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Die aktuelle SFCD-Satzung


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45 Antworten in diesem Thema

#1 Psychotron

Psychotron

    Bambinaut

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Geschrieben 25 Dezember 2007 - 16:42

Ja, wo isse denn?

#2 My.

My.

    Temponaut

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Geschrieben 25 Dezember 2007 - 19:27

Ja, wo isse denn?

Na, hier nicht, wenn du den Thread aufmachst und sie nicht zum Download anbieten kannst. Sie kommt spätestens im neuen SFCD-Internetauftritt. Ich denke also, ab Ende Januar/Anfang Februar. My.

#3 Mazer Rackham

Mazer Rackham

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Geschrieben 25 Dezember 2007 - 19:32

Spricht was dagegen, die aktuelle Satzung im Forum zu veröffentlichen?

#4 Dimetrans-Triebwerk

Dimetrans-Triebwerk

    Cybernaut

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Geschrieben 26 Dezember 2007 - 11:52

Spricht was dagegen, die aktuelle Satzung im Forum zu veröffentlichen?

Irgendwo in den downloadbaren AN's wird man da vielleicht fündig. :lol: Weiss leider nicht wo...
"Tomorrow the Future"

#5 Mazer Rackham

Mazer Rackham

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Geschrieben 26 Dezember 2007 - 12:30

Ich bin gerade dabei einen Schwung alter ANs in den Keller zu bringen. Irgendwo muss doch eine drin sein? Aber die alle durchgucken?

#6 Dimetrans-Triebwerk

Dimetrans-Triebwerk

    Cybernaut

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Geschrieben 26 Dezember 2007 - 12:35

Ich bin gerade dabei einen Schwung alter ANs in den Keller zu bringen. Irgendwo muss doch eine drin sein? Aber die alle durchgucken?

Aber nicht wegwerfen, lieber Beckinsale zur Digitalisierung schicken! :lol: ;) OK, meine Antwort war nicht sehr hilfreich, aber wenn ich sie griffbereit hätte, hätte ich sie schon gescannt. Aber so dringlich ist es doch nicht, oder möchtest du in die aktuelle Diskussion um HoPe's Kritiken und "Quo vadis, SFCD" einsteigen?
"Tomorrow the Future"

#7 Mazer Rackham

Mazer Rackham

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Geschrieben 26 Dezember 2007 - 13:00

Gutes Thema eigentlich: Ständig auf die Satzung pochen, aber wenn jemand mal einen Satzungsverstoß feststellt - oh, dann ist aber die Hölle los!

#8 My.

My.

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Geschrieben 03 Januar 2008 - 00:53

Leute,geduldet euch bitte ein wenig, ja? Es gibt derzeit m.E. nicht mal eine verbrieft letztgültige Papierversion der Satzung. Es gibt eine Papierversion. Die muß inhaltlich verifiziert werden. Die letzten Änderungen - z.B. die Verlängerung der Vorstandsamtszeit - müssen eingearbeitet werden. Dann muß sie neu erfaßt werden - da ich davon ausgehe, daß es einen elektronisch be- und verarbeitbaren Text nicht (mehr) gibt -, dann muß der Vorstand nochmal komplett drüberschauen - was definitiv die meiste Zeit kosten wird :/ - und dann, ja, dann, erst dann, nicht früher, aber dann -Dann gibt es die Satzung hier im Forum und auch sonst im Internet.Sorry, aber so sieht es aus. Und so lange mir niemand von euch seinen Zeitsch***er leiht, der aus meinen kläglichen 24-Stunden-Tagen solche mit 72 Stunden macht, so lange müßt ihr euch gedulden. Jetzt sofort! ;)My.

#9 Mazer Rackham

Mazer Rackham

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Geschrieben 03 Januar 2008 - 20:27

Wußte ich doch, daß ich als ehemaliger Betreuer der SFCD-Homepage die SFCD-Satzung noch irgendwo auf irgendeiner ausgeschraubten Festplatte finden würde. Nennt mich Zauberer! Hier isse, die Satzung:

Die Satzung des SFCD

Präambel

Der Science Fiction Club Deutschland e. V. (SFCD) wurde am 4. August 1955 gegründet und in das Vereinsregister beim Amtsgericht Hannover unter der Vereinsregistriernummer VR 2971 eingetragen. Er ist damit der älteste und größte Literaturverein dieses Genres. Auf der Grundlage der Gründungssatzung, zuletzt geändert durch Mitgliederbeschluß vom Juli 1996, haben die Mitglieder die Satzung wie folgt neu gefaßt.


