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Google und der gerichtlich Vergleich mit den Autoren


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6 Antworten in diesem Thema

#1 Thomas Sebesta

Thomas Sebesta

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Geschrieben 24 Februar 2009 - 09:58

Wie auch zum Thema "Stahlfront" wundert mich, dass der (zumindest in Österreich) mehrfache, seitenweise Aufruf in Tageszeitungen zur Stellungnehme bezüglich dem Vegleich zwischen Google und (ich glaube) Autorenvereinigungen so unkommentiert bleibt.Google würde sich damit das Recht erkaufen (soweit ich das verstehe - obwohl es mich sicher nicht betrifft), alle weltweit alle Publikationen zu scannen und auch kommerziell zum download anzubieten. Eine wirkliche Gegenleistung dafür ersehe ich auf den ersten Blick nicht wirklich.Gibt es da bei uns keine Betroffenen oder habe ich da was falsch verstanden?GrußThomas

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#2 simifilm

simifilm

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Geschrieben 24 Februar 2009 - 10:40

Wie auch zum Thema "Stahlfront" wundert mich, dass der (zumindest in Österreich) mehrfache, seitenweise Aufruf in Tageszeitungen zur Stellungnehme bezüglich dem Vegleich zwischen Google und (ich glaube) Autorenvereinigungen so unkommentiert bleibt. Google würde sich damit das Recht erkaufen (soweit ich das verstehe - obwohl es mich sicher nicht betrifft), alle weltweit alle Publikationen zu scannen und auch kommerziell zum download anzubieten. Eine wirkliche Gegenleistung dafür ersehe ich auf den ersten Blick nicht wirklich. Gibt es da bei uns keine Betroffenen oder habe ich da was falsch verstanden?

Hier ist ein Betroffener! Grundsätzlich gibt der Vergleich Google nicht das Recht, weltweit zu agieren. Der Vergleich ist vorerst nur mit amerikanischen Interessensgruppen. Die in den USA aber auch diverse nicht-amerikanische Bücher erscheinen, tangiert das dann eben doch viele. Soweit, was ich verstanden habe: Als Autor habe ich nun grundsätzlich die Möglichkeit, dem Vergleich zuzustimmen, was auch eine finanzielle Entschädigung nach sich zieht, oder ich kann aus dem Vergleich aussteigen. Wenn ich dem Vergleich zustimme, kann ich immer noch bestimmen, ob und wieviel von meinem Buch angezeigt wird. Details gibt es in diesem FAQ. Ich muss zugeben, dass ich bei dieser Sache ein bisschen hin- und hergerissen bin. Einerseits ist es natürlich frech, dass Google hier das Urheberrecht einfach umkehrt und im grossen Stil beginnt, Bücher zu scannen, für die sie keine Rechte besitzen. Als fleissiger Rechercheur und Googler weiss ich aber auch, dass der Service Gold wert ist, und ich finde es eigentlich positiv, dass in diesem Bereich endlich was geschieht. Nur ein Unternehmen von der Grösse Googles kann hier was bewegen, und es ist ja auch interessant zu sehen, dass nun alle möglichen Institutionen mit eigenen Scan-Projekten nachziehen. Ich glaube, Google hat hier einen sehr guten Trend angestossen, und die Firma hat auch die Mittel, die Sache rechtlich auszufechten, so dass die Lange am Ende dann jurisitisch geklärt ist.

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#3 Oliver

Oliver

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Geschrieben 24 Februar 2009 - 10:58

Grundsätzlich gibt der Vergleich Google nicht das Recht, weltweit zu agieren. Der Vergleich ist vorerst nur mit amerikanischen Interessensgruppen.

Ich habe die Meldungen nicht alle en Detail gelesen (mal ein Artikel in der Tageszeitung hier, mal ein Artikel in LOCUS dort), frage mich aber, inwiefern solche Interessensgruppen für mich wirksam Vergleiche abschließen können, wenn ich Autor wäre. Wobei ich gehört/gelesen habe, dass viele Autoren wohl aufgefordert werden, ihren Kaiser Wilhelm irgendwo hin zu schicken. Und selbst wenn: Wie Du selbst schon sagst, Simi, das gilt selbstverständlich alles nur für das Rechtsgebiet der US of A. Ich muss gestehen, mir ist da sehr vieles rechtlich noch unklar, und wirtschaftlich eigentlich auch, vor allem, wie das ein Erfolgsmodell werden soll. Als eines Tages höchst wirksames Recherchetool sehe ich dem erfreut entgegen - bis irgendwann mal ein Asteroid einen entsprechenden EMP auf der Erde auslöst (schnell das Posting hier mal von Hand abschreiben zum sichern :P ). Dann müssen wir wohl doch auf Skriptorien zurück greifen. :(

Bearbeitet von Oliver, 24 Februar 2009 - 10:59.

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#4 simifilm

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Geschrieben 24 Februar 2009 - 11:04

Ich habe die Meldungen nicht alle en Detail gelesen (mal ein Artikel in der Tageszeitung hier, mal ein Artikel in LOCUS dort), frage mich aber, inwiefern solche Interessensgruppen für mich wirksam Vergleiche abschließen können, wenn ich Autor wäre. Wobei ich gehört/gelesen habe, dass viele Autoren wohl aufgefordert werden, ihren Kaiser Wilhelm irgendwo hin zu schicken.

Genau darum geht es momentan, wenn ich das richtig verstanden habe. Der Vergleich ist noch nichts rechtskräftig, deshalb können alle, die betroffen sind, nun sagen. ob sie den Vergleich annehmen oder nicht. Man korrigiere mich bitte, wenn ich falsch liege: Aber der Witz einer Sammelklage ist eben, dass eine genug grosse Gruppe von Betroffenen stellvertretend für alle klagen können. Das heisst aicj: Wenn genug Leute mit dem Vergleich einverstanden sind, wird der Vergleich rechtskräftig. Geschieht das nicht, ist der Vergleich hinfällig. Da die wichtigsten US-Verbände, die ja Autoren vertreten (vergleichbar mit der deutschen VG Wort oder der schweizerischen ProLitteris), aber bereits zugestimmt haben, ist das wohl nicht zu erwarten.

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#5 Oliver

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Geschrieben 24 Februar 2009 - 11:26

Aber der Witz einer Sammelklage ist eben, dass eine genug grosse Gruppe von Betroffenen stellvertretend für alle klagen können. Das heisst aicj: Wenn genug Leute mit dem Vergleich einverstanden sind, wird der Vergleich rechtskräftig.

Ich habe die Artikel auch so verstanden, dass dies nach US-Recht (mit welchem ich mich nicht auskenne) möglich ist. Dies ist in jedem Fall nach deutschem Recht (wo ich mich etwas auskenne) so nicht möglich, und ich denke, nach schweizer Recht auch nicht.
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#6 Uschi Zietsch

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Geschrieben 24 Februar 2009 - 11:31

Wir haben uns natürlich schon damit beschäftigt.Uns betrifft es nicht.

#7 simifilm

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Geschrieben 24 Februar 2009 - 11:33

Ich habe die Artikel auch so verstanden, dass dies nach US-Recht (mit welchem ich mich nicht auskenne) möglich ist. Dies ist in jedem Fall nach deutschem Recht (wo ich mich etwas auskenne) so nicht möglich, und ich denke, nach schweizer Recht auch nicht.

Siehe auch den Wikipedia-Artikel zum Thema "Sammelklage".

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