Anton Schlecker hat sein Unternehmen in den Ruin getrieben - das Gesetz hat es ihm erlaubt. Büßen müssen die Beschäftigten. Nötig ist nicht weniger staatliche Intervention im Wirtschaftsleben, sondern mehr.
http://www.spiegel.d...,825216,00.html
Warum eine "Transfergesellschaft" doch Sinn macht und für den Steuerzahler günstiger ist, kann man hier lesen ...
http://www.spiegelfe....com/wordpress/
Kommentar von "Bademeister" in einem anderen Forum dazu ...
"In der Tat könnte es den Steuerzahler teurer kommen die Mitarbeiter direkt ins ALG zu entlassen, das zahlt der Steuerzahler nämlich komplett selbst - bei einer Transfergesellschaft bürgt er lediglich für die Kosten welche nach einem Verkauf des Unternehmens von dessen Insolvenzmasse nicht gedeckt sind. Die Banken freut natürlich die FDP-Lösung, da es ohne Transfergesellschaft eine größere Insolvenzmasse gibt aus der sie ihre Forderungen als Schlecker-Gläubiger bedienen können.
Es ist interessant dass die Politik nicht darüber nachdenkt mal die Betriebsrechtsformen zu ändern, dass ein Patriarch ein Unternehmen mit 25.000 Mitarbeitern und 5.000 multinationalen Filialen als eingetragener Kaufmann führt - eine Geschäftsform für die Würstchenbude um die Ecke - ist wohl kaum Sinn der Sache, denn die fehlenden Offenlegungspflichten dieser Geschäftsform sind mit ein Grund für die überraschende Pleite von Schlecker."
Bearbeitet von Reiner, 02 April 2012 - 16:08.