jürgen eglseer schrieb am 01.12.2010, 22:51:
- ach ja doch: schreibt euren Abgeordneten Briefe und Mails. Meinen Text habe ich weiter oben schon gepostet und er kann gerne kopiert werden.
Schon passiert.
Und vielen Dank für deinen Text, den ich nur in Bezug auf den angeschriebenen Abgeordneten ändern musste.
Gallagher schrieb am 01.12.2010, 23:06:
Vorsichtshalber werde ich aber den Link zu Amazon abklemmen, damit ich nicht fälschlich in den Verdacht gerate, kommerzielle Websites zu betreiben und einen Jugendschutzbeauftragten zu benötigen. Damit wäre dann wohl für mich der Drops gelutscht.
Werd' ich auch so machen.
Meine Kündigung an der Teilnahme am Amazon-Partnerprogramm habe ich gerade abgeschickt.
(Hat mir sowieso nicht viel eingebracht.)
In den nächsten vier Wochen werde ich mal meine Seiten durchgehen und auf "verdächtige" Inhalte überprüfen.
Dann kommt überall, wo ein Nackedei zu sehen ist, ein FSK-18-Bildchen als Kennzeichnung hin - und gut ist's.
Stories, in denen es ziemlich gewalttätig zugeht, werden ebenfalls gekennzeichnet.
(Die geänderten Seiten werden allerdings nur dann hochgeladen, wenn die Änderung des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages tatsächlich in Kraft tritt - was ja noch nicht völlig sicher ist.)
Damit müsste der Keks gegessen sein.
Im Impressum meiner Homepage steht übrigens ein Passus bezüglich Abmahnung:
Zitat
Keine Abmahnung ohne vorherigen Kontakt!
Sollten irgendwelche Inhalte oder die designtechnische Gestaltung dieser Webseite fremde Rechte Dritter oder gesetzliche Bestimmungen verletzen oder anderweitig in irgendeiner Form wettbewerbsrechtliche Probleme hervorbringen, so bitte ich unter Berufung auf §8 Abs.4 UWG um eine angemessene, ausreichend erläuternde und schnelle Nachricht ohne Kostennote.
Ich garantiere, dass die zu Recht beanstandeten Passagen oder Teile dieser Webseite in angemessener Frist entfernt bzw. den rechtlichen Vorgaben umfänglich angepasst werden, ohne dass von Ihrer Seite die Einschaltung eines Rechtsbeistandes erforderlich ist.
Die Einschaltung eines Anwaltes zur für den Webseitenbetreiber kostenpflichtigen Abmahnung entspricht nicht dessen wirklichen oder mutmaßlichen Willen und würde damit einen Verstoss gegen §13 Abs.5 UWG wegen der Verfolgung sachfremder Ziele als beherrschendes Motiv der Verfahrenseinleitung, insbesondere einer Kostenerzielungsabsicht als eigentliche Triebfeder, sowie einen Verstoß gegen die Schadensminderungspflicht darstellen.
Den könnt ihr euch gerne kopieren.

Kaffee-Charly
Bearbeitet von Kaffee-Charly, 02 Dezember 2010 - 00:54.