Eigentlich nicht. Wenn du z.B. mit Adobe Digital Editions eine DRM-verseuchte PDF öffnest, ist das legal. Wenn du just dieses PDF via Microsoft XPS Dokument Writer druckst, ist das auch legal. Wenn du anschließend besagten XPS Dokument z.B. via FreePDF wieder in ein PDF umwandelst, ist das auch noch legal. Die Crux dabei ist, dass Microsoft XPS Dokument Writer überhaupt kein DRM unterstützt und folglich DRM-unverseuchte XPS Dokumente erzeugt. Wo hat da ein Endanwender also etwas Illegales gemacht?Allerdings ist die Formulierung "wirksame technische Maßnahmen" ohnehin schwammig. Denn wann ist eine technisch "wirksam" oder — viel interessanter nicht mehr wirksam. Man kann ja argumentieren, dass eine Massnahme, die mittels Knack-Tool ausgehebelt werden kann, eben nicht mehr wirksam ist. Im Falle des Standard-DRM für DVDs ist der entsprechende Code frei verfügbar; dieser Kopierschutz ist längst nicht mehr wirksam. Das zeigt sich ja auch daran, dass DVDs mittlerweile andere, nicht standardisierte Kopierschutzmassnahmen aufweisen, dass also selbst die Industrie nicht mehr von einer Wirksamkeit ausgeht. Wäre das somit ein Fall einer nicht nicht-wirksammen technischen Massnahme, die man folglich auch umgehen dürfte? Viel Futter für Juristen …
Jein. Archivare dürfen inzwischen AFAIK durchaus ganz legal den Kopierschutz entfernen. Sonst würde es nämlich zum Kulturverlust dank DRM kommen.Wirksame technische Maßnahmen zum Schutz eines nach diesem Gesetz geschützten Werkes oder eines anderen nach diesem Gesetz geschützten Schutzgegenstandes dürfen ohne Zustimmung des Rechtsinhabers nicht umgangen werden, soweit dem Handelnden bekannt ist oder den Umständen nach bekannt sein muss, dass die Umgehung erfolgt, um den Zugang zu einem solchen Werk oder Schutzgegenstand oder deren Nutzung zu ermöglichen.