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Impressum für E-Books?


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28 Antworten in diesem Thema

#1 My.

My.

    Temponaut

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Geschrieben 11 Juli 2012 - 06:01

[Mod]Dieser und der folgende Beitrag stammen aus dem Thread http://www.scifinet....ge__pid__227705 [/Mod]

Ja, noch etwas: Wie muss das Impressum eines eBooks aussehen? Was muss da unbedingt rein?

Die Diskussion ist auch grad im DSFO gelaufen: http://www.dsfo.de/f...ic.php?t=36086. Ich plädiere immer für ein Standardimpressum wie in einem Printbuch. Damit kannst du letztlich nichts falsch machen.

My.

Bearbeitet von methom, 11 Juli 2012 - 12:12.
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#2 Torwan

Torwan

    Cybernaut

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Geschrieben 11 Juli 2012 - 09:50

Die Diskussionen und Folgediskussionen über ein Impressum beunruhigen mich doch ziemlich...hat in der Hinsicht niemand eine belastbare Aussage von einem Juristen parat?

#3 methom

methom

    Teetrinkonaut

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Geschrieben 11 Juli 2012 - 12:12

Ich halte die Frage nach einem Impressum für E-Books für allgemein interessant und habe sie daher mal Uff-Njets Fängen entrissen.

Biom Alpha ist im Sonnensystem angekommen. Jetzt auf eigener Seite und auf Twitter @BiomAlpha


#4 My.

My.

    Temponaut

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Geschrieben 11 Juli 2012 - 13:40

Was in einem Impressum eines Printproduktes zu stehen hat, regeln die Länderpressegesetze der deutschen Bundesländer, die inhaltlich in dieser Beziehung allesamt nahezu identisch sind (0,1 % Abweichung, würde ich meinen - irrelevant). Ein eBook ist einem Printprodukt ähnlicher zu stellen als z.B. einer Website, insofern sollten auch für eBooks die Regelungen der Länderpressegesetze, so sie sich noch nicht auf eBooks ausdrücklich beziehen, gelten, was heißt, dass neben Verlag/Verleger (bei Selbstverlag ist das der Autor!), Herausgeber (eine natürliche Person, sofern vorhanden), Druckerei (bei eBooks: Hersteller), Erscheinungsjahr und -ort, und (das ist dann nicht mehr Presserecht) ISBN zu nennen sind. Weitergehende Angaben sind freiwillig, müssen jedoch richtig und wahrhaftig sein. Ich kann an der Thematik nichts Beunruhigendes finden. Es sagt einem vernünftigen Menschen (womit ich nicht sagen will, du seiest nicht vernünftig, Torwan) schon die Logik, dass die Analogie zwischen einem Print- und einem eBook hinreichend ist, um die Frage nach dem Inhalte eines eBook-Impressum völlig ausreichend zu klären. Damit, ein Printbuch-Impressum zusammenzustellen, hat ja wohl auch niemand ein Problem, oder? My.

#5 methom

methom

    Teetrinkonaut

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Geschrieben 11 Juli 2012 - 14:00

Ich finde auch eher beunruhigend, dass in so wenigen E-Books ein Impressum enthalten ist. Stell dir nur vor, ich wäre eine Produzent und will die Filmrechte erwerben. An wen soll ich mich denn da wenden? (Oder ich stelle fest, dass Kapitel 7 bis 11 aus meinem Bestseller abgeschrieben sind …)

Herausgeber (eine natürliche Person, sofern vorhanden)

Das fand ich in dem von dir verlinkten Thread im anderen Forum schon interessant. Ich kenne genug Tagungsbände und Aufsatzsammlungen, in denen z. B. ein Verein der Herausgeber ist (und wenn mich nicht alles täuscht, sogar welche, wo das Ministerien sind).

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#6 My.

My.

