Die Umsatzsteuer in Deutschland ist eine Netto-Allphasen-Umsatzsteuer mit Vorsteuerabzug.
Im Regelfall stellen die Unternehmen eine Rechnung mit einem Bruttobetrag aus: 100 Euro Ware/Dienstleistung netto plus 19 Euro Umsatzsteuer gleich 119 Euro brutto Rechnungsbetrag. Die eigenommene Umsatzsteuer wird an das Finanzamt weitergeleitet (genauer die Zahllast nach Vorsteuerabzug).
Auch Unternehmen zahlen Umsatzsteuer!
Was gemeint ist: Da die Umsatzsteuer im Regelfall ein durchlaufender Poster für die Unternehmen als Steuerschuldner ist, wird die wirtschaftliche Last von den Endverbrauchern (Steuerträger) getragen. "Zahlen" ist ein eigenständiger Begriff, aber salopp kann man sagen, dass letztlich die Endverbraucher die Umsatzsteuer bezahlen.
Kleinunternehmer (§ 19 UStG) zahlen keine Umsatzsteuer an das Finanzamt und weisen diese auf Rechnungen nicht aus. Aber die Vorsteuer auf Eingangsrechnungen können sie sich nicht vom Finanzamt erstatten lassen, diese Vorsteuer ist dann für Kleinunternehmer tatsächlich eine Betriebsausgabe.
Im Übrigen gibt es neben dem Regelsteuersatz auch den ermäßigten von derzeit 7 %.
Es beginnt aber alles damit zwischen zwischen nicht steuerbaren Umsätzen einerseits und steuerbaren Umsätzen andererseits zu unterscheiden. Steuerbare Umsätze sind entweder steuerpflichtig oder steuerfrei (unterliegen grundsätzlich der USt, sind aber vom Gesetz befreit).