Das folgende Posting ist ein wenig her, ich möchte dem aber schon nochmal entgegen treten:
'Uwe schrieb am 26.08.2010, 16:10:
Von mir aus sollen auch Unterlassungserklärungen verlangt werden - aber das darf eben nur Porto kosten, und keinen Betrag, der eine schmerzhafte Bestrafung darstellt. Wer eine Abmahnung verschickt, soll auch die Kosten dafür tragen.
Du redest ja jetzt nicht von Abmahn-Gebührenschneidern, das ist ein anderes Thema, sondern von berechtigten Abmahnungen. Wohl weil in der Szene in der Regel aus "Abmahnopfersicht" berichtet wird, heißt das nicht, dass man hier den Bock zum Gärtner machen darf. Wenn Du verlangst, dass der Abmahner auch für Kosten aufkommen soll, verwechselt Du schlicht und einfach das Grundverhältnis zwischen Geschädigtem und Schädiger und die daraus rechtlich übliche Kostenfolge. Nochmal zur Klarstellung: Wer eine berechtigte Abmahnung erhält, ist der Schädiger (und damit nun wirklich kein "Opfer"!), nicht der Geschädigte. Wer eine Abmahnung verschickt ist der Geschädigte (also untechnisch das "Opfer"), nicht der Schädiger.