Stellt sich dann auch die Frage, ob das Auto wirklich gekauft oder nur geleast wurde. Zumindest weiß man jetzt, wer sich wo darum zu kloppen hat.Das sehe ich ganz genauso: Das SFCD-Forum ist ein Auto, das in einer Halle herumfährt oder -steht und Öl verliert.
Rechtliches rund ums Forum
#31
Geschrieben 29 Juli 2011 - 16:25
πάντα ῥεῖ
Büchermarkt ...druckfrisch...dlr lit ...Verena ... Dana ...swrwi ...brwi .. .A I N
#32
Geschrieben 29 Juli 2011 - 16:31
(der sich fragt, welchen Sinn dieser Thread eigentlich hat)
Interessant ist diese Diskussion für den Fall, wenn der Forenbetreiber plötzlich sein Forum dicht macht. Ich glaube ja nicht, das so etwas hier passieren könnte. Aber wir hatten den Fall mal im Fantasyguide-Redaktionforum (und dem für Phase X). Die sind bei dem Forenverband Myrias untergebracht. Plötzlich, ganz ohne Ankündigung konnten wir nicht mehr darauf zugreifen. Über eine Woche lang, lag die Redaktionsarbeit (wir organisieren alles über dieses Forum) auf Eis und niemand wusste, wann und ob wir wieder darauf zugreifen können. Es hat sich dann rausgestellt, dass der Betreiber irgendwelche Updates oder so was durchgeführt hat. Aber was, wenn da mal endgültig der Ofen aus ist?
Mein Blog: http://translateordie.wordpress.com/ Meine Buchbesprechungen: http://lesenswelt.de/
#33
Geschrieben 29 Juli 2011 - 17:23
#34
Geschrieben 29 Juli 2011 - 17:41
@ Puschel:
Das ist dann so, wie wenn die Kneipe, in der ihr euren monatlichen Stammtisch hattet, ohne irgendeine Vorankündigung dicht gemacht hat. Müsst ihr euch halt 'ne neue Kneipe suchen.
Faszinierend, woraus manche Leute ein Problem machen können ...
Das Problem ist, dass dort sämtliche Logistik abgespeichert ist. E-Mail-Adressen der Rezensenten, wer welche Bücher bekommt/bekommen hat; im Phase X Forum sind Absprachen bzgl. der Ausgaben, Korrekturfassungen usw.
Das ist eher so, als wenn wir irgendwo ein Büro gemietet haben und dieses mit allen Geschäftsunterlagen abgerissen wird.
Mein Blog: http://translateordie.wordpress.com/ Meine Buchbesprechungen: http://lesenswelt.de/
#35
Geschrieben 12 August 2011 - 14:11
Grundsätzlich korrekt - das würde nach deutschem Recht dann wohl unter Datensammelwerk (oder wie das jetzt genau heißt) fallen - die Rechte der Sammlung liegen beim Datensammler bzw. Datenbankbetreiber, die der Einzelbeiträge weiterhin bei den einzelnen Urhebern.Wenn man ein Forum und seine Inhalte, die Diskussionen dort zu bestimmten Themen als eine Gemeinschaftsleistung aller beteiligten Foristen ansieht (Teamwork, Kollektiv, etc.), so ist auch dies in seiner Gesamtheit eine Wertschöpfung und könnte meines Erachtens durchaus als schützenswerte Werk durchgehen.
Du hast ein falsches Verständnis des Urheberrechts. Das Urheberrecht dient dazu, den Urheber bzw. Verwertungsrechteinhaber vor unrechtmäßiger *Veröffentlichung* geschützter Werke zu schützen. Es dient nicht dazu, eine Veröffentlichung sicherzustellen, darum muß sich der Rechteinhaber schon selbst kümmern. Deshalb darfst Du auch ein Buch wegschmeißen oder sonstwie zerstören, das wäre ein passender Vergleich zur Löschung eines Forums. Für Archivierung und Veröffentlichung ist der Urheber zuständig, kein Diensteanbieter (Verlag, Forenbetreiber etc.). Der kann jederzeit mit der Veröffentlichung aufhören, in dem Fall steht dem Rechteinhaber vom Urheberrecht her das Zurückfallen der gewährten Nutzungsrechte zu (Beispiel: Du hast mit einem Verlag einen 10-Jahres-Vertrag für ein Buch abgeschlossen, der sagt aber nach einem Jahr, das Buch verkauft sich nicht, also nimmt er es aus dem Programm, dann hast Du ein Sonderkündigungsrecht auf den Vertrag und kannst Dir einen anderen Verlag suchen).Es gäbe ein Forum, wo Leute wie Marcel Reich-Ranicki und andere Hochliteraten wie Grass etc. pp. ständig Diskussionen zu Themen der Literatur, Politik, worüber auch immer, führen. Würdest Du dieses Forum, gewachsen über die Jahre, so einfach weglöschen, nach dem Motto: Na gut, die Herrschaften haben ja das UR an ihren Beiträgen und sollen die gefälligst selbst bei sich speichern.
