Wenn man ein Forum und seine Inhalte, die Diskussionen dort zu bestimmten Themen als eine Gemeinschaftsleistung aller beteiligten Foristen ansieht (Teamwork, Kollektiv, etc.), so ist auch dies in seiner Gesamtheit eine Wertschöpfung und könnte meines Erachtens durchaus als schützenswerte Werk durchgehen.
Grundsätzlich korrekt - das würde nach deutschem Recht dann wohl unter Datensammelwerk (oder wie das jetzt genau heißt) fallen - die Rechte der Sammlung liegen beim Datensammler bzw. Datenbankbetreiber, die der Einzelbeiträge weiterhin bei den einzelnen Urhebern.
Es gäbe ein Forum, wo Leute wie Marcel Reich-Ranicki und andere Hochliteraten wie Grass etc. pp. ständig Diskussionen zu Themen der Literatur, Politik, worüber auch immer, führen. Würdest Du dieses Forum, gewachsen über die Jahre, so einfach weglöschen, nach dem Motto: Na gut, die Herrschaften haben ja das UR an ihren Beiträgen und sollen die gefälligst selbst bei sich speichern.
Du hast ein falsches Verständnis des Urheberrechts. Das Urheberrecht dient dazu, den Urheber bzw. Verwertungsrechteinhaber vor unrechtmäßiger *Veröffentlichung* geschützter Werke zu schützen. Es dient nicht dazu, eine Veröffentlichung sicherzustellen, darum muß sich der Rechteinhaber schon selbst kümmern. Deshalb darfst Du auch ein Buch wegschmeißen oder sonstwie zerstören, das wäre ein passender Vergleich zur Löschung eines Forums. Für Archivierung und Veröffentlichung ist der Urheber zuständig, kein Diensteanbieter (Verlag, Forenbetreiber etc.). Der kann jederzeit mit der Veröffentlichung aufhören, in dem Fall steht dem Rechteinhaber vom Urheberrecht her das Zurückfallen der gewährten Nutzungsrechte zu (Beispiel: Du hast mit einem Verlag einen 10-Jahres-Vertrag für ein Buch abgeschlossen, der sagt aber nach einem Jahr, das Buch verkauft sich nicht, also nimmt er es aus dem Programm, dann hast Du ein Sonderkündigungsrecht auf den Vertrag und kannst Dir einen anderen Verlag suchen).
Das Problem ist, dass dort sämtliche Logistik abgespeichert ist. E-Mail-Adressen der Rezensenten, wer welche Bücher bekommt/bekommen hat; im Phase X Forum sind Absprachen bzgl. der Ausgaben, Korrekturfassungen usw.
Das ist eher so, als wenn wir irgendwo ein Büro gemietet haben und dieses mit allen Geschäftsunterlagen abgerissen wird.
Für Backups seid Ihr selbst verantwortlich - wenn ihr die nicht macht, ist das (vermutlich sogar grob) fahrlässiges Verhalten Eurerseits, da kann der Bereiber nichts für. In vielen Firmen gibt es einen Notfallplan, auf Neudeutsch Business Resumption Plan genannt, in dem festgelegt ist, welche Vorsichtsmaßnahmen zu ergreifen sind. Neben regelmäßigen Backups wichtiger elektronischer Daten (irgendwo weit weg von der Firma) gehören dazu auch Vorsichtsmaßnahmen für Schäden an Gebäuden (Überschwemmung, Erdbeben, Bomben etc.). Fazit: Für die Sicherung der Daten ist man immer selbst verantwortlich, den Dienstbetreiber kann man höchstens für den Systemausfall und den Aufwand des Wiederaufspielend der Daten verantwortlich machen, nicht jedoch für die Daten selbst, es sei denn, die Datensicherung ist explizit Teil des Vertrags.
Bearbeitet von shugal, 12 August 2011 - 14:13.