Zunächst etwas grundsätzliches: Ich hoffe, in einem SF-Forum über aktuelle Entwicklungen diskutieren zu können, ohne als Antwort ständig gesagt zu bekommen: Frag einen Juristen.
Gesetze sollen unser Zusammenleben regeln, kein Leben schaffen. Es sollte darum gehen, Probleme vorher zu erörtern, bevor wir nach dem Kadi rufen. Es ist seltsam, wenn man in einem Forum schon Angst hat, das Wort XXXXXXXXXXXX zu schreiben, weil eventuell ein Jurist was dagegen haben könnte.
Darum: Ich bin an den technischen Möglichkeiten und Auswirkungen digitaler Medien interessiert, ich will kein Gesetzbuch schreiben oder revidieren.
Danke.
# Ich kaufe ein eBook und lade mir die Datei herunter. Gehört mir die Datei nun? Ganz konkret physikalisch? Jede Datei existiert bei mir in mindestens drei Kopien. Wenn externe Geräte auf die Datenbank zugreifen, kommen bis zu fünf virtualisierte Instanzen hinzu.
[...]
Die Frage, ob Dir etwas gehört, ist im digitalen Bereich immer an Lizenzrechte gebunden, gerade weil Eigentum hier nicht mehr fest an ein physisches Objekt gekoppelt ist und jeder digitale Inhalt potenziell verlustfrei vervielfältigt werden kann.
Der Kern des Problems, denke ich. Genau hier müssten die Produzenten ansetzen. Nicht das eBook sollte lizensiert werden, sondern das Lesen desselben. Weg vom Kauf einer Datei hin zum »Freischalten« einer Leseberechtigung.
# Wie kann ich technisch verhindern, dass ein Leser oder ein Programm, mein eBook verändert?
Du erwirbst aber nicht bloss eine Datei, sondern mit ihr die Nutzungsrechte. Und die Urheberrechte des Autors, resp. die Verwertungsrechte des Anbieters, beziehen sich nicht auf eine bestimmte Datei, sondern auf einen spezifischen Inhalt in dieser Datei. Wenn Du dieser Datei etwas hinzufügst, tangiert das den ursprünglichen Inhalt nicht. (Übrigens gilt das bei herkömmlichen Büchern genau so. Wenn Du ein Gedicht auf die Innenseite eines Taschenbuchs schreibst, ändert sich dadurch für den Inhalt des Buches überhaupt nichts. Du hast deswegen nicht mehr oder weniger Rechte am übrigen Inhalt des Buches, sondern lediglich an Deinem Gedicht).
Ich würde das schon gern differenzierter betrachten, Simon. Wenn ich in einem eBook den Font ändere, was ich bei einem echten Buch nicht kann, kann ich schon etwas getan haben, dass gegen den Wunsch des Autors eine radikale Änderung des Textes zu Folge hat. Nicht unbedingt des Inhalts, aber zumindest seine Wirkung. Oder ändere den Satz, die Silbentrennung und und und
Noch nie war es so einfach, einen fremden Text nachhaltig zu ändern. Was ich mir vorstellen könnte, wäre eine zentrale Datenbank mit Originalen. Eine Möglichkeit, einen festgelegten Urzustand zu sichern.
# Wenn ich ein eBook auf meinem Rechner habe, kann ich damit alles machen, was ich will. Auch lesen. Wann entstand das eBook? In dem Augenblick, da die Schreibköpfe der Platte die Datei festschrieben? Ist der jetzt allocierte Platz nun Meins oder nicht? Wenn ja, ist auch jede weitere Verwendung davon Meins. Ich sehe keinen praktikablen Weg, hier irgendein »Recht« durchzusetzen.
Du scheinst der irrigen Ansicht, dass Dateien — oder vielmehr: der Inhalt von Dateien — physische Objekte sind, was aber weder technisch noch juristisch Sinn ergibt.
Es ging mir eher darum zu verdeutlichen, dass es viele Möglichkeiten gibt, über die Datei als Objekt zu reden. Für mich wird es immer klarer, dass man sich von der Idee trennen muss, ein eBook als Gegenstand zu sehen. Das betrifft dann aber nicht nur den als Kauf deklarierten »Rechteerwerb«, sondern auch die »Raubkopie«.
Bearbeitet von methom, 03 Oktober 2012 - 13:48.
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