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Diskussion um die Modalitäten der Vorstandswahl


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156 Antworten in diesem Thema

#121 Martin Stricker

Martin Stricker

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Geschrieben 18 Oktober 2010 - 13:26

Verstehe ich nicht. Laut Vereinsrechts ist der Weg doch vorgezeichnet: Einberufung einer außerordentlichen MV, Setzen auf die Tagesordung "Abwahl des Vorstand", Beschlußfassung.

Meiner Meinung nach sollte es eher dem Vorstand möglich sein einen von Ihnen ab zu wählen, da dies dann nicht unter allen breit getreten werden muss und es auch schneller gehen kann als, wenn man die MV zusammen ruft und wieder absägt, da nicht genug gekommen sind.

Es gibt kein "Vereinsrecht", nur die einschlägigen Paragraphen des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) sowie einige höchstrichterliche Urteile. Aus letzteren geht hervor, daß eine Abwahl von Vorstandsmitgliedern oder des gesamten Vorstands nur durch dasselbe Gremium vorgenommen werden kann, das den Vorstand zuvor gewählt hat. Ist ja auch logisch. In vielen Fällen ist das die MV, beim SFCD aber eine schriftliche Abstimmung aller Mitglieder. Eine Abwahl durch den Vorstand wäre keine gute Idee, das könnte zu leicht mißbraucht werden (sind sich 3 Vorstandsmitglieder einig, könnten sie die beiden anderen einfach abwählen). Für die unmittelbare Forderung nach solch einer Abwahl bietet die Satzung derzeit keine Handhabe, das ist es, was meiner Meinung nach ergänzt werden sollte. Ohne einen solchen Passus kann nur die MV (ob die jährliche oder eine außerordentliche) beschließen, daß eine Abwahl durchzuführen ist (zweckmäßigerweise mit einer klaren Terminsetzung), und ein von der MV gewählter Wahlleiter führt diese dann durch. Die Initiierung einer Abnwahl nur dem Vorstand zu überlassen, ist keine gute Idee, die Mitgliedschaft könnte ja mit dem Vorstand unzufrieden sein, obwohl der keinen Handlungsbedarf sieht. Die Mitgliedschaft muß also eine eigenständige Möglichkeit zur Abwahlforderung haben, diese sollte einerseits keine unüberwindliche Höhe darstellen, andererseits aber auch nicht zu einfach sein, da jeder schriftliche Wahlgang den SFCD allein an Porto für die Aussendung mindestens 175 Euro (Brief zu 0,55 Euro x 320 Mitglieder) kostet.

Hinzu kommt, daß es mit einer Abwahl nicht getan ist, zweckmäßigerweise wird auch gleich ein Nachfolger gewählt, da der SFCD sonst möglicherweise ohne handlungsfähigen Vorstand dasteht. Insbesondere der 1. und 2. Vorsitzende sind wichtig, da nur sie den Verein rechtlich vertreten können. Die Wahl eines Vorstandsmitglieds zwischen den regulären Wahlen kann auch aus anderen Gründen erforderlich sein, wenn nämlich ein Vorstandsmitglied zurücktritt, stirbt oder aus anderen Gründen seine Aufgaben nicht mehr wahrnehmen kann oder will (es gab vor einigen Jahren mal einen Beirat, dessen einzige Amtshandlung darin bestand, die Wahl anzunehmen).

#122 Icho Tolot

Icho Tolot

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Geschrieben 18 Oktober 2010 - 14:27

Ich hätte nicht gedacht, das so was einfaches wie eine Wahl solche Probleme mit sich bringt. :( Bisher sind alle Vorschläge an Kleinigkeiten gescheitert. Entweder weil man für das Vorhaben nicht genug Leute zusammen bekommt oder es Rechtliche Schwierigkeiten gibt. Also ich sehe bis jetzt echt keine andere wahl, als das wir die hier schon oft genannten Probleme hin zu nehmen und einfach weiter zu machen wie bisher. Oder hab ich jetzt einen Vorschlag vergessen, der nicht an den Problemen scheitert?


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#123 MoiN

MoiN

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Geschrieben 18 Oktober 2010 - 15:11

Aus meiner Sicht bieten sich 3 Möglichkeiten:

Variante 1

Der Vorstand kann in eigener Regie abwählen. Diese Ruckzuck-Lösung hat einiges für sich, würde aber nur dann funktionieren, wenn alle "liebe Jungs" sind. ;) Wenn 3 sich einig sind, könnten sie ein Vorstandsmitglieder jederzeit rauskicken. Fände ich nicht gut, also klare Ablehnung. Darin bin ich mit Dir einig.

