Ach komm, Simon, wenigstens sagen sie einmal ihre Meinung. Das ist schon deutlich über dem Durchschnitt.
Was bringt eine Meinung, wenn sie unqualifiziert ist oder wenn auf die Meinungsäusserung keine irgendwie geartete Handlung folgt?
Geschrieben 01 Dezember 2010 - 21:37
Ach komm, Simon, wenigstens sagen sie einmal ihre Meinung. Das ist schon deutlich über dem Durchschnitt.
Signatures sagen nie die Wahrheit.
Filmkritiken und anderes gibt es auf simifilm.ch.
Gedanken rund um Utopie und Film gibt's auf utopia2016.ch.
Alles Wissenswerte zur Utopie im nichtfiktionalen Film gibt es in diesem Buch, alles zum SF-Film in diesem Buch und alles zur literarischen Phantastik in diesem.
Geschrieben 01 Dezember 2010 - 21:52
Man weiss zumindestens, was man hätte tun (oder wählen ) sollen. Und das ist meiner Meinung nach immer noch besser, als gar keine Meinung zu haben.Was bringt eine Meinung, wenn sie unqualifiziert ist oder wenn auf die Meinungsäusserung keine irgendwie geartete Handlung folgt?
Geschrieben 01 Dezember 2010 - 22:17
Geschrieben 01 Dezember 2010 - 22:25
Quelle[...]Wer keine Inhalte anbietet, die für unter 16-Jährige durchgehend schädlich sind, muss weder eine Alterskennzeichnung einführen noch Sendezeiten beachten. Entgegen mancher Behauptung wird es also keine Bußgelder bloß deswegen geben, weil auf einem Blog keine Alterskennzeichnung vorhanden ist. Wer für sich also zu der Überzeugung kommt, dass er keine Inhalte anbietet, die erst ab 16 Jahren zugänglich sein dürfen, hat keinen Handlungsbedarf. Schon das dürfte die weitaus meisten Blogger aus der Schusslinie des JMStV bringen.
Überdies werden sich die viele Blogger darauf berufen können, (auch) tagesaktuelle, gesellschaftlich relevante Themen zu diskutieren und damit auf der Ebene üblicher redaktioneller Angebote zu stehen. Diese sind aber grundsätzlich von den Vorschriften ausgenommen. Was zum Beispiel dazu führt, dass Bild auch künftig online nackte Mädchen zeigen darf und Spiegel online auch mal einen Text zu pikanten Themen veröffentlichen kann, ohne sich um Altersvorgaben scheren zu müssen. Ich bin zuversichtlich, dass Gerichte eine Vielzahl von Blogs ebenfalls als ein quasi-journalistisches Angebot ansehen würden mit der Folge, dass sich die Frage nach Altersklassifikationen für sie gar nicht stellt.
Geschrieben 01 Dezember 2010 - 22:39
Überlicht und Beamen wird von Elfen verhindert.
Moderator im Unterforum Fantasyguide
Fantasyguide
Saramee
Montbron-Blog
Geschrieben 01 Dezember 2010 - 22:47
Zurück zum Thema : Mein Vorschlag, irgendwelchen Leuten, die sich am sogenannten Jugendsschutzgesetzt bereichern wollen, das Götz-Zitat zum Besten zu geben, war offenbar nicht die schlechteste Idee. Ebensowenig wie Guidos unaufgeregte Haltung. Denn in seinem Law Blog schreibt Udo Vetter : Quelle
Bearbeitet von simifilm, 01 Dezember 2010 - 22:48.
Signatures sagen nie die Wahrheit.
Filmkritiken und anderes gibt es auf simifilm.ch.
Gedanken rund um Utopie und Film gibt's auf utopia2016.ch.
Alles Wissenswerte zur Utopie im nichtfiktionalen Film gibt es in diesem Buch, alles zum SF-Film in diesem Buch und alles zur literarischen Phantastik in diesem.
Geschrieben 01 Dezember 2010 - 22:51
Wurde ja hier von jürgen bereits zitiert †¦
Geschrieben 01 Dezember 2010 - 23:06
In Deutschland bekommt nicht immer der recht, der Recht hat (...)
Geschrieben 01 Dezember 2010 - 23:54
Aber nicht das SFN, wenn du Mitglieder Idioten nennst, bzw. deren Idiotie implizierst, bitte. Dann bitte kurz 'raus gehen und da draußen entspr. die Welt verbessern, und nach Abreaktion wieder hinein kommen... )Da bin ich anderer Ansicht : Würden mehr Leute deutlich sagen, was sie von einigen Idiotien und Idioten halten, wäre die Welt ein besserer Ort.
/KB
Yay! Fantasy-Reimerei Mitte August...
[..] Verzweiflung beschlich sie im Stillen.
Da ergriff eins der kleinsten das Wort:
"Wenn sich all unsere Wünsche erfüllen,
dann wünschen wir einfach mit Willen
die Wünsche-Erfüllung fort!"
Sie befolgten den Rat und von Stund an war
wieder spannend das Leben und heiter.
Die Kinder war'n froh wie vor Tag und Jahr
und vielleicht gar ein wenig gescheiter.
