Ich sehe die Schwierigkeiten ähnlich wie Michael. Die Gesetzeslage ist nicht sonderlich klar (das UrhG definiert ja nicht einmal die durch selbiges geschützten Werke eindeutig), so daß man mal wieder auf Gerichtsurteile angewiesen ist, und da zeigt die Erfahrung, daß unterschiedliche Gerichte denselben Fall oft höchst unterschiedlich beurteilen. Wenn mir jemand ein *höchstrichterliches* Urteil zeigt, das unseren Fall *eindeutig* zu Gunsten des SFCD entschieden hat, werde ich für das digitale AN-Archiv stimmen, sonst nicht. Ich möchte nämlich nicht dafür verantwortlich sein, daß der SFCD dieses höchstrichterliche Urteil erstreiten muß und dabei etliche Tausend Euro auslegen muß, um im Verlustfall auch noch die Gerichtskosten tragen zu müssen. Ich bin grundsätzlich für ein AN-Archiv.
Wenn man will, kann man aus allem ein juristisches Problem machen, aber gemäss meiner nicht ganz bescheidenen Berufserfahrung macht Ihr Euch da nun wirklich unnötig Sorgen. Ich schreibe nun doch seit einigen Jahren für diverse Publikationen, in erster Linie Print. Doch obwohl es sich da um gedruckte Zeitungen und Zeitschriften handelt, sind die fast alle in irgendeiner Art und Weise auch in digitaler Form zugänglich. Das ist Usus und ich habe noch nie von einem Fall gehört, bei dem irgend jemand juristisch gegen diese Praxis vorgegangen ist. Was die von My erwähnten "echten Verlagsverträge" betrifft: Vielleicht haltet Ihr es bei den AN ja anders, aber bei der grossen Mehrheit meiner Veröffentlichungen gibt es keine schriftlichen Verträge (gilt im übrigen auch für mein Buch in der AndroSF-Reihe †¦).