Ein E-Book ist ein Stück Software. Somit ist prinzipiell technisch erst einmal alles möglich, wenn sich jemand findet, der genug Aufwand in die Programmierung steckt.
Und viele deiner Fragen lassen sich nicht technisch sondern nur juristisch beantworten.
lapismont schrieb am 02 Okt 2012 - 11:28:
Eine rein rechtliche Frage, die keine technische Beantwortung ermöglicht.# Was gehört mir tatsächlich, wenn ich ein eBook kaufe?
lapismont schrieb am 02 Okt 2012 - 11:28:
Technisch gesehen kann das durchaus feststellbar sein. Stichwort: robuste Wasserzeichen.# Braucht es überhaupt eine Regelung darüber, wem die Instanz eines eBooks gehört, wenn es nicht feststellbar ist?
lapismont schrieb am 02 Okt 2012 - 11:28:
Technisch gesehen: ja.# Wenn ich eBooks innerhalb der Familie und des Freundeskreises zur Verfügung stelle und es von dort in weitere Familien- und Freundeskreise wandert, hat dann nicht irgendwann jeder Zugriff darauf?
lapismont schrieb am 02 Okt 2012 - 11:28:
Technisch gesehen kann es solche Wege geben.# Gibt es Wege, neue instanzen von eBooks zu identifizieren und nachträglich sinpel zu lizensieren?
lapismont schrieb am 02 Okt 2012 - 11:28:
Meiner Meinung nach ebenfalls eine Frage, die sich technisch gesehen nicht beantworten lässt, da "neues Werk" eine rechtliche Kategorie ist.# Welche Eingriffe in ein eBook führen zu einem neuen Werk? Das Anlegen eines Inhaltsverzeichnisses? Notizen? Dateikonvertierung? Formatierung? Und wie verhält es sich mit den den Zuständen dieser eBook-Versionen untereinander, etwa in Sicherungen?
lapismont schrieb am 02 Okt 2012 - 11:28:
Technisch gesehen: ja. (Stichwort: Kindle / Orwell).# Kann ein Autor oder Verlag ältere Fassungen vernichten lassen, wenn der Kauf eines eBooks keinen Besitz der Datei bedeutet?
lapismont schrieb am 02 Okt 2012 - 11:28:
Anspruch erheben kann man immer. Ob der berechtigt ist, ist eine juristische Frage.Kann er physisch Anspruch auf Datenträger erheben?