My., on 21 Nov 2011 - 12:00, said:
Zum einen ist der eigene Standpunkt - hier wäre das z.B. der von Stefan - besser, wenn es Gerichtsurteile gibt. Grundsätzlich eignet sich jedes Gerichtsurteil durchaus als Präzedenz, mit der man argumentieren kann.
Es ist nie schlecht, sich vorher schlau zu machen. Aber im konkreten Fall wird die diffuse Formulierung "bei berechtigtem Interesse" der Kern aller Auseinandersetzungen werden.
Beispiel: Wenn jemand Mitglieder anschreiben will, um eine außerordentliche MV zu erwirken, dann könnte man dies durchaus als "berechtigtes Interesse" interpretieren. Wenn derjenige dann aber sagt, sobald er die Liste in Händen hält, er hätte es sich anders überlegt, geht der Ärger dann möglicherweise los. Man könnte ihm das dann ja auch als Vorspiegelung falscher Tatsachen auslegen oder als Erschleichen von Leistungen.
simifilm, on 21 Nov 2011 - 12:36, said:
klagen kann ich immer.
Natürlich kann man das. Aber wenn man schon vorher weiß - unter jeder Rechtsanwalt, den man darüber im vorab konsultieren würde, würde das einem auch bestätigen - , daß die Chancen zu gewinnen faktisch gleich Null sind, wird man sich das schon gründlich überlegen, ob man auf den Prozeßkosten sitzen bleiben will.
Bearbeitet von MoiN, 21 November 2011 - 13:40.