Im Prinzip schon richtig, man muss aber da ja keine Ausschließlichkeit daraus konstruieren. Wenn ich einem guilty pleasure fröne und Fire & Forget-Literatur à la James Patterson lesen will, dann reicht mir die einmalige Lektüre als EBook. Ich zahle dann halt für die paar Stunden Lesespaß (sofern vorhanden, hoffentlich), nicht für den Erwerb eines physischen Objektes. Bei solcher Lektüre denke ich nicht daran, dass ich die für meine Enkel (für die mein Sohn erst sorgen muss) aufhebe/n muss. Und bei Büchern, bei denen ich das denke , ja nu, es hindert mich doch niemand daran, weiterhin Bücher im Dateiformat Toterbaum zu kaufen. Ich werde jeweils Einzelfallentscheidungen treffen.Die Dateiformate und speziell DRM werden dafür sorgen, dass mit jedem Generationensprung der Technologie ein Haufen ebooks nutzlos wird und im Digitalnirvana endet. Und damit haben diese elektronischen Formate einen extremen Nachteil gegenüber gedruckten Büchern, die Jahrhunderte überdauern können.
Kindle und eBook ...
#31
Geschrieben 15 Dezember 2011 - 11:16
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#32
Geschrieben 15 Dezember 2011 - 19:11
Nein, den eine Handlung, die durch das Gesetz gedeckt ist, ist niemals illegal und für Privatpersonen ist die Umgehung von wirksamen Schutzmechanismen nun einmal grundsätzlich straffrei.Das ist leider falsch. Die Umgehung eines Kopierschutzes ist immer illegal.Nein, ist es nicht – zumindest solange du es nicht gewerbemäßig machst. Dass erstellen von Privatkopien ist in Deutschland immer noch grundsätzlich erlaubt, und wenn man dazu ein DRM-System aushebeln muss, so ist das im Sinne der festgelegten Schranken des Urheberrechts zwangsläufig straffrei. Es ist lediglich nicht gestattet.
Nein, auch der Besitz der zugehörigen Werkzeuge ist nicht illegal. Nur die Werbung oder Vermarktung, diesbezüglich ist § 95a UrhG unzweideutig. Es ist in Deutschland auch nicht illegal, dein Wagen mit einem verdeckten Radarwarner und ein Laser-Jammer auszustatten, ebenso wenig wie es illegal ist, deine Navigationsanlage mit einem Informationssystem aller stationären und mobilen Geschwindigkeitskontrollen aufzumotzen. Nur der Betrieb ist illegal.eigentlich darfst du, du darfst aber nicht, weil du dazu ein Werkzeug brauchst, das in jeder Beziehung illegal ist.
Buck Rogers
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#33
Geschrieben 15 Dezember 2011 - 20:21
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#34
Geschrieben 15 Dezember 2011 - 20:28
Und das ist: Die Nutzung (was gleichzusetzen mit dem Betrieb ist, weil der Betrieb eine Nutzung darstellt) von Kopierschutzmaßnahmen umgehender Software ist illegal, nicht erlaubt, unzulässig, verboten - und VVerstöße gegen das Urheberrechtsgesetz werden mit empfindlichen Geldstrafen und u.U. Gefängnis geahndet.
@ methom: Es gibt dabei keinen Unterschied zwischen privater und nicht-privater Nutzung solcher Software. Sie, die Nutzung, ist immer verboten.
My.
#35
Geschrieben 15 Dezember 2011 - 20:44
Nein, ein Verbot ist eine aktive und rechtsverbindliche Handlungsanweisung auf Unterlassung, also eine gewollte passive Handlungsalternative zum positiven Tun in einer gegebenen Situation. Zuwiederhandlungen sind daher grundsätzlich schadensersatzpflichtig. Nichts davon trifft hier aber zu, da von vornherein festgelegt wurde, dass Privatpersonen generell straffrei ausgehen. Es ist lediglich nicht gestattet – ähnlich wie es nicht gestattet ist, Frauen unter den Rock zu schauen...Meines Wissens ist die Umgehung von Kopierschutzmaßnahmen grundsätzlich erst einmal verboten.
