Nein, ich kann nicht sicher sein. Bei diesem einen Text fiel es ja auch nur durch Zufall bzw. mein Experiment auf. Wenn ich nun bei jedem Verdacht alle zugänglichen KIs mit Prompts füttern und die Ergebnisse vergleichen müsste, käme die Antho nie raus.
Die Frage ist, ob das ein Problem ist oder besser, wo das Problem ist. Schlechte Texte machen Arbeit, sie werden zum Problem, wenn sie überhand nehmen und der Berg Arbeit nicht mehr zu bewältigen ist.
Gute Texte sind ja erfreulich. Gäbe es ein Problem, wenn ein guter Text mit KI-Hilfe entstanden ist? Ab welchem Punkt? Für mich ist das eine rein fiktive Frage, weil aktuell der Beitrag des Menschen so groß sein müsste, dass ich die KI-Hilfe nicht größer als die Hilfe eines Diktierprogrammes einschätzen würde. Ab wann der Mensch die Autor*innenschaft dann nicht mehr für sich beanspruchen kann, wäre eher eine ethische (und rechtliche) Frage.
Als Herausgeber der Anthologie kannst Du nicht für Fehlverhalten der Autoren verantwortlich gemacht werden, außer es ist offensichtlich oder Dir bekannt.
Nimm doch mal den folgenden Fall: Jemand klaut den unveröffentlichten Text eines Kollegen und reicht ihn als seinen eigenen ein. Das ist ganz klar illegal, und außerdem explizit gegen die Regeln der Einreichung. Kann man Dir etwas vorwerfen, wenn Du den Text annimmst? Wohl kaum, denn außer wenn Du den Stil des echten Autors oder des vorgeblichen Autors so gut kennst, dass Du anhand des Textes sagen kannst, dass er nicht vom vorgeblichen Autor ist, dann hast Du keine Chance, das zu erkennen. Und wenn KI so gut wird, dass man KI-generierte Texte nicht mehr als solche erkennen kann, dann kann man Dir genausowenig vorwerfen, wenn Du sie nicht als solche erkennst und aussortierst, selbst wenn die Regeln KI-generierte Texte explizit ausschließen. Die Verantwortung liegt hier ganz klar beim Einreicher.
Ob gute KI-generierte Texte explizit zugelassen werden sollten, ist dabei eine ganz andere Frage, deren Antwort ich nicht kenne. Aber ich finde es richtig, dass solche Texte dann entsprechend gekennzeichnet werden sollten (wobei in diesem Fall auch klar definiert werden müsste, ab wann ein Text als teilweise KI-generiert gilt. Sonst könnte man ja auch Texte, bei denen die KI nur die Rechtschreibung und die Grammatik korrigiert hat, als teilweise KI-generiert bezeichnen, oder Texte, bei denen die KI kein Wort des Textes geschrieben hat, aber der Autor die KI als bessere Suchmaschine für die Recherche genutzt hat).