Gruselig, ja. Ich kenne das norwegische Recht in Bezug auf Verbraucherschutz nicht, aber hierzulande würde ich's auf einen Streit ankommen lassen.»Ihre digitalen Inhalte werden durch den Anbieter von Inhalten lizenziert, nicht aber verkauft«
(mit verweisen auf den aktuellen fall einer norwegerin, deren amazon/kindle-konto von amazon (vorrübergehend) gesperrt wurde)
Was man auf der Amazon-Webseite auch für Kindle-Bücher anklickt, ist ein Button "Jetzt mit 1-Click® kaufen" (Hervorhebung von mir). Der Begriff "Kauf" scheint aus Verbrauchersicht klar definiert zu sein. Ob Amazon da mit seiner Meinung durchkäme?
Wenn sie klug sind, vermeiden sie eine Gerichtsentscheidung zu dieser Frage.