Moderatoreneingriff
Ich bitte darum, Spekulationen über Personen und Vorgänge, bei denen man nicht dabei war, zu unterlassen. Das verletzt die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen. Die Weitergabe von nichtöffentlichen Informationen verletzt ebenfalls die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen. Das betrifft auch das Eingangsposting von Herrn rostig. Dort gibt dieser jedoch an, er habe keine andere Möglichkeit der Kontaktaufnahme mit dem SFCD-Vorstand gesehen, und er tue dies zum Wohl von SFCD und DSFP. Damit beruft er sich darauf, nach bestem Wissen und Gewissen gehandelt zu haben. Aus rechtlicher Sicht muß ich das akzeptieren, solange ich keine hieb- und stichfesten *Beweise* für das Gegenteil habe. Hier gilt der Rechtsgrundsatz "Im Zweifel für den Angeklagten", und das ist richtig so!
Ich stelle auch mal die Frage in den Raum, ob es überhaupt Aufgabe einer Forenmoderation ist, zu ermitteln, ob etwas als Beleidigung zu gelten hat. Das ist immerhin ein Straftatbestand (§185 StGB), der vor einem ordentlichen Gericht geklärt und mit bis zu zwei Jahren Freiheitsstrafe geahndet werden kann (ähnlich wie Verleumdung (§ 187 StGB) - wenn zum Beispiel jemand fälschlich behaupten sollte, ein anderer hätte jemanden beleidigt) ... Auch deswegen rate ich zu verbaler Abrüstung. Nicht alles, was unhöflich ist, ist auch eine Beleidigung.
Das wäre schön und würde die Arbeit der Moderatoren deutlich erleichtern. Soweit ich als Nichtjurist das beurteilen kann, ist dem jedoch nicht so, wenn ein Moderator von einer möglichen Straftat Kenntnis erlangt, muß er eingreifen. Auch das ist richtig, denn bis zu einer rechtskräftigen Gerichtsentscheidung können Jahre vergehen, in der Zwischenzeit hat die angegriffene Person aber das Recht auf Schutz.
An anderer Stelle wiederum wurde dann moderierend eingegriffen, als eine empfundene Diskrepanz zwischen Äußerungen des Threaderstellers in der internen Diskussion und in seiner öffentlichen Darstellung thematisiert wurde.
Der letztgenannte Fall würde bei einer öffentlichen Diskussion vermieden: Dort wäre für jeden offensichtlich, welche Argumente vorgetragen wurden, und jeder kann selbst beurteilen, ob die Diskussion eine ideologische Schlagseite bekommen hat oder sogar in eine persönlich beleidigende Schlammschlacht abgerutscht ist.
Ich habe als Moderator eingegriffen, als es zu *persönlichen Angriffen* kam. Herr rostig nennt in seinem Eingangsposting drei Namen:
Ganz ausrücklich möchte ich vermeiden, den Moderatoren Martin, Franz oder Yvonne die Schuld für die aktuelle Situation zu geben. Martin hat getan was er konnte, war aber gegen das Mobbing und die Aversionen hilflos. Yvonne hat sich alle Mühe gegeben zu vermitteln und zu erklären und wurde eben wegen dieses Engagements heftig angegangen bis sie aufgab.
Darin kann ich keinen persönlichen Angriff erkennen. Wenn andere Personen, die nicht benannt wurden, der Meinung sind, sich den Schuh anziehen und darauf öffentlich antworten zu wollen, so mißbillige ich das (aus meiner Sicht, sowohl privat als auch als Moderator, gehört das nicht in die Öffentlichkeit, sondern sollte zwischen den betroffenen Personen direkt besprochen werden), muß dies aber aufgrund der Meinungsfreiheit akzeptieren. Bei Narranias Posting habe ich nicht eingegriffen, weil ich "für mich beleidigende Sachen" als Meinungs- bzw. Gefühlsäußerung gelesen habe, nicht als Tatsachenbeauptung. Der Konflikt zwischen Meinungsfreiheit der sich äußernden Person und den Schutzrechten der angesprochenen Person(en) ist sehr diffizil, was man auch sehr gut an mitunter sehr widersprüchlichen Gerichtsurteilen zu diesem Themenkreis ablesen kann.