Du kannst es gerne noch ein paarmal Wiederholen und von mir aus auch gerne dabei noch mit dem Fuß aufstampfen – dadurch wird deine Aussage jedoch um keinen Deut wahrer. Für Privatpersonen, die keine gewerblichen Absichten verfolgen, ist die Umgehung von wirksamen Schutzmechanismen straffrei, siehe § 108b UrhG. Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit einer Geldstrafe kann nur derjenige belegt werden, der gewerbsmäßige Absichten damit verfolgt.Die Nutzung (was gleichzusetzen mit dem Betrieb ist, weil der Betrieb eine Nutzung darstellt) von Kopierschutzmaßnahmen umgehender Software ist illegal, nicht erlaubt, unzulässig, verboten - und VVerstöße gegen das Urheberrechtsgesetz werden mit empfindlichen Geldstrafen und u.U. Gefängnis geahndet.
Bearbeitet von Ming der Grausame, 15 Dezember 2011 - 20:46.
Buck Rogers
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#36
Geschrieben 15 Dezember 2011 - 20:50
Nein, ein Verbot ist eine aktive und rechtsverbindliche Handlungsanweisung auf Unterlassung, also eine gewollte passive Handlungsalternative zum positiven Tun in einer gegebenen Situation. Zuwiederhandlungen sind daher grundsätzlich schadensersatzpflichtig. Nichts davon trifft hier aber zu, da von vornherein festgelegt wurde, dass Privatpersonen generell straffrei ausgehen. Es ist lediglich nicht gestattet – ähnlich wie es nicht gestattet ist, Frauen unter den Rock zu schauen...
Wenn ich mir den Gesetzestext so anschaue, steht da in §95, Absatz 1:
Wirksame technische Maßnahmen zum Schutz [...] dürfen ohne Zustimmung des Rechtsinhabers nicht umgangen werden,
"Dürfen nicht" klingt für mich nach einem Verbot. Das es so gemeint ist, steht auch in Absatz 4:
Von den Verboten der Absätze 1 und 3 unberührt bleiben [...]
(Quelle: http://dejure.org/ge...e/UrhG/95a.html ).
Und ob es nun "verboten" oder nur "nicht gestattet" ist, ist doch egal: ich (auch als Privatperson) darf es nicht. Eventuell werde ich nicht bestraft, aber trotzdem darf ich es nicht. Daraus, dass ein Gesetz sagt: "du darfst nicht" die Legalität genau dieser Handlung abzuleiten, kommt mir schon etwas absurd vor.
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#37
Geschrieben 15 Dezember 2011 - 21:05
Für Juristen besteht da aber ein himmelweiter Unterschied: Ein Verbot muss auf jeden Fall eingehalten werden, wenn ich jedoch etwas laut Gesetz nicht darf, es allerdings straffrei tun kann, so ist es de jure erlaubt, wenngleich nicht gestattet. C'est la vie.Und ob es nun "verboten" oder nur "nicht gestattet" ist, ist doch egal: ich (auch als Privatperson) darf es nicht. Eventuell werde ich nicht bestraft, aber trotzdem darf ich es nicht. Daraus, dass ein Gesetz sagt: "du darfst nicht" die Legalität genau dieser Handlung abzuleiten, kommt mir schon etwas absurd vor.
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#38
Geschrieben 15 Dezember 2011 - 21:15
Für Juristen besteht da aber ein himmelweiter Unterschied: Ein Verbot muss auf jeden Fall eingehalten werden, wenn ich jedoch etwas laut Gesetz nicht darf, es allerdings straffrei tun kann, so ist es de jure erlaubt, wenngleich nicht gestattet. C'est la vie.
gelegentlich mal eine Behauptung zu belegen, würde zur Überzeugungskraft derselben beitragen.Du kannst es gerne noch ein paarmal Wiederholen und von mir aus auch gerne dabei noch mit dem Fuß aufstampfen -
Bearbeitet von methom, 15 Dezember 2011 - 21:16.
