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Die Steuer


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8 Antworten in diesem Thema

#1 Frederic Brake

Frederic Brake

    Fabulator

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Geschrieben 05 Januar 2013 - 14:45

Moin, ich habe da mal eine fast intime Frage (die auch gerne per PN beantwortet werden kann): Weiß jemand, wo die Freigrenze (also bis zu der ich die Einküfte als Autor nicht versteuern/anmelden muss) für freie Autoren liegt und ab welcher Summe sich eine eigene Steuernummer lohnt? Ich habe die Hoffnung, dass es sich um Unsummen handelt und ich vermutlich nie in die Regionen komme. herzlichen Dank im Voraus.
I was lying in my bed the other night and looked up to the stars and thought:
who the hell took my roof and ceiling?

#2 yiyippeeyippeeyay

yiyippeeyippeeyay

    Interstellargestein

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Geschrieben 05 Januar 2013 - 15:01

Ich weiß nicht wie hoch sie ist, nur dass im Januar alle BRD-Steuerfreibeträge neu beantragt werden müssen. Nur so als non sequitur zwischendrin... :P

/KB

Yay! Fantasy-Reimerei Mitte August...
[..] Verzweiflung beschlich sie im Stillen.

Da ergriff eins der kleinsten das Wort:

"Wenn sich all unsere Wünsche erfüllen,

dann wünschen wir einfach mit Willen

die Wünsche-Erfüllung fort!"

Sie befolgten den Rat und von Stund an war

wieder spannend das Leben und heiter.

Die Kinder war'n froh wie vor Tag und Jahr

und vielleicht gar ein wenig gescheiter.

(BewohnerInnen der Stadt der Kinder, aus der "Geschichte vom Wunsch aller Wünsche", aus Die Zauberschule & andere Geschichten, Neuauflage im Thienemann-Verlag, S. 93, von Ende)


#3 methom

methom

    Teetrinkonaut

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Geschrieben 05 Januar 2013 - 15:59

Ich habe die Hoffnung, dass es sich um Unsummen handelt und ich vermutlich nie in die Regionen komme.

Ich habe die Hoffnung, dass es sich um Unsummen handelt und ich vermutlich bald in die Regionen komme. :D
Spaß beiseite, keine Ahnung.

Biom Alpha ist im Sonnensystem angekommen. Jetzt auf eigener Seite und auf Twitter @BiomAlpha


#4 Nadine

Nadine

    Temponaut

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Geschrieben 05 Januar 2013 - 17:06

Also ich habe mir darüber nie Gedanken gemacht und eine eigene Steuernummer. Die EÜR zu machen ist kein großer Mehraufwand und man kann ein paar Sachen absetzen. Da ich nicht nur Absetze, sondern auch Einnahmen habe, hat das Finanzamt sich in den letzten Jahren nie beschwert. Wenn du es genau wissen möchtest, solltest du dein Finanzamt anrufen. Wobei ... der für mich zuständige Mensch hatte keine Ahnung von künstlerischer Selbständigkeit. *seufz*

Europa ist nicht nur ein Kontinent.

 


#5 Diboo

Diboo

    Kaisertentakel

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Geschrieben 05 Januar 2013 - 17:11

Moin,

ich habe da mal eine fast intime Frage (die auch gerne per PN beantwortet werden kann):
Weiß jemand, wo die Freigrenze (also bis zu der ich die Einküfte als Autor nicht versteuern/anmelden muss) für freie Autoren liegt und ab welcher Summe sich eine eigene Steuernummer lohnt? Ich habe die Hoffnung, dass es sich um Unsummen handelt und ich vermutlich nie in die Regionen komme.

herzlichen Dank im Voraus.


Wie kommst Du darauf, dass es eine solche Freigrenze gibt?
Du musst beim Finanzamt sämtliche Einnahmen angeben. Es kann sein, dass diese unterhalb einer Freigrenze liegen - dem Existenzminimum oder anderen kumulierten Freibeiträgen, wenn Du z. B. Kinder hast -, so dass Dir dafür keine Einkommenssteuer berechnet wird. Arbeitest Du anderweitig und erhältst z. B. ein Gehalt, musst Du die Einnahmen aus Tantiemen dem natürlich hinzu zählen, was unweigerlich zu einer Steuerzahlung führen wird, wenn Du nicht ausreichend Ausgaben absetzen kannst.
Bis zu einem Jahresumsatz von 17.500 € bist Du nicht umsatzsteuerpflichtig, falls Du das gemeint hast. Erst darüber bist Du zur regelmäßigen Umsatzsteuervoranmeldung verpflichtet und kannst Vorsteuer geltend machen.
Das hat nichts damit zu tun, ob Du freier Autor, freier Monteur oder freier Wasweißich bist.
Der Status als freiberuflicher Künstler ist für wieder ganz andere Sachen relevant: du bist nicht sozialversicherungspflichtig, kannst aber die Aufnahme in die Künstlersozialkasse beantragen, um dort einen verminderten Beitrag zahlen zu dürfen, falls Du mindestens 5000 € im Jahr (glaube ich) aus Deiner künstlerischen Tätigkeit einnimmst und NICHT anderweitig höhere Einnahmen hast.