Variante 2

Diejenigen, die gewählt haben, also alle Mitglieder, entscheiden über die Abwahl. Das wäre die Lösung, die am "basis-demokratischsten" wäre, erfordert allerdings wohl sehr viel Aufwand. Einmal finanziell (ca. 150 Euro Porto) und organisatorisch (jemand muß sich um alles kümmern etc.). Außerdem würde sie mehr Zeit beanspruchen, als die folgende


Variante 3

Die MV (vermutlich die außerordentlich einberufene, wenn der zeitliche Abstand zur regulären inakzeptable wäre) entscheidet über die Abwahl eines Vorstandsmitgliedes allein.


Meiner Meinung nach wäre Variante 3 ein Kompromiss zwischen der ganz kleinen (1) und der ganz großen (2) Lösung. Wenn man ein wenig rumgoogled, findet man einige Beispiele von Vereinssatzungen, die die Möglichkeit zur Abwahl des Vorstandes (meist in seiner Gesamtheit, weniger einzelner Mitglieder) explizit in der Satzung fixiert haben. In unserer findet man das Wort "Abwahl" überhaupt nicht. - Warum eigentlich nicht? :huh:

Mein Fazit:

Aus meiner Sicht wäre Variante 3 eine Lösung, mit der man sich arrangieren könnte. Die Satzung müßte um entsprechende Passagen ergänzt werden, die die Abwahl eines Vorstandmitgliedes "aus wichtigen Gründen" durch die MV allein ermöglichen. "Wichtige Gründe" wäre natürlich zu präzisieren. Nicht immer liegen die Verhältnisse so einfach, wie in dem von Dir genannten Falle (Wahl annehmen und ansonsten keine weitere Amtshandlung). ;)


PS: Die beste Variante habe ich vermutlich nicht erwischt. :D
PPS: Vielleicht sollte man an den Thread mal wieder eine Abstimmung (im Sinne von Meinungsumfrage) dranhängen. :( ;)

Bearbeitet von MoiN, 18 Oktober 2010 - 15:35.

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#124 MoiN

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Geschrieben 18 Oktober 2010 - 15:18

Ich hätte nicht gedacht, das so was einfaches wie eine Wahl solche Probleme mit sich bringt. :(
Bisher sind alle Vorschläge an Kleinigkeiten gescheitert.
Entweder weil man für das Vorhaben nicht genug Leute zusammen bekommt oder es Rechtliche Schwierigkeiten gibt.


In meinen Augen geht hier z.Zt. einiges durcheinander. Wir reden eigentlich über zwei Themen:

a ) Neuregelung der Vorstandswahl mit dem Ziel, mehr "Harmonie" und Effektivität bei der Arbeit im Vorstand zu erreichen

b ) Satzungänderungen mit dem Ziel, Vorstandsmitglieder, die sich im Vorstand "problematisch" verhalten, vorzeitig abwählen zu können (quasi "Rausschmiss" ;) )

Bearbeitet von MoiN, 18 Oktober 2010 - 15:22.

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#125 Icho Tolot

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Geschrieben 18 Oktober 2010 - 15:48

In meinen Augen geht hier z.Zt. einiges durcheinander. Wir reden eigentlich über zwei Themen:

a ) Neuregelung der Vorstandswahl mit dem Ziel, mehr "Harmonie" und Effektivität bei der Arbeit im Vorstand zu erreichen

b ) Satzungänderungen mit dem Ziel, Vorstandsmitglieder, die sich im Vorstand "problematisch" verhalten, vorzeitig abwählen zu können (quasi "Rausschmiss" :( )


Wieso durcheinander?
Für a überlegen wir ja die verschiedenen Wahlmöglichkeiten wöfür für einige wie z.b. die Gruppen Wahl zu wenig Leute sind. (Wurde ja schon mehrfach gesagt, dass man nicht genug für eine Gruppen Liste zusammen bekommt.)
Und bei b ist es zum groß teil der Rechtliche Teil, der hier Probleme bereitet. Bei Satzungsänderungen und Ergänzungen muss man ja auch immer beachten, dass diese sich mit den anderen Gesetzen vertragen.


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#126 My.

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Geschrieben 18 Oktober 2010 - 16:04

@ MoiN Wie ausgeführt wurde, zieht derzeit nur Variante 2. @ MoiN & Icho Beide Themen haben durchaus miteinander zu tun, und wenn man das erkennt, kann man sie ja vielleicht auch gleich in einem Rutsch ändern. Dei MV 2010 hat dem Vorstand nicht verboten, sich weitergehende Gedanken zu machen bzw. entsprechende Entwürfe vorzulegen. Im übrigen würde die Gesamtlistenwahl abhelfen. Die Gefahr (!) eines Vorstandsmitglieds, mit dem die anderen nicht zusammenarbeiten können oder wollen, wird nicht aufgehoben, jedoch deutlich minimiert; und damit entfiele im Großen und Ganzen auch die Notwendigkeit, sich über Amtsenthebungsverfahren in einer laufenden Legislaturperiode Gedanken zu machen. My.

#127 MoiN

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Geschrieben 18 Oktober 2010 - 16:52

Wie ausgeführt wurde, zieht derzeit nur Variante 2.