(BewohnerInnen der Stadt der Kinder, aus der "Geschichte vom Wunsch aller Wünsche", aus Die Zauberschule & andere Geschichten, Neuauflage im Thienemann-Verlag, S. 93, von Ende)
Geschrieben 02 Dezember 2010 - 00:27
- ach ja doch: schreibt euren Abgeordneten Briefe und Mails. Meinen Text habe ich weiter oben schon gepostet und er kann gerne kopiert werden.
Vorsichtshalber werde ich aber den Link zu Amazon abklemmen, damit ich nicht fälschlich in den Verdacht gerate, kommerzielle Websites zu betreiben und einen Jugendschutzbeauftragten zu benötigen. Damit wäre dann wohl für mich der Drops gelutscht.
Den könnt ihr euch gerne kopieren.Keine Abmahnung ohne vorherigen Kontakt!
Sollten irgendwelche Inhalte oder die designtechnische Gestaltung dieser Webseite fremde Rechte Dritter oder gesetzliche Bestimmungen verletzen oder anderweitig in irgendeiner Form wettbewerbsrechtliche Probleme hervorbringen, so bitte ich unter Berufung auf §8 Abs.4 UWG um eine angemessene, ausreichend erläuternde und schnelle Nachricht ohne Kostennote.
Ich garantiere, dass die zu Recht beanstandeten Passagen oder Teile dieser Webseite in angemessener Frist entfernt bzw. den rechtlichen Vorgaben umfänglich angepasst werden, ohne dass von Ihrer Seite die Einschaltung eines Rechtsbeistandes erforderlich ist.
Die Einschaltung eines Anwaltes zur für den Webseitenbetreiber kostenpflichtigen Abmahnung entspricht nicht dessen wirklichen oder mutmaßlichen Willen und würde damit einen Verstoss gegen §13 Abs.5 UWG wegen der Verfolgung sachfremder Ziele als beherrschendes Motiv der Verfahrenseinleitung, insbesondere einer Kostenerzielungsabsicht als eigentliche Triebfeder, sowie einen Verstoß gegen die Schadensminderungspflicht darstellen.
Bearbeitet von Kaffee-Charly, 02 Dezember 2010 - 00:54.
Geschrieben 02 Dezember 2010 - 05:23
Man sollte sich dann aber auch die kommentare durchlesen und der Laie ist schon wieder verunsichert.Zurück zum Thema : Mein Vorschlag, irgendwelchen Leuten, die sich am sogenannten Jugendsschutzgesetzt bereichern wollen, das Götz-Zitat zum Besten zu geben, war offenbar nicht die schlechteste Idee. Ebensowenig wie Guidos unaufgeregte Haltung. Denn in seinem Law Blog schreibt Udo Vetter : Quelle
Statt also hier einen großen Aufstand zu machen und sofort irgendwelche (meistens unsinnigen) Maßnahmen einzuleiten, hätte eine anwaltliche Beratung viel Ruhe in die Diskussion gebracht.
Mich können übrigens immer noch beide : Die Gutmenschen ebenso wie die Abmahnabzocker.
http://sternenportal.org/
http://slo-faster-graphics.org/
https://bsky.app/pro...ter.bsky.social
https://www.facebook.../lothar.bauer01
Geschrieben 02 Dezember 2010 - 05:28
Genau so und leider ist es so!Nun, eine Abmahnung ist leider immer Aufwand, zumeist auch finanziell. In Deutschland bekommt nicht immer der recht, der Recht hat, sondern der, der es sich leisten kann, das zu beweisen.
http://sternenportal.org/
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Geschrieben 02 Dezember 2010 - 07:54
Geschrieben 02 Dezember 2010 - 08:46
/KB
Yay! Fantasy-Reimerei Mitte August...
[..] Verzweiflung beschlich sie im Stillen.
Da ergriff eins der kleinsten das Wort:
"Wenn sich all unsere Wünsche erfüllen,
dann wünschen wir einfach mit Willen
die Wünsche-Erfüllung fort!"
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wieder spannend das Leben und heiter.
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und vielleicht gar ein wenig gescheiter.
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Geschrieben 02 Dezember 2010 - 09:00
Den kann man sich natürlich kopieren, nur was soll der bringen?Im Impressum meiner Homepage steht übrigens ein Passus bezüglich Abmahnung:
Den könnt ihr euch gerne kopieren.
Geschrieben 02 Dezember 2010 - 09:01
Ich bastle für fictionfantasy im Hintergrund schon etwas am Plan B - Abwanderung....
http://sternenportal.org/
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Geschrieben 02 Dezember 2010 - 09:27
Ein weiter "paranoider Gedanke"!
Geschrieben 02 Dezember 2010 - 10:01
Geschrieben 02 Dezember 2010 - 10:18
Jugendschutzbeauftragter kann ein Angestellter des Unternehmens oder auch ein externer Dienstleister sein. Problematisch ist die Ernennung von Geschäftsführern als Jugendschutzbeauftragte. Die Beratungsaufgaben des Jugendschutzbeauftragten, d.h. seine Informations- , Beteiligungs- und Vorschlagsrechte, kann ein Geschäftsführer wohl nicht gegenüber sich selbst wahrnehmen, so dass diese Konstellation den gesetzlichen Anforderungen nicht genügen wird.
