eBooks - Alternative zu Print?
#451 Gast_Dirk_*
Geschrieben 01 April 2012 - 10:27
#452
Geschrieben 01 April 2012 - 11:00
Sodele, habe deine Story gelesen
Junge, Junge ... starke Kost
Kein 08/15 Lesefutter, sehr poetisch aber auch sehr stark in den Bildern, die du entwirfst!
Auf alle Fälle lesenswert und gut unterhaltend.
4 Sterne für diese Geschichte, die mir gut gefallen hat.
Hey, danke! Du hast meinen Tag gerettet!
http://defms.blogspo...blick-2023.html
#453 Gast_Dirk_*
Geschrieben 01 April 2012 - 11:30
#454
Geschrieben 02 April 2012 - 09:07
Reader mit eBooks
Da werden also "gebrauchte" Reader mit geklauten Büchern drauf verkauft. Mal sehn, wie die Industrie reagiert. Eigentlich müsste man ja den Speicher von Readern leeren, wenn der Besitzer wechselt. Oder man muss tatsächlich die Reader personalisieren. DNS-Scanner und persönliche eBook-DB in der Cloud.
Das ist schon ein böses Thema. Und es betrifft auch die braven Bürger.
Was macht man denn nun mit seinem alten Reader? Wird man automatisch zum Raubkopierer, wenn man den gebrauchten Reader weiterverkauft, ohne die eBooks zu löschen?
Überlicht und Beamen wird von Elfen verhindert.
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#455
Geschrieben 02 April 2012 - 16:26
Das war wohl auch nötig. Kein Verkaufsrang auf Amazon. Trotz 0,89 Euro und Kostenlosaktion. Also nichts verkauft???Hey, danke! Du hast meinen Tag gerettet!
#456
Geschrieben 03 April 2012 - 11:14
Das war wohl auch nötig. Kein Verkaufsrang auf Amazon. Trotz 0,89 Euro und Kostenlosaktion. Also nichts verkauft???
Doch, ist mein bestverkauftes ebook.
Kann sein, das die Bücher, die auch in der Erotikkategorie gelistet werden, keine Verkaufsränge bekommen. Bin mir aber nicht sicher. Bei allen drei Adrian Geschichten erscheint "kein Verkaufsrang", obwohl ebooks verkauft werden. Bei meinen anderen ebooks habe ich das Problem nicht, die sind aber allesamt in anderen Kategorien gelistet.
Edit: Funktioniert. Ich habe die Erotikkategorie herausgenommen und es erscheint ein Verkaufsrang.
https://www.amazon.de/dp/B005D1LCKI
Bearbeitet von Mammut, 03 April 2012 - 14:36.
http://defms.blogspo...blick-2023.html
#457
Geschrieben 18 Juni 2012 - 07:35
#458
Geschrieben 17 September 2012 - 12:38
Nutze ich jetzt mal gleich als Gelegenheit zur Frage: ebooks verkaufen wie Papierbücher? Gibt es dazu eine einheitliche Position? So lange die nicht existiert, bewegt sich jeder mit solchen Wünschen in einer mysteriösen Grauzone. Früher bei Software gab es CD-Roms oder Diskettensätze, die durfte und darf man ganz legal weiterverkaufen (in Gänze). Aber einen Datenträger bei ebooks gibt es nicht, wenn ich es im Donwload bezogen habe.Der Buchreport berichtet gerade von einer erstaunlichen Art der Raubkopiererei
Reader mit eBooks
Da werden also "gebrauchte" Reader mit geklauten Büchern drauf verkauft. Mal sehn, wie die Industrie reagiert. Eigentlich müsste man ja den Speicher von Readern leeren, wenn der Besitzer wechselt. Oder man muss tatsächlich die Reader personalisieren. DNS-Scanner und persönliche eBook-DB in der Cloud.
Das ist schon ein böses Thema. Und es betrifft auch die braven Bürger.
Was macht man denn nun mit seinem alten Reader? Wird man automatisch zum Raubkopierer, wenn man den gebrauchten Reader weiterverkauft, ohne die eBooks zu löschen?