§1

Name und Sitz, Geschäftsjahr und Vereinseintrag

Der Name des Clubs lautet "Science Fiction Club Deutschland" (SFCD).

Sitz des Vereins ist Hannover.

Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

Der Verein ist in das Vereinsregister eingetragen und führt den Zusatz "e. V.".


§2

Zweck des Vereins

Der Verein bezweckt die kritische Auseinandersetzung mit Science Fiction, Phantastik und artverwandten Gebieten, besonders im Bereich der Literatur sowie in anderen Medien wie Film, Theater, Fernsehen, Musik und bildender Kunst, und fördert die Bildung auf diesem Gebiet durch den Zusammenschluß daran interessierter Personen. Er erstrebt die Förderung der Wissenschaften sowohl geistes-, natur-, wie auch gesellschaftswissenschaftlicher Art, die alle die Grundlagen der Science Fiction bilden, verbunden mit der Förderung einer friedlichen, humanen und toleranten Gesinnung. Hierzu dienen auch Kontakte zu gleichartigen ausländischen Vereinen. Der Gedankenaustausch der Mitglieder dient der Pflege dieser Kunst- und Literaturgattungen auf möglichst hohem Niveau.


§3

Gemeinnützigkeit

Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsmäßige Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Niemand darf durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. Tätigkeiten für den Verein werden ehrenamtlich erbracht; erstattungsfähig sind nur nachgewiesene notwendige Ausgaben.


§4

Mittel des Vereins

Die Mittel zur Erfüllung seiner Aufgaben erhält der Verein durch:

a. Mitgliedsbeiträge

b. Erlöse aus Veranstaltungen

c. Erträge aus Vereinsvermögen

d. Geld- und Sachspenden

5. Zuschüsse und Subventionen der öffentlichen Hand


§5

Mitgliedschaft

Die Mitgliedschaft wird durch Vorstandsbeschluß nach schriftlichem Aufnahmeantrag erworben. Mitglieder können natürliche und juristische Personen sowie nicht rechtsfähige Vereine werden.

Über den schriftlichen Aufnahmeantrag entscheidet der Vorstand binnen eines Monats. Lehnt der Vorstand den Antrag ab, so steht dem Betroffenen Berufung an die nächste Mitgliederversammlung zu. Diese entscheidet endgültig.

Die Mitgliedschaft endet

a. durch Austritt - dieser erfolgt schriftlich gegenüber dem Vorstand mit Wirkung zum Jahresende;

b. durch Tod;

c. automatisch nach Nichtentrichtung des Mitgliedsbeitrags, sobald das Mitglied sechs Monate im Rückstand ist; die Mitgliedschaft ruht ab dreimonatigem Rückstand bezüglich aller Mitgliedsrechte;

d. durch Ausschluß - dieser kann erfolgen, wenn ein Mitglied die Interessen des Vereins vorsätzlich, grob fahrlässig oder wiederholt verletzt. Über den Ausschluß entscheidet der Vorstand nach Anhörung des betroffenen Mitglieds; der Beschluß ist schriftlich zu begründen. Gegen diesen Beschluß steht dem Mitglied der Widerspruch zu, der binnen eines Monats gegenüber dem Vorstand zu erheben ist; die nächste Mitgliederversammlung entscheidet dann mit Zweidrittelmehrheit über den Ausschluß.

Ehrenmitglieder können natürliche Personen werden, die sich um den Verein und seine Ziele besondere Verdienste erworben haben. Über Vorschläge beschließt der Vorstand mit Zweidrittelmehrheit. Die nächste Mitgliederversammlung entscheidet dann über die Vorschläge des Vorstandes mehrheitlich.


§6

Beschlußfassung

Beschlüsse werden, soweit in dieser Satzung nicht anders vorgesehen, mit einfacher Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen gefaßt, wobei Stimmenthaltungen als ungültige Stimmen gewertet werden.

Stimmberechtigt sind alle Mitglieder. Ein Mitglied kann bis zu drei weitere Mitglieder mit schriftlicher Stimmvollmacht vertreten; dies gilt nicht bei Vorstandssitzungen.

