Soweit bekannt, ist doch die gesetzliche Schranke jeder Meinungsäußerung im Strafgesetzbuch (StGB) geregelt. Wenn eine Äußerung -egal wo, ob im Netz oder anderswo- strafbar ist, muss die Justiz das verfolgen und anklagen. Was nicht strafbar ist, dürfte gewiss noch auch nach deiner Meinung unter den Schutz des Art. 5 des Grundgesetzes fallen, oder nicht?
Ist dir bekannt, dass X eine US-amerikanische Firma ist und dass es in dieser Diskussion primär darum geht, dass X zum Refugium für Trumpisten, Weisse Suprematisten und ähnlichen unerfreulichen Zeitgenossen. geworden ist? Nun kann man durchaus der Ansicht sein, dass das alles Leute sind, deren Ansichten schützenswert sind, und nach US-Recht mag dies sogar der Fall sein. Ich bleibe aber dabei, dass du mit dieser Ansicht in unseren Breitengraden ziemlich einsam sein wirst.