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#39
Geschrieben 15 Dezember 2011 - 21:39
My.
#40
Geschrieben 15 Dezember 2011 - 21:53
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#41
Geschrieben 15 Dezember 2011 - 22:18
Beweise Watson, Beweise! Nenne mir doch nur ein Gesetzestext, dass diese deine Ansicht belegt. Dass Erstellen einer Privatkopie ist nämlich gemäß § 53 UrhG immer noch erlaubt und dafür braucht man in Deutschland die Zustimmung des Rechtsinhabers nicht, ergo greift § 95a UrhG auch nicht. Es liegt schlicht keine Straftat vor, wenn die Tat zum eigenen privaten Gebrauch erfolgt.Es geht um die Tatsache, daß die Nutzung des Werkzeugs verboten ist (und zwar unerheblich, zu welchem Zweck).
Bearbeitet von Ming der Grausame, 15 Dezember 2011 - 22:29.
Buck Rogers
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#42
Geschrieben 15 Dezember 2011 - 22:25
"Wer .... wird, wenn die Tat nicht ausschließlich zum eigenen privaten Gebrauch des Täters oder mit dem Täter persönlich verbundener Personen erfolgt oder sich auf einen derartigen Gebrauch bezieht, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft."
(Hervorhebung durch mich)
Es mag zwar sein, daß die Anwendung eines solchen Werkzeuges auch für den privaten Gebrauch nicht zulässig ist, wer es aber dennoch macht, handelt zwar unerlaubt, aber muß - sofern er es ausschließlich zu privaten Zwecken gemacht hat - nicht mit einer Strafverfolgung rechnen.
So stellt sich mir das als Laie dar.
πάντα ῥεῖ
Büchermarkt ...druckfrisch...dlr lit ...Verena ... Dana ...swrwi ...brwi .. .A I N
#43
Geschrieben 15 Dezember 2011 - 22:35
So stellt es sich auch für Juristen dar. Zum eigenen privaten Gebrauch darf man in Deutschland absolut straffrei einen wirksamen Schutzmechanismus, vulgo DRM, umgehen.Es mag zwar sein, daß die Anwendung eines solchen Werkzeuges auch für den privaten Gebrauch nicht zulässig ist, wer es aber dennoch macht, handelt zwar unerlaubt, aber muß - sofern er es ausschließlich zu privaten Zwecken gemacht hat - nicht mit einer Strafverfolgung rechnen.
So stellt sich mir das als Laie dar.
Buck Rogers
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#44
Geschrieben 15 Dezember 2011 - 23:55
So stellt es sich auch für Juristen dar. Zum eigenen privaten Gebrauch darf man in Deutschland absolut straffrei einen wirksamen Schutzmechanismus, vulgo DRM, umgehen.
De facto bedeutet die Gesetzesreform schon jetzt die Abschaffung der Privatkopie. Offensichtlich fehlte es dem Gesetzgeber aber an Courage, dies auch eindeutig zuzugeben. Zwar dürfen laut Gesetzestext auch weiterhin für den persönlichen Gebrauch Kopien angefertigt werden - aber nur sofern diese keinen Kopierschutz aufweisen. Denn diesen zu umgehen ist verboten. Immerhin verzichtet das Gesetz auf eine Kriminalisierung derjenigen, die trotzdem verbotenerweise eine Kopie ihrer ordnungsgemäß erworbenen Audio-CD mit Schutz für ihr Autoradio herstellen wollen. Diese könnten sich jedoch zivilrechtlichen Ansprüchen, insbesondere auf Schadensersatz, ausgesetzt sehen.
http://www.heise.de/...ien-288796.html
Bearbeitet von jeamy, 15 Dezember 2011 - 23:56.