Na, dann wäre das Thema ja durch. ;) :D

-

Vielleicht sollte man - mit aller Skepsis - jede Variante in Gedanken mal durchspielen hinsichtlich des Ergebnisses, was im aktuellen Fall des Du-weißt-schon-wenn-ich-meine dabei herauskäme. Var 2 + 3 würden vermutlich mit großer Wahrscheinlichkeit scheitern (es wäre eigentlich eine "Neuauflage" der letzten Vorstandswahl).

Var 1 hätte noch die besten Chance, könnte im aktuellen Vorstand aber zu einem 2 dafür, 2 dagegen und einer Enthaltung führen (wobei ich mir noch nicht so ganz klar bin, wem ich die Enthaltung zuordnen würde).

In ganz eindeutigen Fällen sicherlich kein Thema. Aber in der aktuellen Situation ... :(

Bearbeitet von MoiN, 18 Oktober 2010 - 16:55.

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#128 Mazer Rackham

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Geschrieben 18 Oktober 2010 - 18:01

Wer als SFCD-Vorstand nichts taugt, hat im SFCD nichts verloren. Vielleicht genügt es ja, §5.d der Satzung entsprechend zu modifizieren.

#129 Mazer Rackham

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Geschrieben 18 Oktober 2010 - 18:09

Aus einer Mustersatzung für gemeinnützige Vereine des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz:

"Ein Mitglied kann aus dem Verein ausgeschlossen werden, wenn sein Verhalten in grober Weise gegen die Interessen des Vereins verstößt. Über den Ausschluss entscheidet die Mitgliederversammlung."

Quelle: http://goo.gl/cOFs (Vorsicht, PDF-Datei!)

#130 Totila

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Geschrieben 18 Oktober 2010 - 20:31

Mitglieder nicht ausschließen, sondern Mitglieder werben! Und den Beitrag erhöhen! Damit der SFCD noch mehr als bisher glänzen kann!

#131 Mazer Rackham

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Geschrieben 19 Oktober 2010 - 00:16

Zur Mitgliederwerbung wäre eine Beitragssenkung meines Erachtens effektiver als eine Beitragserhöhung. Ansonsten geht es in diesem Thread unter anderem darum, wie man unliebsame Vorstandsmitglieder wirksam entfernt. Das ließe sich durch den Paragraphen aus der Mustersatzung des Bayerischen Justizministeriums recht simpel bewerkstelligen.

#132 Kaffee-Charly †

Kaffee-Charly †

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Geschrieben 19 Oktober 2010 - 01:25

Zur Mitgliederwerbung wäre eine Beitragssenkung meines Erachtens effektiver als eine Beitragserhöhung. Ansonsten geht es in diesem Thread unter anderem darum, wie man unliebsame Vorstandsmitglieder wirksam entfernt. Das ließe sich durch den Paragraphen aus der Mustersatzung des Bayerischen Justizministeriums recht simpel bewerkstelligen.


Das "Entfernen" unliebsamer Vorstandsmitglieder wäre aber die schlechteste Lösung, denn das hätte einen äußerst unangenehmen Beigeschmack - vor allem für die Mitglieder, die dieses Vorstandsmitglied gewählt haben. Keine gute Idee.
Ganz abgesehen davon, muss das Fehlverhalten des Vorstandsmitglieds, das eine solche Maßnahme rechtfertigt, klar definiert und auch beweisbar sein.

Besser wäre es, eine "Wahl-Lösung" zu finden, in der sich potentielle Kandidaten "absichern" können und deshalb nicht gezwungen sind, ganz auf eine Kandidatur zu verzichten.
(Leider habe ich bislang auch noch keine zufriedenstellende Lösung anzubieten.)

:(
Kaffee-Charly

Bearbeitet von Kaffee-Charly, 19 Oktober 2010 - 01:40.


#133 MoiN

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Geschrieben 19 Oktober 2010 - 09:58

Das "Entfernen" unliebsamer Vorstandsmitglieder wäre aber die schlechteste Lösung, denn das hätte einen äußerst unangenehmen Beigeschmack - vor allem für die Mitglieder, die dieses Vorstandsmitglied gewählt haben. Keine gute Idee.


Wie ich schon erwähnt habe, haben viele Vereine diese Abwahlmöglichkeit *explizit* in die Satzung reingeschrieben. So ungewöhnlich ist das nicht und hat auch keinen unangenehmen Beigeschmack. :D Nur in der SFCD-Satzung existiert solch ein Passus *nicht*.

Egal wie man Vorstandsmitglieder aus dem Vorstand bekommt, ob per Abwahl oder Ausschluß aus dem Verein, es müssen in beiden Fällen ganz konkrete und detaillierte Gründe genannt werden.

Wenn die MV berechtigt wäre zur Abwahl, würde dies in einem relativ kleinen Kreis bleiben und diskutiert werden. Es besteht die Möglichkeit der Aussprache.

