Aus meiner Sicht wäre Variante 3 eine Lösung, mit der man sich arrangieren könnte. Die Satzung müßte um entsprechende Passagen ergänzt werden, die die Abwahl eines Vorstandmitgliedes "aus wichtigen Gründen" durch die MV allein ermöglichen. "Wichtige Gründe" wäre natürlich zu präzisieren. Nicht immer liegen die Verhältnisse so einfach, wie in dem von Dir genannten Falle (Wahl annehmen und ansonsten keine weitere Amtshandlung). 
Rechtlich muß eine Abwahl durch dasselbe Gremium wie die Wahl erfolgen, Abwahl durch die MV würde also auch Wahl durch die MV erfordern. Die Einbeziehung aller Mitglieder durch schriftliche Wahl dient dazu, auch diejenigen in den Entscheidungsprozeß einzubinden, die nicht an der MV teilnehmen können. Nicht daß das immer klappt - an der letzten Abstimmung zu einer Satzungsänderung (Verlängerung der Vorstandsamtsperiode von 2 auf 3 Jahre) haben sich genau 12 (zwölf) Mitglieder beteiligt.
Wer als SFCD-Vorstand nichts taugt, hat im SFCD nichts verloren. Vielleicht genügt es ja, §5.d der Satzung entsprechend zu modifizieren.
Dem stimme ich so nicht zu. Ich habe an ein Vorstandsmitglied, das ja den Verein und seine Mitglieder zu repräsentieren und dementsprechend mit anderen Personen zusammenzuarbeiten hat, deutlich höhere Anforderungen als an ein "einfaches" Vereinsmitglied.
Stimmt, zum Beispiel die Gesellschaft für Fantastikforschung (Satzung):
Der Vorstand kann auf schriftlichen Antrag von mindestens 25 Mitgliedern durch eine einfache Mehrheit auf der Mitgliederversammlung abberufen werden. Eine Neuwahl hat unverzüglich stattzufinden.
Ließe sich beispielsweise verschlanken auf:
Ein Vorstandsmitglied kann durch eine einfache Mehrheit auf der Mitgliederversammlung abberufen werden. Eine Neuwahl hat unverzüglich stattzufinden.
Das funktioniert, weil die GFF auch den Vorstand auf der MV wählt. Die Satzung der GFF ist in vielerlei Hinsicht das Gegenteil der SFCD-Satzung, obwohl beide Vereine Mitglieder über ganz Deutschland (und bei der GFF auch etliche in Österreich und in der Schweiz) verteilt hat. In der GFF gibt es weder schriftliche Abstimmung unter den Mitgliedern noch Stimmvollmachten für die MV, dort kann die MV außer Auflösung des Vereins alles, auch Satzungsänderungen (die beim SFCD eine Zweidrittelmehrheit erfordern), mit einfacher Mehrheit, also noch nicht mal absoluter Mehrheit, beschließen. Wer nicht zur MV kommen kann (die nächste ist in Salzburg, also nichtmal in Österreich), hat eben Pech gehabt. Ich weiß nicht, ob mir das gefällt. Das Einbinden möglichst vieler Mitglieder in die Entscheidungsprozesse halte ich für sehr wichtig.
Um zum ursprünglichen Thema zurückzukommen: Bei der GFF herrscht Gesamtlistenwahl, auch wenn das da nicht deutlich steht. Es fehlt das in der SFCD-Satzung vorhandene Wort "einzeln", das reicht. Der Gründunhgsvorstand wurde auf der Gründungs-MV mit einem Stimmzettel gewählt, auf dem es ein Ja- und ein Nein-Ankreuzfeld ab. Da hat keiner gejammert, das seie undemokratisch. Die einzige Frage zum Wahlverfahren war, wie mann sich denn der Stimme enthalten könne, da ein solches Ankreuzfeld nicht existierte. Ich hätte ja gesagt "indem man nicht mitwählt", aber die Lösung war, einen leeren Stimmzettel abzugeben.
Auch das freiwillige Ausscheiden eines Vorstandsmitglieds hat die GFF für meinen Geschmack ganz elegant gelöst:
Scheidet ein Mitglied des Vorstandes während der Amtsperiode aus, wählt der Vorstand ein Ersatzmitglied für den Rest der Amtsdauer des ausgeschiedenen Vorstandsmitgliedes.
Das ist einer Punkte der GFF-Satzung, die mir nicht gefallen. Der Vorstand sollte sich nicht selbst wählen. Die GFF hat allerdings ein Problem, wenn ein Vorstandsmitglied ausfällt, da die Satzung die Aufgabengebiete klar definiert, also niemand für eine ausgefallene Person einspringen *darf*. Das ist im SFCD glücklicherweise flexibel, ein Problem hätten wir nur, wenn sowohl 1. als auch 2. Vorsitzender ausfallen würden, da nur die beiden rechtsverbindlich für den Verein unterschreiben dürfen.
Zweitens hätte ich immer noch gern gewusst, was in dieser Legislaturperiode passieren soll, mit diesem Vorstand, auf der Rechtsgrundlage dieser Satzung.
Ganz ehrlich: Nichts. Aus dem einfachen Grund, daß die Zeit für die nötige Satzungsänderung bis zur nächsten Vorstandswahl nicht mehr ausreicht - es sei denn, Du möchtest ein Vorstandsmitglied aus dem Verein ausschließen, und selbst das würde nichts ändern, denn die Satzung bestimmt, daß die Vorstandsmitglieder für 3 Jahre gewählt sind und bis zur Wahl eines neuen Vorstands im Amt bleiben. Da steht nicht, daß ein Vorstandsamt mit Ausscheiden aus dem Verein endet (in der Satzung der GFF steht das übrigens drin). Also: Die derzeitige Satzung bietet keine Möglichkeit. Daher ist das Ziel,in der Zukunft eine Möglichkeit zur Lösung solcher Probleme zu schaffen.
2c)
Einschränkung: Die Möglichkeit, sich nur als Teil einer Liste zur Wahl zu stellen, kann nur dann eingeräumt werden, wenn auch ohne den/die "Nur-Listenkandidaten" ein vollständiger Vorstand gewählt werden kann. (Es müssen also - neben den "Nur-Listenkandidaten" - genügend Einzelkandidaten für einen vollständigen Vorstand zur Wahl stehen.)
Tut mir ja leid, wieder der Spielverderber zu sein, aber was, wenn das Mitglied, das nur als Teil der Liste gewählt wird,mehr Stimmen bekommt als der Einzelkandidat? Dann wäre wieder keiner gewählt, oder es müßte für diesen Fall festgelegt sein, daß dann der Kanjdidat mit den nächstmeisten Stimmen gewählt ist - keine schöne Lösung, und was, wenn der Gegenkandidat Null Stimmen bekommen hat? Und nein, ich habe keinen besseren Gegenvorschlag. Ich sehe keine Möglichkeit, Einzelpersonenwahl und Gesamtlistenwahl zu einem für beide Seiten akzeptabelen und praktisch umsetzbaren Kompromiß zu vereinen (sonst hätte ich die Idee längst gepostet).