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Die Qual der Wahl


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28 Antworten in diesem Thema

#1 Gast_Frank Böhmert_*

Gast_Frank Böhmert_*
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Geschrieben 19 April 2009 - 10:05

[vom Chef abgetrennt]

Also mir fällt noch eine andere ein. Nämlich dass die Mehrheit der Mitglieder nicht Saskia Dahlmann als Kassierin wollte und deshalb Herbert gewählt hat.

Um in dieser Beziehung Klarheit zu schaffen, gibt es ja überall da, wo es demokratisch zugeht, immer wieder den Vorschlag, eine Wahlmöglichkeit "Keinen der Kandidaten" zu schaffen. Dann bräuchte niemand das kleinere Übel zu wählen.

Bearbeitet von Frank Böhmert, 20 April 2009 - 14:15.


#2 CLühr

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Geschrieben 19 April 2009 - 10:49

Um in dieser Beziehung Klarheit zu schaffen, gibt es ja überall da, wo es demokratisch zugeht, immer wieder den Vorschlag, eine Wahlmöglichkeit "Keinen der Kandidaten" zu schaffen. Dann bräuchte niemand das kleinere Übel zu wählen.

Wobei dann zu klären wäre, was denn ist, wenn die Mehrheit diese Option ankreuzt. Wer hat denn die Mehrheit der Stimmen ? Oder darf dann keiner von beiden das Amt antreten ?
Gruß

Christoph

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#3 Gast_Frank Böhmert_*

Gast_Frank Böhmert_*
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Geschrieben 19 April 2009 - 11:17

Wobei dann zu klären wäre, was denn ist, wenn die Mehrheit diese Option ankreuzt. Wer hat denn die Mehrheit der Stimmen ? Oder darf dann keiner von beiden das Amt antreten ?

Dann darf keiner der Kandidaten das Amt antreten, und die Kandidatenfindung muss oder besser darf nochmal von vorn beginnen. (Die alten Amtsinhaber bleiben kommissarisch im Amt, die Ämter verwaisen also nicht.)

Bearbeitet von Frank Böhmert, 19 April 2009 - 11:32.


#4 ShockWaveRider

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Geschrieben 19 April 2009 - 11:55

Um in dieser Beziehung Klarheit zu schaffen, gibt es ja überall da, wo es demokratisch zugeht, immer wieder den Vorschlag, eine Wahlmöglichkeit "Keinen der Kandidaten" zu schaffen. Dann bräuchte niemand das kleinere Übel zu wählen.

Genau die Möglichkeit gab es bei der vergangenen Wahl (klick!). Davon haben aber nur wenige Mitglieder Gebrauch gemacht. Im Falle der Kassiererwahl ganze vier. Ein Rechtsanwalt hat mir mitgeteilt, dass solch eine Option von den Richtern dieser Welt wohl als Enthaltung gewertet wird, falls mehrere Kandidaten zur Wahl stehen. Es fällt mir schwer, diese Auffassung zu teilen. Aber wenn auch in Zukunft die Möglichkeit "Keiner" auf dem Wahlzettel stehen soll, muss man evtl. die Satzung bzw. die Wahlordnung ändern. Gruß Ralf, Wahlleiter noch nicht ganz a.D.

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#5 Gast_Frank Böhmert_*

Gast_Frank Böhmert_*
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Geschrieben 19 April 2009 - 12:24

Genau die Möglichkeit gab es bei der vergangenen Wahl (klick!). Davon haben aber nur wenige Mitglieder Gebrauch gemacht. Im Falle der Kassiererwahl ganze vier.

Klasse, dass ihr diese Möglichkeit geschaffen habt! Na, damit erübrigt sich die Interpretation, die Mehrheit hätte den einen gewählt, um die andere zu verhindern.

#6 MoiN

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Geschrieben 19 April 2009 - 12:57

Wobei dann zu klären wäre, was denn ist, wenn die Mehrheit diese Option ankreuzt. Wer hat denn die Mehrheit der Stimmen ? Oder darf dann keiner von beiden das Amt antreten ?

