eBooks - Alternative zu Print?
#481
Geschrieben 01 Oktober 2012 - 06:34
Überlicht und Beamen wird von Elfen verhindert.
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#482
Geschrieben 01 Oktober 2012 - 10:03
Richtig. Der Empfänger der Datei hat nur die Datei und nicht die Rechte an ihrem Inhalt." Rechte an den digitalen Inhalten oder Teilen davon"
Mit der Weitergabe einer Datei nehme ich keinen Einfluss auf Rechte.
#483
Geschrieben 01 Oktober 2012 - 10:52
" Rechte an den digitalen Inhalten oder Teilen davon"
Mit der Weitergabe einer Datei nehme ich keinen Einfluss auf Rechte.
Im Prinzip schon. Im Falle eines ebooks: Der Besitzer des Werkes hat dir das "Recht zum Lesen" gewährt. Er hat dir nicht das Recht zum Weiterverkauf oder zum Kopieren gewährt. Grundlage ist natürlich auch hier die oben genannten Nutzungsbedingungen von amazon oder smashbooks.
Dreh's wie du willst: Wenn du bei so einem Laden kaufst, darfst du nichts kopieren oder weiterverteilen.
#484
Geschrieben 01 Oktober 2012 - 10:54
Überlicht und Beamen wird von Elfen verhindert.
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#485
Geschrieben 01 Oktober 2012 - 12:41
Du nimmst ein Weiterverbreitungsrecht in Anspruch, dass dir nicht eingeräumt wurde.Wo greife ich beim Kopieren in "Rechte an den digitalen Inhalten oder Teilen davon" ein?
Biom Alpha ist im Sonnensystem angekommen. Jetzt auf eigener Seite und auf Twitter @BiomAlpha
#486
Geschrieben 01 Oktober 2012 - 13:38
Du nimmst ein Weiterverbreitungsrecht in Anspruch, dass dir nicht eingeräumt wurde.
Wenn ich bei amazon eine Datei runterlade, ist die erste Kopie bereits auf meinem Rechner. Aus dem Downloadverzeichnis in den mp3-Ordner die Zweite. Sicherung, mp3-Player, Handy ...
Ich seh da jetzt so ein kleine Rechteleck
Überlicht und Beamen wird von Elfen verhindert.
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#487
Geschrieben 01 Oktober 2012 - 14:02
#488
Geschrieben 01 Oktober 2012 - 14:04
Du unterscheidest nicht zwischen "praktisch machbar" und "legal möglich". Natürlich KANNST du die Dateien kopieren und verteilen, aber du DARFST es nicht. Genauso wie man über jede rote Ampel fahren KANN, aber es nicht DARF.
Wenn nur verboten wäre, was ohnehin nicht machbar ist, bräuchte es keine Gesetze.
Signatures sagen nie die Wahrheit.
Filmkritiken und anderes gibt es auf simifilm.ch.
Gedanken rund um Utopie und Film gibt's auf utopia2016.ch.
Alles Wissenswerte zur Utopie im nichtfiktionalen Film gibt es in diesem Buch, alles zum SF-Film in diesem Buch und alles zur literarischen Phantastik in diesem.
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#489
Geschrieben 01 Oktober 2012 - 14:21
Aber ich habe ja nur den normalen Weg der Datei beschreiben und nur unter der Verwendungsmöglichkeit wird sie gekauft. DRM haben sich in der Musikbranche ja aus eben dem Grund nicht durchsetzen können, weil sie die gewöhnliche Verwendung verhinderten.Ich würde diese Argumentationskette so nicht vor Gericht verwenden.
Du unterscheidest nicht zwischen "praktisch machbar" und "legal möglich". Natürlich KANNST du die Dateien kopieren und verteilen, aber du DARFST es nicht. Genauso wie man über jede rote Ampel fahren KANN, aber es nicht DARF.
Das Problem besteht ja immer noch. Ich kaufe zwar etwas, besitze aber nur stark eingeschränkte Rechte, die zum Teil noch nicht einmal klar definiert sind. Von der Gebrauchstauglichkeit ist das Procedere auch immer noch weit entfernt. Es wird immer recht schnell davon gesprochen Missbrauch zu verhindern. Und sehr wenig davon Gebrauch zu unterstützen.
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#490
Geschrieben 01 Oktober 2012 - 14:24
Aber ich habe ja nur den normalen Weg der Datei beschreiben und nur unter der Verwendungsmöglichkeit wird sie gekauft. DRM haben sich in der Musikbranche ja aus eben dem Grund nicht durchsetzen können, weil sie die gewöhnliche Verwendung verhinderten.
Das Problem besteht ja immer noch. Ich kaufe zwar etwas, besitze aber nur stark eingeschränkte Rechte, die zum Teil noch nicht einmal klar definiert sind. Von der Gebrauchstauglichkeit ist das Procedere auch immer noch weit entfernt. Es wird immer recht schnell davon gesprochen Missbrauch zu verhindern. Und sehr wenig davon Gebrauch zu unterstützen.
Du vermischst aber konsequent rechtliche Aspekte mit der Frage, was für Dich als Benutzer sinnvoll resp. angenehm ist. Rechtlich ist die Frage eigentlich klar. Ob die rechtliche Situation befriedigend ist, ist etwas ganz anderes.
