Geschrieben 28 Oktober 2005 - 17:21
Also habe mal gegoogelt. *arbeit arghh* Der Paragraph im Jugenschutz Gesetz klingt nicht so für das Buch gefährdend, wenn ich das richtig interpretiert habe, der im StGB aber schon.Ich darf mal zitieren:"§ 131:(1) Wer Schriften (§ 11 Abs. 3), die grausame oder sonst unmenschliche Gewalttätigkeiten gegen Menschen oder menschenähnliche Wesen in einer Art schildern, die eine Verherrlichung oder Verharmlosung solcher Gewalttätigkeiten ausdrückt oder die das Grausame oder Unmenschliche des Vorgangs in einer die Menschenwürde verletzenden Weise darstellt, 1. verbreitet, 2. öffentlich ausstellt, anschlägt, vorführt oder sonst zugänglich macht, 3. einer Person unter achtzehn Jahren anbietet, überläßt oder zugänglich macht oder 4. herstellt, bezieht, liefert, vorrätig hält, anbietet, ankündigt, anpreist, einzuführen oder auszuführen unternimmt, um sie oder aus ihnen gewonnene Stücke im Sinne der Nummern 1 bis 3 zu verwenden oder einem anderen eine solche Verwendung zu ermöglichen,wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft."Also ich weiss nicht, in wie weit man Verherrlichung auslegen könnte, aber die Verharmlosung ist schon ein Wunder Punkt. Habe "Fleisch" ja auch gelesen. Wenn eine Story da zum Beispiel beschreibt, wie man einen Menschen kauft und ihn dann wie Rinderbraten verspeist, ist es schon sehr riskant im Hinblick auf das StGB.Einige Gerichte sehen dann trotz der Gewaltdarstellung die künstlerische Freiheit im Vordergrund und legen diese als "Wichtig" aus. So umgehen diese Medien dieses Gesetz.GrüßeDavid
"Ich weiß nicht als was ich der Welt dereinst erscheinen werde. Aber ich selbst komme mir wie ein am Meeresrande spielender Knabe vor, der hier und da einen glatteren Kiesel oder eine schönere Muschel als gewöhnlich findet, während der große Ozean der Wahrheit in seiner Unermesslichkeit unerforscht vor mir liegt." (Isaac Newton)
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