Was aber ist mit den 50 % der Nichtwähler, die keinen Stimmzettel abgegeben haben. Ich könnte mir durchaus die Position vorstellen: Mir gefällt keiner von denen, also was soll ich meinen Zettel hinschicken. Man muß wohl expilzit seinen Willen bekunden, egal welchen, um berücksichtigt zu werden. Abstimmungen wie: - 16 % Haitel - 15 % Manske - 69 % keinen von beiden würden bei mir auch ein ungutes Gefühl hinterlassen. Aber was ist mit: - 26 % Haitel - 25 % Manske - 49 % keinen von beiden ? Wer zieht da wo (bei welchem Prozentanteil) die Grenze? Wann sollte eine neue Kandidatenauswahl in Betracht gezogen werden?

Na, damit erübrigt sich die Interpretation, die Mehrheit hätte den einen gewählt, um die andere zu verhindern.

Sehe ich nicht ganz so eindeutig. Spielraum für Interpretationen wäre immer noch.

Bearbeitet von MoiN, 19 April 2009 - 13:18.

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#7 d'wolf

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Geschrieben 19 April 2009 - 13:36

Was aber ist mit den 50 % der Nichtwähler, die keinen Stimmzettel abgegeben haben. .

Das ist dann wie in der großen Politik: Wer nicht zur Wahl geht, muss mit denen klarkommen, die dann gewählt worden sind ...
Ralf Boldt

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Und übrigens: Man kann ohne Hunde leben - es lohnt sich aber nicht! Heinz Rühmann

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#8 CLühr

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Geschrieben 19 April 2009 - 21:40

Sagen wir mal 10 Haitel20 Thiery55 Prozent keinen von beiden15 Prozent hat nicht gewähltDie 15 die nicht gewählt haben fallen weg, klar.Aber die 55 Prozent, die für keinen gestimmt haben, können nicht einfach wegfallen, sonst hätte man auch gleich gar nicht wählen brauchen.Genauso wenig kann einfach der mit den meisten Stimmen als Sieger gekürt werden, dann hätte man sich die Option 3 auch sparen können.
Gruß

Christoph

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#9 My.

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Geschrieben 20 April 2009 - 05:35

Der SFCD hat eine Wahlordnung, die nach dem aktuellen Stand der Dinge nicht schriftlich fixiert ist. Nach der MV 2008 hatte ich bei Arno Behrend, von dem die letzte Version hauptsächlich stammen sollte, nachgefragt, leider erfolglos. In meinen Augen gälte es, einmal eine solche Wahlordnung im Sinne eines Wahlgesetzes, wie es für unsere bundesdeutschen Wahlen existiert, dauerhaft aufzustellen und zu fixieren. In einer solchen könnte und sollte auch die Frage der Handhabung von Mehrheiten (oder auch nicht Mehrheiten) geregelt werden. Denn das "Wahlrecht" unserer Republik deckt solche Fragen ja auch ab.My.

#10 Martin Stricker

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Geschrieben 20 April 2009 - 22:31

Wahlordnung klingt nach einer guten Idee. Traut sich jemand zu, einen Entwurf zu erstellen?

#11 MoiN

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Geschrieben 23 April 2009 - 11:58

Um in dieser Beziehung Klarheit zu schaffen, gibt es ja überall da, wo es demokratisch zugeht, immer wieder den Vorschlag, eine Wahlmöglichkeit "Keinen der Kandidaten" zu schaffen. Dann bräuchte niemand das kleinere Übel zu wählen.

Wenn bei der letzten Wahl Stefan Manske nicht im letzten Moment gegen Michael Haitel angetreten wäre, hätten wie genau eine solche Situation gehabt: die meisten, die jetzt Manske gewählt haben, hätten dann ihr Kreuzchen bei "Keinen Kandidaten" gemacht. Womit wohl die Wahl des 1. Vorsitzenden neu hätte stattfinden müssen. Aber wie gesagt: bei welchen Stimmverhältnissen wird da die Grenze gezogen? Das hätte dann zur Zeit - von Extremfällen mal abgesehen - doch den Anschein großer Willkür.

Bearbeitet von MoiN, 23 April 2009 - 12:34.