Zusätzlich werden die Jugendschutzbeauftragten diejenigen Anbieter auffordern, die überwiegend fremde Inhalte bereithalten (Foren), eine Erklärung abzugeben, dass dieser sich dem Verhaltenscodes einer Stelle der Freiwilligen Selbstkontrolle (hier FSM) unterwirft (§5 Abs. 3 JMStV n. F.).
Geschrieben 02 Dezember 2010 - 10:36
Hatte ich auch schon entdeckt!Was die befürchtete Abmahnungswelle angeht, weisen einige Blogs daraufhin, daß für die Ahndung von Regelverstößen ausschließlich die Landesmedienanstalten zuständig seien.
http://zapp.blog.ndr...enschutzgesetz/
http://sternenportal.org/
http://slo-faster-graphics.org/
https://bsky.app/pro...ter.bsky.social
https://www.facebook.../lothar.bauer01
Geschrieben 02 Dezember 2010 - 11:07
Geschrieben 02 Dezember 2010 - 11:25
Überlicht und Beamen wird von Elfen verhindert.
Moderator im Unterforum Fantasyguide
Fantasyguide
Saramee
Montbron-Blog
Geschrieben 02 Dezember 2010 - 11:26
Geschrieben 02 Dezember 2010 - 11:51
mal von offizieller Stelle aktuell gestern dort online gegangen, wie ich es anhand der Fußnote sehe
https://www.fsm.de/de/jmstv-2011
Es gibt Ausnahmen dieser Regel, laut der im Zitat am Anfang verlinkten Seite gibt es die auch jetzt schon vor der Aenderungâ–º Bin ich nach dem neuen JMStV verpflichtet, mein Angebot zu kennzeichnen?
Nein. Grundsätzlich gilt: Inhalte können, wenn sie nicht gegen das Strafrecht verstoßen, im Internet auch zukünftig frei angeboten werden, ohne dass der Anbieter aus jugendschutzrechtlicher Sicht aktiv werden muss.
Wie mit nicht gekennzeichneten Seiten verfahren wird, liegt im Ermessen des Users des Jugenschutzprogrammes.â–º Ich möchte mein Angebot nicht kennzeichnen. Ist mein Angebot deswegen dann nicht mehr zugänglich? Besteht eine de-facto-Kennzeichnungspflicht?
Die Klassifizierung wird ausschließlich von nutzerautonomen Jugendschutzprogrammen ausgelesen, z.B. auf Computern, die Eltern für ihre Kinder sicher konfiguriert haben. Die Strenge der Filterung kann dabei von den Eltern individuell eingestellt werden.
â–º Ich habe user generated content in meinem Angebot. Muss bzw. kann ich das auch klassifizieren? Muss ich den Content überwachen?
Man kann diese Inhalte klassifizieren, eine Verpflichtung besteht aber nicht. Voran zu stellen ist hierbei, dass Plattformanbieter nicht für Drittinhalte haften, solange sie keine Kenntnis davon haben. Plattformanbieter sind also ganz allgemein hinsichtlich unbekanntem Inhalt von Dritten (Foreneinträge, Kommentare etc.) jugendmedienschutzrechtlich nicht in der Pflicht, solange keine Kenntnis besteht. Auch eine Überwachungspflicht besteht nicht.
â–º Mein Website besteht aus sehr vielen Seiten. Muss jede einzelne extra bewerten?
Nein, müssen Sie nicht. Sie können aber.
Geschrieben 02 Dezember 2010 - 12:42
Danke für den Hinweis. Habe das mal schnell entsprechend geändert....
Und, noch ein Tipp: Wenn man Gesetze zitiert, empfiehlt es sich, auch mal nachzusehen, was man da zitiert. Der von Dir zitierte § 13 V UWG ist spätestens mit der UWG-Reform 2004 außer Kraft getreten (also vor bald sieben(!) Jahren), der § 13 UWG hat seit dem nur zwei Absätze. Es sieht ziemlich doof aus, so ins Leere zu zitieren.
Auch wenn man kein Jurist ist: Blindzitate empfehlen sich nie, das gilt für jede Branche. Der Inhalt des alten § 13 V UWG ist übrigens in den oben zitierten § 8 IV UWG redaktionell umgezogen worden.
Lange Rege, kurzer Sinn: Der Absatz dürfte eher Placebo denn ein rechtlicher Schutzschild sein.
Bearbeitet von Kaffee-Charly, 02 Dezember 2010 - 13:33.
Geschrieben 02 Dezember 2010 - 20:31
Geschrieben 03 Dezember 2010 - 14:59
Geschrieben 03 Dezember 2010 - 15:52
Er hat sich in letzter Zeit hier etwas rar gemacht, er ist aber auch hier Mitglied (man achte auf die hübsche Zahl):Schöne meinung denn da ich prospero nicht mal kenne kann das nicht so wichtig sein...
Geschrieben 04 Dezember 2010 - 06:52
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