Wenn die Mitglieder per Wahl entscheiden sollen, gibt es weder eine Aussprache noch eine Diskussion. Sie erhalten (vermutlich mit den zugesandten Wahlunterlagen) detaillierte schriftliche Begründungen bzw. Gegendarstellungen. Das wars dann. Ob das reicht, sich ein umfassendes Bild zu machen, sei dahingestellt. Ich bin da eher skeptisch. Letzten Endes entscheiden dann persönliche Sympathien bzw. Antipathien

Ich bin zwar sehr für Demokratie im Verein, halte aber nach wie vor die MV-Lösung für die bessere. Schmutzige Wäsche waschen kann man besser im kleinen Kreis. <_< ;) Und da sollte sie auch bleiben.

Bearbeitet von MoiN, 19 Oktober 2010 - 10:05.

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#134 Mazer Rackham

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Geschrieben 19 Oktober 2010 - 10:25

Wie ich schon erwähnt habe, haben viele Vereine diese Abwahlmöglichkeit *explizit* in die Satzung reingeschrieben.

Stimmt, zum Beispiel die Gesellschaft für Fantastikforschung (Satzung):

Der Vorstand kann auf schriftlichen Antrag von mindestens 25 Mitgliedern durch eine einfache Mehrheit auf der Mitgliederversammlung abberufen werden. Eine Neuwahl hat unverzüglich stattzufinden.

Ließe sich beispielsweise verschlanken auf:

Ein Vorstandsmitglied kann durch eine einfache Mehrheit auf der Mitgliederversammlung abberufen werden. Eine Neuwahl hat unverzüglich stattzufinden.

Auch das freiwillige Ausscheiden eines Vorstandsmitglieds hat die GFF für meinen Geschmack ganz elegant gelöst:

Scheidet ein Mitglied des Vorstandes während der Amtsperiode aus, wählt der Vorstand ein Ersatzmitglied für den Rest der Amtsdauer des ausgeschiedenen Vorstandsmitgliedes.


#135 MoiN

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Geschrieben 20 Oktober 2010 - 07:39

Keine Ideen mehr? :blink: Wäre mal interessant zu erfahren, wie das die anderen Mitglieder sehen, die hier im Forum sind. Könnten sie sich dem einen oder anderen Vorschlag grundsätzlich anschließen? Und wenn ja welchem? (Soweit sie das Thema überhaupt interessiert :D ;) )

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#136 valgard

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Geschrieben 20 Oktober 2010 - 16:25

Keine Ideen mehr? :blink:

Wäre mal interessant zu erfahren, wie das die anderen Mitglieder sehen, die hier im Forum sind. Könnten sie sich dem einen oder anderen Vorschlag grundsätzlich anschließen? Und wenn ja welchem?

(Soweit sie das Thema überhaupt interessiert :D ;) )

Mich interessiert das fast alles!
Werde mich hier aber mit meiner Meinung zurück halten sondern diese dann äßern wenn es zur Sache sprich Abstimmung geht.

Ansonsten fehlt mir momentan der Nerv oder die Zeit mir zuviele Gedanken darüber zu machen

valgard

Bearbeitet von valgard, 20 Oktober 2010 - 18:50.

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#137 maderhans

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Geschrieben 20 Oktober 2010 - 16:46

Spüre ich da geplante Angriffe in eine bestimmte Richtung ?? Wir haben eine Satzung (gut, vielleicht nicht die allerbeste) Wir haben eine MV (wenn auch schwach besucht) Wir haben unsere Foren zum Meinungsaustausch (wenn auch manchmal etwas heftig) Was wollt ihr mehr? Nutzt das doch mal ....

#138 Gast_Frank Böhmert_*

Gast_Frank Böhmert_*
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Geschrieben 20 Oktober 2010 - 17:09

Mensch, diesen Thread hatte ich glatt verdrängt ...

@ Frank B.:
-------------- Was geschehen wird, das diskutieren wir doch hier. Auch ich würde es - wie shugal - interessant finden, wenn du einmal etwas über deine bisherige - verständliche, aber der Sache nicht hilfreiche - Quasi-Verweigerungshaltung hinaus äußern würdest.

Ich habe keine Verweigerungshaltung, sondern ich sehe erstens nicht, dass das Mittel Satzungsänderungsversuch in irgendeiner Weise zu einem, zu eurem Ziel führen wird. Was du auch selber siehst, siehe hier:

Ansonsten sehe ich das so:
Es wird mindestens ein, vielleicht sogar mehr Satzungsentwürfe gemacht.
Die werden zur Entscheidung gestellt.
Sie werden scheitern [...]

... mal verkürzt zitiert.

Mit dem Ganzen kann man sich schick beschäftigt halten oder auch seine Wunden lecken, aber unterm Strich ist es Zeitverschwendung.

Zweitens hätte ich immer noch gern gewusst, was in dieser Legislaturperiode passieren soll, mit diesem Vorstand, auf der Rechtsgrundlage dieser Satzung.