    Temponaut

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Geschrieben 11 Juli 2012 - 14:28

Es ist bzgl. der Rechtsprechung sicherlich noch ein "grauer Bereich", was die Impressumspflicht in eBooks angeht. Ich meine damit, dass es einfach noch nicht genug Gerichtsverfahren gibt, um hier Klarheit zu haben. Ich wundere mich allerdings immer wieder über Leute, die meinen, eBooks bräuchten kein Impressum, nachdem wir alle schon wissen, welche Dinge alles ein Impressum benötigen. Dieses Verhalten ähnelt einem Autokäufer, der zu verschiedenen Händlern geht und meint: "Klar, ein VW braucht Treibstoff, ein Opel auch - aber ein Mercedes doch nicht, oder?" Es wird irgendwann, wenn die ersten Abmahnabzocker auf den Trichter gekommen sind, für einige eBook-"Hersteller" ein böses Erwachen geben. Immerhin unterstützt Amazon das, leider. Denn bei BoD wird das Minimalimpressum (Verlag, Hersteller = beides BoD) erzwungen, d.h., von BoD in die Vorlagen eingefügt, wenn es ansonsten vom Dateneinlieferer nicht vorgesehen war. Das ist seitens BoD als Verlag natürlich Selbstschutz, aber letztlich eigentlich auch ein mittelbar freundlicher Akt gegenüber dem Dummerle, das einmal mehr nicht wußte, was es tut. Die Problemstellung, dass viele Verleger (hier: Vereine, Firmen, Ministerien) sich selbst "nur" als Herausgeber bezeichnen - was sie nicht sein können, weil es sich nicht um natürliche Personen handelt - hat etwas mit einer gewissen Form von "mangelndem Selbstbewusstsein" zu tun. Ein Verein scheut sich, sich als Verlag zu bezeichnen, weil er fürchtet, steuerliche Nachteile dadurch zu erlangen (z.B. i.S. Gemeinnützigkeit), was totaler Blödsinn ist, weil es nicht auf die Selbstbezeichnung ankommt, sondern auf das wirtschaftliche Ergebnis. Eine Firma scheut sich aufgrund vermeintlicher Probleme mit dem eigenen Geschäftsgegenstand, was genau so Blödsinn ist, weil eine Sachbuchveröffentlichung zum Geschäftsgegenstand die Auflage der eigentlichen Produkte nicht unbedeutend macht. Usw. usf. Verleger ist im deutschen Sprachgebrauch und im Sprachdenken jemand, der zur Oberschicht gehört, der belesen, intelligent, gelehrt ist, vielleicht sogar einen Titel hat, dem ein Verlag gehört, der viele Bücher in hohen Auflagen auf dem Markt und berühmte Autoren auf der Payroll hat. Jemand wie ich, der Haitel aus Murnau, mit seiner p.machinery-Klitsche mit irgendwas zwischen 35 und 40 Titeln, der kann doch kein Verleger sein! ... My.

#7 Schlomo

Schlomo

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Geschrieben 11 Juli 2012 - 18:58

<verblüfft mode>Hätte nicht erwartet, dass ich mit einer so einfachen Frage gleich eine ganze Diskussion auslösen würde. </verblüfft mode> Gestern – im Vorfeld zu meiner Frage nach den eBook Impressi – hab ich mir ein paar Publikationen von mir (oder an denen ich beteiligt war) angesehen, und festgestellt, dass die einzelnen Verlage da offensichtlich sehr heterogen vorgehen. Bei Zeitschriften ist es am Einfachsten: Da steht nur mein Name über dem Artikel, im Impressum tauche ich nicht auf. Klar, bei einigen 10 Autoren pro Heft, und in jede Ausgabe andere Autoren. Bei Büchern, an denen ich mitgeschrieben hab, sieht es da schon ganz anders aus: Da tauch ich gelegentlich als Redaktionsmitglied, als einer der Autoren oder überhaupt nicht auf. Von den Handbüchern, die ich für verschieden Firmen geschrieben hab, besitz ich leider keins. Die leiden alle an der Geheimhaltungsparanoia. Und ich kann mich beim besten Willen nicht erinnern, ob da überhaupt immer ein Impressum drin war. Bei einem Buch (eine sehr langen Einbau, Abgleich und Testanleitung) weiß ich es deshalb nicht, weil ich das Buch nie gesehen hab. Und das kam so: Ich hab in der Firma alle Schritte genau dokumentiert, Fotos von der Mechanik geschossen, beschrieben, wie man meine Software zum Testen von dem Teil benutzt und so weiter. In Word waren das über 200 Seiten. Es ist dann in der firmeneigenen Druckerei gedruckt worden, und als ich das fertige Buch sehen wollte, hab ich erfahren, dass ich nicht die nötige Freigabe hab, es zu lesen! Ich hab`s geschrieben, darf`s aber nicht lesen?!? Da frag ich mich doch: Geht`s noch blöder??? @My: Was du zum Thema „Herausgeber“ schreibst ist interessant, klingt plausibel. Im Impressum der „Festschrift 100 Jahre Waldperlach“ steht auch Herausgeber mit der Anschrift der Freiwilligen Feuerwehr. Das müsste dann eigentlich auch „Verlag“ heißen. Wir, die Autoren, stehen unter der Überschrift “Redaktion”, was vermutlich richtig ist. Die übrigen Punkte sind: “CvD”, “Anzeigen”, “Lektorat”, “Repro”, “Coverlayout”, “Druck”, “Auflage” und “Bildnachweis”. Schließlich folgt noch ein Disclaimer, da wir mehrere Internetadressen in den Artikeln angegeben haben. Anzeigen, Repro und Auflage fällt bei einem eBook mehr oder weniger zwangsläufig weg. Wenn ich das Impressum wie folgt aufbaue, müsste ich eigentlich vor den Absahnvereinen sicher sein (soweit das überhaupt möglich ist…) Verleger: [mein bürgerlicher Name] Hersteller: hm, vermutlich Amazon, aber was ist, wenn ich es bei verschiedenen Anbietern vertreibe? Titel: Uff. Njet, Heft 0, Die Geheimnisvollen, München, 2012 War es das schon? Sind es wirklich nur diese 3 Punkte? Was ist mit „ladefähiger Adresse“? Das kommt mir verdächtig einfach vor. Und in DL ist bekanntlich NICHTS einfach. In Israel würd ich mir keine Gedanken machen. Name drunter. Fertig. Aber hier? Was ist mit den Pseudonymen der Autoren und des Grafikers? Keiner von uns schreibt unter seinem bürgerlichen Namen, und unsere Künstlernamen sind nirgends registriert. Muss man die eigentlich irgendwo registrieren lassen? Und wenn ja, wo? Schalom, Schlomo