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jeamy
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Die Traumvektor Tetralogie ist kein Science-Fiction-Roman
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Monsterseelen
#45
Geschrieben 16 Dezember 2011 - 07:18
#46
Geschrieben 16 Dezember 2011 - 07:59
Man sollte ausdrücklich betonen, daß der angegebene Artikel aus dem Jahre 2003 stammt.
Wie die gegenwärtige Lage sich darstellt, kann nur ein Jurist beurteilen, und auch da gehen sicherlich die Meinungen auseinander. Seitdem hat sich einiges verändert. Vor allem, was die Rechtsprechung angeht.
Bei Schadensersatzforderungen gegen jemand, der nur etwas für seinen privaten Gebrauch angefertigt hat, müßte der Kläger ja auch erstmal beweisen, daß ihm durch diese Tätigkeit ein wirtschaftlicher Schaden entstanden ist. Soooo einfach liegen die Dinge mit Sicherheit NICHT.
Anders ist es, wenn gewerbliche Nutzung dahinter steht.
Bearbeitet von MoiN, 16 Dezember 2011 - 08:02.
πάντα ῥεῖ
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#47
Geschrieben 16 Dezember 2011 - 08:33
Bei Schadensersatzforderungen gegen jemand, der nur etwas für seinen privaten Gebrauch angefertigt hat, müßte der Kläger ja auch erstmal beweisen, daß ihm durch diese Tätigkeit ein wirtschaftlicher Schaden entstanden ist. Soooo einfach liegen die Dinge mit Sicherheit NICHT.
natürlich ist es nicht einfach. trotzdem ist das umgehen von kopierschutzmechanismen verboten (ausser..., siehe weite unten).
doch ich denke, dass es sich für einen konzern nicht lohnt, solchen "vergehen" nachzugehen, solange sie im privaten bereich bleiben.
und ich habe ja schon oben weiter geschrieben, dass der besitz von programmen, die einen kopierschutz umgehen, nicht strafbar ist, was zur folge haben könnte, dass ...
und es kommt noch eine weitere gesetzeslücke hinzu: kopierschutzmaßnahmen, die z.b. auf linux- oder mac-systemen nicht greifen, fallen da auch nicht rein. wenn meine linux kiste diese bücher lesen kann, dann kann niemand etwas dagegen unternehmen.
und auch analoge kopien von digital verschlüsselten daten sind nicht verboten. das lässt viel spielraum für kreative köpfe offen.
im privaten bereich ist es also tatsächlich alles andere als einfach und ich glaube, dass niemand angst haben muss, wenn er eine privatkopie eines ehrlich erworbenes buchs, musikstücks, ... anfertigt.
aber das ist nur meine meinung, nicht dass da jemand kommt und sich darauf berufen will. ;-)
so und nun beende ich für meinen teil diese diskussion, die ohnehin zu nichts führt. letztendlich werden die gesetze wohl hoffentlich so angepasst werden, dass eine privatkopie, ohne wenn und aber, erlaubt sein wird. hoffen kann man ja ...
Bearbeitet von jeamy, 16 Dezember 2011 - 09:23.
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#48
Geschrieben 16 Dezember 2011 - 09:04
Im Prinzip schon richtig, man muss aber da ja keine Ausschließlichkeit daraus konstruieren. Wenn ich einem guilty pleasure fröne und Fire & Forget-Literatur à la James Patterson lesen will, dann reicht mir die einmalige Lektüre als EBook. Ich zahle dann halt für die paar Stunden Lesespaß (sofern vorhanden, hoffentlich), nicht für den Erwerb eines physischen Objektes. Bei solcher Lektüre denke ich nicht daran, dass ich die für meine Enkel (für die mein Sohn erst sorgen muss) aufhebe/n muss. Und bei Büchern, bei denen ich das denke , ja nu, es hindert mich doch niemand daran, weiterhin Bücher im Dateiformat Toterbaum zu kaufen. Ich werde jeweils Einzelfallentscheidungen treffen.