Das Problem (wenn es denn eines ist, das kann ich von außen nicht einschätzen) ist jetzt. Es irgendwann einmal über verwaltungstechnische Verfahrensänderungen zu "lösen", läuft auf einen Haufen verlorener Zeit hinaus.

Das haben auch schon andere hier festgestellt; dennoch diskutiert man Regulariensänderungen weiter.

Wenn ich also eine Quasi-Verweigerungshaltung habe, was ist das dann?

Bearbeitet von Frank Böhmert, 20 Oktober 2010 - 17:12.


#139 Gast_Frank Böhmert_*

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Geschrieben 20 Oktober 2010 - 18:01

Zweitens hätte ich immer noch gern gewusst, was in dieser Legislaturperiode passieren soll, mit diesem Vorstand, auf der Rechtsgrundlage dieser Satzung.

Ein konkreter Handlungsvorschlag findet sich hier.

#140 Kaffee-Charly †

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Geschrieben 20 Oktober 2010 - 19:18

Zum meinem Voschlag vom 12.10.2010 kam folgender Einwand:

Ich grüble immer noch darüber, ob und wenn ja wie sich das in die Praxis umsetzen ließe.

Beispiel: Es stellt sich eine Gruppe X aus 5 Mitgliedern zur Wahl, von der mindestens einer nur als Teil der Gruppe gewählt werden will. Es gibt außerdem einen Einzelkandidaten für eines der Ämter. Der Einzelkandidat gewinnt seinen Posten, was zur Folge hat, daß mindestens eines der anderen Ämter nicht besetzt werden kann => es wurde kein vollständiger Vorstand gewählt. Nicht gut... ;)


Deshalb habe ich mir darüber Gedanken gemacht und eine Ergänzung hinzugefügt (siehe 2c).
=========
1)
Eine informelle Liste stellt sich zur Wahl, so wie es bei der letzen Vorstandswahl der Fall war.

2a)
Mitgliedern dieser Liste wird die Möglichkeit eingeräumt, sich nur als Teil dieser Liste zur Wahl zu stellen - sie bewerben sich also nicht als Einzelkandidat und können somit nicht ohne die anderen Listenmitglieder gewählt werden.
So kann sich ein Kandidat dagegen absichern, zusammen mit "Problemfällen" im Vorstand zu "enden" :D und muss deswegen nicht völlig auf eine Kandidatur verzichten.
2b)
Dies muss natürlich rechtzeitig vor der Wahl allen SFCD-Mitgliedern bekannt gegeben werden und auch auf dem Wahlzettel deutlich gekennzeichnet sein.
2c)
Einschränkung: Die Möglichkeit, sich nur als Teil einer Liste zur Wahl zu stellen, kann nur dann eingeräumt werden, wenn auch ohne den/die "Nur-Listenkandidaten" ein vollständiger Vorstand gewählt werden kann. (Es müssen also - neben den "Nur-Listenkandidaten" - genügend Einzelkandidaten für einen vollständigen Vorstand zur Wahl stehen.)


3)
Allen Listenmitgliedern ist es natürlich freigestellt, sich (wie gehabt) auch als Einzelperson zur Wahl zu stellen, wodurch sie (wie gehabt) auch ohne die anderen Listenmitglieder gewählt werden können.
=========

So Leute - einen besseren Vorschlag habe ich leider nicht anzubieten.
Außerdem habe ich mir jetzt genug Gedanken über eine machbare Lösung gemacht.
Mehr kann der SFCD von mir nicht verlangen.
Jetzt seid ihr dran!


Zweitens hätte ich immer noch gern gewusst, was in dieser Legislaturperiode passieren soll, mit diesem Vorstand, auf der Rechtsgrundlage dieser Satzung.

Hier geht es aber um die Modalitäten der Vorstandswahl, die erst am Ende dieser Legislaturperiode zum Tragen kommen.
Zu Maßnahmen in dieser Legislaturperiode sollte man besser einen eigenen Thread aufmachen.
Das Gleiche wäre auch für das Thema "Abwahl" empfehlenswert.

Bleibt hier doch bitte beim Thema "Modalitäten der Vorstandswahl".
Sonst wird hier über zu viele unterschiedliche Themen diskutiert und einiges durcheinander geworfen.

:blink:
Kaffee-Pott

Bearbeitet von Kaffee-Charly, 20 Oktober 2010 - 19:27.


