valgard schrieb am 04.12.2010, 06:52:
und nach aus dem Filmbereich bekannten Altersfreigaben klassifizieren muss."
LOOOL! Das ist doch eine völlig willkürliche Einteilung, bei der man sich oft fragt, wie der eine Film schon ab 12, der andere aber erst ab 16 sein kann. Auch da gibt es keine klare oder festgelegte Regelung!
Das wird ja immer hirnverbrannter ...

vor allem auch hinsichtlich des "Muss" und "Kann". Haben die Richter in Hamburg das entworfen?
Also ich sehe das so: Unternehme ich was, ziehe ich die A-Karte, weil ich es wahrscheinlich falsch mache. Wenn ich nichts mache, auch, aber ich habe mir Zeit und Arbeit gespart.
Wenn du erzählst, Jürgen, dass du schon Abmahnung bekommen hast, dann weißt du auch, dass dich nichts davor bewahren kann, dass es wieder passiert. Es gibt immer etwas, das nicht ganz korrekt ist.
Gegen das herrschende Abmahnwesen muss etwas unternommen werden - und zwar, was die willkürliche Kostenpflicht und Gerichtsbestimmung betrifft -, das ist genau das, worauf es ankommen sollte.
Ich unterstelle 99% der Internetnutzern, dass sie nicht gegen Gesetze verstoßen
wollen. Aber selbst im "Normalleben" außerhalb des Internets verstoßen wir ständig gegen irgendwelche Vorschriften, Regeln und Gesetze, ohne dass es uns bewusst ist - weil wir keine Kenntnis davon hatten oder etwas nicht verstanden haben. Und genau hier haben die Abmahnprofis ihren Erwerb gefunden.
Bearbeitet von Uschi Zietsch, 04 Dezember 2010 - 21:54.