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Public Domain - Was darf ich schreiben - Kennt sich irgendwer aus?


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4 Antworten in diesem Thema

#1 Mr.Aufziehvogel

Mr.Aufziehvogel

    Nanonaut

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Geschrieben Heute, 14:46

Hi

 

Ich habe in diesem Video https://www.youtube....h?v=UOOjeLLjyu4 gesehen, das die ersten paar Nancy Drew Bücher inzwischen Public Domain sind.

 

Kennt sich hier irgendjemand aus, was das genau bedeutet?   Dürfte ich mich da nur an eine Nancy Drew Geschichte wagen, in der Nancy genauso alt ist wie in den ersten 4 Büchern und wo nur die Charaktere vorkommen, die in den ersten 4 Büchern vorkommen oder muss man noch etwas anderes beachten?

Kennt sich hier jemand aus, wo ich nachlesen kann, was man im Fall von Public Domain genau schreiben darf und was nicht?

 

Ich würde nämlich gerne mal zum Spaß eine Geschichte mit der Nancy Drew Clou Crew schreiben :D    Fand die ND Bücher immer schon sehr cozy und nett.


Bearbeitet von Mr.Aufziehvogel, Heute, 15:37.


#2 Stephan

Stephan

    Infonaut

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Geschrieben Heute, 15:04

Zielt deine Frage darauf ab, eine Geschichte schreiben & anschließend auch verkaufen zu wollen?


Mein Blog über Science Fiction: www.ostinspace.blog  :)

  • (Buch) gerade am lesen:"Mythen, Monster und Manien" von Ian Watson
  • (Buch) als nächstes geplant:"ZOI" von Jane Mondrup
  • • (Buch) Neuerwerbung: "Athos 2643" von Nils Westerboer

#3 Mr.Aufziehvogel

Mr.Aufziehvogel

    Nanonaut

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Geschrieben Heute, 15:06

Zielt deine Frage darauf ab, eine Geschichte schreiben & anschließend auch verkaufen zu wollen?

 

Ja, verkaufen.    Ich würde mich auch dafür interessieren ob diese Public Domain Sache nur die USA betrifft und in Europa noch andere Firmen die Rechte haben oder ob PD weltweit gilt.



#4 ChristophGrimm

ChristophGrimm

    Temponaut

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Geschrieben Heute, 15:19

Vorbemerkung: Keine Rechtsberatung ;) – und du hast auch noch einen ausgesprochen speziellen Fall.

Anwälte können auch noch ganz perfide sein. Ich habe gerade keinen Link parat, aber der Conan Doyle Estate hat mit den kuriosesten Begründungen gegen viele Sherlock-Holmes-Pastiches geklagt, weil manche Elemente - wie Sherlock Holmes freundlicheres Verhalten Frauen gegenüber - nach deren Auffassung erst in den letzten Kurzgeschichtenbänden sichtbar wurde. (Bei Interesse kannst du mal nach Leslie S. Klinger googeln bzw. eine KI deiner Wahl danach befragen).

 

Wie es scheint, kannst du eine Pastiche basierend auf den ersten vier Nancy-Drew-Romanen schreiben – du müsstest aber aufpassen, dass nicht das kleinste Detail aller späteren Werke Einzug hält. Und je nachdem, wie die Markensituation ist, kannst du nicht mit dem Namen "Nancy Drew" werben. (Das würde auch eine Angabe auf dem Cover miteinschließen).

 

Sagen wir es so: Ich würde es nicht machen. Meine Sherlock-Holmes-Anthologie "En Passant" habe ich nur gemacht, weil der Meisterdetektiv zum VÖ-Zeitpunkt in jedem Aspekt gemeinfrei war bzw. ist und weder meine Verlegerin noch ich Schreiben aus England zu befürchten haben.


SF/Fantasy-Literaturzeitschrift: https://weltenportalmagazin.de | SF hautnah: https://eridanusverlag.de | Meine Welt der Worte: https://christophgrimm.com
  • (Buch) gerade am lesen:"Earthland" (Kai-Holger Brassel)
  • (Buch) als nächstes geplant:"Der Tempel am Ende der Zeit" (Sven Haupt), "Stille Erde" (Hans Jürgen Kugler)

#5 Mr.Aufziehvogel

Mr.Aufziehvogel

    Nanonaut

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Geschrieben Heute, 15:41

Vorbemerkung: Keine Rechtsberatung ;) – und du hast auch noch einen ausgesprochen speziellen Fall.

Anwälte können auch noch ganz perfide sein. Ich habe gerade keinen Link parat, aber der Conan Doyle Estate hat mit den kuriosesten Begründungen gegen viele Sherlock-Holmes-Pastiches geklagt, weil manche Elemente - wie Sherlock Holmes freundlicheres Verhalten Frauen gegenüber - nach deren Auffassung erst in den letzten Kurzgeschichtenbänden sichtbar wurde. (Bei Interesse kannst du mal nach Leslie S. Klinger googeln bzw. eine KI deiner Wahl danach befragen).

 

Wie es scheint, kannst du eine Pastiche basierend auf den ersten vier Nancy-Drew-Romanen schreiben – du müsstest aber aufpassen, dass nicht das kleinste Detail aller späteren Werke Einzug hält. Und je nachdem, wie die Markensituation ist, kannst du nicht mit dem Namen "Nancy Drew" werben. (Das würde auch eine Angabe auf dem Cover miteinschließen).

 

Sagen wir es so: Ich würde es nicht machen. Meine Sherlock-Holmes-Anthologie "En Passant" habe ich nur gemacht, weil der Meisterdetektiv zum VÖ-Zeitpunkt in jedem Aspekt gemeinfrei war bzw. ist und weder meine Verlegerin noch ich Schreiben aus England zu befürchten haben.

 

 

Danke für die ausführliche Antwort.

 

Werde mich trotzdem mal an einer Nancy Drew Geschichte probieren und wenn ich fertig bin nochmal nachprüfen ob ich sie gefahrlos rausbringen kann oder nicht :)




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