Geschrieben 11 Juli 2012 - 18:58
<verblüfft mode>Hätte nicht erwartet, dass ich mit einer so einfachen Frage gleich eine ganze Diskussion auslösen würde. </verblüfft mode>
Gestern – im Vorfeld zu meiner Frage nach den eBook Impressi – hab ich mir ein paar Publikationen von mir (oder an denen ich beteiligt war) angesehen, und festgestellt, dass die einzelnen Verlage da offensichtlich sehr heterogen vorgehen.
Bei Zeitschriften ist es am Einfachsten: Da steht nur mein Name über dem Artikel, im Impressum tauche ich nicht auf. Klar, bei einigen 10 Autoren pro Heft, und in jede Ausgabe andere Autoren.
Bei Büchern, an denen ich mitgeschrieben hab, sieht es da schon ganz anders aus: Da tauch ich gelegentlich als Redaktionsmitglied, als einer der Autoren oder überhaupt nicht auf.
Von den Handbüchern, die ich für verschieden Firmen geschrieben hab, besitz ich leider keins. Die leiden alle an der Geheimhaltungsparanoia. Und ich kann mich beim besten Willen nicht erinnern, ob da überhaupt immer ein Impressum drin war. Bei einem Buch (eine sehr langen Einbau, Abgleich und Testanleitung) weiß ich es deshalb nicht, weil ich das Buch nie gesehen hab. Und das kam so: Ich hab in der Firma alle Schritte genau dokumentiert, Fotos von der Mechanik geschossen, beschrieben, wie man meine Software zum Testen von dem Teil benutzt und so weiter. In Word waren das über 200 Seiten. Es ist dann in der firmeneigenen Druckerei gedruckt worden, und als ich das fertige Buch sehen wollte, hab ich erfahren, dass ich nicht die nötige Freigabe hab, es zu lesen! Ich hab`s geschrieben, darf`s aber nicht lesen?!? Da frag ich mich doch: Geht`s noch blöder???
@My: Was du zum Thema „Herausgeber“ schreibst ist interessant, klingt plausibel. Im Impressum der „Festschrift 100 Jahre Waldperlach“ steht auch Herausgeber mit der Anschrift der Freiwilligen Feuerwehr. Das müsste dann eigentlich auch „Verlag“ heißen. Wir, die Autoren, stehen unter der Überschrift “Redaktion”, was vermutlich richtig ist. Die übrigen Punkte sind: “CvD”, “Anzeigen”, “Lektorat”, “Repro”, “Coverlayout”, “Druck”, “Auflage” und “Bildnachweis”. Schließlich folgt noch ein Disclaimer, da wir mehrere Internetadressen in den Artikeln angegeben haben.
Anzeigen, Repro und Auflage fällt bei einem eBook mehr oder weniger zwangsläufig weg.
Wenn ich das Impressum wie folgt aufbaue, müsste ich eigentlich vor den Absahnvereinen sicher sein (soweit das überhaupt möglich ist…)
Verleger: [mein bürgerlicher Name]
Hersteller: hm, vermutlich Amazon, aber was ist, wenn ich es bei verschiedenen Anbietern vertreibe?
Titel: Uff. Njet, Heft 0, Die Geheimnisvollen, München, 2012
War es das schon? Sind es wirklich nur diese 3 Punkte?
Was ist mit „ladefähiger Adresse“?
Das kommt mir verdächtig einfach vor. Und in DL ist bekanntlich NICHTS einfach. In Israel würd ich mir keine Gedanken machen. Name drunter. Fertig. Aber hier?
Was ist mit den Pseudonymen der Autoren und des Grafikers? Keiner von uns schreibt unter seinem bürgerlichen Namen, und unsere Künstlernamen sind nirgends registriert. Muss man die eigentlich irgendwo registrieren lassen? Und wenn ja, wo?
Schalom,
Schlomo