRM-verseuchte eBooks wieder entseucht, kann man übrigens im Netz nachlesen. Es ist nämlich für eine Privatperson nur unzulässig, einen wirksamen Kopierschutz zu umgehen, nicht jedoch strafbar.
Die rechtliche Situation ist in Deutschland zumindest was CDs und DVDs angeht, eigentlich sehr klar (wenn auch idiotisch widersprüchlich), und es besteht meines Wissens kein Sonderstatus für eBooks. Bei digitalen Medien sind Privatkopien erlaubt, das Umgehen eines Kopierschutzes aber nicht. Sprich: Wenn Du ein eBook ohne DRM hast, dann darfst Du das auch kopieren, wenn es DRM hat, dann nicht. Das ist rechtlich gesehen vollkommener Blödsinn, weil technische Massnahmen plötzlich zu einem juristisch relevanten Faktor für das Urheber- respektive Verwertungsrecht werden, es ist aber dennoch so.
Ich darf mit meinem Eigentum machen, was ich will. Ergo darf ich als Privatperson selbstverständlich den Kopierschutz umgehen, ich darf es jedoch nicht gewerblich machen. Wie man Adobe Digital Editions dazu verwenden kann, um via dem Microsoft XPS Dokument Writer DRM-entseuchte eBooks zu bekommen, ist kein Geheimwissen und nicht einmal illegal.
Meine eBooks erschienen von Anfang an in verschiedenen Formaten auf verschiedenen Plattformen ohne DRM.
Löblich und klug. Alles andere ist nämlich sowieso Mumpitz und für IT-bewanderte Endanwender sowieso ein Witz. Es existiert kein unbezwingbarer Kopierschutz – ergo ist die Frage durchaus zulässig, ob es überhaupt einen wirksamen Kopierschutz gibt.
Illegale Kopien von Büchern? Hast Du dafür Belege? Stellt sich da wirklich jemand an den Kopierer und kopiert ganze Bücher? In messbaren Größenordnungen?
So etwas wird schon lange rein maschinell gemacht. Es gibt schon länger professionelle Scanner, die gleich PDFs ausspucken, die bereits von einer automatisierten Texterkennung bearbeitet wurden –
Google Books macht es auch nicht anders.