#no13

  • (Buch) gerade am lesen:Unitall 24: Der Flug der SPACE QUEEN
  • (Buch) als nächstes geplant:Ren Dhark 46: Geheimsache Schweres Wasser
  • • (Buch) Neuerwerbung: RD46 und U24
  • • (Film) gerade gesehen: Quiqueck & Hämat: PROLL OUT

#8 My.

My.

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Geschrieben 11 Juli 2012 - 20:42

Pflichtangaben sind Verlag und Druckerei bei Printbüchern; für eBooks sehe ich das analog (Verlag, Hersteller). Und jetzt Achtung: Wenn du das Heft über Amazon KDP machst, ist Amazon der Verlag, jemand von euch Autoren (ggf. auch wechselnd) sollte sich als Herausgeber erbarmen (und seine Anschrift mit angeben). Hersteller ist derjenige, der die eBook-Daten macht (ich kenne das KDP noch nicht aus der eigenen Nutzung; lädt man da nur ein Textfile hoch und Amazon macht den Rest? Dann ist Amazon auch Hersteller. Die restlichen Angaben - Titel, Heftnummer, Ort, Jahr, auch der Autor - sind nicht zwingend (ergeben sich aber zwangsläufig) und kein Bestandteil des Impressums (auch wenn man sie i.d.R. ja auf der Seite unterbringt). Warum ein Herausgeber in der Serie? Amazon als Verlag bei KDP ist schön und gut, aber wenn es dann Rückfragen - gleich welcher Art - gibt, dann sind die natürlich nicht hilfreich. Insofern ... (Falls euch der Herausgeber zu mächtig ist, könnt ihr auch einfach nur eine Redaktionsanschrift angeben. Ein Herausgeber muss nicht vorhanden sein, und er ist nur zu nennen, wenn es ihn auch gibt.) Noch eine Idee (die mir grad so kommt) wäre es, wenn du dich an einem Heftromanimpressum (z.B. von PERRY RHODAN) orientierst und die passenden Daten einsetzt. Auch da kann dann wenig schiefgehen. Ich würde mir übrigens nicht so viele Gedanken über Abmahner machen. Es geht bei einem eBook-Impressum im Grunde auch um das Gleiche wie bei einem Printbuch: Ihr wollt doch alle, dass die Welt weiß, von wem das geniale Werk ist, oder? Ansonsten: - Ladefähige Anschrift = Hrsg. oder Redaktion. Reicht. - Pseudonyme, Autorennamen, Grafikernamen sind im Impressum irrelevant. I.d.R. stehen sie dort, weil da ein guter Platz ist. Zu den Impressumspflichtangaben gehören sie nicht. - Pseudonyme müssen weder aufgedeckt noch irgendwo registriert werden (auch dazu gab's im DSFO schon eine Diskussion, glaube ich ... oder waren es die Geschichtenweber?). My.