Für Backups seid Ihr selbst verantwortlich - wenn ihr die nicht macht, ist das (vermutlich sogar grob) fahrlässiges Verhalten Eurerseits, da kann der Bereiber nichts für. In vielen Firmen gibt es einen Notfallplan, auf Neudeutsch Business Resumption Plan genannt, in dem festgelegt ist, welche Vorsichtsmaßnahmen zu ergreifen sind. Neben regelmäßigen Backups wichtiger elektronischer Daten (irgendwo weit weg von der Firma) gehören dazu auch Vorsichtsmaßnahmen für Schäden an Gebäuden (Überschwemmung, Erdbeben, Bomben etc.). Fazit: Für die Sicherung der Daten ist man immer selbst verantwortlich, den Dienstbetreiber kann man höchstens für den Systemausfall und den Aufwand des Wiederaufspielend der Daten verantwortlich machen, nicht jedoch für die Daten selbst, es sei denn, die Datensicherung ist explizit Teil des Vertrags.Das Problem ist, dass dort sämtliche Logistik abgespeichert ist. E-Mail-Adressen der Rezensenten, wer welche Bücher bekommt/bekommen hat; im Phase X Forum sind Absprachen bzgl. der Ausgaben, Korrekturfassungen usw.
Das ist eher so, als wenn wir irgendwo ein Büro gemietet haben und dieses mit allen Geschäftsunterlagen abgerissen wird.
Bearbeitet von shugal, 12 August 2011 - 14:13.
Martin Stricker
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#36
Geschrieben 12 August 2011 - 14:23
Man könnte weitergehen und sagen: "Keine Ahnung." Die ist in Deutschland weit verbreitet, und wie man sieht, nicht nur in einem der kleinsten Bundesländer dieser Republik. Tatsächlich kann ich allerdings verlangen, daß der bisherige "Verlag" (hier eben auch ein Forenbetreiber) mir ein Backup meiner Beiträge zur Verfügung stellt, wenn dies - wie bei einem Forum ja i.d.R. der Fall - nicht aus anderen Gründen (Lieferung eines Manuskripts) gemacht werden konnte oder gemacht wurde.Du hast ein falsches Verständnis des Urheberrechts. [...]
My.
Bearbeitet von My., 12 August 2011 - 14:24.
#37
Geschrieben 14 August 2011 - 17:01
Auf welcher Grundlage? Soweit ich das Urheberrecht verstehe (und ja, ich habe kaum Ahnung davon und wohne in einem der kleinsten Bundesländer ) ist der Urheber dafür selbst verantwortlich. Würde mich wirklich interessieren, wo da mein Fehlschluß liegt.Tatsächlich kann ich allerdings verlangen, daß der bisherige "Verlag" (hier eben auch ein Forenbetreiber) mir ein Backup meiner Beiträge zur Verfügung stellt, wenn dies - wie bei einem Forum ja i.d.R. der Fall - nicht aus anderen Gründen (Lieferung eines Manuskripts) gemacht werden konnte oder gemacht wurde.
Martin Stricker
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#38
Geschrieben 14 August 2011 - 17:30
Nicht, wenn das Medium - wie z.B. ein Forum - geeignet dazu ist, Texte zu präsentieren, die nicht im gewohnten Verfahren (für Bücher, Zeitschriften, eBooks etc.) produziert werden.Auf welcher Grundlage? Soweit ich das Urheberrecht verstehe (und ja, ich habe kaum Ahnung davon und wohne in einem der kleinsten Bundesländer ) ist der Urheber dafür selbst verantwortlich. Würde mich wirklich interessieren, wo da mein Fehlschluß liegt.
Grundlage ist ein Gerichtsurteil (mindestens eines); muß ich raussuchen.
My.
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