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Kennt sich hier jemand mit Vertragsrecht aus?


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7 Antworten in diesem Thema

#1 Uwe Hermann

Uwe Hermann

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Geschrieben 05 Oktober 2012 - 11:06

Hallo Kollegen, ich habe Ärger mit einem Verlag, der ein TB von mir herausgebracht hat. Kennt sich vielleicht jemand mit Vertragsrecht aus, der mir ein paar Tipps geben kann, bevor ich einen Anwalt einschalte? Gerne auch per PM. Gruß UH

Bearbeitet von Uwe Hermann, 07 Oktober 2012 - 10:05.


#2 Diboo

Diboo

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Geschrieben 05 Oktober 2012 - 11:11

Hm, Du hast denen tatsächlich das Nutzungsrecht für so lange Zeit überlassen? Das ist doch eher ungewöhnlich. Sah Dein Vertrag keine zeitliche Begrenzung der Verwertung vor? Und sind ebooks im Vertrag inkludiert? Ich würde mir die Formulierung mal ganz genau ansehen. Ansonsten aber kündigst Du den Vertrag einfach. Eine Kündigungsklausel wird er ja haben. Also per Einschreiben mit Rückschein kündigen.

"Alles, was es wert ist, getan zu werden, ist es auch wert, für Geld getan zu werden."
(13. Erwerbsregel)

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#3 Nadine

Nadine

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Geschrieben 05 Oktober 2012 - 11:15

In Sachen Honorar gibt es in den meisten Verträgen den Passus, denen einen Wirtschaftsprüfer auf den Hals zu hetzen. Sollten sie dir wirklich noch Geld schuldig sein, müssen die den dann bezahlen. Sollten sie korrekt gewesen sein, allerdings du.

In Sachen eBook kommt es wohl auf die Haupt- und Nebenrechte an. Bei Montségur läuft da gerade eine passende Diskussion, in der auch eine Anwältin mitredet, die sich mit solchen Spitzfindigkeiten auskennt. Vielleicht hilft dir das schon weiter?
http://autorenforum....?num=1349186455 (Siehe weiter unten)

Bearbeitet von Nadine, 05 Oktober 2012 - 11:18.

Europa ist nicht nur ein Kontinent.

 


#4 Ernst Wurdack

Ernst Wurdack

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Geschrieben 05 Oktober 2012 - 12:06

Der Vertrag ist 12 Jahre alt, da dürfte kein Passus zum Thema eBook drinstehen. Also wäre das Nebenrecht eBook an das Hauptrecht Print gebunden. Im Standardvertrag gibt es eine Klausel, die dich berechtigt - falls das Buch nicht mehr als Print vorhanden ist - den Verlag aufzufordern, eine gedruckte Neuauflage herzustellen. Falls er dem nicht in einer zeitlich angemessenen Frist nachkommt, muss er die Verwertungsrechte an dich zurückgeben. Schau mal nach, steht im Vertrag oft bei Verramschung/Makulierung etc. Zumindest sollte es da stehen.

Bearbeitet von Ernst Wurdack, 05 Oktober 2012 - 12:07.


#5 Diboo

Diboo

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Geschrieben 06 Oktober 2012 - 06:30


Also liebe Leute, wenn ein Verlag ein Buch mit euch machen möchte, geht am besten vorher zum Anwalt und lasst den Vertrag checken!!!


Na, das ist mit Kanonen auf Spatzen schießen. Aber gewisse Pflöcke muss man bei der Vertragsgestaltung schon einrammen, das ist Erfahrungswissen.
Hake es als "Lehrgeld" ab und schreibe einen Bestseller.

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(13. Erwerbsregel)

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#6 Uwe Hermann

Uwe Hermann

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Geschrieben 06 Oktober 2012 - 12:08


Na, das ist mit Kanonen auf Spatzen schießen. Aber gewisse Pflöcke muss man bei der Vertragsgestaltung schon einrammen, das ist Erfahrungswissen.
Hake es als "Lehrgeld" ab und schreibe einen Bestseller.


Stimmt schon, das mit dem Anwalt war auch ironisch gemeint. Eingefügtes Bild Außerdem hat man bei Fragen ja immer noch dieses Forum! Eingefügtes Bild Eingefügtes Bild Eingefügtes Bild

#7 yiyippeeyippeeyay

yiyippeeyippeeyay

    Interstellargestein

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Geschrieben 06 Oktober 2012 - 14:47

(Wobei die Antworten natürlich alle ohne Gewähr sind, egal wie "sicher" sie klingen. Auch achte bitte darauf, dass du hier nicht irgendwen namentlich/öffentlich an den Pranger stellst. Wäre zumindest nett, so einen Schritt vorher mit uns zu besprechen! /WM)

/KB

Yay! Fantasy-Reimerei Mitte August...
[..] Verzweiflung beschlich sie im Stillen.

Da ergriff eins der kleinsten das Wort:

"Wenn sich all unsere Wünsche erfüllen,

dann wünschen wir einfach mit Willen

die Wünsche-Erfüllung fort!"

Sie befolgten den Rat und von Stund an war

wieder spannend das Leben und heiter.

Die Kinder war'n froh wie vor Tag und Jahr

und vielleicht gar ein wenig gescheiter.

(BewohnerInnen der Stadt der Kinder, aus der "Geschichte vom Wunsch aller Wünsche", aus Die Zauberschule & andere Geschichten, Neuauflage im Thienemann-Verlag, S. 93, von Ende)


#8 Uwe Hermann

Uwe Hermann

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Geschrieben 06 Oktober 2012 - 15:58

(Wobei die Antworten natürlich alle ohne Gewähr sind, egal wie "sicher" sie klingen. Auch achte bitte darauf, dass du hier nicht irgendwen namentlich/öffentlich an den Pranger stellst. Wäre zumindest nett, so einen Schritt vorher mit uns zu besprechen! /WM)


Keine Sorge, ich habe nicht vor irgendwelche Namen zu nennen.


Update:
Außerdem habe ich schon genug Tipps bekommen. Wegen mir kannst Du diesen Thread gerne schließen.

Bearbeitet von Uwe Hermann, 07 Oktober 2012 - 08:14.



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