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#12 My.

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Geschrieben 23 April 2009 - 13:05

Aber wie gesagt: bei welchen Stimmverhältnissen wird da die Grenze gezogen? Das hätte dann zur Zeit - von Extremfällen mal abgesehen - doch den Anschein großer Willkür.

Das ist kein Naturgesetz, sondern wird IMHO in der Wahlgesetzgebung - mithin bei uns: Wahlordnung - festgelegt. (Wie z.B. auch das berühmte 5 %-Hürdenspielchen und die Rechenformeln zur Platzverteilung im Parlament.) My.

#13 ShockWaveRider

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Geschrieben 24 April 2009 - 08:30

Wahlordnung klingt nach einer guten Idee. Traut sich jemand zu, einen Entwurf zu erstellen?

Mir wurde etwas in der Art zugestellt, als ich das Wahlleiteramt übernahm. Ich schaue mal nach, ob ich das Dokument noch habe und bringe es dann natürlich nach Schwerin mit. Gruß Ralf

Bearbeitet von ShockWaveRider, 24 April 2009 - 08:35.

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#14 My.

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Geschrieben 24 April 2009 - 08:57

Mir wurde etwas in der Art zugestellt, als ich das Wahlleiteramt übernahm. Ich schaue mal nach, ob ich das Dokument noch habe und bringe es dann natürlich nach Schwerin mit.

Habe ich auch irgendwo. Wenn ich's kurzfristig finde, stell ich's mal hier ein. Eine Wahlordnung ist das allerdings nicht, nicht wirklich. (Nicht alles, wo der derzeit noch amtierende Kassierer des SFCD "Ordnung" drübergeschrieben hat, erfüllt auch die dazu sinnvollerweise nötigen Tatbestände.) My.

#15 My.

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Geschrieben 24 April 2009 - 09:53

Gemäß dem unter http://lsbh.emnicon....te.pdf?id=1156o zu findenden Dokument (PDF) müßte die Wahlmöglichkeit "Keiner von X" wie eine Enthaltung gewertet werden, ist also im Grunde genommen überflüssig, weil eine Enthaltung ja ebenfalls vorgesehen war. Eine Enthaltung wird lt. dem Dokument als "Unentschiedenheit" gewertet, was "Keiner von X" auch erfüllt. Daß mit "Keiner von X" im Gegensatz zur Enthaltung zum Ausdruck gebracht wird, daß man die X vorhandenen Kandidaten allesamt "ablehnt", ist danach im Grunde genommen nicht relevant. Wolle man "Keiner von X" als Ablehnung, mithin als Nein-Stimme werten, müßte man dies in einem Vereinswahlgesetz (sprich einer Wahlordnung) wohl entsprechend festlegen (und darüberhinaus das Risiko aufrechterhalten, daß im ernsthaften Streitfalle ein Gericht eine dem zuwiderlaufende Entscheidung trifft). My.

#16 MoiN

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Geschrieben 24 April 2009 - 09:57

"Keiner von x" hätte ich genommen in dem Falle, daß mir keiner der vorgeschlagenen Kandidaten qualifiziert genug für die angestrebte Position erschiene. Also eine Aussage wie: "Abgelehnt, weil nicht geeignet"

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#17 My.

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Geschrieben 24 April 2009 - 10:02

"Keiner von x" hätte ich genommen in dem Falle, daß mir keiner der vorgeschlagenen Kandidaten qualifiziert genug für die angestrebte Position erschiene. Also eine Aussage wie: "Abgelehnt, weil nicht geeignet"

Ja. Siehe meine Ausführungen. Lt. den BGH-bezogenen Ausführungen im vorgenannten PDF-Dokument wäre das dennoch eine Enthaltung bzw. als solche zu werten (= nicht zu [be]rechnen).

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#18 MoiN

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Geschrieben 24 April 2009 - 10:43

Und was hätte das nun für Konsequenzen in folgendem Fall:- 15 % Haitel- 16 % Manske- 69 % keinen von beidenDaß die Kandidatensuche von neuem beginnen müßte? Oder tatsächlich Manske gewählt und im Amt ist (wozu ich eigentlich tendiere).Eine Entscheidung, neue Kandaten zu suchen und neu zu wählen, wäre dann wohl vor Gericht anfechtbar.

