Fragen zur SFCD-Mitgliedschaft
#61
Geschrieben 17 November 2011 - 17:48
#62
Geschrieben 17 November 2011 - 18:21
Unterschiedliche Länder, unterschiedliche Gesetze. In Deutschland bist Du *nur dann* Organspender, wenn Du einen Organspendeausweis bei Dir trägst oder deine engsten verwandten der Organspende zustimmen (es gibt bestrebungen, die österreichische Methode einzuführen). Nach meinem Verständnis erfordert der Datenschutz *aktive Zustimmung* zur Datenweitergabe, *aber* andere Gesetze gehen dem vor und können in bestimmten Fällen (Minderheitenschutz z. B. zur Einberufung einer MV) eine Weitergabe auch ohne Einwilligung und sogar gegen einen Widerspruch erzwingen. Das mag nun logisch sein oder nicht, jedenfalls ist es nach meinem Verständnis bundesdeutsche Rechtsrealität.Ich kenne mich nach wie vor nicht aus. Macht es Sinn, wenn ich die Bekanntgabe meiner Daten innerhalb des Vereins wünsche, dass ich extra Kontakt aufnehme? Oder geht das ohnehin automatisch?
(Das erinnert mich immer wieder an den ominösen Organspenderausweis, den man sich angeblich zulegen soll. Dabei ist in meinem Land jeder, der nicht bei klarem Verstand extra widerspricht, automatisch Organspender ...)
Fazit: Wenn Du sicherhehen willst, daß bestimmte Deiner Daten den Mitgliedern auf Anfrage zur Verfügung gestellt werden, teile einem Vorstandsmitglied mit, was Du erlaubst und was nicht.
Bearbeitet von shugal, 17 November 2011 - 18:22.
Martin Stricker
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#63
Geschrieben 17 November 2011 - 18:58
#64
Geschrieben 17 November 2011 - 21:07
Kontakte knüpfen heutzutage geht doch ganz anders , nämlich übers Internet mit seinen tausendfachen Möglichkeiten. Wer dort nicht explizit erscheint, hat in der Regel auch kein Interesse an einem wie auch immer gearteten Kontakt.
Mit dem aktiven Zustimmen zu einer Veröffentlichung in der Liste erreicht man nämlich auch, daß dort nur wirklich die Leute erscheinen, denen es mit einer Kontaktaufnahme auch Ernst ist.
Mal vom Datenschutzgedanken abgesehen.
Ich finde es schon etwas irritierend, wenn ein Verein, der sich die Zukunft auf die Fahnen geschrieben hat, derart nachlässig mit privaten Informationen umginge. Mit gutem Beispiel vorangehen - so sollte es sein.
πάντα ῥεῖ
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#65
Geschrieben 17 November 2011 - 21:37
Doch.Meiner bescheidenen Ansicht nach sollte man sich vorerst auf eine Liste beschränken, die nur den Namen und den Wohnort des Mitgliedes beinhaltet.
Sonst nix.
Damit ist man m.E. auf der sicheren Seite, denn diese Angaben verstoßen nicht gegen den Datenschutz.
#66
Geschrieben 18 November 2011 - 08:38
#67
Geschrieben 18 November 2011 - 10:06
Volle Zustimmung meinerseits.Wichtig wäre mir, daß alle gefragt würden, ob sie wollen. Eben nicht nur die, die nicht wollen, sondern alle, ob sie wollen. Das ist so oder so die sicherste Methode; wie erwähnt kann dann niemand behaupten, er sei nicht gefragt worden (und wer nicht antwortet, der will dann eben nicht).
Meine Stimme hast Du (ob die was hilft, ist fraglich, da ich 2012 nicht mehr im Vorstand sein werde).Der Vorstand liest hier ja mit, nehme ich an. Mein Vorschlag also: Wir machen 2012 eine Beilageaktion in den ANDROMEDA NACHRICHTEN. Darin wird der Sachverhalt nochmal erklärt, dann eben die Frage gestellt: "Willste oder willste nicht, und wenn du willst, in welchem Umfang?" (sprich: welche Daten en detail?), das Ganze auf einem separaten Blatt, dazu ein Rückumschlag, und gut. Das Ganze wird terminlich nicht gebunden, d.h., die Erklärung kann dann jederzeit nachgereicht werden (und so lange bleiben die Daten im Kasterl). (Und das eigentliche Problem bei der ganzen Geschichte hat Ralf, der sicherstellen muß, daß seine Datenbank im Abfragefall auch wirklich nur die Daten rausrückt, die der Dateneigentümer erlaubt.)