Vorstandsbeschlüsse können auch schriftlich gefaßt werden.

Auf Antrag eines Mitgliedes erfolgt geheime Abstimmung.

Beschlüsse über Satzungsänderungen und die Auflösung des Vereins sowie die Wahlen des Vorstandes erfolgen schriftlich durch die gesamte Mitgliedschaft. Hierzu bestellt der Vorstand einen Wahlleiter. Dieser veröffentlicht den Abstimmungstext und bestimmt schriftlich den Lauf der Abstimmungsfrist, die nicht kürzer sein darf als ein Monat ab der Veröffentlichung. Die Stimmzettel sind an den Wahlleiter zu senden. Der Wahlleiter stellt das Abstimmungsergebnis fest und macht es den Mitgliedern unverzüglich schriftlich bekannt. Der Wahlleiter hat sämtliche Unterlagen der nächsten Mitgliederversammlung vorzulegen.


§7

Beurkundung von Beschlüssen

Die von den Vereinsgremien gefaßten Beschlüsse sind schriftlich niederzulegen und vom jeweiligen Versammlungsleiter und dem Verfasser der Niederschrift zu unterzeichnen.


§8

Mitgliedsbeiträge

Von den Mitgliedern werden jährliche Beiträge erhoben, deren Höhe von der Mitgliederversammlung bestimmt wird. Die Beiträge sind im Voraus jeweils bis zum 31.01. eines jeden Jahres fällig. Im Eintrittsjahr ist anteiliger Beitrag, entsprechend dem zwischen Aufnahmezeitpunkt und Jahresschluß verbleibendem Zeitraum, innerhalb eines Monats fällig. Bei Ausscheiden eines Mitglieds werden bereits entrichtete Beiträge nicht zurückerstattet.

Ehrenmitglieder sind von der Beitragspflicht befreit.

Der Vorstand kann Mitgliedern aus besonderen Gründen Stundung der Beiträge oder eine zeitlich befristete Befreiung von der Beitragspflicht gewähren.


§9

Organe

Organe des Vereins sind

a. die Mitgliederversammlung

b. der Vorstand


§10

Mitgliederversammlung

Die Mitgliederversammlung ist oberstes Organ des Vereins. Sie besteht aus den erschienenen stimmberechtigten Mitgliedern des Vereins.

Der Vorsitzende bzw. sein Stellvertreter lädt alle Mitglieder unter Bekanntgabe der Tagesordnung mindestens einen Monat vorher schriftlich ein.

Die Mitgliederversammlung ist beschlußfähig, wenn ordnungsgemäß eingeladen wurde.

Die Mitgliederversammlung tritt mindestens einmal jährlich zusammen. Darüber hinaus ist sie auf Antrag eines Zehntels der Mitglieder oder auf Vorstandsbeschluß innerhalb von zwei Monaten einzuberufen.


§11

Aufgaben der Mitgliederversammlung

Die Mitgliederversammlung wählt zwei Revisoren für die Dauer von zwei Jahren.

Der Mitgliederversammlung obliegt die Beschlußfassung über

a. die Entlastung des Vorstandes;

b. die Genehmigung des Haushaltsplanes;

c. die Festsetzung der Höhe des Mitgliedsbeitrages;

d. die Behandlung sonstiger der Mitgliederversammlung vorbehaltener Aufgaben;

e. die zusätzliche Aufnahme weiterer Tagesordnungspunkte

Sie nimmt die Rechenschafts- sowie den Kassenbericht und den Bericht der Revisoren entgegen. Die Mitgliederversammlung beschließt die Arbeitsschwerpunkte des Vereins.


§12

Vorstand

Der Vorstand besteht aus fünf Mitgliedern, die getrennt auf die Dauer von zwei Jahren gewählt werden. Der Vorstand bleibt jedoch so lange im Amt, bis ein neuer Vorstand ordnungsgemäß gewählt ist. Für die Wahl bestellt der bisherige Vorstand einen Wahlleiter. Zum Wahlleiter kann nicht bestellt werden, wer selbst bei der Wahl kandidiert. Gewählt sind die Kandidaten mit den meisten Stimmen.