Bearbeitet von MoiN, 24 April 2009 - 10:44.

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#19 My.

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Geschrieben 24 April 2009 - 12:41

Und was hätte das nun für Konsequenzen in folgendem Fall:

Manske hätte die Mehrheit und gewonnen. "Keiner von beiden" und "Enthaltung" werden - sofern nichts anderes festgelegt ist - lt. BGH-Entscheidungen gleich gewertet, nämlich gar nicht. (Und ich weiß jetzt ehrlich nicht, warum ich _dreimal_ das gleiche schreiben mußte -) My.

Bearbeitet von Beckinsale, 24 April 2009 - 12:41.


#20 Gast_Frank Böhmert_*

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Geschrieben 24 April 2009 - 13:01

Daß mit "Keiner von X" im Gegensatz zur Enthaltung zum Ausdruck gebracht wird, daß man die X vorhandenen Kandidaten allesamt "ablehnt", ist danach im Grunde genommen nicht relevant. Wolle man "Keiner von X" als Ablehnung, mithin als Nein-Stimme werten, müßte man dies in einem Vereinswahlgesetz (sprich einer Wahlordnung) wohl entsprechend festlegen (und darüberhinaus das Risiko aufrechterhalten, daß im ernsthaften Streitfalle ein Gericht eine dem zuwiderlaufende Entscheidung trifft).

Richtig. Die Leute, die gern die Wahlmöglichkeit "Keiner der Kandidaten" etablieren möchten, wollen natürlich, dass diese Stimmen gewertet werden und im Falle einer Mehrheit für diese Option ein neuer Wahlgang mit neuer Kandidatenfindung stattfinden muss. Die Leute, die eine solche Wahlmöglichkeit verhindern wollen, sorgen qua juristischer Machtausübung dafür, dass das "nur Enthaltungen" sind, dass also im Wahlprocedere alles beim Alten bleibt. Man kann sich denken, warum. Solche Sachen müssen erstritten werden und abgerungen.

#21 My.

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Geschrieben 24 April 2009 - 15:48

Solche Sachen müssen erstritten werden und abgerungen.

In der jetzigen Situation wäre der SFCD vielleicht in der Lage, es einfach nur _festzulegen_. My.

#22 Gast_Frank Böhmert_*

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Geschrieben 24 April 2009 - 15:57

In der jetzigen Situation wäre der SFCD vielleicht in der Lage, es einfach nur _festzulegen_.

Ja, sicher, Michael, das möchte ich ja auch anregen. Der Fight würde beginnen, wenn irgendjemand Unterlegenes mal eine Wahl anfechten täte wegen dieser "falschen" Bestimmung. Aber ich kann mir vorstellen, dass der SFCD besser ist als sein Ruf. Bin ich nicht genau deshalb eingetreten? :cheers:

#23 Mazer Rackham

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Geschrieben 24 April 2009 - 16:01

Kommst du zur MV nach Schwerin, Frank? Dann stell doch dort einen entsprechenden Antrag. Wäre schön, wenn der juristisch wasserdicht wäre, aber dafür haben wir ja hoffentlich den einen oder anderen Juristen unter den SFCD-Mitgliedern. Du kannst auch jemand anderen mit der Antragstellung betrauen, wenn du selbst nicht in Schwerin anwesend bist. Glaub ich.

#24 My.

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Geschrieben 24 April 2009 - 16:04

Schwerin ist zu kurzfristig. Und auch zu überstürzt. Für die nächste Wahl eine ordentliche Wahlordnung aufzustellen, sollte kein Problem sein. Entwurf, Diskussion, zweiter Entwurf, Rechtsberatung, dritter Entwurf, irgendwann eine Entscheidung (z. B. MV 2010). Das würde passen. Wichtig ist, daß es eine richtige Wahlordnung ist und nicht nur irgendein Zusammengestoppel, über das irgendjemand, der meint, daß er aufgrund seiner beruflichen Ausprägung das beurteilen kann, ein "Ordnung" drüber schreibt (sogar dann, wenn "Geschäftsordnung" drüber stehen sollte, was er aber nicht verkraften würde).My.