#9 Torwan

Torwan

    Cybernaut

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Geschrieben 12 Juli 2012 - 08:42

Wie sieht denn dann ein Muster-Impressum aus, wenn man z.B. über amazon veröffentlicht? Bei "epubli" habe ich da folgendes gefunden:

Imprint
Titel und Untertitel in Originalsprache
Name des Autors
published by: epubli GmbH, Berlin, www.epubli.de
Copyright: © 2011 Name des Autors
ISBN 978-3-****-***-*


Aber das umfasst ja keine Adresse. Muss da wirklich die Postadresse rein? Wer hier im Forum schreibt denn ein solches Impressum mit Postadresse? Gibt es da positive/negative Erfahrungen?

#10 My.

My.

    Temponaut

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Geschrieben 12 Juli 2012 - 12:49

Aber das umfasst ja keine Adresse.

www.epubli.de -> Impressum?

Muss da wirklich die Postadresse rein?

Sie sollte.

Wer hier im Forum schreibt denn ein solches Impressum mit Postadresse?

Ich. In jedem meiner Bücher.

Gibt es da positive/negative Erfahrungen?

Positiv: Ich bin erreichbar.
Negativ: Nein. Welche negativen Erfahrungen sollte man da machen? Die Zeugen Jehovas finden dich auch ohne deine Anschrift im Impressum.

My.

#11 Torwan

Torwan

    Cybernaut

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Geschrieben 13 Juli 2012 - 09:54

Sie sollte


"Sollen" ist nicht "müssen". Und reicht denn da der Verweis auf die Postadresse vom Publisher (z.B. epubli oder amazon) oder muss die vom Autor rein? (Ja, ich weiß, ich bin kleinlich...)

Bearbeitet von Torwan, 13 Juli 2012 - 09:55.


#12 My.

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Geschrieben 13 Juli 2012 - 12:45

"Sollen" ist nicht "müssen". Und reicht denn da der Verweis auf die Postadresse vom Publisher (z.B. epubli oder amazon) oder muss die vom Autor rein? (Ja, ich weiß, ich bin kleinlich...)

Wenn du es mal unter dem Aspekt der positiven Auswirkungen einer Anschriftennennung betrachtest, solltest du die des Autoren nehmen oder jedenfalls eine, die dem Autoren "nahesteht", für diesen erreichbar ist. Sowohl bei epubli als auch garantiert bei Amazon wird es dir nicht nur schwerfallen, die richtige Adresse herauszufinden; du wirst auch ganz sicher niemals auf diesem Wege in Kontakt mit irgendjemandem kommen, der mit dir als Autor in Kontakt kommen möchte.

Inzwischen beginne ich mich zu fragen, was die ganze Fragestellung eigentlich soll. Wer so neurotisch ist, dass er unter allen Umständen im Verborgenen bleiben möchte, der sollte es tunlichst unterlassen, irgendetwas zu veröffentlichen.

My.

#13 yiyippeeyippeeyay

yiyippeeyippeeyay

    Interstellargestein

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Geschrieben 13 Juli 2012 - 12:50

Wer so neurotisch ist, dass er unter allen Umständen im Verborgenen bleiben möchte, der sollte es tunlichst unterlassen, irgendetwas zu veröffentlichen.

Das ist jetzt evtl. eine falsche Interpretation meinerseits, aber dann hätte laut dir (die wahrscheinlich ansatzweise psychotische) Mrs. Sheldon damals niemals irgendwas als "Tiptree jr." veröffentlichen sollen - und DAS wäre sehr Schade gewesen!

/KB

Yay! Fantasy-Reimerei Mitte August...
[..] Verzweiflung beschlich sie im Stillen.

Da ergriff eins der kleinsten das Wort:

"Wenn sich all unsere Wünsche erfüllen,

dann wünschen wir einfach mit Willen

die Wünsche-Erfüllung fort!"

Sie befolgten den Rat und von Stund an war

wieder spannend das Leben und heiter.

Die Kinder war'n froh wie vor Tag und Jahr

und vielleicht gar ein wenig gescheiter.