Bearbeitet von Diboo, 05 Januar 2013 - 17:13.

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(13. Erwerbsregel)

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(The Cynic's book of wisdom)

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#6 Heidrun

Heidrun

    Giganaut

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Geschrieben 08 Januar 2013 - 07:51

Wo Diboo recht hat, hat er recht. Ich habe letztes Jahr 3.17 € nachgezahlt. Das Finanzamt treibt noch den letzten Cent ein und will auch noch alljährlich eine Umsatzsteuererklärung, nur um anschließend festzustellen, dass ich doch nicht umsatzsteuerpflichtig bin. Der Vorteil der Sache: Sobald das FA der Meinung ist, man sei Freiberufler, kann man auch den neuen Computer/Monitor/Druckerpapier/Telefonkosten von der Steuer absetzen, wobei ich auch kein schlechtes Gewissen habe, weil ich das Ding weit überwiegend zum Schreiben und Lektorieren nutze. Und jetzt eine Frage, auf die ich gestoßen bin: Was ist eigentlich mit Preisgeldern? Solange mich der SFCD mit Schokolade beschenkt hat, war's kein Problem ... Ist das jetzt Einkommen oder doch eher nicht? Hat irgendjemand irgendeine Ahnung?
  • (Buch) gerade am lesen:Gene Wolfe "Sword and Citadel"

#7 My.

My.

    Temponaut

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Geschrieben 08 Januar 2013 - 08:24

Und jetzt eine Frage, auf die ich gestoßen bin: Was ist eigentlich mit Preisgeldern? Solange mich der SFCD mit Schokolade beschenkt hat, war's kein Problem ... Ist das jetzt Einkommen oder doch eher nicht? Hat irgendjemand irgendeine Ahnung?

Google hilft. Suchbegriff: "Versteuerung von Preisgeldern".

My.

#8 Naut

Naut

    Semantomorph

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Geschrieben 08 Januar 2013 - 08:34

Und jetzt eine Frage, auf die ich gestoßen bin: Was ist eigentlich mit Preisgeldern? Solange mich der SFCD mit Schokolade beschenkt hat, war's kein Problem ... Ist das jetzt Einkommen oder doch eher nicht? Hat irgendjemand irgendeine Ahnung?

Zunächst sind Geldgewinne einmal kein Einkommen, weil sie nicht im Einkommenssteuergesetz genannt werden. Das kann im Einzelfall zwar anders aussehen (z.B. wenn man berufsmäßiger Pokerspieler ist oder als professioneller Schauspieler von Gewinnshow zu Gewinnshow reist), aber ich denke mal, dass kein Steuerbeamter den DSFP als Einkommen zählen würde - sonst müsste der Nobelpreis wohl auch versteuert werden.
Aber das kann kontrovers gesehen werden, siehe etwa hier: http://www.musiker-b...versteuern.html

Hier noch mal genauer: http://www.faz.net/a...er-1489566.html
"Die Verleihung eines Filmpreises für künstlerische Einzelleistungen ist im Regelfall einkommensteuerfrei, weil davon auszugehen ist, dass mit dem Preis eine bestimmte berufliche Leistung des Preisträgers gewürdigt werden soll." Wichtig ist dabei wohl auch, dass Du Dich nicht um den Preis beworben hast, sondern er Dir quasi aufgedrängt wurde. :)

Bearbeitet von Naut, 08 Januar 2013 - 08:43.

Liest gerade: Atwood - Die Zeuginnen

#9 Heidrun

Heidrun

    Giganaut

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Geschrieben 10 Januar 2013 - 12:38

Na, da lasse ich mir doch gern einen Preis aufdrängen Eingefügtes Bild .
Steuern sind irgendwie mein Panikthema schlechthin. Ich sehe aber den Unterschied etwa zu den Architekturwettbewerben zur Gestaltung von xy bei uns in der Stadt, wo der Sieger neben dem Preisgeld in der Regel auch einen Auftrag bekommt. Blöd nur, dass immer irgendwas Grausliges gewinnt ...
Mal sehen, wann mich das Finanzamt verhaften lässt.Eingefügtes Bild
  • (Buch) gerade am lesen:Gene Wolfe "Sword and Citadel"


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