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#491
Geschrieben 01 Oktober 2012 - 14:31
Da ich kein Jurist bin, kann ich nur den Teil kommentieren, von dem ich Ahnung habe und das ist nunmal die Nutzung. Sobald mir bei der Nutzung rechtliche Hürden in den Weg gelegt werden, lass ich es sein. DRM-CDs hab ich nicht gekauft. Der Großteil der Anwender macht sich keinen Kopf darum, ob irgendeine Software legal lizensiert ist oder nicht. Entweder sie funktioniert oder nicht.
Du vermischst aber konsequent rechtliche Aspekte mit der Frage, was für Dich als Benutzer sinnvoll resp. angenehm ist. Rechtlich ist die Frage eigentlich klar. Ob die rechtliche Situation befriedigend ist, ist etwas ganz anderes.
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#492
Geschrieben 01 Oktober 2012 - 14:34
Da ich kein Jurist bin, kann ich nur den Teil kommentieren, von dem ich Ahnung habe und das ist nunmal die Nutzung. Sobald mir bei der Nutzung rechtliche Hürden in den Weg gelegt werden, lass ich es sein. DRM-CDs hab ich nicht gekauft. Der Großteil der Anwender macht sich keinen Kopf darum, ob irgendeine Software legal lizensiert ist oder nicht. Entweder sie funktioniert oder nicht.
Es hat ja auch niemand was dagegen, wenn Dir DRM nicht passt und Du deshalb entsprechende Angebote nicht nutzt. Bloss würde ich daraus nicht ein pseudo-juristisches Argument bauen, wie Du es in diesem Thread versucht hast.
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#493
Geschrieben 01 Oktober 2012 - 18:14
Es hat ja auch niemand was dagegen, wenn Dir DRM nicht passt und Du deshalb entsprechende Angebote nicht nutzt. Bloss würde ich daraus nicht ein pseudo-juristisches Argument bauen, wie Du es in diesem Thread versucht hast.
Ich kann dir jetzt nicht folgen. was ist Pseudo-Jura? Ich überlege lediglich, ob die jetzige Praxis Sinn macht. Mir scheint es widersinnig zu sein. Rechte an Dateien zu binden, die beliebig virtuell sind.
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#494
Geschrieben 01 Oktober 2012 - 18:35
Ich kann dir jetzt nicht folgen. was ist Pseudo-Jura?
Posts wie dieses:
" Rechte an den digitalen Inhalten oder Teilen davon"
Mit der Weitergabe einer Datei nehme ich keinen Einfluss auf Rechte.
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#495
Geschrieben 02 Oktober 2012 - 02:37
Genau das ist der Punkt. Ich, als Jurist (der diesen Beruf momentan zwar nicht ausübt), finde die aktuelle Situation auch unangemessen. Tatsache bleibt aber, dass man den Bedingungen beim Kauf eines E-Books zustimmt bzw. zustimmen muss. Als Kindle-Verweigerer ist es für mich z.B. extrem lästig, dass das .epub-Format bei Amazon (noch) kein Thema ist. Natürlich ist es simpelst möglich den Kopierschutz zu knacken und das Format zu wandeln. Aber auch schon das ist (trotz Bezahlung) oft illegal. Daher schätze ich DRM-freie Publikationen sehr, gebe diese allerdings nicht weiter, da ich der schlichten Meinung bin, dass die Kette Autor-Herausgeber-Buchhandel sonst bald mehr Geschichte ist, als dies eh schon jetzt der Fall zu zu werden scheint. Man schießt sich als Leser à la longue damit ins Knie. Wobei ich noch anmerken möchte, dass -- anders als in Deutschland -- in Österreich das Risiko selbst bei illegalen Downloads erwischt zu werden, enden wollend ist (anononyme Surf-Sticks machen das möglich).Ich würde diese Argumentationskette so nicht vor Gericht verwenden.
Du unterscheidest nicht zwischen "praktisch machbar" und "legal möglich". Natürlich KANNST du die Dateien kopieren und verteilen, aber du DARFST es nicht. Genauso wie man über jede rote Ampel fahren KANN, aber es nicht DARF.
Nur, was bringt das? Es gibt da sicher Sammler, die von diversen Torrent-Seiten tausende Bücher runterladen, diese aber nie und nimmer lesen. Ähnlich, wie es solche Zeitgenossen auch als Software-Sammler seit den Neunzigern gab. Solange dies nur eine Marotte bleibt, ist das kein echter Schaden für die Inhaber der Urheberrechte ... aber illegal.
Die fünf bis zehn Bücher pro Monat kann sich in unseren Breiten bald jemand leisten. Oder etwa nicht?
LG
Jakob
Bearbeitet von methom, 03 Oktober 2012 - 18:38.
Konkreten Programmhinweis entfernt
Austriae Est Imperare Orbi Universo
#496
Geschrieben 02 Oktober 2012 - 07:34
Ah, Simon, verstehe. Ok, lass es mich anders ausdrücken. Wenn ich meinem Nachwuchs ein Lied auf das Handy kopiere, behaupte ich weder, ich hätte das Lied gesungen noch produziert.
Posts wie dieses: "Mit der Weitergabe einer Datei nehme ich keinen Einfluss auf Rechte."