Der Vorstand setzt sich zusammen aus:

a. dem Vorsitzenden;

b. dem stellvertretenden Vorsitzenden;

c. dem Schriftführer;

d. dem Kassierer

e. einem Beirat

Der Vorstand führt die laufenden Geschäfte des Vereins, verwaltet das Vereinsvermögen und sorgt für die Ausführung der Beschlüsse der Mitgliedschaft bzw. der Mitgliederversammlung.

Der Vorstand kann einen Geschäftsführer und bis zu zwei weitere Beiräte jeweils ohne Stimmrecht kooptieren. Er kann die Kooptierung jederzeit widerrufen.

Der Verein wird durch den Vorsitzenden und dessen Stellvertreter jeweils einzeln vertreten.


§13

Änderung der Satzung

Über die Änderung der Satzung beschließt ausschließlich die gesamte Mitgliedschaft in schriftlicher Abstimmung mit Zweidrittelmehrheit aller abgegebenen gültigen Stimmen; für die Änderung des Vereinszweckes ist eine Dreiviertelmehrheit erforderlich.


§14

Auflösung des Vereins

Über die Auflösung des Vereins beschließt ausschließlich die gesamte Mitgliedschaft in schriftlicher Abstimmung mit Dreiviertelmehrheit aller abgegebenen gültigen Stimmen.

Ist die Auflösung beschlossen, findet eine letzte Mitgliederversammlung statt. Diese entscheidet mit einfacher Mehrheit darüber, an welche gemeinnützige Einrichtung das nach Abzug aller Verbindlichkeiten verbleibende Vereinsvermögen in Absprache mit der zuständigen Finanzbehörde fällt.


§15

Geschäftsordnung und Redaktionsstatuten

Der Verein gibt sich eine Geschäftsordnung sowie Redaktionsstatuten für seine Publikationen. Hierüber entscheiden die Mitglieder in schriftlicher Abstimmung mit einfacher Mehrheit.


Bearbeitet von Mazer Rackham, 03 Januar 2008 - 20:29.


#10 My.

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Geschrieben 03 Januar 2008 - 20:49

Wußte ich doch, daß ich als ehemaliger Betreuer der SFCD-Homepage [/size][/font][font=Verdana][size=2]die SFCD-Satzung noch irgendwo auf irgendeiner ausgeschraubten Festplatte finden würde. Nennt mich Zauberer! Hier isse, die Satzung:

Fein, fein. So lange du allerdings nicht nachvollziehbar belegen kannst, um welche Version von wann es sich handelt, ist diese Veröffentlichung nicht authentifiziert und nicht legitim, sprich: nicht vertrauenswürdig.

My.

Bearbeitet von Beckinsale, 03 Januar 2008 - 20:50.


#11 Mazer Rackham

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Geschrieben 03 Januar 2008 - 21:12

Das ist die Version, die am 12.05.2001 auf unserer Homepage stand. Da du diverse SFCD-Homepages übernommen hast, müsste sie dir eigentlich auch in mehrfacher Ausführung vorliegen. Es sei denn, du hättest die Server geputzt, ohne Kopien zu ziehen. Ansonsten schnell mal gegenlesen. Hat laut Jakutsch ja jedes ordentliche langjährige SFCD-Mitglied mindestens 4 Ausgaben in gedruckter Form vorliegen.

#12 My.

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Geschrieben 03 Januar 2008 - 21:28

Das ist die Version, die am 12.05.2001 auf unserer Homepage stand. Da du diverse SFCD-Homepages übernommen hast, müsste sie dir eigentlich auch in mehrfacher Ausführung vorliegen. Es sei denn, du hättest die Server geputzt, ohne Kopien zu ziehen. Ansonsten schnell mal gegenlesen. Hat laut Jakutsch ja jedes ordentliche langjährige SFCD-Mitglied mindestens 4 Ausgaben in gedruckter Form vorliegen.

Danke für die Versionsinfo. Ich versuche, das in den nächsten Tagen zu verifizieren, dann machen wir deine Nachricht einfach mal "vorläufig" offiziell (es soll ja nicht die endgültige Version bleiben). Übernommen habe ich nur die Websitedaten von Ingo Rohlfs, indem ich sie vom Server kopiert habe. Da war dann schon keine Satzung mehr dabei. Insofern fange ich praktisch bei Null an. My.