Wäre das ein Deal, Vorstand?
Martin Stricker
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#68
Geschrieben 18 November 2011 - 19:36
"Das privatrechtliche Vereinsrecht gibt den Mitgliedern von Vereinen einen durchsetzbaren Anspruch auf Einsicht in die Mitgliederlisten und Herausgabe einer Abschrift mit deren Anschriften (...). Der Anspruch beruht darauf, dass sich der Einzelne bei privatrechtlichen Vereinen freiwillig dem Verein angeschlossen hat und damit mit den anderen Mitgliedern in eine gewollte Rechtsgemeinschaft eingetreten ist, die von ihm auch fordert, dass er den anderen Mitgliedern bei berechtigtem Interesse derselben den Kontakt mit ihm durch Angabe seiner Personalien ermöglicht. (...) Zur Durchsetzung des Minderheitsschutzrecht nach § 37 BGB muss der Verein Mitgliederlisten preisgeben."(Quelle: http://www.ra-kotz.d...wirksamkeit.htm)
Wenn wir etwa ein Verein anonymer Alkoholiker wären, würde der Datenschutz übrigens mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit greifen. In unserem Fall nicht.
#69
Geschrieben 18 November 2011 - 19:46
...Jedes SFCD-Mitglied hat danach ein einklagbares Recht auf Einsicht in die Mitgliederlist e und/oder Zusendung derselben, um satzungskonformen Vereinszwecken zu frönen. Wer anderer Meinung ist, belegt das am besten mit Juristen-Zitaten, die dem Urteil des Oberlandesgerichts Saarbrücken vom 02.04.2008 widersprechen, aus dem ich bereits an anderer Stelle zitiert habe, sonst kriegen wir die Kuh nie vom Eis....
Dann ist ein Widerspruch eines Mitglieds gegen die Weitergabe seiner Daten ohnehin Makulatur. Warum also sollte dann noch jemand schriftlich widersprechen, wie von Dir angeregt? Das kann man sich - wenn Deine Sicht der Dinge stimmt - getrost sparen.
Bearbeitet von MoiN, 18 November 2011 - 19:47.
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#70
Geschrieben 18 November 2011 - 20:10
Bearbeitet von Mazer Rackham, 18 November 2011 - 20:48.
#71
Geschrieben 18 November 2011 - 21:03
Bearbeitet von valgard, 18 November 2011 - 21:24.
http://sternenportal.org/
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#72
Geschrieben 18 November 2011 - 21:08
Eben, denn wie sonst soll jemand bei Punkten, die die Mitglieder einfordern können, wenn z.B. ein Zehntel dafür ist, das durchsetzen können? Da muss man wissen, wer mit einem im Verein ist und wie man diese Personen erreichen kann. Ansonsten kann man sich diese Punkte in der Satzung sparen, da sie praktisch gesehen dann gar nicht zur Anwendung kommen können.Jedes SFCD-Mitglied hat danach ein einklagbares Recht auf Einsicht in die Mitgliederliste und/oder Zusendung derselben, um satzungskonformen Vereinszwecken zu frönen.
Man sollte auch hier bedenken, dass ein Verein nichts Öffentliches ist, sondern eben eine Gemeinschaft, in der man sich auch austauscht. - Ich kenne allerdings auch jemanden, der das nicht möchte und der hat dann korrekterweise eben ein Zeitschriftenabo der AN genommen und keine Mitgliedschaft.
#73
Geschrieben 18 November 2011 - 21:34
Eben, denn wie sonst soll jemand bei Punkten, die die Mitglieder einfordern können, wenn z.B. ein Zehntel dafür ist, das durchsetzen können? Da muss man wissen, wer mit einem im Verein ist und wie man diese Personen erreichen kann. Ansonsten kann man sich diese Punkte in der Satzung sparen, da sie praktisch gesehen dann gar nicht zur Anwendung kommen können.
