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Fleisch


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34 Antworten in diesem Thema

#31 Peter D

Peter D

    Infonaut

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Geschrieben 28 Oktober 2005 - 12:27

Ich habe heute diesen Brief erhalten und bin nun die ganze Zeit am überlegen, wie ernst ich ihn nehmen soll:
(Und bevor jemand nachfragt: ja, ich darf solche Briefe veröffentlichen, es gibt keinen Paragraphen, der das verbietet)

Eingefügtes Bild

Ich rechne damit, daß der Absender zu den Behörden laufen wird, da ich nicht die Absicht habe, seiner Auslegung des StGB zu folgen.

Inwieweit FLEISCH nun verboten wird, ist russisch Roulette und hängt vom Tagesbefinden der zuständigen Richter ab. Ich denke nicht, daß angesichts dessen, was so alles schon auf dem Markt ist, ernsthafte Konsequenzen zu erwarten sind, und wenn doch, wird der Verlagssitz mal eben nach Österreich umgesiedelt.

Aber das ist ein guter Aufhänger für eine Frage: Wo ist bei euch die Grenze, wo ihr sagen würdet: Das ist Gewaltverherrlichung bzw. Pornographie?

Peter

#32 HolyKnight

HolyKnight

    Infonaut

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Geschrieben 28 Oktober 2005 - 13:36

Hast du mal den besagten Paragraphen? Würden wir uns mal anschauen, was da wirklich konkret steht und danach kann man weiterentscheiden.David
"Ich weiß nicht als was ich der Welt dereinst erscheinen werde. Aber ich selbst komme mir wie ein am Meeresrande spielender Knabe vor, der hier und da einen glatteren Kiesel oder eine schönere Muschel als gewöhnlich findet, während der große Ozean der Wahrheit in seiner Unermesslichkeit unerforscht vor mir liegt." (Isaac Newton)

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#33 Ronni

Ronni

    Kürbisnaut

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Geschrieben 28 Oktober 2005 - 13:38

Zunächst einmal: Glückwunsch! Wenn das Buch auf dem Index landet, dürfte sich das überaus positiv auf die Verkaufszahlen auswirken, auch wenn das Marketing etwas schwieriger wird.Zu Deiner Frage: Ich lese sowas nicht gerne, was aber nichts daran ändert, daß für mich der GG Artikel 5 so ziemlich den höchsten Stellenwert aller Spielregeln in diesem unseren Land hat. Was die "Väter" des Grundgesetzes wohl ähnlich gesehen haben, sonst hätte der Paragraph nicht so eine niedrige Nummer.Ich lese es nicht gerne, werde aber, genauso wie niemand anderes, dazu gezwungen. Meine Grenze? Nun gut, ich halte es nicht für passend, im Tagesprogramm des Fernsehens Sexualorgane in Großaufnahme oder abgeschlagene Köpfe zu zeigen, auch sollten an allen Film- und Fotoaufnahmen die Beteiligten freiwillig mitgemacht haben. Grenzen in der Literatur? Mann muß Leute nicht unbedingt beleidigen oder bloßstellen, das ist unhöflich. Ach ja, und man sollte natürlich niemand zwingen sich was anzuschauen oder durchzulesen, was er nicht will.Schutz der Jugend? Bringt den Kindern in der in der Familie und den Schulen Humanität, Selbstachtung und Toleranz bei, dann muß man nichts mehr verbieten.Gruß Ronni
Die Schlauheit des Fuchses basiert zu 90% auf der Dummheit der Hühner.

epilog.de

#34 Peter D

Peter D

    Infonaut

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Geschrieben 28 Oktober 2005 - 16:31

@Holyknight: Google ist dein Freund!@Ronni: Deinen Schlußsatz möchte ich am liebsten vergrößern, ausdrucken und auf Flugzetteln verbreiten.Was die Indizierung angeht, würde es auf Amazon.de zunächst mal überhaupt nicht mehr erhältlich sein, und das wäre angesichts des Umstandes, daß Amazon mein bester Kunde ist, etwas problematisch. Auch könnte es in den Buchhandlungen nicht mehr frei ausliegen, und zu guter Letzt ist das mit dem Marketing auch noch so eine Sache. Wenn das nirgendwo mehr zu bekommen ist und auch nichtgendwo mehr steht, daß es überhaupt existiert, dann kann man es praktisch nicht mehr verkaufen.Peter

#35 HolyKnight

HolyKnight

    Infonaut

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Geschrieben 28 Oktober 2005 - 17:21

Also habe mal gegoogelt. *arbeit arghh* Der Paragraph im Jugenschutz Gesetz klingt nicht so für das Buch gefährdend, wenn ich das richtig interpretiert habe, der im StGB aber schon.Ich darf mal zitieren:"§ 131:(1) Wer Schriften (§ 11 Abs. 3), die grausame oder sonst unmenschliche Gewalttätigkeiten gegen Menschen oder menschenähnliche Wesen in einer Art schildern, die eine Verherrlichung oder Verharmlosung solcher Gewalttätigkeiten ausdrückt oder die das Grausame oder Unmenschliche des Vorgangs in einer die Menschenwürde verletzenden Weise darstellt, 1. verbreitet, 2. öffentlich ausstellt, anschlägt, vorführt oder sonst zugänglich macht, 3. einer Person unter achtzehn Jahren anbietet, überläßt oder zugänglich macht oder 4. herstellt, bezieht, liefert, vorrätig hält, anbietet, ankündigt, anpreist, einzuführen oder auszuführen unternimmt, um sie oder aus ihnen gewonnene Stücke im Sinne der Nummern 1 bis 3 zu verwenden oder einem anderen eine solche Verwendung zu ermöglichen,wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft."Also ich weiss nicht, in wie weit man Verherrlichung auslegen könnte, aber die Verharmlosung ist schon ein Wunder Punkt. Habe "Fleisch" ja auch gelesen. Wenn eine Story da zum Beispiel beschreibt, wie man einen Menschen kauft und ihn dann wie Rinderbraten verspeist, ist es schon sehr riskant im Hinblick auf das StGB.Einige Gerichte sehen dann trotz der Gewaltdarstellung die künstlerische Freiheit im Vordergrund und legen diese als "Wichtig" aus. So umgehen diese Medien dieses Gesetz.GrüßeDavid
"Ich weiß nicht als was ich der Welt dereinst erscheinen werde. Aber ich selbst komme mir wie ein am Meeresrande spielender Knabe vor, der hier und da einen glatteren Kiesel oder eine schönere Muschel als gewöhnlich findet, während der große Ozean der Wahrheit in seiner Unermesslichkeit unerforscht vor mir liegt." (Isaac Newton)

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