yiyippeeyippeeyay hat mich gebeten, auch hier etwas zum JMSTV-E zu posten. Ich habe entsprechend für fictionfantasy die letzten Wochen und Monate die einschlägigen Jura-Blogs und Kommentare verfolgt. Erst hatten wir uns ja schön drauf geeinigt, das wir fictionfantasy angesichts manch doch explizit gewaltätiger Coverabbildungen und Rezensionen entsprechender Werke auf ab 16 Jahre einzustufen, jedoch ist das nach der derzeitigen Gesetzeslage nicht mehr möglich.
Ich erlaube mir mal meinen Post aus dem internen Thread von fictionfantasy hier nochmals wiederzugeben:
"So, ich habe mich jetzt die letzten Wochen eingehend mit dem neuen drohenden Jugendmedienschutzgesetz befasst. Leider ist das offenbar so wie oben besprochen nicht für uns umsetzbar.
Wir müssten für alle unsere Artikel, Beiträge, Grafiken und auch Kommentare nachweisen, das sie dieser oder jener Altersfreigabe entsprechen. Das können wir wohl kaum. Der JMStV-E fordert von allen Telemedien-Anbietern, sich ordnungsgemäß zu klassifizieren und entsprechende Jugendschutz-Maßnahmen durchzuführen.
Diesem Problem sehen sich nicht nur wir, sondern alle Blogs und ähnliches entgegen, wenn sie ab dem Jahresbeginn weitersenden. Ja richtig, senden, denn das neue Gesetz sieht uns Internetseitenbetreiber als "Sender" von Inhalten. Deswegen wäre die Alternative zur Alterskenntzeichnung auch folgerichtig ein einstellen unserer "Sendung zwischen 6 und 20 Uhr. Das ist weder technisch umsetzbar noch von keinem gewollt.
Verschiedene Netzseiten, Blogs u.ä. die sich keine Überprüfung ihres Inhaltes nach jugendgerechten Content leisten können oder leisten wollen denken über verschiedenste Massnahmen nach. Denn bei einem Verstoss gegen das Gesetz droht ein hohes behördliches Bussgeld oder eine Abmahnung von Dritter Seite. Manche ziehen ins Ausland um - was auch keine Lösung ist, wenn der Betreiber als eindeutig in Deutschland sesshaft zu identifizieren ist. Anonym können wir fictionfantasy nicht betreiben. Andere stellen einfach den Betrieb nach der letzten Ratifizierung durch die Landesparlamente ein. Das will sicherlich auch keiner von uns.
Es bleibt uns notgedrungen nur noch eine Lösung: Die Alterskenntzeichnung ab 18. Was bedeutet, das entsprechend mit einem Filter versehene Computer von Kindern und Jugendlichen, Schulen, Behörden und ähnlichen Einrichtungen uns nicht mehr anzeigen werden. Leider sehe ich keine andere Möglichkeit, das so durchzuziehen, wenn das Gesetz in Kraft tritt.
Jedoch muss man diese Einstufung mit einem genehmigten Label machen, das derzeit noch nicht verfügbar ist. Ebenso sind Filterprogramme von staatlicher Seite nicht verfügbar. Trotzdem wird das Gesetz wohl in Kraft treten, mit allen rechtlichen Unsicherheiten, die das mit sich zieht.
Weiterführende Links:
http://de.wikipedia....z-Staatsvertrag
http://www.heise.de/...ag-1019953.html
http://www.telemedic...beim-JMStV.html
http://www.spiegel.d...,732060,00.html
Empfehlenswert:
http://www.internet-...de/labels/jmstv
http://yuccatree.de/...os-fur-blogger/
Zusätzlich muss, das wurde oben schon richtig erwähnt, ein Jugendschutzbeauftragter benannt und mit Adresse im Impressum genannt werden. Welche Voraussetzungen dieser haben soll, ist nicht geklärt. Das SF-Netzwerk ist juristisch als gewerblich einzustufen, denn es gibt unter anderem einen Amazon-Link und es wird auf booklooker verwiesen. Das reicht schon vollkommen aus.
Fallen für Abmahnungen sind, soweit ich das derzeit überblicke: Fehlende Alterskenntzeichnung, falsch gewählte Alterskenntzeichnung (siehe den Link bei Yuccatree), bei nichtvorhandener Alterskenntzeichnung "senden" zwischen 6 und 20 Uhr, fehlende Erwähnung eines Jugendschutzbeauftragten im Impressum mit Anschrift
Derzeitige Probleme: Geltung des neuen Staatsvertrages ab 1.1. 0 Uhr. Dabei keine Standarts für die Alterskenntzeichnung oder das korrekte Labeln einer Seite. Wird wohl z.b. über Meta-Tags laufen. Oder die für uns alle unglücklichere Variante über eine zu schaffende Schnittstelle, die die Seite entsprechend anhand eines postitiven Eintrags in einer Datenbank freigibt.