(BewohnerInnen der Stadt der Kinder, aus der "Geschichte vom Wunsch aller Wünsche", aus Die Zauberschule & andere Geschichten, Neuauflage im Thienemann-Verlag, S. 93, von Ende)


#14 My.

My.

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Geschrieben 13 Juli 2012 - 14:39

Das ist jetzt evtl. eine falsche Interpretation meinerseits, aber dann hätte laut dir (die wahrscheinlich ansatzweise psychotische) Mrs. Sheldon damals niemals irgendwas als "Tiptree jr." veröffentlichen sollen - und DAS wäre sehr Schade gewesen!

Deine Interpretation ist durchaus richtig. Wenn du jetzt noch die richtige Konsequenz daraus ziehst, wirst du erkannt haben, was ich damit sagen wollte :)

My.

#15 fictionality

fictionality

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Geschrieben 13 Juli 2012 - 15:55

Ich schreibe auch fast immer meine Adresse in meine Publikationen - mindestens aber meine Homepage-URL. Es kommt auch darauf an, welche Zielgruppe und welche Absichten man mit dem E-Book hat. So schreibe ich z. B. bei all meinen Kaskaden-Magazinen meine vollständige Adresse rein, damit evtl. Presseleute oder Rezensenten oder auch Autoren mich anschreiben können. Wenn ich was als Autor selbst bei Amazon & Co. publiziere, reicht m. E. ein Verweis auf die Homepage, wo ja wiederum ein Impressum mit der Postadresse zu finden ist.

Bearbeitet von fictionality, 13 Juli 2012 - 15:55.


#16 Torwan

Torwan

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Geschrieben 16 Juli 2012 - 08:35

Inzwischen beginne ich mich zu fragen, was die ganze Fragestellung eigentlich soll. Wer so neurotisch ist, dass er unter allen Umständen im Verborgenen bleiben möchte, der sollte es tunlichst unterlassen, irgendetwas zu veröffentlichen.

My.


Meine Bedenken gehen eher in die Richtung von nichtsnutzigen Abmahnanwälten, die ihren Lebensunterhalt damit verdienen Abmahnungen an Leute rauszukloppen, die Formfehler bei irgendwas begehen. Ich erwarte von meiner Schreiberei nicht, dass sie finanziell irgendwas einbringt, aber ich möchte auch keine Unsummen dafür ausgeben müssen. Deswegen bin ich da so kleinlich.

#17 My.

My.

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Geschrieben 16 Juli 2012 - 09:15

Meine Bedenken gehen eher in die Richtung von nichtsnutzigen Abmahnanwälten, die ihren Lebensunterhalt damit verdienen Abmahnungen an Leute rauszukloppen, die Formfehler bei irgendwas begehen. Ich erwarte von meiner Schreiberei nicht, dass sie finanziell irgendwas einbringt, aber ich möchte auch keine Unsummen dafür ausgeben müssen. Deswegen bin ich da so kleinlich.

Okay. Kann ich nachvollziehen. Tue also doch folgendes: Nimm dir das Pressegesetz deines Bundeslandes, prüfe es auf die dort verlangten Angaben für das Impressum, berücksichtige evtl. noch die Maßgaben des TDG (das schadet nicht!) - und du kannst nichts falsch machen. Anders formuliert: Wenn dein Problem ist, keinen Fehler zu machen, solltest du nicht nachdenken, was du nicht erwähnen musst, sondern was du noch erwähnen kannst.

My.

#18 Torwan

Torwan

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Geschrieben 17 Juli 2012 - 10:24

Guter Tip. Dass das Ländersache ist, war mir z.B. auch nicht klar. Vielen Dank! Auch für die Geduld. ;-)

#19 My.

My.

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Geschrieben 17 Juli 2012 - 13:53

Auch für die Geduld. ;-)

Och, bitte ... Gern geschehen. Immer.

My.

#20 Iwen

Iwen

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Geschrieben 05 Dezember 2012 - 13:46

www.epubli.de -> Impressum?


Sie sollte.


Ich. In jedem meiner Bücher.


Positiv: Ich bin erreichbar.
Negativ: Nein. Welche negativen Erfahrungen sollte man da machen? Die Zeugen Jehovas finden dich auch ohne deine Anschrift im Impressum.

My.


Erfahrung zu Impressum möchte ich beisteuern:

Ja, unbedingt, sonst könnte der Name des Autoren auf dem Werk auch wegfallen!!!