OK, klar, es gibt sehr viel Fire-and-Forget-Literatur. Aber wenn man diesen Pfad konsequent zu Ende denkt und sagt "OK, ebooks werden in 50 Jahren gedruckte Bücher vollkommen verdrängt haben", dann fehlt einem ja die Möglichkeit die Nicht-Fire-and-Forget-Literatur aufzuheben. Und das wäre doch echt blöd und ein Riesen-Nachteil gegenüber normalen Büchern. Das möchte ich eigentlich nicht haben.
#49
Geschrieben 16 Dezember 2011 - 09:21
ebooks werden in 50 Jahren gedruckte Bücher vollkommen verdrängt haben", dann fehlt einem ja die Möglichkeit die Nicht-Fire-and-Forget-Literatur aufzuheben.
in 50 jahren wird es dann holo-bücher geben, die sich wie normale bücher anfühlen, nur eben digital sind (und schweineteuer obendrein) und sich der jeweiligen gefühlslage des lesers anpassen. wenn dann überhaupt noch jemand lesen will und man sich den lesestoff nicht gleich direkt ins gehirn hochladen wollen wird (müssen) ... oder so. am besten als film ...
das thema privatkopie wird dann wohl auch entgültig vom tisch sein, denn "privat" gibt es nicht mehr, wird aus dem wortschatz gestrichen worden sein.
oder wir schreiben wieder auf steintafeln. dann hat sich das thema privatkopie auch erledigt und bücher (die auch schweineteuer sind) kann man dann mit schwertransportern (elefanten?) abholen.
Bearbeitet von jeamy, 16 Dezember 2011 - 10:14.
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#50
Geschrieben 16 Dezember 2011 - 11:30
so und nun beende ich für meinen teil diese diskussion, die ohnehin zu nichts führt. letztendlich werden die gesetze wohl hoffentlich so angepasst werden, dass eine privatkopie, ohne wenn und aber, erlaubt sein wird. hoffen kann man ja ...
Verdrängen vielleicht schon.OK, klar, es gibt sehr viel Fire-and-Forget-Literatur. Aber wenn man diesen Pfad konsequent zu Ende denkt und sagt "OK, ebooks werden in 50 Jahren gedruckte Bücher vollkommen verdrängt haben", dann fehlt einem ja die Möglichkeit die Nicht-Fire-and-Forget-Literatur aufzuheben. Und das wäre doch echt blöd und ein Riesen-Nachteil gegenüber normalen Büchern. Das möchte ich eigentlich nicht haben.
Aber es wird immer noch Leute geben die gedruckte Bücher im Schrank stehen haben.
Die Frage ist wie sieht es in der Zukunft mit der Sicherung der digitalen Daten aus?
Kopiert man sie selbst von Datenträger zu Datenträger?
Das in den kopf reinladen das sollen dann die Generationen die damit aufgewachsen sind und bei der Geburt die entsprechenden "Anschlüsse2 verpasst bekommen.in 50 jahren wird es dann holo-bücher geben, die sich wie normale bücher anfühlen, nur eben digital sind (und schweineteuer obendrein) und sich der jeweiligen gefühlslage des lesers anpassen. wenn dann überhaupt noch jemand lesen will und man sich den lesestoff nicht gleich direkt ins gehirn hochladen wollen wird (müssen) ... oder so. am besten als film ...
das thema privatkopie wird dann wohl auch entgültig vom tisch sein, denn "privat" gibt es nicht mehr, wird aus dem wortschatz gestrichen worden sein.
Ein von Alien ausgelöster EMP würde unsere Zivilisation schnell alt ausehen lassen.
Ein altmodisches buch könnte ich dann immer noch lesen, so fern ich es überleben würde ;-)
Beides hat seine Berechtigung
lothar
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https://bsky.app/pro...ter.bsky.social
https://www.facebook.../lothar.bauer01
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#51
Geschrieben 16 Dezember 2011 - 11:52
Kann man. Muss man aber nicht. Die aktuelle Gesetzeslage stammt ebenfalls aus dem Jahr 2003.Man sollte ausdrücklich betonen, daß der angegebene Artikel aus dem Jahre 2003 stammt.