Man sollte auch hier bedenken, dass ein Verein nichts Öffentliches ist, sondern eben eine Gemeinschaft, in der man sich auch austauscht. - Ich kenne allerdings auch jemanden, der das nicht möchte und der hat dann korrekterweise eben ein Zeitschriftenabo der AN genommen und keine Mitgliedschaft.
Eine Gemeinsamkeit die alle SFCD Mitglieder sicher haben ist die das sie die Vereinspublikationen bekommen.
Ob ich jetzt dort ein Bilder veröffentliche und SFCD Mitglied bin oder nicht interessiert oder wissen die Meisten gar nicht.
Dieses Kriterium wäre für mich also eigentlich kein Grund Mitglied im SFCD zu sein.
lothar
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#74
Geschrieben 18 November 2011 - 22:16
#75
Geschrieben 18 November 2011 - 23:37
Dann dürften auch keine Telefonbücher gedruckt werden.Doch.
Wenn man darin seinen Namen nicht gedruckt haben will, muss man dem ausdrücklich widersprechen.
Sonst steht der Name (mit Wohnort) drin und ist damit öffentlich.
Der Datenschutz unterscheidet nämlich zwischen öffentlichen persönlichen Daten (die nicht dem Datenschutz unterliegen) und privaten persönlichen Daten (die dem Datenschutz unterliegen).
Kaffee-Charly
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#76
Geschrieben 19 November 2011 - 00:03
Öffentliche persönliche Daten = wenn die Daten aus allgemein zugänglichen Quellen stammen (z.B. Telefonbuch)
1. Mein Vorschlag soll nur eine vorläufige Lösung sein. (man achte auf das Wort "vorerst")@Charly,
...
Hahahaaaahhahaaaa, dein letzter Satz ist wirklich - ohne Sch*** - richtig lustig! Vor allem unter dem Gesichtspunkt, daß sich die Frage stellt, wer diese Kommunikation, die bei deiner Idee entstehen könnte, kanalisieren und abarbeiten soll. Da kann ein ganzer Haufen Holz zusammenkommen. Und letztlich ist das vielleicht nur eine Krücke.
...
2. Die entstehende Kommunikation wird mit hoher Wahrscheinlichkeit überschaubar bleiben - das dürfte zu bewältigen sein.
Kaffee-Pott
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#77
Geschrieben 19 November 2011 - 00:25
#78
Geschrieben 19 November 2011 - 00:31
Wenn wir etwa ein Verein anonymer Alkoholiker wären, würde der Datenschutz übrigens mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit greifen. In unserem Fall nicht.
Das ist nicht ganz korrekt, was ihr hier von euch gebt. - Vorsichtig ausgedrückt. - Denn die Einsicht in die Mitgliederliste eines Vereins ist nur bei berechtigtem Interesse zwingend. Klönschnack und Flirten gehört nicht in diese Kategorie.Dann ist ein Widerspruch eines Mitglieds gegen die Weitergabe seiner Daten ohnehin Makulatur. Warum also sollte dann noch jemand schriftlich widersprechen, wie von Dir angeregt?
#79
Geschrieben 19 November 2011 - 00:41
Ich gehe davon aus, dass du das Saarbrücker Urteil oder zumindest mein Zitat daraus gelesen hast, Alfred, und verstehe deinen Einwand deswegen nicht: "Der Anspruch beruht darauf, dass sich der Einzelne bei privatrechtlichen Vereinen freiwillig dem Verein angeschlossen hat und damit mit den anderen Mitgliedern in eine gewollte Rechtsgemeinschaft eingetreten ist, die von ihm auch fordert, dass er den anderen Mitgliedern bei berechtigtem Interesse derselben den Kontakt mit ihm durch Angabe seiner Personalien ermöglicht".Das ist nicht ganz korrekt, was ihr hier von euch gebt. - Vorsichtig ausgedrückt. - Denn die Einsicht in die Mitgliederliste eines Vereins ist nur bei berechtigtem Interesse zwingend. Klönschnack und Flirten gehört nicht in diese Kategorie.
#80
Geschrieben 19 November 2011 - 00:49
Das ist komplett falsch. Man merkt, daß Du gar nicht weisst, wovon Du sprichst.Dann dürften auch keine Telefonbücher gedruckt werden.