Das meinte ich. Das Lied bleibt völlig unverändert, außer ich aktualisiere die Tags. Was das dann aber für das werk an sich bedeutet, kann ich auch nicht sagen.
Ich hab ne Menge Arbeit in die Pflege meiner mp3s gesteckt. Vom Taggen bis hin zum Umbenennen oder Entrauschen.
Was macht das aus meiner Kopie der Datei? Ein zumindest teilweise eigenständiges Werk?
Genau das ist der Punkt. Ich, als Jurist (der diesen Beruf momentan zwar nicht ausübt), finde die aktuelle Situation auch unangemessen. Tatsache bleibt aber, dass man den Bedingungen beim Kauf eines E-Books zustimmt bzw. zustimmen muss. Als Kindle-Verweigerer ist es für mich z.B. extrem lästig, dass das .epub-Format bei Amazon (noch) kein Thema ist. Natürlich ist es simpelst möglich (XXXXXXXXXXXX ...) den Kopierschutz zu knacken und das Format zu wandeln. Aber auch schon das ist (trotz Bezahlung) oft illegal. Daher schätze ich DRM-freie Publikationen sehr, gebe diese allerdings nicht weiter, da ich der schlichten Meinung bin, dass die Kette Autor-Herausgeber-Buchhandel sonst bald mehr Geschichte ist, als dies eh schon jetzt der Fall zu zu werden scheint. Man schießt sich als Leser à la longue damit ins Knie. Wobei ich noch anmerken möchte, dass -- anders als in Deutschland -- in Österreich das Risiko selbst bei illegalen Downloads erwischt zu werden, enden wollend ist (anononyme Surf-Sticks machen das möglich).
Nur, was bringt das? Es gibt da sicher Sammler, die von diversen Torrent-Seiten tausende Bücher runterladen, diese aber nie und nimmer lesen. Ähnlich, wie es solche Zeitgenossen auch als Software-Sammler seit den Neunzigern gab. Solange dies nur eine Marotte bleibt, ist das kein echter Schaden für die Inhaber der Urheberrechte ... aber illegal.
Die fünf bis zehn Bücher pro Monat kann sich in unseren Breiten bald jemand leisten. Oder etwa nicht?
LG
Jakob
Um das Geldausgeben geht es gar nicht. Sondern um die weitere Nutzung der bezahlten Datei. Der Autor und auch der Verlag bekommen nur einmal Geld. Das ist beim echten Buch auch so. Wer das Buch dann liest oder später im Regal stehen hat, ist völlig egal.
Eine Datei wird bei der Weitergabe aber mindestens dupliziert. Es gibt keine einfache Möglichkeit, diese Kopien zu lizensieren. Selbst wenn ich ein kopiertes eBook nachträglich bezahlen möchte, geht das nich einfach so. Bei Software hingegen ist das schon lange möglich.
Bearbeitet von methom, 03 Oktober 2012 - 13:49.
Hinweis auf Programm entfernt
Überlicht und Beamen wird von Elfen verhindert.
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#497
Geschrieben 02 Oktober 2012 - 08:10
Ah, Simon, verstehe. Ok, lass es mich anders ausdrücken. Wenn ich meinem Nachwuchs ein Lied auf das Handy kopiere, behaupte ich weder, ich hätte das Lied gesungen noch produziert.
Das meinte ich. Das Lied bleibt völlig unverändert, außer ich aktualisiere die Tags. Was das dann aber für das werk an sich bedeutet, kann ich auch nicht sagen.
Ich hab ne Menge Arbeit in die Pflege meiner mp3s gesteckt. Vom Taggen bis hin zum Umbenennen oder Entrauschen.
Was macht das aus meiner Kopie der Datei? Ein zumindest teilweise eigenständiges Werk?
Das ist genau das, was ich mit pseudo-juristischen Argumenten meine. Du gehst hier von Deiner persönlichen Einschätzung aus, was ein Werk ist und welche Rechte Du an einem Werk besitzen kannst. Das hat aber mit der tatsächlichen rechtlichen Situation nur wenig zu tun. So dürften Tags beispielsweise kaum ein Werk im Sinne des Gesetzgebers darstellen. Und so wird eine sinnvolle Diskussion schwierig, weil Du Deine Privatdefinitionen gegen die tatsächliche rechtliche Situation ins Feld führst.
Bearbeitet von simifilm, 02 Oktober 2012 - 08:12.
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#498
Geschrieben 02 Oktober 2012 - 08:36
Sind wir hier in einem Jura-Forum? Ich will gar nicht juristisch diskutieren.
Das ist genau das, was ich mit pseudo-juristischen Argumenten meine. Du gehst hier von Deiner persönlichen Einschätzung aus, was ein Werk ist und welche Rechte Du an einem Werk besitzen kannst. Das hat aber mit der tatsächlichen rechtlichen Situation nur wenig zu tun. So dürften Tags beispielsweise kaum ein Werk im Sinne des Gesetzgebers darstellen. Und so wird eine sinnvolle Diskussion schwierig, weil Du Deine Privatdefinitionen gegen die tatsächliche rechtliche Situation ins Feld führst.