Ich bin deswegen böse. - Warum?
Weil es wirklich für ebooks Ratgeber im Buchshop gibt, wo "Blödies" ernsthaft behaupten, dass der Name des Autoren überflüssig sei und niemand auf die Idee kommen soll, ein Impressum anzugeben. Das wäre unüblich und würde "stören".
Ich meine, dass da jemand schadhaft Leute "verdummen" will.

Wer veröffentlicht und will seinen Namen dabei nicht nennen? - Niemand!
Adresse unbedingt so, dass der Autor wirklich erreichbar ist. - Warum auch nicht? Wer hat denn hier was zu verheimlichen? Die meisten Autoren sind schließlich keine gesuchten Terroristen und in Deutschland gilt die Meldepflicht.

Wer bekommt schon eine Rückmeldung? - Niemand!
Aber bei Kindle kann sich der Autor nur mit vollständiger Adresse anmelden. Also im Zweifel Kindle fragen.

Bearbeitet von Iwen, 05 Dezember 2012 - 13:48.


#21 Nina

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Geschrieben 11 Dezember 2012 - 16:20

Na ja, aber wenn jemand unter Pseudonym veröffentlicht, ist es sicherlich nicht zulässig, dieses einfach so auch im Impressum verwenden. (Ausnahme wäre wohl amtlich eingetragene Künstlernamen.) Ich kann mir schon vorstellen, dass jemand, der ein kleines, erotisches E-Book als Selbstverleger auf Amazon stellt, seinen Namen nicht genannt haben möchte. Hier steht wohl auch nicht das "Berühmt werden" als Person im Vordergrund. Ich selbst veröffentliche immer alles unter meinem richtigen Namen. Aber wenn ich mir so ansehe, was mir alles für Spinner mailen oder mich über soziale Netzwerke anschreiben, dann bin ich ganz froh, wenn ich nicht immer und überall meine genaue Postadresse angeben muss. Allerdings sollte man dazusagen: Die meisten schrägen Menschen kaufen sich nicht extra was von einem, um an Daten ranzukommen. Dementsprechend habe ich es auch recht gelassen gesehen, als ein Fanzinemacher anno dazumals meine Postadresse mit abgedruckt hatte. Die Frage ist halt, wie das mit der "Vorschau" aussieht. Da sollten ja die ersten Seiten jederzeit kostenlos ansehbar sein?

#22 My.

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Geschrieben 11 Dezember 2012 - 17:47

Die Verwendung eingetragener Künstlernamen, d.h., wenn man den Künstlernamen auch in seinen Ausweispapieren trägt, steht außer Frage. Bei der Verwendung nicht eingetragener Künstlernamen (denn Pseudonyme sind nichts anderes) sehe ich dann kein Problem, wenn sichergestellt ist, dass die zustellfähige Anschrift erreichbar ist, d.h., eine gerichtliche Zustellung z.B. durch einen Gerichtsvollzieher vorgenommen werden kann. Alternativ - wenn man seinen nicht eingetragenen Künstlernamen nicht auf den Briefkasten und ans Klingelschild schreiben will - eignet sich eine c/o-Adresse, z.B. Hans Mustermann c/o Barbara Musterfrau Teststr. 12 99999 Fiktivhausen Die Angabe einer solchen c/o-Anschrift zieht nicht automatisch den Beweis heran, dass Hans Mustermann ein Pseudonym von Barbara Musterfrau ist. Möglicherweise liegt die Vermutung nahe, aber es gab mal Zeiten, da lag die Vermutung nahe, die Erde sei eine Scheibe - und am Ende erwies es sich, dass dem nicht so ist. My.

#23 Nina

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Geschrieben 23 Dezember 2012 - 14:26

Na ja, ziemlich naheliegend ist das schon, auch wenn natürlich der Herausgeber auch eine andere Person sein könnte. Nehmen wir mal an, ich wollte nicht, dass schräge Typen an meiner Adresse auftauchen, dann wäre es völlig legitim, beispielsweise meinen Vater zu bitten, dass ich seine Adresse nehmen darf (wo ich sogar den Nebenwohnsitz habe) und Pseudonym als c/o drunter. Zum einen ist es dann nicht mehr so naheliegend - es gibt verdammt viele Menschen mit denselben Nachnamen und zudem: Weil natürlich allein das Auftauchen eines männlichen Namens schon schräge Typen abschreckt, da zu klingeln und wenn sie glauben, da wohnt eine Frau alleine, sich vielleicht doch trauen. (Das ist halt doch ein spezifisches Problem für Autorinnen und gerade bei erotischer Literatur - die ich zum Glück nicht schreibe - wird das sicher noch alles verstärkt, weil viele halt auch nicht so ganz zwischen Autor und Protagonist unterscheiden können.)