#13 †  a3kHH

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Geschrieben 04 Januar 2008 - 11:30

Diese Satzung ist ja schon ziemlich verstaubt.Und stark obrigkeitslastig. Vorsictig ausgedrückt - unmodern.

#14 Mazer Rackham

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Geschrieben 04 Januar 2008 - 11:57

Stimmt, vor allen Dingen, was die "Förderung einer friedlichen, humanen und toleranten Gesinnung" betrifft. :thumb:

#15 My.

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Geschrieben 04 Januar 2008 - 13:56

Diese Satzung ist ja schon ziemlich verstaubt. Und stark obrigkeitslastig. Vorsictig ausgedrückt - unmodern.

Ich schätze, das liegt eher am deutschen Vereinsrecht. Aber in die eventuelle Modernisierung der SFCD-Satzung will ich mich mal nicht reinhängen. Nicht nur, weil ich mich nicht um alles kümmern kann - und will -, sondern auch, weil die Thematik insbesondere für Vorstandsmitglieder immer sehr unhübsch ist. Denn i.d.R. wird einem Vorständler bei jeder wie auch immer gearteten Idee irgendwas Böses unterstellt. Das muß ich nicht haben .) My.

#16 Thomas Recktenwald

Thomas Recktenwald

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Geschrieben 06 Januar 2008 - 22:18

Diese Satzung ist ja schon ziemlich verstaubt. Und stark obrigkeitslastig. Vorsictig ausgedrückt - unmodern.

Die meisten Formulierungen sind nach Schema F für gemeinnützige Vereine, und genau das war der Zweck für die Neugestaltung der Satzung, nachdem der Club in den 70ern die Gemeinnützigkeit aberkannt bekommen hatte. Was letzten Endes dazu geführt hatte, ist mir nicht bekannt, aber wenn man sich so durchliest, was damals im deutschen Fandom so abging, könnte man zu dem Schluß kommen, daß die Mitglieder eher gemein als nützlich waren... Wie auch immer, nachdem der damalige 2. Vorsitzende und ich bei einem Koblenzer Notar unsere Unterschrift geleistet und das Amtsgericht Hannover, bei dem der SFCD eingetragen ist, die neue Satzung anerkannt hatte, ging es darum, das zuständige Finanzamt zum Neubeantragen der Gemeinnützigkeit ausfindig zu machen. 1. Schritt: FA Hannover (Sitz des Vereins) - erklärte sich für nicht zuständig. Begründung: Finanzamt -> Finanzen -> Kassierer 2. Schritt: FA Saarbrücken (Wohnort des Ksssierers) - erklärte sich für nicht zuständig. Begründung: Laut Satzung wird der Verein durch den 1. (ersatzweise 2.) Vorsitzenden vertreten 3. Schritt: FA Saarlouis (damals meine Kreisstadt) - erklärte sich für nicht zuständig. Begründung: Zuständig sei das FA der Stadt, bei deren Amtsgericht der Verein eingetragen sei. 4. Schritt: Ernennung eines Geschäftsführers, der in einer Stadt wohnt, deren FA sich bei anderen Vereinen als Gemeinnützigkeits-anerkennungsfreundlich gezeigt hat. Und so hat der Club bis heute in Uelzen einen Pro-forma-Geschäftsführer. Gemeinnützigkeit und Grundgerüst für die Vereinsarbeit sind Zweck der Satzung - ob der Club modern oder unmodern ist, liegt in den Händen der Mitglieder.

#17 Jaktusch † 

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Geschrieben 07 Januar 2008 - 00:24

Und so hat der Club bis heute in Uelzen einen Pro-forma-Geschäftsführer.

Tja, Thomas, man merkt, dass du doch schon längere Zeit aus dem Vorstand weg bist... Den "GF in Uelzen" gibt es nicht mehr: erstens wohnt er nicht mehr in Uelzen , zweitens ist er nicht mehr Mitglied des SFCD.... Aber es gibt einen "Geschäftsführer" in Schnega, und der ist es aus den von dir angerissenen Gründen auch nur "pro forma" und nennt sich deshalb lieber Archivar.... Jaktusch
Man erwirbt keine Freunde, man erkennt sie.

#18 †  a3kHH

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Geschrieben 24 Januar 2008 - 19:45

Hiermit beantrage ich, die Satzung wie folgt zu ändern :Der Kassierer verwaltet das Vereinsvermögen und ist den Mitgliedern gegenüber zur Sorgfaltspflicht und zur Rechenschaft verpflichtet.

