shugal schrieb am 06.03.2009, 01:12:
Hm. Ich würd meinen, die Rechte liegen vor allem bei den Autoren der einzelnen Beiträge, von denen einige dem SFCD zur Verfügung gestellt wurden (was nicht ausschließt, daß die Autoren sie zusätzlich der AndroXine-Redaktion zur Verfügung stellen, die Rechte liegen ja bei den Autoren).
Einer der Gründe, warum ich bei meinen „geschäftlichen“ Aktivitäten - pmachinery.de - keine AGB verwende, ist, daß deren regulärer Inhalt gesetzlich geregelt ist. Was man abweichend von gesetzlichen Regelungen in AGB anders formuliert, ist in den allermeisten Fällen sowieso nichtig. Damit machen AGB letztlich nur Arbeit und dienen allenfalls noch dazu, Anlaß zu Abmahnungen zu bieten.
Die Rechte von Autoren an ihren eigenen Beiträgen sind gesetzlich geregelt. Das Urheberrecht ist nicht übertragbar - jedenfalls nicht zu Lebzeiten des Autoren -, insofern erübrigt sich vollständig, überhaupt darauf hinzuweisen. Hinsichtlich der Verwertungsrechte, die der Autor für den konkreten Fall dem Verlag - hier von AndroXine - gegeben hat, ist eine Verlautbarung im Impressum dahingehend überflüssig, daß es grundsätzlich niemanden etwas angeht, da es sich um eine Vereinbarung zwischen Autor und - hier - Verlag handelt, und derjenige, der es aus welchem Grund auch immer wissen will, fragen kann, den Verlag oder den Autoren, und dann entsprechend Auskunft erhält. Grundsätzlich darf der Leser von AndroXine unterstellen, daß Verlag und Autor sich bzgl. der Verwertung in AndroXine geeinigt haben. Punkt.
(Gleiches gilt auch für alle anderen Publikationen, hier des SFCD.)
Meine Aussage, die Rechte an AndroXine lägen bei Pirandot, MoiN und mir, beziehen sich auf den Namen, das Logo, das Gesamtwerk AndroXine, die Idee, das Layout.
shugal schrieb am 06.03.2009, 01:12:
Wobei, ein Blick ins Impressum irritiert. In der AN war doch im Impressum immer der Satz "Die Rechte verbleiben beim jeweiligen Autor/Zeichner." Bei AndroXine Fehlanzeige.
Siehe vorher. Die Erwähnung ist überflüssig. Im übrigen ist die Aussage „Die Rechte verbleiben †¦“ unexakt und in dieser Form eigentlich falsch. Denn zumindest die Verwertungsrechte in diesem Fall sind nicht beim Autoren verblieben, anderenfalls sein Beitrag ja nicht hätte veröffentlicht werden können.
shugal schrieb am 06.03.2009, 01:12:
Dabei ist offenbar noch ein anderer Satz weggefallen: "Es werden keine Honorare gezahlt.".
Den Autoren und Mitarbeitern, die Beiträge abliefern, ist das bekannt. Neue Mitarbeiter erfahren dies im Vorfeld ihrer ersten Veröffentlichung. In keiner Zeitschrift oder Publikation dieser Welt steht drin, daß Honorare gezahlt werden. Warum sollte ich also - noch dazu bei einer offensichtlich nicht „vollprofessionellen“ Publikation - erwähnen, daß _KEINE_ Honorare gezahlt werden?
shugal schrieb am 06.03.2009, 01:12:
Der Satz "Nachdruck oder anderweitige Verwertung - insbesondere auch in elektronisch aufbereiteter Form - ist nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Verlages zulässig." hat diese Umstellung allerdings leider überlebt, der hat mich immer schon gestört, schränkt er doch die Rechte der Autoren und Zeichner massiv ein, vor allem wo er jetzt alleine steht (vorher widerspach der dem Satz über den Rechteverbleib beim Autor...).
Das ist eine völlige Fehlinterpretation. Abgesehen davon, daß auch dieser Satz eigentlich überflüssig ist - und vermutlich im nächsten Impressum schon nicht mehr auftauchen wird (danke für den Hinweis); siehe auch die eingangs gemachten Ausführungen - bezieht er sich auf die Publikation AndroXine, auf das Layout, auf das Gesamtwerk, und das nicht nur bei AndroXine, ANDROMEDA NACHRICHTEN & Co., sondern grundsätzlich. Daß das Urheberrecht unbeschnitten bleibt, ist zwangsläufig. Daß das Verwertungsrecht für die Veröffentlichung in dieser Publikation beim Verlag liegt, ist logisch; wie gesagt, anderenfalls gäbe es keine Publikation, da der Verlag das Verwertungsrecht an dieser Stelle nicht gehabt hätte.
shugal schrieb am 06.03.2009, 01:12:
Ich bin dafür, diesen Teil des AN- und AX-Impressums wieder zurückzuändern, da es im Moment so klingt, als würden einsendende Autoren aller Rechte verlustig gehen und müßten drum betteln, wenn sie ihre Werke woanders, z. B. auf ihrer Homepage, veröffentlichen wollen.