#24 MoiN

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Geschrieben 15 Mrz 2013 - 13:17

Einige der hier im Thread gestellten Fragen werden unter folgendem Link beantwortet - und ein paar mehr. Eingefügtes Bild

Ein Buch als eBook veröffentlichen - die 10 häufigsten Fragen

Bearbeitet von MoiN, 15 Mrz 2013 - 13:18.

πάντα ῥεῖ

 

Büchermarkt ...druckfrisch...dlr lit  ...Verena ... Dana ...swrwi ...brwi ..   .A I N


#25 Nina

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Geschrieben 15 Mrz 2013 - 17:35

Ein interessanter Artikel! - Aber, ob denn alles stimmt?

Einige Dinge würde ich anzweifeln: Meiner Ansicht nach reicht die Namensähnlichkeit in der Art von "Steffen King" bei einem Pseudonym nicht, um Stephen King oder dessen Verlag auf den Plan zu rufen. Zumal die erst rausfinden müssten, dass es sich um ein Pseudonym handelt, wenn ein Mann tatsächlich so heißt, können die nämlich gar nichts machen. Vor allem da wäre jeder nur noch am Klagen, weil eine derartige Ähnlichkeit gibt es doch andauernd. Und es gibt nur endliche Möglichkeiten, gängige Vor- und Nachnamen zu kombinieren - wenn ich mir ein Pseudonym in der Art wähle (und die Buchbranche ist da konservativ, Autorenpseudonyme sind normalerweise einfach Vorname(n) oder eine Abkürzung davon + gängige Nachnamen), ist es alles andere als unwahrscheinlich, dass es irgendwie einen Autor gibt, der so oder so ähnlich heißt.

Zum Thema Verschenken von E-Books bei Amazon:

Grundsätzlich nein, denn Amazon ist ein Händler, und Händler verschenken keine Ware. Ähnlich würde der Buchhändler um die Ecke reagieren.


Für Amazon wird es wohl so sein, für den Buchhändler um die Ecke stimmt es definitiv nicht. Hier werden oft Bücher verschenkt - die müssen natürlich gesponsert sein und vermutlich wird man sich auch nicht verpflichten, sie unendlich lange zu lagern, falls sie nicht weggehen. Es wird da auch weniger als "Konkurrenz" gesehen, sondern mehr als zusätzliches Angebot für Käufer, um sie erst in den Laden zu locken oder ihnen bei einem Kauf ein nettes Goodie zukommen zu lassen.
Allgemein habe ich Buchhändler auch mit anderen Dingen, wie Flyern oder Lesezeichen (Ketten ausgenommen) als sehr zuvorkommend erlebt. Ich war öfter mit so was unterwegs, die haben mir das immer erlaubt und waren auch freundlich. Einmal war ich baff, weil der mit einem Stempel angerückt ist und ich dachte, der will die Flyer stempeln, um sicherzustellen, dass er das Auslegen erlaubt hat, aber er dachte in Wahrheit, ich hätte da einen Job als Flyerverteilerin und bräuchte einen Beweis, dass ich damit da war. Und bei Lesezeichen überhaupt. Einer meinte, er packt das den Kunden einfach ins Sackerl mit rein und die freuen sich dann. Und ein anderer: Na klar, pack nur dahin, manche sammeln so ein Zeug ja.
Also so beinhart sind die auch nicht. - Klar, beim Büchern im normalen Sortiment müssen die dann natürlich vernünftige Rabatte aushandeln.

#26 My.