#459
Geschrieben 18 September 2012 - 09:33
#460
Geschrieben 18 September 2012 - 09:38
Da ist die Regelung eigentlich ganz klar: ebooks darf man nicht weiterverkaufen, da man sie nicht besitzt. Man erwirbt eine personenspezifische Nutzungslizenz. Die juristischen Feinheiten kann ich nicht erklären, aber es läuft in etwa darauf hinaus.
Damit ist auch klar, dass man keine "vollen" ebook-Reader verkaufen darf bzw. der nächste Nutzer im Prinzip den Content nicht verwenden darf, da er/sie ja nicht die Lizenzen gekauft hat.
So zumindest die juristische Lage (im Groben).
Wo steht das geschrieben?
Mal ganz davon abgesehen, dass man den wenigsten Dateien ansieht, für wen und von wem sie lizensiert sind.
Wenn eBooks nur eingeschränkte Besitzrechte generieren, kann ich den geringen Preisunterschied zu gedruckten Büchern noch weniger verstehen.
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#461
Geschrieben 18 September 2012 - 10:02
Nutzung digitaler Inhalte.
Nach dem Download digitaler Inhalte durch Sie und der Zahlung der dafür zu leistenden Entgelte (einschließlich der jeweils anfallenden Steuern) gewährt Ihnen der Anbieter von Inhalten ein nicht-ausschließliches Recht, diese digitalen Inhalte ausschließlich für die persönliche, nicht-gewerbliche und nicht-unternehmerische Nutzung durch Sie unbegrenzt viele Male anzusehen, zu nutzen und anzuzeigen, und zwar ausschließlich auf dem Kindle, einer Lese-App oder wie dies im Rahmen des Service anderweitig zulässig ist und nur auf so vielen Kindle-Geräten oder anderen Geräten, wie dies im Kindle Store angegeben wurde. Ihre digitalen Inhalte werden durch den Anbieter von Inhalten lizensiert, nicht aber verkauft. Der Anbieter von Inhalten kann weitere Nutzungsbedingungen in den digitalen Inhaltemit aufnehmen. Diese Bedingungen haben ebenfalls Geltung, im Falle eines Widerspruchs ist jedoch diese Vereinbarung maßgebend. Bestimmte digitale Inhalte, beispielsweise Zeitschriften, stehen Ihnen über Lese-Apps möglicherweise nicht zur Verfügung.
http://www.amazon.de...odeId=200595170
Andere Anbieter schreiben das nicht so direkt, aber durch die Hintertür. Ich kenne ehrlich gesagt das System mit ePUB und Adobe DRM nicht, aber soweit ich verstehe, muss man erstmal sich selbst registrieren und dann seine Geräte und erst dann kann/darf man die ebooks übertragen. Das schließt ebenfalls einen Austausch bzw. Weiterkauf aus.
Relevante Ausschnitte:
Es ist nicht möglich, DRM geschützte eBooks z.B. als E-Mail Anhang oder per USB-Speicherstick auf andere Rechner zu kopieren, da sie gegen illegale Vervielfältigung geschützt sind. Mithilfe eines DRM-Schutzes (Digital Rights Management) sichern sich die Buchverlage gegen Raubkopien ab.
Allerdings können Sie mithilfe der Software Adobe Digital Editions und Ihrer Adobe ID Ihre eBooks auf mehreren Computern lesen. Hierzu müssen Sie sich nur kurz anmelden, damit sichergestellt ist, dass Sie wirklich der rechtmäßige Besitzer dieses eBooks sind. Sie können bis zu sechs PCs und andere Geräte aktivieren.
(...)
Wichtig: Wenn Sie Ihren Computer mit einer Adobe ID autorisieren, bleibt er immer genau dieser ID zugeordnet. Falls Sie zwei Computer nutzen, sollten Sie diese unbedingt mit derselben ID aktivieren. Sonst gäbe es zwei separate, anonyme Konten, die nachträglich nicht mehr zusammengeführt werden können. Sollten Sie DRM geschützte eBooks kaufen, können sie nur auf Computern mit der derselben Adobe ID kopiert werden.
(...)
Grundsätzlich sind eBooks aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht zur Rücksendung geeignet. Ein Widerrufsrecht gibt es deshalb für eBooks nicht.
