Zitat
In dieser Formulierung ist nicht festgelegt, wie die Auflösung des Vereins beantragt werden kann oder muß; angesichts eines selbsternannten saarländischen Satzungsfachmannes im SFCD-Vorstand schon erstaunlich. Nichtsdestoweniger könnte ich den Antrag genauso gut jetzt, gleich und sofort stellen - nur gegenüber dem Vorstand, und er müßte dennoch der "gesamten Mitgliedschaft" zur Entscheidung vorgelegt werden. Es ist gleichermaßen nicht vorgesehen, daß eine Begründung des Verlangens zur Vereinsauflösung vonnöten ist. T.b.d. My.§ 14 Auflösung des Vereins Über die Auflösung des Vereins beschließt ausschließlich die gesamte Mitgliedschaft in schriftlicher Abstimmung mit Dreiviertelmehrheit aller abgegebenen gültigen Stimmen. Ist die Auflösung beschlossen, findet eine letzte Mitgliederversammlung statt. Diese entscheidet mit einfacher Mehrheit darüber, an welche gemeinnützige Einrichtung das nach Abzug aller Verbindlichkeiten verbleibende Vereinsvermögen in Absprache mit der zuständigen Finanzbehörde fällt.