Zwei Dinge sind zu beachten:1.) Das Bild selbst ist urheberrechtlich geschützt. Es auf einer anderen Seite einzubinden, die nicht dem Urheber selbst oder einem durch den Urheber Berechtigten gehört, stellt einen Strafbestand dar.2.) Kopiert man das Bild nicht nur für die Verwendung auf anderen Websites, sondern beläßt es auf dem ursprünglichen Server und bindet es via Hotlinking anderswo in Dokumente ein, spricht man von Bandbreitendiebstahl. Jeder Aufruf des Bildes belastet die Bandbreite des Servers, auf dem es sich befindet. Je nach Frequentierung, Größe des Bildes und Zahlungsmodus des betroffenen Servers kann dies von einer Lappalie bis hin zu der Art von Diebstahl werden, die strafrechtlich verfolgt werden kann - abhängig von der Summe, die dadurch aufläuft.Um ein Beispiel zu geben: Nehmen wir an, ein Website-Betrieber hat Webspace bei einem Webspace-Provider, der ihm für die Summe von 200 Euro monatlich eine Transferleistung von 10 Gigabyte bereitstellt. Ensteht durch die Situation, daß dieses Kontingent überschritten wird (Und sei es nur durch die wenigen Kilobyte, die der einmalige Aufruf eines JPEG-Bildes via Hotlinking ausmacht!) und der Website-Betreiber nachzahlen muß, entspricht die Höhe der Nachzahlung der Schwere des Diebstahls. Zehn Jahre Karzer in einer Zelle mit den fiesen Gesellen aus der Anti-Raubkopierer-Kampagne gibt es dafür zwar nicht
, aber schön ist es auch nicht.Fieser wird es, wenn bei Überschreitung des Kontingents die Website einfach bis Anfang des neuen Zahlungsmonats stillgelegt wird. Dadurch ensteht ein nicht genau bemeßbarer Schaden, der als pauschaler Schadensersatz eingeklagt werden kann. Und das kann richtig teuer werden, wenn der Website-Betreiber den Richter überzeugen kann, das er durch den Ausfall schwer geschädigt wurde - ob das nun tatsächlich der Fall war oder nicht. Ist alles schon dagewesen.Abgerundet wird das Ganze - zum Beispiel in Foren wie diesem - durch massig Ärger für den Forenbetrieber, bis der tatsächliche Verursacher gefunden ist, der dann vielleicht noch nicht einmal belangt werden kann, weil der Forenbetreiber sich nicht abgesichert hat und nun die volle Schuld tragen muß.Und nicht zuletzt ist es, sofern man die näheren Umstände kennt, kein Unwissen mehr, sondern ganz einfach Rücksichtlosigkeit. WWW-Hooligans mag die Online-Gemeinschaft ebenso wenig wie Spammer, Trolle, Hacker, Cracker und Virenköche. Es ist einfach keine Art, miteinander umzugehen. Klar, wenn man nicht weiß, daß man jemanden schädigt, sieht es anders aus. Deshalb weise ich ja auch regelmäßig darauf hin, wenn ich auf Hotlinking stoße. Das mag manchmal nerven, dient aber letztendlich der Aufklärung und kann Ärger vermeiden.Ach ja, dann gibt es noch den Fall des Deeplinking, also des Verweises auf ein losgelöstes Dokument (Bild-, Text-, Sounddatei etc.). Das ist nicht strafbar, aber auch nicht nett, sofern man nicht zusätzlich die Homepage der Website angibt, zu der dieses Dokument gehört.