Quelle: http://www.libri.de/...l#Einfuehrung11
Das gleiche gibts dann auch in etwas veränderter Form bei bol.de, wobei ich da noch diesen interessanten Passus gefunden habe:
Ein Umtausch eines runtergeladenen eBooks, wie er bei gedruckten Büchern gängig ist, ist nicht möglich. eBooks sind vom Umtausch ausgeschlossen, weil sie gemäß § 312d Absatz 4 BGB als "Ware" gelten, die aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind. Ein eBook kann nicht mehr "rückstandsfrei" zurückgegeben werden, da Sie als Käufer ja streng genommen das Produkt bzw. das, was das Produkt ausmacht, auf Ihrem PC zurückbehalten. eBook-Downloads werden konform zu Software- oder Musikdownloads gehandhabt, die ebenfalls vom Widerrufsrecht ausgeschlossen sind.
http://www.bol.de/sh...ks-start/show/# (und dann Klick auf HILFE)
Textlich ähnlich wars auch bei weltbild.de, von daher...
Bearbeitet von Torwan, 18 September 2012 - 10:03.
#462
Geschrieben 18 September 2012 - 10:07
http://www.amazon.de...odeId=200595170
Andere Anbieter schreiben das nicht so direkt, aber durch die Hintertür. Ich kenne ehrlich gesagt das System mit ePUB und Adobe DRM nicht, aber soweit ich verstehe, muss man erstmal sich selbst registrieren und dann seine Geräte und erst dann kann/darf man die ebooks übertragen. Das schließt ebenfalls einen Austausch bzw. Weiterkauf aus.
Relevante Ausschnitte:
Quelle: http://www.libri.de/...l#Einfuehrung11
Das gleiche gibts dann auch in etwas veränderter Form bei bol.de, wobei ich da noch diesen interessanten Passus gefunden habe:
http://www.bol.de/sh...ks-start/show/# (und dann Klick auf HILFE)
Textlich ähnlich wars auch bei weltbild.de, von daher...
Was alles bei nicht-DRM geschützten ebooks irrelevant ist, da man diese beliebig hin und her kopieren oder per mail verschicken kann und beliebig von Anderen angesehen werden können. Man sollte halt keine mit DRM verseuchten ebooks erwerben, Problem gelöst.
Bearbeitet von Diboo, 18 September 2012 - 10:10.
"Alles, was es wert ist, getan zu werden, ist es auch wert, für Geld getan zu werden."
(13. Erwerbsregel)
"Anyone who doesn't fight for his own self-interest has volunteered to fight for someone else's."
(The Cynic's book of wisdom)
Mein Blog
#463
Geschrieben 18 September 2012 - 10:10
#464
Geschrieben 18 September 2012 - 11:15
Da bin ich vollkommen Deiner Meinung, Dirk. Nur geht das leider nicht immer. Traurig ist, dass man manchmal zum Konvertieren von Formaten etwas in die juristische Grauzone gedrängt wird. Mein Sony-Reader liest das Kindle-Format nicht …
[…] Man sollte halt keine mit DRM verseuchten ebooks erwerben, Problem gelöst.
LG
Jakob
Austriae Est Imperare Orbi Universo
#465
Geschrieben 18 September 2012 - 11:33
Natürlich. Ich rede nur von DRM-geschützten Sachen. Bei DRM-freien und kostenlosen Werken gilt das natürlich alles nicht, aber die DRM-freien und kostenlosen Werke sind aktuell in der Minderheit, weswegen man wissen sollte, worauf man sich einlässt.
Ich dachte Du sprichst von gesetzlichen Bestimmungen für alle eBooks. Also bleibt der Punkt immer noch offen.
Durch das Recht zur privaten Kopie sind alle digitalen Daten sowieso irgendwann legal Eigentum aller.
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#466
Geschrieben 18 September 2012 - 12:07
Du darfst dabei aber keine Kopierschutzmaßnahmen umgehen.Durch das Recht zur privaten Kopie sind alle digitalen Daten sowieso irgendwann legal Eigentum aller.