My.
#52
Geschrieben 16 Dezember 2011 - 12:13
"
15. Macht sich jeder, der einen Kopierschutz knackt und etwas kopiert somit strafbar?
Nein!
Der Gesetzgeber wollte eine Kriminalisierung von großen Teilen der Bevölkerung vermeiden. Aus diesem Grund sieht § 108 b Abs. 1 vor, dass eine Strafbarkeit nicht gegeben ist, wenn die Tat ausschließlich zum eigenen privaten Gebrauch des Täters oder mit dem Täter persönlich verbundener Personen erfolgt oder sich auf einen derartigen Gebrauch bezieht.
Voraussetzung für eine Straffreiheit ist somit, dass der Täter ausschließlich privat gehandelt hat. Der Begriff der mit dem Täter persönlich verbundenen Personen entspricht den Grundlagen der Privatkopie des § 53 UrhG.
Gleiches gilt für die Bußgeldvorschriften des § 111 a UrhG. Eine Ordnungswidrigkeit ist dann gegeben, wenn eine Vorrichtung, ein Erzeugnis oder ein Bestandteil verkauft oder vermietet oder über den Kreis der mit dem Täter verbundenen Personen heraus verbreitet wird.
Persönlich verbunden sind nach bisheriger Rechtslage Familie, Haushaltsangehörige und Freunde. Im Zweifel wird man diesen Begriff eher restriktiv auslegen müssen.
16. Dann habe ich bei Umgehung eines Kopierschutzes im privaten Bereich nichts zu befürchten?
Zumindestens kein Strafverfahren oder Ordnungswidrigkeitenverfahren.
Dem Rechteinhaber bleibt es jedoch unbenommen, Schadenersatzansprüche geltend zu machen. Die Möglichkeit einer zivilrechtlichen Verfolgung bleibt somit eröffnet. Ob dies für Einzelfälle tatsächlich passieren wird, ist zweifelhaft.
"
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#53
Geschrieben 16 Dezember 2011 - 12:28
#54
Geschrieben 16 Dezember 2011 - 12:47
Zitiere von Quelle www.internetrecht-rostock.de
"
15. Macht sich jeder, der einen Kopierschutz knackt und etwas kopiert somit strafbar?
Der Gesetzgeber wollte eine Kriminalisierung von großen Teilen der Bevölkerung vermeiden.
16. Dann habe ich bei Umgehung eines Kopierschutzes im privaten Bereich nichts zu befürchten?
Dem Rechteinhaber bleibt es jedoch unbenommen, Schadenersatzansprüche geltend zu machen. Die Möglichkeit einer zivilrechtlichen Verfolgung bleibt somit eröffnet. Ob dies für Einzelfälle tatsächlich passieren wird, ist zweifelhaft."
das steht das gleiche drinnen, wie in meinem post #44
nur in meinem post ist weniger text. ;-)
und klar wid es bücher noch länger geben, schellaks und schallplatten gibt es auch immer noch. nicht zu sprechen von den vielen papyrusrollen und steintafeln mit keilschrift.
Bearbeitet von jeamy, 16 Dezember 2011 - 12:50.
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#55
Geschrieben 16 Dezember 2011 - 12:49
"Solange der User die Kopien nur für sich anfertigt, relativiert sich die Angelegenheit: "Das ist eine sehr ungefährlich Sache, solange keiner davon weiß", findet der Redakteur. Rechtsanwältin Keller-Stoltenhoff schreibt: Für das Knacken des Kopierschutz "zum privaten Gebrauch des Täters" sei nach Paragraf 108b des deutschen Urheberrechtsgesetzes eine Strafbarkeit tatsächlich ausgeschlossen. Vor zivilrechtlichen Ansprüchen des Rechteinhabers auf Unterlassung sei man indes nicht geschützt."
