Es wäre zu überlegen, ob man KI-Tests nicht besser nach einer Preisverleihung anwendet und nicht davor. Die Würdigung der Jury wäre dann unvoreingenommen. Bei der Preisverleihung könnte man dann differenzieren zwischen der Anerkennung der Textqualität und der Anerkennung des schriftstellerischen Könnens. Es könnte ein bestimmter Text den Preis für die Qualität erhalten, aber der vorlegende Schriftsteller erhielte vielleicht keinen Preis für das Können, wenn der Text zu größeren Teilen KI-generiert wäre. Dafür würde der qualitativ nächstplatzierte Text, der ohne KI erstellt wurde, den Preis für das Können erhalten. Voraussetzung hierfür wäre natürlich ein allgemein anerkannter Prüfstand.
Die Idee gefällt mir nicht so recht: Literaturpreise sollten nach meiner Auffassung ein Werk und nicht den Kunstschaffenden auszeichnen. Ich halte es auch nur für bedingt sinnvoll, einer Jury Informationen vorzuenthalten, sei es eine KI-Kennzeichnung, den Autor:innenname oder den Publikationsweg.
Natürlich sind vergleichende Bewertungskriterien sinnvoll. Es ist auch sinnvoll, diese zu benennen, aber du denkst mir hier zu steif/kategorisch. Ab einer gewissen Güte fällt doch jedes Urteil letztendlich subjektiv aus – das "Beste Buch aller Zeiten" ist objektiv nicht bestimmbar (Die 100 besten Romane aller Zeiten - laut "The Guardian").
Die Laudationes eines Preises führen auf, warum das Werk als auszeichnungswürdig erachtet wurde. Das muss genügen. Unabhängig davon, ob andere Kritiker oder ich als Leser der Laudation vollumfänglich zustimmen.
Letztendlich muss ein Preis bei der KI-Frage eine Entscheidung treffen:
- Es werden alle Werke zugelassen
- Es werden nur menschgemachten Werke zugelassen zzgl. des Vorbehalts, einen Preis abzuerkennen und die Rückzahlung des Preisgeldes zu fordern, sollte sich im Nachgang eine KI-Nutzung über einen definierten Grad hinaus feststellen lassen. (Nicht direkt als Bestrafung für KI-Einsatz, sondern als Konsequenz für die Selbstdefinition des Preises – wobei ich weder die Definition des Nutzungsgrads noch deren eindeutigen Nachweis derzeit für machbar halte).
Letztendlich liegt es am Gesetzgeber, die Regelungen der KI-Kennzeichnung nachzubessern. Und es wäre aus Kundensicht von Vorteil, wenn die großen Händler davon unabhängig – ähnlich wie mein bereits gebrachtes Beispiel der freiwilligen Aufführung von Haltungsbedingungen bei Fleischprodukten im LEH – die Kennzeichnung als Bedingung für die Distribution aktiv einfordern würden. (Vermutlich wäre eine entsprechende Petition, die sich freundlich an Amazon, Thalia und Co. richtet auch nutzbringender als einzelne Werke zu melden).