#25 Gast_Frank Böhmert_*

Gast_Frank Böhmert_*
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Geschrieben 24 April 2009 - 17:44

juristisch wasserdicht

Juristisch wasserdicht geht eben nicht, wenn man eine "Keiner der Kandidaten"-Wahlmöglichkeit einbaut. Weil die von Juristen nicht anerkannt wird, siehe oben. Da hilft nur Blauäugigkeit. :cheers: Ansonsten hänge ich mich da nicht weiter rein, Stefan, nein. Ich wollte es nur angeregt haben. (Meine nächste Baustelle im Rahmen des SFCD wird eine Grobauswahl für die projektierte Best-of-AN-Ausgabe sein.)

Bearbeitet von Frank Böhmert, 24 April 2009 - 17:45.


#26 Mazer Rackham

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Geschrieben 24 April 2009 - 17:49

Wenn das juristisch nicht wasserdicht zu machen ist, dann würde ich das auch bleiben lassen. Wenn "Keiner" jemals mehr Stimmen kriegen sollte, als ein regulärer Kandidat, ist das Vereins-Ende eh nah. Da würde dann auch eine noch so wasserdichte Formulierung nix nutzen. Nur meine Meinung.

#27 My.

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Geschrieben 24 April 2009 - 18:13

Wenn das juristisch nicht wasserdicht zu machen ist, dann würde ich das auch bleiben lassen. Wenn "Keiner" jemals mehr Stimmen kriegen sollte, als ein regulärer Kandidat, ist das Vereins-Ende eh nah. Da würde dann auch eine noch so wasserdichte Formulierung nix nutzen. Nur meine Meinung.

Meine Zustimmung dazu. My.

#28 Gast_Frank Böhmert_*

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Geschrieben 24 April 2009 - 18:49

Wenn "Keiner" jemals mehr Stimmen kriegen sollte, als ein regulärer Kandidat, ist das Vereins-Ende eh nah.

Es wäre auf jeden Fall eine extrem kritische Situation, ja. Der Vorteil an einer Keiner-Option wäre jedoch auch, dass nach der Wahl nicht großartig von "Kleinerem Übel", "Protestwahl" etc. geschwafelt werden kann; der Wahlausgang wäre klarer. Und ich meinte übrigens nicht, dass ein Kandidat gegen die "Keiner"-Option verliert und dann die Wahl anfechtet, sondern dass einfach der Verlierer die Wahl anfechtet, weil sie durch die "Keiner"-Option ungültig geworden sei. Aber vielleicht kann Shocky da mehr zu sagen; ihr habt ja immerhin letztes Mal mit dieser Option gewählt. Wie kam es dazu?

#29 ShockWaveRider

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Geschrieben 28 April 2009 - 08:01

Der Vorteil an einer Keiner-Option wäre jedoch auch, dass nach der Wahl nicht großartig von "Kleinerem Übel", "Protestwahl" etc. geschwafelt werden kann; der Wahlausgang wäre klarer. [...] Aber vielleicht kann Shocky da mehr zu sagen; ihr habt ja immerhin letztes Mal mit dieser Option gewählt. Wie kam es dazu?

Die Satzung ist in diesem Punkt klar: Ein Vorstandsmitglied bleibt so lange in Amt und Würden, bis es abgewählt wird. Wenn "Keiner" gewinnt, führt der bisherige Amtsinhaber seine Aufgaben fort - zumindest kommissarisch. Bei den vorigen Wahlen gab es bislang stets eine "Keiner"-Option, wenn nur ein Kandidat zur Wahl stand. Ich hielt es für sinnvoll, das auch bei mehreren Kandidaten einzuführen. Denn man kann ja auch mit drei oder vier Kandidaten unzufrieden sein. Also habe ich die Option ganz naiv mit auf den Stimmzettel gesetzt. Mehr steckte nicht dahinter. Echt nicht. Gruß Ralf

Bearbeitet von ShockWaveRider, 28 April 2009 - 08:02.

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