Wie ein Autor solche Ausführungen interpretiert, liegt ganz bei ihm. Ich habe kein Problem damit, wenn jemand seine neurotischen Neigungen in dieser Beziehung an den Kanten und Ecken meines Impressums hegt und pflegt. Tatsache ist, daß die gesetzlichen Grundlagen klar und eindeutig sind und es daher unnötig ist, irgendetwas in dieser Beziehung zu erwähnen. Daß alle anderen das machen, heißt nicht, daß sie es richtig(er) machen oder daß es deshalb notwendig(er) ist.
shugal schrieb am 06.03.2009, 01:12:
Gewundert hat mich allerdings, daß ich als Mitarbeiter aufgelistet bin. Gut, stimmt ja, denn von mir ist die Nominierungslaudatio für den ESFS-Award über den Wurdack Verlag.
Diese Auflistung ist ein Ort zum Nachschlagen bzgl. der Namenskürzel, keine Mitarbeiterliste der jeweiligen Ausgabe. Ich werde das im nächsten Impressum entsprechend vermerken.
shugal schrieb am 06.03.2009, 01:12:
*Wirklich* gewundert hat mich, daß zwei meiner Rezis in AndroXine abgedruckt sind - das war nicht vereinbart.
Sorry. Wenn du grundsätzlich nicht in AndroXine vertreten sein möchtest, kann ich das gerne aufnehmen und berücksichtigen. Ich bitte allerdings um Verständnis, daß ich es zeitlich - wie auch bei den ANDROMEDA NACHRICHTEN - nicht bewältigen kann, jeden Autor wegen jedes Beitrags zu befragen.
shugal schrieb am 06.03.2009, 01:12:
Sehr erstaunt war ich, daß Du Geld für eine eigene Domain für AndroXine ausgegeben hast - ich hatte einen Download von sfcd.eu erwartet. Zusammen mit Deinen Kommentaren oben klingt das ganz so, als planest Du bereits, AndroXine ohne Verbindung zum SFCD zu machen. Das fände ich sehr schade.
Ich habe in meinen Ausführungen sehr klar und sehr eindeutig geschrieben, was meine Absicht und mein Ziel ist. Wenn du das anders interpretierst, steht dir das natürlich frei. Klar sollte aber auch sein, daß deine andersartige Interpretation keinen Anspruch auf Richtigkeit hat.
AndroXine wird mit seiner Domain auch via sfcd.eu erreichbar sein. Das hat aber keine Eile, nachdem das Erscheinen von AndroXine 1 auf der Startseite von sfcd.eu vermerkt wurde.
Daß AndroXine eine eigene Domain hat, liegt daran, daß ich die Domain haben wollte. Da ich sowieso gerade ein zweites Paket bei 1+1 gebucht hatte - u.a. mit unbegrenztem Traffic -, war die Gelegenheit günstig.
Daß ich nicht in Erwägung gezogen habe, die Domain für den SFCD zu beantragen, liegt an eurer Vorstandsentscheidung, daß der SFCD keine Domains mehr registriert.
Das 1+1-Paket kostet mich EUR 29,99 monatlich - wobei die ersten drei Monate im Rahmen einer Aktion frei sind -, darin sind 10 Domains enthalten, womit androxine.de EUR 2,999 = 3,00 monatlich kostet. Das kann ich verkraften und werde es gegenüber dem SFCD nicht einmal als Spende ausweisen.
shugal schrieb am 06.03.2009, 01:12:
Das Querformat paßt praktisch exakt auf den Bildschirm. Es wäre sogar gut lesbar, verfügte ich über einen riesengroßen Bildschirm... Auf meinem 19-Zöller klappt das jedenfalls nicht, da muß ich jetzt vertikal *und* horizontal scrollen. Das ist noch lästiger als bei den elektronischen ANs, bei denen ich des Mehrspaltensatzes wegen immer wieder rauf und runter scrollen mußte. Ich fände auch 3spaltigen Satz angenehmer als die 4 Spalten, die Du jetzt verwendest - die Zeilen sind doch arg kurz für angenehmes Lesen. Hmpf, das klingt schon wieder nach Gemecker... Ist aber als konstruktive Kritik gemeint. Ich fände es sinnvoll, wenn sich ein Online-Magazin auch bequem am Bildschirm lesen ließe.
Nun. Zugegebenermaßen ist das Seitenformat A4 quer = 16:11,3 eigentlich ein Fehler, der mit daraus resultiert, daß ich bei dieser Arbeit auf zwei 26“ 16:9-Monitoren zu arbeiten pflege. Abzüglich von Symbolleisten und Menüs in einer Anwendung wie dem Acrobat Reader kommt das hin, benachteiligt allerdings zugegebenermaßen User, die auf 4:3-Monitoren arbeiten.
Das werde ich bei AndroXine 2 dahingehend ändern, daß ich ein 4:3-Format aufbauen werde. Das hat zwar zur Folge, daß User von 16:10- bzw. 16:9-Monitoren links und rechts Freiraum erhalten werden oder vertikal scrollen müssen, hat aber gleichzeitig auch noch andere Vorteile, z.B. die Zahl der Spalten.
Vier Spalten bei einem 16:11,3-Format zu verwenden, ist allerdings richtig. Es gilt die Regel (eher: Binsenweisheit), daß Zeilen umso schwerer (und anstrengender) zu lesen sind, je länger sie sind. Was man letztlich als angenehm empfindet, ist subjektiv und läßt sich nicht verallgemeinern. Meine Lesegeschwindigkeit jedenfalls wird von der derzeitigen Zeilenlänge durchaus positiv unterstützt. (Bei Umstieg auf 4:3-Format fällt die vierte Spalte praktisch von selbst weg.)
Das Layout von AndroXine wird sich wandeln, wie ich schon schrieb. Wir werden also sehen.
My.