#141 Martin Stricker

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Geschrieben 20 Oktober 2010 - 23:39

Aus meiner Sicht wäre Variante 3 eine Lösung, mit der man sich arrangieren könnte. Die Satzung müßte um entsprechende Passagen ergänzt werden, die die Abwahl eines Vorstandmitgliedes "aus wichtigen Gründen" durch die MV allein ermöglichen. "Wichtige Gründe" wäre natürlich zu präzisieren. Nicht immer liegen die Verhältnisse so einfach, wie in dem von Dir genannten Falle (Wahl annehmen und ansonsten keine weitere Amtshandlung). :)

Rechtlich muß eine Abwahl durch dasselbe Gremium wie die Wahl erfolgen, Abwahl durch die MV würde also auch Wahl durch die MV erfordern. Die Einbeziehung aller Mitglieder durch schriftliche Wahl dient dazu, auch diejenigen in den Entscheidungsprozeß einzubinden, die nicht an der MV teilnehmen können. Nicht daß das immer klappt - an der letzten Abstimmung zu einer Satzungsänderung (Verlängerung der Vorstandsamtsperiode von 2 auf 3 Jahre) haben sich genau 12 (zwölf) Mitglieder beteiligt.

Wer als SFCD-Vorstand nichts taugt, hat im SFCD nichts verloren. Vielleicht genügt es ja, §5.d der Satzung entsprechend zu modifizieren.

Dem stimme ich so nicht zu. Ich habe an ein Vorstandsmitglied, das ja den Verein und seine Mitglieder zu repräsentieren und dementsprechend mit anderen Personen zusammenzuarbeiten hat, deutlich höhere Anforderungen als an ein "einfaches" Vereinsmitglied.

Stimmt, zum Beispiel die Gesellschaft für Fantastikforschung (Satzung):

Der Vorstand kann auf schriftlichen Antrag von mindestens 25 Mitgliedern durch eine einfache Mehrheit auf der Mitgliederversammlung abberufen werden. Eine Neuwahl hat unverzüglich stattzufinden.

Ließe sich beispielsweise verschlanken auf:

Ein Vorstandsmitglied kann durch eine einfache Mehrheit auf der Mitgliederversammlung abberufen werden. Eine Neuwahl hat unverzüglich stattzufinden.

Das funktioniert, weil die GFF auch den Vorstand auf der MV wählt. Die Satzung der GFF ist in vielerlei Hinsicht das Gegenteil der SFCD-Satzung, obwohl beide Vereine Mitglieder über ganz Deutschland (und bei der GFF auch etliche in Österreich und in der Schweiz) verteilt hat. In der GFF gibt es weder schriftliche Abstimmung unter den Mitgliedern noch Stimmvollmachten für die MV, dort kann die MV außer Auflösung des Vereins alles, auch Satzungsänderungen (die beim SFCD eine Zweidrittelmehrheit erfordern), mit einfacher Mehrheit, also noch nicht mal absoluter Mehrheit, beschließen. Wer nicht zur MV kommen kann (die nächste ist in Salzburg, also nichtmal in Österreich), hat eben Pech gehabt. Ich weiß nicht, ob mir das gefällt. Das Einbinden möglichst vieler Mitglieder in die Entscheidungsprozesse halte ich für sehr wichtig.

Um zum ursprünglichen Thema zurückzukommen: Bei der GFF herrscht Gesamtlistenwahl, auch wenn das da nicht deutlich steht. Es fehlt das in der SFCD-Satzung vorhandene Wort "einzeln", das reicht. Der Gründunhgsvorstand wurde auf der Gründungs-MV mit einem Stimmzettel gewählt, auf dem es ein Ja- und ein Nein-Ankreuzfeld ab. Da hat keiner gejammert, das seie undemokratisch. Die einzige Frage zum Wahlverfahren war, wie mann sich denn der Stimme enthalten könne, da ein solches Ankreuzfeld nicht existierte. Ich hätte ja gesagt "indem man nicht mitwählt", aber die Lösung war, einen leeren Stimmzettel abzugeben.

Auch das freiwillige Ausscheiden eines Vorstandsmitglieds hat die GFF für meinen Geschmack ganz elegant gelöst:

Scheidet ein Mitglied des Vorstandes während der Amtsperiode aus, wählt der Vorstand ein Ersatzmitglied für den Rest der Amtsdauer des ausgeschiedenen Vorstandsmitgliedes.

Das ist einer Punkte der GFF-Satzung, die mir nicht gefallen. Der Vorstand sollte sich nicht selbst wählen. Die GFF hat allerdings ein Problem, wenn ein Vorstandsmitglied ausfällt, da die Satzung die Aufgabengebiete klar definiert, also niemand für eine ausgefallene Person einspringen *darf*. Das ist im SFCD glücklicherweise flexibel, ein Problem hätten wir nur, wenn sowohl 1. als auch 2. Vorsitzender ausfallen würden, da nur die beiden rechtsverbindlich für den Verein unterschreiben dürfen.

Zweitens hätte ich immer noch gern gewusst, was in dieser Legislaturperiode passieren soll, mit diesem Vorstand, auf der Rechtsgrundlage dieser Satzung.