#19 My.

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Geschrieben 24 Januar 2008 - 21:17

Hiermit beantrage ich, die Satzung wie folgt zu ändern : Der Kassierer verwaltet das Vereinsvermögen und ist den Mitgliedern gegenüber zur Sorgfaltspflicht und zur Rechenschaft verpflichtet.

Das bringt so gar nichts. Der heutige Kassierer ist ganz sicher sorgfältig; dazu geht ihm viel zu sehr die Muffe, es käme raus, wenn er es nicht wäre. Und die Nennung der Rechenschaftsverpflichtung sagt nichts darüber aus, wie detailliert sie sein muß. Sinnvoller wäre ein entsprechender Passus in einer Verordnung, oder besser: in der Geschäftsordnung. My.

#20 †  a3kHH

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Geschrieben 24 Januar 2008 - 21:20

Das bringt so gar nichts. Der heutige Kassierer ist ganz sicher sorgfältig; dazu geht ihm viel zu sehr die Muffe, es käme raus, wenn er es nicht wäre. Und die Nennung der Rechenschaftsverpflichtung sagt nichts darüber aus, wie detailliert sie sein muß. Sinnvoller wäre ein entsprechender Passus in einer Verordnung, oder besser: in der Geschäftsordnung. My.

*fg* Dann ist es doch unproblematisch, die Satzung demtentsprechend zu ändern?

#21 My.

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Geschrieben 24 Januar 2008 - 23:05

*fg* Dann ist es doch unproblematisch, die Satzung demtentsprechend zu ändern?

Doch, das ist problematisch. Wenn ich die Satzung in Bezug auf den Kassierer ändere, indem ich seine Aufgaben spezifiziere, dann muß ich das für die anderen Vorstandsmitglieder auch tun. Dazu muß ich die Aufgabenbeschreibungen vollständig spezifizieren. Damit blase ich die Satzung unnötig auf. Das, was du vorhast, ist richtig und gut. Gehört aber nicht in eine Satzung. Die Satzung ist ein ausreichendes Hilfsmittel, eine die Aufgaben der Vorstandsmitglieder näher spezifizierende Geschäftsordnung durchzusetzen, in der wiederum Bezug auf einen - aktuell gehaltenen und besser beschriebenen - Geschäftsverteilungsplan genommen wird, der letztlich regelt, was Sache ist. Die Satzung ist der falsche Ort. Im Gesetz steht auch nur, daß du Steuern zahlen mußt. Wieviel, das steht in einer Verordnung oder so. (Naja, nicht ganz, aber du weißt, was ich meine.) My.

#22 Thomas Recktenwald

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Geschrieben 25 Januar 2008 - 22:45

Das, was du vorhast, ist richtig und gut. Gehört aber nicht in eine Satzung. Die Satzung ist ein ausreichendes Hilfsmittel, eine die Aufgaben der Vorstandsmitglieder näher spezifizierende Geschäftsordnung durchzusetzen, in der wiederum Bezug auf einen - aktuell gehaltenen und besser beschriebenen - Geschäftsverteilungsplan genommen wird, der letztlich regelt, was Sache ist.

> Satzung §15 > Geschäftsordnung und Redaktionsstatuten > Der Verein gibt sich eine Geschäftsordnung sowie Redaktionsstatuten für seine Publikationen. Hierüber entscheiden die Mitglieder in schriftlicher Abstimmung mit > einfacher Mehrheit. ... allerdings wird auf der Mitgliederversammlung weder kontrolliert, ob die GO eingehalten wurde, noch hat es Auswirkungen, wenn die GO ignoriert wird. So würde z.B laut GO die Vertretung des Vereins auf den 2. Vorsitzenden übergehen, wenn der 1. Vors. 3 x nicht an den zweiwöchigen Rundschreiben teilnimmt (analog sukzessive an Kassierer/Schriftführer/Beirat), weil es in der Vergangenheit schon mal 1. Vors. gab, die nach ihrer Wahl nie wieder was von sich hören ließen. Übrigens hat jedes Mitlied das Recht, auf Verlangen Einblick in die Kassenunterlagen oder den Schriftverkehr des Vorstands zu erhalten. http://www.jum.baden.....ht%202004.pdf Gruß Thomas

#23 My.