(Hervorhebung durch mich)
Quelle
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#56
Geschrieben 16 Dezember 2011 - 12:50
in 50 jahren wird es dann holo-bücher geben, die sich wie normale bücher anfühlen, nur eben digital sind (und schweineteuer obendrein) und sich der jeweiligen gefühlslage des lesers anpassen. wenn dann überhaupt noch jemand lesen will und man sich den lesestoff nicht gleich direkt ins gehirn hochladen wollen wird (müssen) ... oder so. am besten als film ...
das thema privatkopie wird dann wohl auch entgültig vom tisch sein, denn "privat" gibt es nicht mehr, wird aus dem wortschatz gestrichen worden sein.
oder wir schreiben wieder auf steintafeln. dann hat sich das thema privatkopie auch erledigt und bücher (die auch schweineteuer sind) kann man dann mit schwertransportern (elefanten?) abholen.
In 10 bis 20 Jahren wird folgendes passieren: Ein E-Book-gewohntes Kind bekommt zufällig ein gedrucktes Buch in die Hände. Am Einband ist eine tolle Illustration zu sehen, grell bunte Farben, pure Action. "Vorlesen!", ruft es voller Erwartung. Nichts rührt sich. "Video!" ruft es etwas lauter. Abermals keine Reaktion. Das Kind versucht es mit Wischbewegungen am Buchdeckel, doch das Buch macht gar nichts, – blättert sich nicht einmal um. Plötzlich: ein wissender, lächelnder Gesichtsausdruck eines Aha-Erlebnisses ...
Das Kind läuft ins Wohnzimmer zu den Eltern und streckt ihnen voller Ungeduld das Buch entgegen."Aufladen bitte!"
Austriae Est Imperare Orbi Universo
#57
Geschrieben 16 Dezember 2011 - 12:52
In 10 bis 20 Jahren wird folgendes passieren: Ein E-Book-gewohntes Kind bekommt zufällig ein gedrucktes Buch in die Hände. Am Einband ist eine tolle Illustration zu sehen, grell bunte Farben, pure Action. "Vorlesen!", ruft es voller Erwartung. Nichts rührt sich. "Video!" ruft es etwas lauter. Abermals keine Reaktion. Das Kind versucht es mit Wischbewegungen am Buchdeckel, doch das Buch macht gar nichts, – blättert sich nicht einmal um. Plötzlich: ein wissender, lächelnder Gesichtsausdruck eines Aha-Erlebnisses ...
Das Kind läuft ins Wohnzimmer zu den Eltern und streckt ihnen voller Ungeduld das Buch entgegen."Aufladen bitte!"
Arme Kinder.
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#58
Geschrieben 16 Dezember 2011 - 12:57
In einem Startrek-Film gab es eine ähnliche Szene mit Scotty. Steht vor einem unserer altertümlichen PCs mit Tastatur, etwas hilflos, und versucht, mit ihm per Sprache zu kommunizieren. (ich glaube, es war der Film mit den Walen)
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#59
Geschrieben 16 Dezember 2011 - 13:01
Genau! Wenn ich mich richtig erinnere, nimmt er auch noch die Maus als vermeintliches Mikrofon in die Hand und spricht rein ... Großartige Szene!
In einem Startrek-Film gab es eine ähnliche Szene mit Scotty. Steht vor einem unserer altertümlichen PCs mit Tastatur, etwas hilflos, und versucht, mit ihm per Sprache zu kommunizieren. (ich glaube, es war der Film mit den Walen)
LG
Jakob
Austriae Est Imperare Orbi Universo
#60
Geschrieben 16 Dezember 2011 - 13:15
Stimmt.Wenn ich mich richtig erinnere, nimmt er auch noch die Maus als vermeintliches Mikrofon in die Hand und spricht rein ...
Ansehen!
Bearbeitet von MoiN, 16 Dezember 2011 - 13:25.
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