Ganz ehrlich: Nichts. Aus dem einfachen Grund, daß die Zeit für die nötige Satzungsänderung bis zur nächsten Vorstandswahl nicht mehr ausreicht - es sei denn, Du möchtest ein Vorstandsmitglied aus dem Verein ausschließen, und selbst das würde nichts ändern, denn die Satzung bestimmt, daß die Vorstandsmitglieder für 3 Jahre gewählt sind und bis zur Wahl eines neuen Vorstands im Amt bleiben. Da steht nicht, daß ein Vorstandsamt mit Ausscheiden aus dem Verein endet (in der Satzung der GFF steht das übrigens drin). Also: Die derzeitige Satzung bietet keine Möglichkeit. Daher ist das Ziel,in der Zukunft eine Möglichkeit zur Lösung solcher Probleme zu schaffen.

2c)
Einschränkung: Die Möglichkeit, sich nur als Teil einer Liste zur Wahl zu stellen, kann nur dann eingeräumt werden, wenn auch ohne den/die "Nur-Listenkandidaten" ein vollständiger Vorstand gewählt werden kann. (Es müssen also - neben den "Nur-Listenkandidaten" - genügend Einzelkandidaten für einen vollständigen Vorstand zur Wahl stehen.)

Tut mir ja leid, wieder der Spielverderber zu sein, aber was, wenn das Mitglied, das nur als Teil der Liste gewählt wird,mehr Stimmen bekommt als der Einzelkandidat? Dann wäre wieder keiner gewählt, oder es müßte für diesen Fall festgelegt sein, daß dann der Kanjdidat mit den nächstmeisten Stimmen gewählt ist - keine schöne Lösung, und was, wenn der Gegenkandidat Null Stimmen bekommen hat? Und nein, ich habe keinen besseren Gegenvorschlag. Ich sehe keine Möglichkeit, Einzelpersonenwahl und Gesamtlistenwahl zu einem für beide Seiten akzeptabelen und praktisch umsetzbaren Kompromiß zu vereinen (sonst hätte ich die Idee längst gepostet).

#142 MoiN

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Geschrieben 21 Oktober 2010 - 07:10

Rechtlich muß eine Abwahl durch dasselbe Gremium wie die Wahl erfolgen, Abwahl durch die MV würde also auch Wahl durch die MV erfordern. Die Einbeziehung aller Mitglieder durch schriftliche Wahl dient dazu, auch diejenigen in den Entscheidungsprozeß einzubinden, die nicht an der MV teilnehmen können. Nicht daß das immer klappt - an der letzten Abstimmung zu einer Satzungsänderung (Verlängerung der Vorstandsamtsperiode von 2 auf 3 Jahre) haben sich genau 12 (zwölf) Mitglieder beteiligt.


Hm, wäre eine Satzungsänderung, die die MV *in besonders wichtigen* Gründen (die zu definieren wären) zur Abwahl eines Vorstandsmitgliedes berechtigen würde, mit irgendwas unverträglich (gesetzlichen Regelungen etc.). Wo ist eigentlich fixiert, daß wer wählt auch nur abwählen kann?

Bearbeitet von MoiN, 21 Oktober 2010 - 07:27.

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#143 My.

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Geschrieben 21 Oktober 2010 - 14:37

Hm, wäre eine Satzungsänderung, die die MV *in besonders wichtigen* Gründen (die zu definieren wären) zur Abwahl eines Vorstandsmitgliedes berechtigen würde, mit irgendwas unverträglich (gesetzlichen Regelungen etc.). Wo ist eigentlich fixiert, daß wer wählt auch nur abwählen kann?

Erste Frage: ja.

Zweite Frage: in der in Deutschland üblichen Rechtsprechung. (Will heißen: Du kannst die Satzung so bauen, daß es sinnvoll ist und einfach geht. Dann kommt jemand daher und sagt, das geht aber so nicht, weil ..., geht vor Gericht - Schwagenscheidt-Effekt -, und das Gericht entscheidet dann entsprechend der üblichen Rechtsprechung.)

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#144 ShockWaveRider

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Geschrieben 21 Oktober 2010 - 15:12

Schwagenscheidt-Effekt

:rofl1:
Lass Dir den patentieren! :)

Gruß
Ralf

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ShockWaveRiders Kritiken aus München
möchten viele Autor'n übertünchen.
Denn er tut sich verbitten
Aliens, UFOs und Titten -
einen Kerl wie den sollte man lynchen!

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#145 Martin Stricker

Martin Stricker

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Geschrieben 21 Oktober 2010 - 16:12

Hm, wäre eine Satzungsänderung, die die MV *in besonders wichtigen* Gründen (die zu definieren wären) zur Abwahl eines Vorstandsmitgliedes berechtigen würde, mit irgendwas unverträglich (gesetzlichen Regelungen etc.). Wo ist eigentlich fixiert, daß wer wählt auch nur abwählen kann?

§27 Absatz 2 BGB sagt:

(2) Die Bestellung ist jederzeit widerruflich, unbeschadet des Anspruchs auf die vertragsmäßige Vergütung. Die Widerruflichkeit kann durch die Satzung auf den Fall beschränkt werden, dass ein wichtiger Grund für den Widerruf vorliegt; ein solcher Grund ist insbesondere grobe Pflichtverletzung oder Unfähigkeit zur ordnungsmäßigen Geschäftsführung.