Natürlich schreibe ich hier meine Privatmeinung zum Thema
Es ist doch so Simon, du kannst tausend Gesetze und Regelungen erlassen, wenn sich aber niemand daran hält, bringt es auch nichts. Ich mache mir Gedanken zu diesem Thema, weil ich nächstes Jahr den Gesetzgeber hier in Deutschland wählen kann und dieses Thema beschäftigt mich stark.
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#499
Geschrieben 02 Oktober 2012 - 08:43
Sind wir hier in einem Jura-Forum? Ich will gar nicht juristisch diskutieren.
Natürlich schreibe ich hier meine Privatmeinung zum Thema
Es ist doch so Simon, du kannst tausend Gesetze und Regelungen erlassen, wenn sich aber niemand daran hält, bringt es auch nichts. Ich mache mir Gedanken zu diesem Thema, weil ich nächstes Jahr den Gesetzgeber hier in Deutschland wählen kann und dieses Thema beschäftigt mich stark.
Vielleicht liegt es einfach an der Art und Weise, wie Du Deine Posts formulierst. Ein Satz wie "Mit der Weitergabe einer Datei nehme ich keinen Einfluss auf Rechte." klingt für mich wie Deine Auffassung der aktuellen Rechtslage — und wäre damit nachweislich falsch. Denn juristisch gesehen ist die Weitergabe eine Frage der Rechte.
Was Du aber anscheinend zum Ausdruck bringen wolltest, ist, dass Du mit der aktuellen Rechtslage nicht einverstanden bist. Das ist aber nicht das, was Du schreibst. Zumindest verstehe ich es nicht so.
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#500
Geschrieben 02 Oktober 2012 - 08:46
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#501
Geschrieben 02 Oktober 2012 - 08:52
Fast. Mir ist die aktuelle Rechtslage nicht klar.
Vielleicht solltest Du Fragen tatsächlich als klar erkennbare Fragen und nicht in Form von Aussagen posten.
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#502
Geschrieben 02 Oktober 2012 - 09:29
Fast. Mir ist die aktuelle Rechtslage nicht klar. Der Verweis auf die AGBs von amazon befriedigt mich nicht, zumal der Passus, auf den ich mich bezog, meinem Empfinden nach nicht zur Wirklichkeit passt.
Ich sehe das ganze ziemlich exakt so wie simifilm, aber lass' es mich so formulieren:
Nehmen wir an, du müsstest vor Gericht ein Copyright-Verfahren bestreiten; es ist in diesem hypothetischen Fall irrelevant, ob die Klage zutreffend oder nicht zutreffend ist; nehmen wir ferner an, dass du die Argumentation verwendest, die du hier geschrieben hast.
In dem Fall könntest du von einer Verurteilung ausgehen. Kein Gericht in Deutschland würde deiner Argumentation folgen. Ich würde mir Sorgen machen, dass du dann als "Fellow Forum Poster" ordentlich eins auf die Mütze bekämst. Mein Interesse ist es daher, soweit ich das kann, ein wenig "Licht ins Dunkel" zu bringen und dir zu erläutern, wie die Rechtslage ungefähr ist. Wie die Sachlage, also das praktisch mögliche ist, weißt du ja selbst. Aber das hat nichts mit der Rechtslage zu tun.
Vor Gericht ist es völlig unerheblich, ob du die Gesetze verstehst, ob sie logisch sind, ob sie zur Wirklichkeit passen usw. Es zählt nur, was im Gesetz steht. Der Rest ist belangloser Kontext für Gutmenschen. In Gesetzen steht viel Kram drin, der mit der Wirklichkeit nicht viel zu tun hat. Trotzdem werden diese Gesetze angewendet, wenn sie vor Gericht behandelt werden.
Bzgl. AGB's: Beim Zustandekommen eines Kaufvertrags gehören die zum Kaufvertrag und du als Käufer hast sie akzeptiert. Damit sind die Vertragsbestandteil und gelten. Wenn der Käufer dagegen verstößt, ist er vertragsbrüchig und kann belangt werden. Darüberhinaus kann er dann in diesem Fall auch noch wegen Verletzung des Kopierschutzes auf die Mütze kriegen.
Bearbeitet von Torwan, 02 Oktober 2012 - 09:31.
#503
Geschrieben 02 Oktober 2012 - 12:28
ok, obwohl ich das Gefühl habe, es getan zu haben.
Vielleicht solltest Du Fragen tatsächlich als klar erkennbare Fragen und nicht in Form von Aussagen posten.
# Was gehört mir tatsächlich, wenn ich ein eBook kaufe?
# Braucht es überhaupt eine Regelung darüber, wem die Instanz eines eBooks gehört, wenn es nicht feststellbar ist?
# Wenn ich eBooks innerhalb der Familie und des Freundeskreises zur Verfügung stelle und es von dort in weitere Familien- und Freundeskreise wandert, hat dann nicht irgendwann jeder Zugriff darauf?
# Gibt es Wege, neue instanzen von eBooks zu identifizieren und nachträglich sinpel zu lizensieren?
# Welche Eingriffe in ein eBook führen zu einem neuen Werk? Das Anlegen eines Inhaltsverzeichnisses? Notizen? Dateikonvertierung? Formatierung? Und wie verhält es sich mit den den Zuständen dieser eBook-Versionen untereinander, etwa in Sicherungen?
