
Urheberrechtshinweise in Bildern
#1
Geschrieben 03 Februar 2014 - 07:23
#2
Geschrieben 03 Februar 2014 - 07:39
Neu: Armin Rößler - Die Nadir-Variante
Armin Rößler - Entheete (Neuauflage) +++ Armin Rößler - Cantals Tränen +++ Hebben/Skora/Rößler (Hrsg.) - Elvis hat das Gebäude verlassen
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#3
Geschrieben 05 Februar 2014 - 08:05
Überlicht und Beamen wird von Elfen verhindert.
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#4
Geschrieben 05 Februar 2014 - 08:11
#5
Geschrieben 05 Februar 2014 - 08:38
Überlicht und Beamen wird von Elfen verhindert.
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#6
Geschrieben 05 Februar 2014 - 09:12

/KB
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"In the sprawling city forums of the galaxy, where chaos reigns and time flows differently, true power is found not in dominance, but in moderation. The wise use their influence to temper ambition with reason, and chaos with order."
(auf Bing.de generierter Monolog von der Copilot-S/W - die ich hiermit NICHT bewerbe! - nach Aufforderung nach einem "s.f. quote" mit einem bestimmten Wort darin; ich ersetzte nur das 4. Wort mit "city forums")
#7
Geschrieben 05 Februar 2014 - 15:03
Und genau das
ist Schwachsinn. Ich habe selbst Fotos bei Pixelio eingestellt, und als Fotolieferant wird man auf alles, was man wissen muss, hingewiesen, auch, wie die evtl. Nutzer die Fotos zu verwenden haben.Aber offenbar hat das Unternehmen mit seinen Fotolieferanten nicht verbindlich festgelegt, wie diese Credits aussehen und dass sie das akzeptieren, wenn sie über Pixelio vertreiben.
My.
Bearbeitet von My., 05 Februar 2014 - 15:05.
#8
Geschrieben 05 Februar 2014 - 18:32
#9
Geschrieben 05 Februar 2014 - 23:36

Bearbeitet von Ming der Grausame, 05 Februar 2014 - 23:38.
Buck Rogers
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#10
Geschrieben 06 Februar 2014 - 08:34
Die zwei Varianten beheben IMHO das beschriebene Problem nicht. Ich interpretiere den Spiegel-Artikel so, dass die Urheberinformationen im (!) Bild sichtbar (!) sein müssen. Zumindest von Exif-Daten weiß ich, dass diese Urheberinfos zwar in der Bilddatei stecken, aber eben nicht im Bild sichtbar sind.Exif und IPTC bietet tatsächlich die Möglichkeit die Bilder entsprechend zu kennzeichnen – allerdings benutzt meines Wissens kaum jemand diese Möglichkeit...
(Wollte man Bilder übrigens bearbeiten, um den Urheber bzw. Rechteinhaber im Bild sichtbar zu erwähnen, macht man sich u.U. und durchaus nicht unwahrscheinlich anderer Vergehen schuldig; es gibt bei Pixelio [und anderen Diensten dieser Art] unterschiedliche Rechte, die man als Nutzer zu beachten hat. Dazu gehört nicht selten auch das Verbot der Bildbearbeitung.)
My.
Bearbeitet von My., 06 Februar 2014 - 08:35.
#11
Geschrieben 06 Februar 2014 - 08:51
Überlicht und Beamen wird von Elfen verhindert.
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#12
Geschrieben 06 Februar 2014 - 09:11
Oh, da bekommt der Adblocker neue Arbeit. Das Problem ist doch, dass der Endnutzer entscheidet was er angezeigt bekommt und was nicht. Auch was die Exif-Daten angeht. Ein 0/15-User wird diese Daten nie zu sehen bekommen, das bedeutet aber nicht, dass sie nicht vorhanden sind.Denkbar wäre die Auswertung eines Bild-Tags im HTML-Standard. Etwa als kleiner Schriftzug in einem Rahmen.
Aber letztlich ist diese Sache einfach nicht dem Internet an sich dienlich. Das Internet wird dadurch für Privatuser immer weiter unbenutzbar, weil finanziell zu riskant. Übrig bleibt irgendwann nur noch gewerblicher Content. Was ziemlich gleichbedeutend ist mit den Ende des Internets.
Bearbeitet von 64Seiten, 06 Februar 2014 - 09:15.
#13
Geschrieben 06 Februar 2014 - 09:26
#14
Geschrieben 06 Februar 2014 - 09:36
Da haben wir irgendwo einen ganzen Thread zu, aber ich sag mal einfach den alten EFF-Spruch auf: "The Internet interprets censorship as damage and routes around it." (Zur Not eben auch mit neu(artig)en Providern...)Ende des Internets.
/KB
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#15
Geschrieben 06 Februar 2014 - 10:03
Darum geht es hier weniger, es geht um diese unsinnigen Abmahnungen, denn den Ärger damit hat man, ob man letztlich im Recht ist oder nicht. Und das wird auf Dauer vielen einfach zu mühsam sein.Ach was. Wer ein Bild verwenden möchte, muss halt klar vereinbaren, wie der Passus mit der Anbringung des ©-Vermerks zu interpretieren ist. Da sind die Bildanbieter gefragt.
Deshalb wird es auf Contentplattformen hinauslaufen, geschlossene Systeme, wie etwa Facebook, die den Seitenautor zum einen Unterstützung zukommen lassen, ihm auf der anderen Seite aber auch die Freiheit nehmen.
Oder man zieht eben die Konsequenzen und kehrt dahin zurück wo man vor 20 Jahren herkam, nämlich zum bildlosen Textkontent.