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Geschrieben 26 Januar 2008 - 19:41

... allerdings wird auf der Mitgliederversammlung weder kontrolliert, ob die GO eingehalten wurde, noch hat es Auswirkungen, wenn die GO ignoriert wird. So würde z.B laut GO die Vertretung des Vereins auf den 2. Vorsitzenden übergehen, wenn der 1. Vors. 3 x nicht an den zweiwöchigen Rundschreiben teilnimmt (analog sukzessive an Kassierer/Schriftführer/Beirat), weil es in der Vergangenheit schon mal 1. Vors. gab, die nach ihrer Wahl nie wieder was von sich hören ließen.

Ein feines Beispiel, daß die Geschäftsordnung geändert werden sollte (jaja, das wird auch noch passieren). Denn ich wage mir nicht vorzustellen, wenn aus diesem Grunde, den du oben - korrekt - angegeben hast, die Geschäfte von der wenigstens doch noch gewaltsam zu Reaktionen zu bringenden 1. Vorsitzenden auf den derzeitigen 2. Vorsitzenden übergingen - Wow! Wie würde man das nennen? "Die Wiederbelebung des Schweigens"? Cooler Titel für 'nen Mystery-Film ;) My.

#24 Thomas Recktenwald

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Geschrieben 26 Januar 2008 - 21:40

Ein feines Beispiel, daß die Geschäftsordnung geändert werden sollte (jaja, das wird auch noch passieren). Denn ich wage mir nicht vorzustellen, wenn aus diesem Grunde, den du oben - korrekt - angegeben hast, die Geschäfte von der wenigstens doch noch gewaltsam zu Reaktionen zu bringenden 1. Vorsitzenden auf den derzeitigen 2. Vorsitzenden übergingen -

Wenn 1. und 2. Vors. parallel 6 Wochen geschwiegen haben und der Schriftführer während dieser Zeit einen Pieps von sich gegeben hat (was ich mir bei dir ja schwer vorstellen kann), übernimmt der zwangsläufig das Ruder. D.h. in irgendeinem Paralleluniversum, in dem diese Regelung angewandt wurde, ist jetzt der Schriftführer dir treibende Kraft im SFCD. Gruß Thomas

#25 Martin Stricker

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Geschrieben 27 Januar 2008 - 01:58

Das, was du vorhast, ist richtig und gut. Gehört aber nicht in eine Satzung. Die Satzung ist ein ausreichendes Hilfsmittel, eine die Aufgaben der Vorstandsmitglieder näher spezifizierende Geschäftsordnung durchzusetzen, in der wiederum Bezug auf einen - aktuell gehaltenen und besser beschriebenen - Geschäftsverteilungsplan genommen wird, der letztlich regelt, was Sache ist.

Macht Sinn. ;) Was wir also brauchen, sind die jeweils aktuellen Versionen von Satzng, Geschäftsordnung, Geschäftsverteilungsplan (sofern einer existiert) und Redaktionsstatuten, um eine vernünftige Diskussion führen zu können. Michael, mir ist klar, daß Du daran arbeitest. Es wäre toll, die aktuellen Dokumente gleichzeitig mit der Einladung zur MV 2008 zu verschicken, dann könnte auf selbiger MV die Diskussion angestoßen werden. Angestoßen, nicht komplett durchgeführt. :)

D.h. in irgendeinem Paralleluniversum, in dem diese Regelung angewandt wurde, ist jetzt der Schriftführer die treibende Kraft im SFCD.

Wieso Paralleluniversum? :blink: OK, der ist gemein. Aber nicht völlig unwahr. ;) Also: Danke, Michael! Aber auch: Danke, BiFi! Birgit war nämlich mal die treibende Kraft, und ich kann verstehen, warum sich das geändert hat.

Bearbeitet von shugal, 27 Januar 2008 - 02:06.