# Kann ein Autor oder Verlag ältere Fassungen vernichten lassen, wenn der Kauf eines eBooks keinen Besitz der Datei bedeutet? Kann er physisch Anspruch auf Datenträger erheben?
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#504
Geschrieben 02 Oktober 2012 - 14:56
ok, obwohl ich das Gefühl habe, es getan zu haben.
# Was gehört mir tatsächlich, wenn ich ein eBook kaufe?
Das kommt sehr darauf an, was Du wo kaufst. Grundsätzlich kaufst Du Dir das Recht, das E-Book in der gemäss den AGB spezifizierten Art und Weise zu nutzen. Wenn das E-Book keine DRM hat, dürfte grundsätzlich auch die nicht-kommerzielle Weitergabe im Freundeskreis erlaubt sein (Privatkopie). Hat das E-Book DRM, ist das Umgehen derselben bereits ein Strafbestand (zumindest in Deutschland).
Wer sagt denn, dass es das nicht feststellbar ist oder nicht so eingerichtet werden kann, dass es feststellbar ist? Ansonsten ist das schon fast eine philosophische Frage, so à la umfallender Baum im Wald. Ich fahre mit dem Rad auch regelmässig über Rot und das kümmert niemanden. Daraus würde ich aber nicht die Forderung ableiten, dass jeder straffrei über Rot fahren darf.# Braucht es überhaupt eine Regelung darüber, wem die Instanz eines eBooks gehört, wenn es nicht feststellbar ist?
Das kommt wohl darauf an, wie aktiv Dein Freundeskreis ist. Aber eigentlich verstehe ich die Frage nicht ganz.# Wenn ich eBooks innerhalb der Familie und des Freundeskreises zur Verfügung stelle und es von dort in weitere Familien- und Freundeskreise wandert, hat dann nicht irgendwann jeder Zugriff darauf?
Das hängt ausschliesslich von der vom jeweiligen Anbieter verwendeten Lösung ab. Aber wahrscheinlich bietet das kaum jemand an. Wozu auch? Wenn Du ein E-Book kaufen willst, kannst Du das ja jederzeit tun.# Gibt es Wege, neue instanzen von eBooks zu identifizieren und nachträglich sinpel zu lizensieren?
Was als eigenständiges Werk gilt, muss letztlich von Fall zu Fall von einem Gericht beurteilt werden. Im Falle eines Inhaltsverzeichnisses ist die Schöpfungshöhe aber wohl kaum gegeben. Ohnehin: Das eigenständige neue Werk wäre in jedem Fall das Inhaltsverzeichnis oder die Notizen. Das Buch selbst ist davon nicht tangiert, das bleibt das Werk des Autors.# Welche Eingriffe in ein eBook führen zu einem neuen Werk? Das Anlegen eines Inhaltsverzeichnisses? Notizen? Dateikonvertierung? Formatierung?
Bearbeitet von simifilm, 02 Oktober 2012 - 14:59.
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#505
Geschrieben 02 Oktober 2012 - 16:06
# Wenn ich eBooks innerhalb der Familie und des Freundeskreises zur Verfügung stelle und es von dort in weitere Familien- und Freundeskreise wandert, hat dann nicht irgendwann jeder Zugriff darauf?
Faktisch ja, allerdings hast du dann in den meisten Fällen die Kaufbestimmungen verletzt, die genau so ein Vorgehen untersagen.
# Kann ein Autor oder Verlag ältere Fassungen vernichten lassen, wenn der Kauf eines eBooks keinen Besitz der Datei bedeutet? Kann er physisch Anspruch auf Datenträger erheben?
Nein.
Erstens können Verträge nicht einfach so einseitig geändert werden. Du hast das Recht aufs Lesen des eBooks bezahlt und damit hat es sich.
Zweitens hat der Datenträger, auf dem das eBook gespeichert wird, nichts mit dem Kaufvertrag zu tun. Zudem gehört dieser dir selbst ohne Einschränkungen und damit kann ein Verkäufer von eBooks darauf keinen Zugriff fordern.
#506
Geschrieben 02 Oktober 2012 - 17:56
Du antwortest juristisch. Ich dachte wir hätten geklärt, das mich die juristische Sicht nicht interessiert. Mich beschäftigt die technische Seite.Das kommt sehr darauf an, was Du wo kaufst. Grundsätzlich kaufst Du Dir das Recht, das E-Book in der gemäss den AGB spezifizierten Art und Weise zu nutzen. Wenn das E-Book keine DRM hat, dürfte grundsätzlich auch die nicht-kommerzielle Weitergabe im Freundeskreis erlaubt sein (Privatkopie). Hat das E-Book DRM, ist das Umgehen derselben bereits ein Strafbestand (zumindest in Deutschland).
Ich kaufe ein eBook und lade mir die Datei herunter. Gehört mir die Datei nun? Ganz konkret physikalisch? Jede Datei existiert bei mir in mindestens drei Kopien. Wenn externe Geräte auf die Datenbank zugreifen, kommen bis zu fünf virtualisierte Instanzen hinzu.