Das Problem sittz zunhmend in Zivilgerichten die von Tuten und Blasen keine Ahnung haben und im Hintergrund werkeln Regierungen die zwar Globalität predigen aber im Internet Grenzen ziehen.Da haben wir irgendwo einen ganzen Thread zu, aber ich sag mal einfach den alten EFF-Spruch auf: "The Internet interprets censorship as damage and routes around it." (Zur Not eben auch mit neu(artig)en Providern...)
Wenn ich heute im Radio einen Politikerfuzzie höre, dass man dann eben "zurückspionieren" müsse (Bezüglich den USA und NSA), dann kann ich einfach nur lachen ob dieser Naivität.
Bearbeitet von 64Seiten, 06 Februar 2014 - 10:06.
#16
Geschrieben 06 Februar 2014 - 10:37
Die tun das durchaus, jedenfalls die, die ich kenne (pixelio, fotolia - und den Namen des dritten habe ich vergessen, war schon ... doch: clipdealer).Ach was. Wer ein Bild verwenden möchte, muss halt klar vereinbaren, wie der Passus mit der Anbringung des ©-Vermerks zu interpretieren ist. Da sind die Bildanbieter gefragt.
So ist das nicht gemeint. Mit der verbotenen Bildbearbeitung ist die Veränderung des Bildes an sich (Verzerrung, Beschnitt, Farb-, Schärfe- u.a. Veränderungen) gemeint, nicht das "Drüberlegen" einer Titelei. (Eine solche vermeiden zu wollen, macht vonnöten, die gewerbliche Verwendung des Bildes zu untersagen, was auch möglich ist; es bleibt dann "nur" eine redaktionelle Verwertung.)Was Buchtitel angeht - wenn das Recht zur Bearbeitung (=Titel und Autor kommt rein) nicht dabei ist, ist der Erwerb der Rechte sinnlos.
Das ist ja nicht nur bei Amazon-Büchern (CreateSpace) so. Oder hast du schon mal ein Buch gesehen, wo der Titelbildkünstler auf dem Cover steht? Außer bei Bildbänden?Ebenso muss jedem Bildverkäufer klar sein, dass der Herkunftsvermerk nur drinnen im Buch stehen wird, wenn es bei Amazon&Co angeboten wird. Regelungen, die das nicht zulassen, schießen jeden Bildanbieter bald aus dem Markt.
Das eigentliche Problem sind die Anwälte, die so geil auf Gebühren sind (oder es echt nötig haben), dass sie alles und jeden für alles und jedes verklagen. (*)Das Problem sittz zunhmend in Zivilgerichten die von Tuten und Blasen keine Ahnung haben und im Hintergrund werkeln Regierungen die zwar Globalität predigen aber im Internet Grenzen ziehen.
My.
(*) Ich bin 3mal geschieden. Ich kann dir über Anwälte viele Sachen erzählen - und sie auch beweisen. Z.B. den einen Scheidungsanwalt, der mich wegen 23 Euro verklagt hat, woraufhin der Richter beim zuständigen Amtsgericht erst einen Lachanfall bekommen wollte und sich dann doch für einen Wutanfall entschied.
#17
Geschrieben 06 Februar 2014 - 10:43
Die haben halt nichts anderes gelernt.Das eigentliche Problem sind die Anwälte, die so geil auf Gebühren sind (oder es echt nötig haben), dass sie alles und jeden für alles und jedes verklagen.