#26 Dimetrans-Triebwerk

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Geschrieben 27 Januar 2008 - 18:24

Es wäre toll, die aktuellen Dokumente gleichzeitig mit der Einladung zur MV 2008 zu verschicken, dann könnte auf selbiger MV die Diskussion angestoßen werden. Angestoßen, nicht komplett durchgeführt. :lol:

Wartet nicht erst bis zur MV, sondern fangt sofort an - hier und jetzt! Das wäre sinnvoller und würde deutlich mehr Leute (zumindest potentiell) einbeziehen. :smokin:
"Tomorrow the Future"

#27 Martin Stricker

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Geschrieben 27 Januar 2008 - 19:44

Wartet nicht erst bis zur MV, sondern fangt sofort an - hier und jetzt! Das wäre sinnvoller und würde deutlich mehr Leute (zumindest potentiell) einbeziehen. :smokin:

Voraussetzung dafür ist, daß die *korrekten* Dokumente, wie sie im Moment Gültigkeit haben, zur Verfügung stehen. Sonst diskutieren wir möglicherweise über etwas, das längst ganz anders geregelt ist.

#28 My.

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Geschrieben 28 Januar 2008 - 14:03

Also,paßt auf, Jungs. Ich bemühe mich, diese Unterlagen innerhalb der nächsten zwei Wochen in elektronisch verwertbarer Form verfügbar zu haben.Okay?Eine Satzung ist ja schon mal da. Auch wenn's nicht die aktuelle ist.GrußMy.

#29 My.

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Geschrieben 28 Januar 2008 - 19:03

Wenn 1. und 2. Vors. parallel 6 Wochen geschwiegen haben und der Schriftführer während dieser Zeit einen Pieps von sich gegeben hat (was ich mir bei dir ja schwer vorstellen kann), übernimmt der zwangsläufig das Ruder. D.h. in irgendeinem Paralleluniversum, in dem diese Regelung angewandt wurde, ist jetzt der Schriftführer dir treibende Kraft im SFCD.

Danke, Thomas. Das mit dem Paralleluniversum stimmt in der Tat nicht. Auf der zuletzt vereinbarten Kommunikationsplattform des SFCD-Vorstandes hat sich Frau Fischer noch nie gerührt. Herr Kunkel hat, glaube ich, einmal eine Mail geschrieben, daß es ihm gut ginge und das Wetter schön sei (muß ich das rechnen? Ich sxhaue nach, wann das war ... es ist leicht länger als 3 Monate her ...). Die einzigen Vorstandsmitglieder, die auf den vereinbarten Wegen kommunizieren sind - neben meiner Wenigkeit - Roger Murmann und Andreas Kuschke (der de facto eigentlich kein Vorstandsmitglied ist, sondern "nur" Archivar und Geschäftsführer für die Wahrung der ach so heiligen Gemeinnützigkeit). Und wenn man es genau nimmt, sind - neben mir - Roger Murmann und Andreas Kuschke überhaupt die einzigen Vorstandsmit- und Vorstandsnichtmitgleider, die überhaupt kommunizieren. Mit mir, mit der Außenwelt. Was soll ich deiner Ansicht nach tun? Sind deiner Ansicht nach die Bedingungen erfüllt, 1. und 2. Vorsitzende(n) wohin auch immer zu schicken? My.

Bearbeitet von Beckinsale, 28 Januar 2008 - 19:04.


#30 Dimetrans-Triebwerk

Dimetrans-Triebwerk

    Cybernaut

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Geschrieben 28 Januar 2008 - 20:26

... allerdings wird auf der Mitgliederversammlung weder kontrolliert, ob die GO eingehalten wurde, noch hat es Auswirkungen, wenn die GO ignoriert wird.

Vielleicht sollte man da ansetzen und Änderungen durchführen.

So würde z.B laut GO die Vertretung des Vereins auf den 2. Vorsitzenden übergehen, wenn der 1. Vors. 3 x nicht an den zweiwöchigen Rundschreiben teilnimmt (analog sukzessive an Kassierer/Schriftführer/Beirat), weil es in der Vergangenheit schon mal 1. Vors. gab, die nach ihrer Wahl nie wieder was von sich hören ließen.

Ich frage mich ernstlich, wie es möglich ist, dass jemand erst kandidiert und dann doch nicht will. :thumb:

Übrigens hat jedes Mitlied das Recht, auf Verlangen Einblick in die Kassenunterlagen oder den Schriftverkehr des Vorstands zu erhalten. http://www.jum.baden.....ht%202004.pdf

Und wie setzt man das durch, wenn der Kassierer sich störrisch zeigt? Was ist mit Amtsenthebung wegen Fehlverhalten im Amt?
"Tomorrow the Future"


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