# Braucht es überhaupt eine Regelung darüber, wem die Instanz eines eBooks gehört, wenn es nicht feststellbar ist?
Genau, es geht um die Philosophie dahinter. Sicher kannst du einer Datei Lizenzinformationen hinzufügen. Das ist aber nicht der Normalfall. Die Masse der Dateien besitzt keine solche Infos. In den Diskussionen fehlt dieser technische Aspekt völlig. Geht es also doch nicht um ein Eigentum an Dateien?Wer sagt denn, dass es das nicht feststellbar ist oder nicht so eingerichtet werden kann, dass es feststellbar ist? Ansonsten ist das schon fast eine philosophische Frage, so à la umfallender Baum im Wald. Ich fahre mit dem Rad auch regelmässig über Rot und das kümmert niemanden. Daraus würde ich aber nicht die Forderung ableiten, dass jeder straffrei über Rot fahren darf.
# Wenn ich eBooks innerhalb der Familie und des Freundeskreises zur Verfügung stelle und es von dort in weitere Familien- und Freundeskreise wandert, hat dann nicht irgendwann jeder Zugriff darauf?
Die Frage entsteht aus der Konsequenz der vorhergehenden. Wenn ich über meine Dateien frei verfügen darf, ist irgendwann alles so weit verstreut über reguläre Kopien, dass jeder alles hat.Das kommt wohl darauf an, wie aktiv Dein Freundeskreis ist. Aber eigentlich verstehe ich die Frage nicht ganz.
Was eine Frage nach dem Besitz erübrigt.
# Gibt es Wege, neue Instanzen von eBooks zu identifizieren und nachträglich sinpel zu lizensieren?
Die Frage ergibt sich aus den ganz oben beschriebenen Modell der vielfachen Kopien. Würde die Lizenz an die Datei gebunden, müsste ich für jede Kopie ein neues eBook erwerben, was wieder zu neuen Kopien führte.Das hängt ausschliesslich von der vom jeweiligen Anbieter verwendeten Lösung ab. Aber wahrscheinlich bietet das kaum jemand an. Wozu auch? Wenn Du ein E-Book kaufen willst, kannst Du das ja jederzeit tun.
Wenn aber der Produzent nachträgliche Kopien erlauben will unter der Voraussetzung einer Lizenzierung, bedarf es eines Mechanismus. Amazon bietet sowas nicht an.
Wenn also jede weitere Kopie erworben werden muss, bedarf es zusätzlicher Möglichkeiten dies a) einfach und b)nachvollziehbar zu tun. Was wiederum verlangte, dass man einer Datei ansieht, wem sie zu welchen Bedingungen gehört. Ist derzeit in der Regel aber nicht so.
# Welche Eingriffe in ein eBook führen zu einem neuen Werk? Das Anlegen eines Inhaltsverzeichnisses? Notizen? Dateikonvertierung? Formatierung?
Die veränderte Datei ist mitnichten identisch mit dem Original. Du kannst nicht einmal ausschließen, dass essentielle Bestandteile verändert werden. Es gibt keine Prüfsummen für eBooks, soweit ich weiß. Ein weiteres Problemfeld, das in den Diskussionen fehlt. Und hier rede ich sogar einmal direkt als Autor. Wie kann ich technisch verhindern, dass ein Leser oder ein Programm, mein eBook verändert?Was als eigenständiges Werk gilt, muss letztlich von Fall zu Fall von einem Gericht beurteilt werden. Im Falle eines Inhaltsverzeichnisses ist die Schöpfungshöhe aber wohl kaum gegeben. Ohnehin: Das eigenständige neue Werk wäre in jedem Fall das Inhaltsverzeichnis oder die Notizen. Das Buch selbst ist davon nicht tangiert, das bleibt das Werk des Autors.
# Kann ein Autor oder Verlag ältere Fassungen vernichten lassen, wenn der Kauf eines eBooks keinen Besitz der Datei bedeutet? Kann er physisch Anspruch auf Datenträger erheben?
Ebenfalls eine juristische Antwort, was mir nicht weiterhilft, da ich keine juristischen Fragen klären will.Nein.
Erstens können Verträge nicht einfach so einseitig geändert werden. Du hast das Recht aufs Lesen des eBooks bezahlt und damit hat es sich.
Zweitens hat der Datenträger, auf dem das eBook gespeichert wird, nichts mit dem Kaufvertrag zu tun. Zudem gehört dieser dir selbst ohne Einschränkungen und damit kann ein Verkäufer von eBooks darauf keinen Zugriff fordern.
Wenn ich ein eBook auf meinem Rechner habe, kann ich damit alles machen, was ich will. Auch lesen. Wann entstand das eBook? In dem Augenblick, da die Schreibköpfe der Platte die Datei festschrieben? Ist der jetzt allocierte Platz nun Meins oder nicht? Wenn ja, ist auch jede weitere Verwendung davon Meins. Ich sehe keinen praktikablen Weg, hier irgendein »Recht« durchzusetzen.
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#507
Geschrieben 02 Oktober 2012 - 18:43
Dir gehört der Computer oder E-Reader, auf dem du das Buch liest, und dir gehört das Recht, dieses E-Buch zu lesen.# Was gehört mir tatsächlich, wenn ich ein eBook kaufe?
Je nach Anbieter kann die Anzahl der technischen Kopien dabei sogar egal sein. Bei Amazon kannst du z.B. Kindle, Kindle-App auf dem Smartphone und Kindle-PC-Reader synchronisieren.