Wenn man darin seinen Namen nicht gedruckt haben will, muss man dem ausdrücklich widersprechen.
Sonst steht der Name (mit Wohnort) drin und ist damit öffentlich.
Der Datenschutz unterscheidet nämlich zwischen öffentlichen persönlichen Daten (die nicht dem Datenschutz unterliegen) und privaten persönlichen Daten (die dem Datenschutz unterliegen).
Zunächst einmal ist ein Telefonbucheintrag freiwillig, der Teilnehmer muß explizit angeben, wie er dort erscheinen will. Dies ist eine Willenserklärung im Sinne des BDSG für genau und nur diesen Zweck.
Und man muß nicht widersprechen, wenn man ins Telefonbuch nicht aufgenommen werden will, sondern aktiv zustimmen. Wie es allgemein üblich ist. Siehe dazu auch §4a BDSG.
"Berechtigtes Interesse" ist hier der springende Punkt. D.h. wäre ich Vereinsmitglied und wollte Wahlwerbung als Vorstand machen, die Du nicht veröffentlichen willst, hätte ich eben dieses berechtigte Interesse, es selber den Mitgliedern nahezubringen, daß nur ich der einzig wahre Vorstand bin, und könnte die Herausgabe einer Mitgliederliste einklagen. Würdest Du stattdessen sagen : "Jo, nee, geht klar, Montag machen wir eine Aussendung an alle Mitglieder", würde dieses berechtigte Interesse beispielsweise nicht mehr bestehen und es gäbe keinen Grund, mir eine Mitgliederliste auszuhändigen.Ich gehe davon aus, dass du das Saarbrücker Urteil oder zumindest mein Zitat daraus gelesen hast, Alfred, und verstehe deinen Einwand deswegen nicht: "Der Anspruch beruht darauf, dass sich der Einzelne bei privatrechtlichen Vereinen freiwillig dem Verein angeschlossen hat und damit mit den anderen Mitgliedern in eine gewollte Rechtsgemeinschaft eingetreten ist, die von ihm auch fordert, dass er den anderen Mitgliedern bei berechtigtem Interesse derselben den Kontakt mit ihm durch Angabe seiner Personalien ermöglicht".
#81
Geschrieben 19 November 2011 - 00:57
#82
Geschrieben 19 November 2011 - 01:04
Für eine datenschutzrechtlich konforme SFCD-Mitgliederliste wäre es viel zu aufwendig, zu überprüfen, welche SFCD-Mitglieder ihre Telefonnummern und/oder E-Mail-Adressen allgemein öffentlich zugänglich machen, weshalb sie maximal Name, Anschríft und Eintrittsdatum enthalten darf. Deswegen der unbürokratische Vorstands-Vorschlag einer Kontaktliste.
Reine Fleißarbeit.
http://www.dasoertliche.de
http://www.dastelefonbuch.de/
Name und Wohnort eingeben - (Steht drin oder steht nicht drin) fertig.
Jeden Tag 30 Namen prüfen - fertig in 11 Tagen.
Kaffee-Charly
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#83
Geschrieben 19 November 2011 - 01:11
Das Örtliche: Zu Ihrer Suche nach stefan manske in duisburg konnten wir in Das Örtliche leider keine Treffer finden.
Das Telefonbuch Deutschland: Zu Ihrer Eingabe wurde kein exakter Eintrag gefunden. Folgende Alternativen können wir Ihnen anbieten:
stefan (13 Treffer)
manske (6 Treffer)
#84
Geschrieben 19 November 2011 - 01:18
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#85
Geschrieben 19 November 2011 - 04:52
Womit wir gleich beim nächsten (Wahlkampf-) Thema wären: Der SFCD-Mitgliedsbeitrag sollte für meinen Geschmack nicht höher sein als der Preis, den ein Nicht-Mitglied für den Erwerb aller im Mitgliedsbeitrag inkludierten SFCD-Publikationen eines Jahres bezahlt.
Von meiner Sicht bedarf es keiner Diskussion da ich das genauso sehe.
lothar
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http://slo-faster-graphics.org/
https://bsky.app/pro...ter.bsky.social
https://www.facebook.../lothar.bauer01
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#86
Geschrieben 19 November 2011 - 08:22
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