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Geschrieben 15 Mrz 2013 - 19:52

Zu Namensähnlichkeiten: Nina, wenn ich mich Steffen King nenne (oder sogar bürgerlich so heiße), heißt das nicht, dass mich Stephen King nicht erstmal verklagen könnte. Dann bräuchte ich einen Anwalt, müsste einen Vorschuss leisten, hätte Ärger, Stress und die Unsicherheit, wie ein Gericht entscheiden wird. Es spielt keine Rolle, ob ich im Recht bin. Peter Alexander (ein österreichischer Kleinkünstler mit diesem bürgerlichen Namen) wurde seinerzeit von Peter Alexander (bürgerlich vollständig: Peter Alexander Ferdinand Maximilian Neumayer) erfolgreich verklagt, seinen bürgerlichen Namen für seine Kunst nicht verwenden zu dürfen, damit der Künstlernamensträger ungestraft weiterhin seine Kreise stören durfte. My.

#27 simifilm

simifilm

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Geschrieben 15 Mrz 2013 - 20:27

Ein interessanter Artikel! - Aber, ob denn alles stimmt?

Einige Dinge würde ich anzweifeln: Meiner Ansicht nach reicht die Namensähnlichkeit in der Art von "Steffen King" bei einem Pseudonym nicht, um Stephen King oder dessen Verlag auf den Plan zu rufen. Zumal die erst rausfinden müssten, dass es sich um ein Pseudonym handelt, wenn ein Mann tatsächlich so heißt, können die nämlich gar nichts machen. Vor allem da wäre jeder nur noch am Klagen, weil eine derartige Ähnlichkeit gibt es doch andauernd. Und es gibt nur endliche Möglichkeiten, gängige Vor- und Nachnamen zu kombinieren - wenn ich mir ein Pseudonym in der Art wähle (und die Buchbranche ist da konservativ, Autorenpseudonyme sind normalerweise einfach Vorname(n) oder eine Abkürzung davon + gängige Nachnamen), ist es alles andere als unwahrscheinlich, dass es irgendwie einen Autor gibt, der so oder so ähnlich heißt.


Wie My richtig sagt: Grundsätzlich kann ich durch nichts verhindern, dass mich jemand verklagt. Und das kann auch teuer und mühsam werden, wenn ich im Recht bin. Zu den Chancen einer solchen Klage: Ein Autor wie Stephen King könnte durchaus geltend machen, dass er eine Art Marke mit hohem Wiedererkennungs- und Marktwert darstellt. Wenn nun jemand mit dem genau gleichen Namen Horror-Romane schreibt, wäre die Argumentation nicht so einfach von der Hand zu weisen, dass eine hohe Verwechslungsgefahr besteht und der zweite Herr King vom Image des ersten profitiert. Wenn der zweite Mister King aber Bilderbücher oder Fachbücher für Philatelisten schreibt, würde es wohl schon schwieriger.

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#28 Valerie J. Long

Valerie J. Long

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Geschrieben 16 Mrz 2013 - 10:35

Besser hält man es mit Sun Tzu: Wahrhaft siegt, wer nicht kämpft. Warum Angriffsflächen bieten?

#29 Nina

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Geschrieben 23 Mrz 2013 - 23:04

Den bürgerlichen Namen kann man immer verwenden. Alles andere ist Unrecht. Falls es mal einen Fall gegeben hat, dann mag das so sein, aber es hat nichts mit einem funktionierenden Rechtssystem zu tun. Man heißt nun mal so und kann den Namen auf und unter alles schreiben, das einem gehört. Damit, dass es nur eine beschränkte Zahl an Namen und Kombinationen davon gibt, muss man sich eben abfinden. Da zu kneifen, das wäre für mich so, als ob ich nicht mehr auf die Straße gehe, weil mich die Polizei ja theoretisch willkürlich verhaften kann. (Sicher findet man hierzu einzelne Fälle.) Ich würde nie meinen Namen verleugnen, weil irgendwer damit mehr Geld macht als ich. - Und ja, wie jeder Mensch habe ich ein paar Namenszwillinge, zum Glück machen die alle was anderes. (Schauspielerei, Musik, Präsidentin eines Boxvereins oder eine Frau, die irgendwo in Kanada in einem Vulkankrater lebt). Was natürlich stimmt: Es kann jeder jeden wegen allem verklagen. Ich kann ja auch meinen Nachbarn verklagen, weil seine negativen Schwingungen bei mir Zahnschmerzen hervorrufen. Bei einem Horrorschreiber, der sich Stephen King als Pseudonym nennt, kann ich mir schon Probleme vorstellen. Wir hatten mal einen Autor, der sich als der "österreichische Dan Brown" bezeichnet hat, mit entsprechender url, dem haben sie auch dann seine Seite dicht gemacht. Aber bei reiner Namensähnlichkeit - tja.


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