Übrigens - jetzt drifte ich doch ein klein wenig ab - sind unsere Richter mittlerweile computererfahren genug, um die temporäre(n) Kopie(n) beim rechtmäßigen Download von einer echten Weitergabe zu unterscheiden.
Ja. Genauso wie es eine Regelung braucht, wem das Geld auf deinem Konto gehört, auch wenn es für den Betrag keine Seriennummern gibt. Bankkonten sind allerdings besser gegen Raubkopien geschützt.# Braucht es überhaupt eine Regelung darüber, wem die Instanz eines eBooks gehört, wenn es nicht feststellbar ist?
Übrigens sind auch Kontostände auf mehreren Datenträgern gespeichert, und das Geld darfst du trotzdem nur einmal ausgeben.
Genau das ist eben nicht erlaubt. Genauso wie du deinen Kontostand nicht einfach weiterkopieren darfst.# Wenn ich eBooks innerhalb der Familie und des Freundeskreises zur Verfügung stelle und es von dort in weitere Familien- und Freundeskreise wandert, hat dann nicht irgendwann jeder Zugriff darauf?
Zum Identifizieren braucht man wohl entweder DRM oder einfach den Abgleich, ob der Nutzer sein Buch gekauft hat.# Gibt es Wege, neue instanzen von eBooks zu identifizieren und nachträglich sinpel zu lizensieren?
Nachträglich lizenzieren ist wirklich simpel: eine legale Kopie kaufen - ob man per Download eine zuvor "unberechtigte" Kopie überschreibt, ist bei DRM-freien Werken m.E. irrelevant.
Wer macht den Eingriff? Der Autor? Dann gibt es z.B. Regeln, ab wann eine neue ISBN zuzuteilen ist.# Welche Eingriffe in ein eBook führen zu einem neuen Werk? Das Anlegen eines Inhaltsverzeichnisses? Notizen? Dateikonvertierung? Formatierung? Und wie verhält es sich mit den den Zuständen dieser eBook-Versionen untereinander, etwa in Sicherungen?
Ein neues Werk entsteht z.B. durch Übersetzung in eine andere Sprache.
Formatkonvertierung z.B. per XXXX? Oh, damit lässt sich bestimmt ein eigener Thread füllen!
Das ist eher eine juristische als eine praktische Frage.# Kann ein Autor oder Verlag ältere Fassungen vernichten lassen, wenn der Kauf eines eBooks keinen Besitz der Datei bedeutet? Kann er physisch Anspruch auf Datenträger erheben?
Bearbeitet von Valerie J. Long, 04 Oktober 2012 - 16:02.
#508
Geschrieben 02 Oktober 2012 - 18:57
a) Der Einkauf bei den meisten Online-Shops (Amazon, smashwords, ARE, ...) ist inzwischen sehr einfach - zumindest nicht komplizierter als der Erstkauf.Wenn also jede weitere Kopie erworben werden muss, bedarf es zusätzlicher Möglichkeiten dies a) einfach und b)nachvollziehbar zu tun. Was wiederum verlangte, dass man einer Datei ansieht, wem sie zu welchen Bedingungen gehört. Ist derzeit in der Regel aber nicht so.
b) Wenn jeder nur seine selbst erworbenen Bücher auf seinem Reader hat, ist das Nachvollziehen sehr einfach. Wenn nicht, hilft nur Buchführung.
Wenn man nur legale Kopien liest, ist es kein Problem, zu erkennen, wem sie gehören.
Zu der Erkennbarkeit der Bedingungen packe ich hier mal eine typische Smashwords-Titelseite rein:
Da ist es doch wirklich nicht schwer, zu erkennen, was zu tun ist.
Der Kreuzzug der Löwin
Zoe Lionheart X
Valerie J. Long
Smashwords Edition
Copyright 2012 Valerie J. Long
Besuche die Autorin:
Die gedruckte Version dieses Buches gibt es bei Lulu.
Smashwords Edition, Lizenzbedingungen (Deutsch)
Dieses E-Buch ist nur für Deinen persönlichen Gebrauch bestimmt. Das Buch darf nicht wieder verkauft oder an andere weitergegeben werden. Möchtest Du gerne dieses Buch mit anderen teilen, dann kaufe bitte zusätzliche Kopien davon. Falls Du dieses Buch liest, ohne es selbst gekauft zu haben, oder falls das Buch nicht nur für Dich gekauft wurde, dann gehe bitte zurück auf Smashwords.com und kaufe Dir Deine eigene Kopie. Danke, dass Du die Arbeit des Verfassers respektierst.
Ich gehe davon aus, dass es nicht schwieriger ist, im Browser "Smashwords.com" einzutippen und dann im Suchfeld den Titel einzutragen, als ein irgendwo gefundenes PDF nachträglich per XXXX in ePub umzuwandeln und womöglich manuell mit einem Inhaltsverzeichnis zu versehen. Im Gegenteil - der legale Kauf ist einfacher und aus meiner Sicht preiswert. Es fehlt nur die sportliche Herausforderung.
Bearbeitet von Valerie J. Long, 04 Oktober 2012 - 16:03.