Recht kommt schließlich nicht Gerechtigkeit. Was diese Personen stets aufs neue beweisen.
#18
Geschrieben 06 Februar 2014 - 11:03
Doch, wenn du dir die Eigenschaften des Bild anzeigen lässt, dann zeigt zumindest Windows dir auch die Exif- und IPTC-Metadaten an. Und das würde durchaus der Vorgabe entsprechen, dass der „Urhebervermerk im Bild selbst“ angebracht sein müsse. Aber wie bereits gesagt, so etwas ist mir zumindest bislang nur von Vektorgraphiken und 3D-CAD-Modelle bekannt. Nur da ist die Verwendung besagter Metadaten wirklich üblich.Die zwei Varianten beheben IMHO das beschriebene Problem nicht. Ich interpretiere den Spiegel-Artikel so, dass die Urheberinformationen im (!) Bild sichtbar (!) sein müssen. Zumindest von Exif-Daten weiß ich, dass diese Urheberinfos zwar in der Bilddatei stecken, aber eben nicht im Bild sichtbar sind.Exif und IPTC bietet tatsächlich die Möglichkeit die Bilder entsprechend zu kennzeichnen – allerdings benutzt meines Wissens kaum jemand diese Möglichkeit...

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#19
Geschrieben 06 Februar 2014 - 11:19
Das eigentliche Problem sind die Anwälte, die so geil auf Gebühren sind (oder es echt nötig haben), dass sie alles und jeden für alles und jedes verklagen. (*)
Das eigentliche Problem ist, dass das Abmahnwesen in Deutschland in einer Art und Weise geregelt ist, die Missbrauch Tür und Tor öffnet.
Signatures sagen nie die Wahrheit.
Filmkritiken und anderes gibt es auf simifilm.ch.
Gedanken rund um Utopie und Film gibt's auf utopia2016.ch.
Alles Wissenswerte zur Utopie im nichtfiktionalen Film gibt es in diesem Buch, alles zum SF-Film in diesem Buch und alles zur literarischen Phantastik in diesem.
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#20
Geschrieben 06 Februar 2014 - 11:35
So langweilig wie Bücher ohne Bilder im Vergleich zu Comic Strips, oder?Oder man zieht eben die Konsequenzen und kehrt dahin zurück wo man vor 20 Jahren herkam, nämlich zum bildlosen Textkontent.

Oder Shutterstock?Die tun das durchaus, jedenfalls die, die ich kenne (pixelio, fotolia - und den Namen des dritten habe ich vergessen, war schon ... doch: clipdealer).
#21
Geschrieben 06 Februar 2014 - 12:59
#22
Geschrieben 06 Februar 2014 - 13:11

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#23
Geschrieben 06 Februar 2014 - 19:45
"Standardbildbearbeitung" meint bestimmt MSPaint.Nun ja, ich beziehe mich eben auf den auf SpOn zitierten Urteilstext und der lautet: „oder aber den Urhebervermerk im Bild selbst anbringen müssen, wie es nach dem eigenen Kenntnisstand der Kammer auch mit einer Standardbildbearbeitungs-software jedem durchschnittlichen Internetnutzer ohne weiteres möglich ist.“ Und ja, man kann mit Photoshop besagte Exif- und IPTC-Metadaten editieren – geht sogar mit IrfanView...

#24
Geschrieben 06 Februar 2014 - 20:32
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#25
Geschrieben 07 Februar 2014 - 07:12
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#26
Geschrieben 07 Februar 2014 - 07:29
Klar. Aber dieser Urteilstext lässt sich so oder so interpretieren. "... im Bild selbst" bedeutet für mich eher "... im Bild selbst sichtbar", und weniger "... in der Bilddatei".Nun ja, ich beziehe mich eben auf den auf SpOn zitierten Urteilstext und der lautet: „oder aber den Urhebervermerk im Bild selbst anbringen müssen, wie es nach dem eigenen Kenntnisstand der Kammer auch mit einer Standardbildbearbeitungs-software jedem durchschnittlichen Internetnutzer ohne weiteres möglich ist.“ Und ja, man kann mit Photoshop besagte Exif- und IPTC-Metadaten editieren – geht sogar mit IrfanView...
Aber schaun wir erstmal, wie es weitergeht.
My.
#27
Geschrieben 07 Februar 2014 - 16:05
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#29
Geschrieben 07 Februar 2014 - 20:56
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#30
Geschrieben 14 Februar 2014 - 09:07
Gegenüber c't betonte Gerichtssprecher Christian Hoppe, das Gericht habe keine allgemeinen Anforderungen an die Bilderverwendung aufgestellt: "Es ist eine Einzelfallentscheidung, die sich auf die AGB von Pixelio bezieht."
My.
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