Hier ein Link zu einer Entscheidung des OGH in Österreich zum Thema "Verantwortlichkeit von Forenbetreiber" für Postings. Sie ist nicht ganz so schlimm ausgefallen wie von manchen befürchtet wurde und stellt zwar eine Kontrollpflicht des Forenbetreibers fest, schließ aber eine Überwachung im Vorhinein und auf Verdacht aus. Lediglich bei Vorliegen eines begründeten Verdachts, also wenn in einem Tread bereits Verstöße vorgekommen sind, ist der Forenbetreiber verpflichtet eine besondere Überwachung vorzunehmen.
Vorsicht: Gilt für Österreich - nicht für Deutschland!
Gruß
Thomas
OHG-Entscheidung in Österreich zur Forenüberwachun
Erstellt von
Thomas Sebesta
, Jan 25 2007 07:45
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#1
Geschrieben 25 Januar 2007 - 07:45
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