#509
Geschrieben 02 Oktober 2012 - 19:27
Überlicht und Beamen wird von Elfen verhindert.
Moderator im Unterforum Fantasyguide
Fantasyguide
Saramee
Montbron-Blog
- • (Buch) gerade am lesen: Maxim Leo – Wir werden jung sein
#510
Geschrieben 02 Oktober 2012 - 21:26
Du antwortest juristisch. Ich dachte wir hätten geklärt, das mich die juristische Sicht nicht interessiert. Mich beschäftigt die technische Seite.
Ich kaufe ein eBook und lade mir die Datei herunter. Gehört mir die Datei nun? Ganz konkret physikalisch? Jede Datei existiert bei mir in mindestens drei Kopien. Wenn externe Geräte auf die Datenbank zugreifen, kommen bis zu fünf virtualisierte Instanzen hinzu.
Der Sinn dieser Frage erschliesst sich mir nicht. Ob Dir etwas gehört oder nicht, ist in jedem Fall eine juristische Frage (wenn ich einen Apfel kaufe, gehört der mir. Wenn Du kommst und ihn mir wegnimmst, ist er zwar in Deinem Besitz, er gehört Dir aber nicht. Rechtlich gesehen ist der Apfel nach wie vor mein Eigentum. Du hast ihn widerrechtlich in Deinen Besitz gebracht. Du siehst: In jedem Fall eine juristische Frage.). Und die Kategorie "physikalisch" (ich nehme an, Du meinst "physisch") ist ohnehin sinnlos, oder geht es Dir tatsächlich um die Elektronen auf Deiner Festplatte? Falls ja, dann hast Du eine grundlegende Änderung, die sich durch den Wechsel von analogen zu digitalen Medien ergeben hat, nicht verstanden. Die Frage, ob Dir etwas gehört, ist im digitalen Bereich immer an Lizenzrechte gebunden, gerade weil Eigentum hier nicht mehr fest an ein physisches Objekt gekoppelt ist und jeder digitale Inhalt potenziell verlustfrei vervielfältigt werden kann.
Genau, es geht um die Philosophie dahinter. Sicher kannst du einer Datei Lizenzinformationen hinzufügen. Das ist aber nicht der Normalfall. Die Masse der Dateien besitzt keine solche Infos. In den Diskussionen fehlt dieser technische Aspekt völlig. Geht es also doch nicht um ein Eigentum an Dateien?
Nein, es geht in der Tat nicht um den Besitz von Dateien. Es geht um Nutzungsrechte. Wenn Du ein Buch oder eine Musikstück in digitaler Form kaufst, ist die Frage des Eigentums nicht bloss, ob die Datei auf Deiner Festplatte liegt. Sondern auch, ob Du das Recht hast, diese dort liegen zu haben.
Die Frage entsteht aus der Konsequenz der vorhergehenden. Wenn ich über meine Dateien frei verfügen darf, ist irgendwann alles so weit verstreut über reguläre Kopien, dass jeder alles hat.
Was eine Frage nach dem Besitz erübrigt.
Siehe oben. Es geht nicht um den blossen Besitz einer Datei, die ohnehin kein physisches Objekt ist, sondern um Nutzungsrechte.
Die veränderte Datei ist mitnichten identisch mit dem Original. Du kannst nicht einmal ausschließen, dass essentielle Bestandteile verändert werden. Es gibt keine Prüfsummen für eBooks, soweit ich weiß. Ein weiteres Problemfeld, das in den Diskussionen fehlt. Und hier rede ich sogar einmal direkt als Autor. Wie kann ich technisch verhindern, dass ein Leser oder ein Programm, mein eBook verändert?
Du erwirbst aber nicht bloss eine Datei, sondern mit ihr die Nutzungsrechte. Und die Urheberrechte des Autors, resp. die Verwertungsrechte des Anbieters, beziehen sich nicht auf eine bestimmte Datei, sondern auf einen spezifischen Inhalt in dieser Datei. Wenn Du dieser Datei etwas hinzufügst, tangiert das den ursprünglichen Inhalt nicht. (Übrigens gilt das bei herkömmlichen Büchern genau so. Wenn Du ein Gedicht auf die Innenseite eines Taschenbuchs schreibst, ändert sich dadurch für den Inhalt des Buches überhaupt nichts. Du hast deswegen nicht mehr oder weniger Rechte am übrigen Inhalt des Buches, sondern lediglich an Deinem Gedicht).
Ebenfalls eine juristische Antwort, was mir nicht weiterhilft, da ich keine juristischen Fragen klären will.
Wenn ich ein eBook auf meinem Rechner habe, kann ich damit alles machen, was ich will. Auch lesen. Wann entstand das eBook? In dem Augenblick, da die Schreibköpfe der Platte die Datei festschrieben? Ist der jetzt allocierte Platz nun Meins oder nicht? Wenn ja, ist auch jede weitere Verwendung davon Meins. Ich sehe keinen praktikablen Weg, hier irgendein »Recht« durchzusetzen.
Du scheinst der irrigen Ansicht, dass Dateien — oder vielmehr: der Inhalt von Dateien — physische Objekte sind, was aber weder technisch noch juristisch Sinn ergibt.
Bearbeitet von simifilm, 02 Oktober 2012 - 22:38.
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