Diese Vorschrift ist nach §40 BGB nicht nachgiebig, die Satzung kann eine vorzeitige Abwahl also nicht ausschließen (ein entsprechender Passus in der Satzung wäre unwirksam).

Da §27(2) nicht sagt, wer den Vorstand abwählen darf, mußte dies durch Gerichtsurteile nachgebessert werden. Leider finde ich auf die Schnelle das Urteil, von dem ich gelesen hate, nicht wieder.

Bearbeitet von shugal, 21 Oktober 2010 - 16:13.


#146 Kaffee-Charly †

Kaffee-Charly †

    ---

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Geschrieben 21 Oktober 2010 - 20:55

Tut mir ja leid, wieder der Spielverderber zu sein, aber was, wenn das Mitglied, das nur als Teil der Liste gewählt wird,mehr Stimmen bekommt als der Einzelkandidat? Dann wäre wieder keiner gewählt, oder es müßte für diesen Fall festgelegt sein, daß dann der Kanjdidat mit den nächstmeisten Stimmen gewählt ist - keine schöne Lösung, und was, wenn der Gegenkandidat Null Stimmen bekommen hat? Und nein, ich habe keinen besseren Gegenvorschlag. Ich sehe keine Möglichkeit, Einzelpersonenwahl und Gesamtlistenwahl zu einem für beide Seiten akzeptabelen und praktisch umsetzbaren Kompromiß zu vereinen (sonst hätte ich die Idee längst gepostet).


Ich verstehe jetzt das Problem nicht. :huh:
Wenn der "Nur-Listenkandidat" mehr Stimmen bekommt als der Einzelkandidat, dann müssen die anderen Listen-Mitglieder mindestens ebenso viele Stimmen erhalten haben. Denn der "Nur-Listenkandidat" kann ja nur zusammen mit den anderen Listen-Mitgliedern gewählt werden.
Und wenn der Gegenkandidat Null Stimmen bekommt, dann ist die Lage doch auch klar.

Aber egal.
Ich habe meinen Beitrag zum Thema "Wahlmodalitäten" geleistet.
Mehr kann ich dazu nicht beitragen.
Deshalb werde ich mich jetzt aus dieser Diskussion zurückziehen.
(Und jetzt gehe ich 'runter in die Hotel-Bar. :devil: )

:cheers:
Kaffee-Kanne

#147 MoiN

MoiN

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Geschrieben 22 Oktober 2010 - 07:07

Da §27(2) nicht sagt, wer den Vorstand abwählen darf, mußte dies durch Gerichtsurteile nachgebessert werden. Leider finde ich auf die Schnelle das Urteil, von dem ich gelesen hate, nicht wieder.


Gut. Aber jede angepeilte Satzungsänderung zur Abwahl muß daraufhin abgeklopft werden, ob sie in der Lage wäre, Problemsituationen wie die gegenwärtige effektiv zu lösen.

Sonst kann man sich alles Nachdenken sparen.

Auch Änderungen der Wahlmodalitäten ist keine Garantie. Mal davon abgesehen, ob sich dafür überhaupt eine Mehrheit finden wird. :devil:

PS: Wann ist die nächste Vorstandssitzung? Am 30.10. ? Dann könnt ihr ja nochmal alles durchdiskutieren. Zusätzlich zu dem anderen Thema, bei dem bis Ende des Monats Klarheit erreicht werden sollte. :huh:

Bearbeitet von MoiN, 22 Oktober 2010 - 07:15.

πάντα ῥεῖ

 

Büchermarkt ...druckfrisch...dlr lit  ...Verena ... Dana ...swrwi ...brwi ..   .A I N


#148 Martin Stricker

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Geschrieben 22 Oktober 2010 - 08:44

PS: Wann ist die nächste Vorstandssitzung? Am 30.10. ? Dann könnt ihr ja nochmal alles durchdiskutieren. Zusätzlich zu dem anderen Thema, bei dem bis Ende des Monats Klarheit erreicht werden sollte. :devil:

Die nächste Vorstandssitzung ist für den 30.10.2010 geplant. Die Tagesordnung ist schon recht lang, es gibt schließlich auch noch andere wichtige Themen. Die Mitgliederversammlung hat dem Vorstand einige Aufträge erteilt bzw. zu Fragen und Anregungen geführt.

#149 ShockWaveRider

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Geschrieben 22 Oktober 2010 - 14:11

Die nächste Vorstandssitzung ist für den 30.10.2010 geplant. Die Tagesordnung ist schon recht lang, [...]

... und man findet sie immer noch nicht im Forum.

Der Fluch der Transparenz! :)

Gruß
Ralf,
will ja gar nicht wirklich meckern

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#150 †  a3kHH

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Geschrieben 22 Oktober 2010 - 14:31

will ja gar nicht wirklich meckern

gelogen !
:)


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