Für die öffentlich-rechtlichen Online-Angebote schreibt der Reformstaatsvertrag vor, dass Texte bis auf wenige Ausnahmen nur zur Begleitung, Vertiefung und Aktualisierung einer vorangegangenen Sendung erlaubt sind. Das können Sendungen im Fernsehen und Radio genauso sein wie Sendungen auf digitalen Plattformen wie der ARD-Mediathek. Da die öffentlich-rechtlichen Online-Portale zugleich "im Schwerpunkt mittels Bewegtbild oder Ton zu gestalten" sind, stehen nun Videos, Audios und Sendungen noch sichtbarer im Vordergrund.
Reformstaatsvertrag ist in Kraft getreten | tagesschau.de
Das finde ich persönlich schade. Kommt jetzt nur noch Begleittext und man muss sich durch das ganze Video und Audio Angebot quälen?