Was noch interessant werden könnte, war ein kürzliches Urteil, dass es gestattet ist, gebrauchte Software weiterzuverkaufen. Auch da gehen die Softwarefirmen ja eher gerne davon aus, dass du nur ein Nutzungsrecht erwirbst. Man wird sehen, in wie weit das Urteil auf E-Books übertragen wird bzw. übertragbar ist.
Biom Alpha ist im Sonnensystem angekommen. Jetzt auf eigener Seite und auf Twitter @BiomAlpha
#467
Geschrieben 18 September 2012 - 12:24
Du darfst dabei aber keine Kopierschutzmaßnahmen umgehen.
Kopierschutzmaßnahmen sind mir schon lange nicht mehr begegnet.
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#468
Geschrieben 19 September 2012 - 09:39
Ich dachte Du sprichst von gesetzlichen Bestimmungen für alle eBooks. Also bleibt der Punkt immer noch offen.
Nee, das nicht, da gibts keine Regelungen. Aber aufgrund der Dominanz von zwei Systemen bei ebook, nämlich amazon/Kindle auf der einen und ePUB/DRM auf der anderen Seite, hat man zwei Quasi-Standards mit festem Reglement, bei denen die Regeln in etwa so sind, wie ich sie oben beschrieben habe. Wenn man dann kauft, ist man einen Vertrag eingegangen und hat sich dazu verpflichtet, diesen einzuhalten. Und damit gilt das, solange es nicht gegen Gesetze verstößt - was es nicht tut. Nutzungslizenzen zu erteilen ohne das Produkt selbst zu verkaufen ist ganz normal.
Durch das Recht zur privaten Kopie sind alle digitalen Daten sowieso irgendwann legal Eigentum aller.
Irgendwann schon, in der Theorie. Aktuell 70 Jahre nach dem Tod des Autors (zumindest in Deutschland). Aber so lange warten macht keinen Sinn, wenn man jetzt ein Buch lesen will.
Nicht vergessen: Das Recht auf Privatkopie ist nicht das Recht, diese Privatkopie nach eigenem Ermessen zu verteilen. So ist zumindest die aktuelle Rechtslage.
Bearbeitet von Torwan, 19 September 2012 - 09:41.
#469
Geschrieben 19 September 2012 - 10:19
Irgendwann schon, in der Theorie. Aktuell 70 Jahre nach dem Tod des Autors (zumindest in Deutschland). Aber so lange warten macht keinen Sinn, wenn man jetzt ein Buch lesen will.
Nicht vergessen: Das Recht auf Privatkopie ist nicht das Recht, diese Privatkopie nach eigenem Ermessen zu verteilen. So ist zumindest die aktuelle Rechtslage.
Das geht wesentlich schneller.
Meine Kinder dürfen sich Kopien meiner Dateien ziehen. Die dürfen die ihrerseits wieder ihren Freunden geben, usw usf
Nach zwei Tagen sind (theoretisch) zwei Schulen versorgt, nach vier der Stadtbezirk ...
Das geht überhaupt nicht zu verhindern. Zumal kein Kind irgendeine Scheu hat Dateien per Handy auszutauschen.
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#470
Geschrieben 20 September 2012 - 10:13
Hier der Link vom "Feind":
http://www.musikindu...de/privatkopie/
Der privaten Vervielfältigung sind jedoch enge Grenzen gesetzt. Als Schrankenregelung ist § 53 darüber hinaus auch grundsätzlich eng auszulegen (BGHZ 134, S. 250 ff.). Zulässig sind gem. § 53 Abs. 1 UrhG „einzelne Vervielfältigungen eines Werkes durch eine natürliche Person zum eigenen privaten Gebrauch auf beliebigen Trägern, sofern sie weder unmittelbar noch mittelbar Erwerbszwecken dienen und soweit nicht zur Vervielfältigung eine offensichtlich rechtswidrig hergestellte Vorlage verwendet wird.“
Privatkopien dürfen nicht zu dem Zweck hergestellt werden, sie zu verkaufen, zu tauschen oder zu verschenken!
Es dürfen also immer nur einige wenige Kopien angefertigt werden. Zulässig ist die Vervielfältigung nur für den privaten, eigenen Gebrauch, wozu auch noch der (Mit-)Gebrauch durch Familienangehörige oder enge Freunde zählt. Die Vervielfältigung ist jedoch nur zulässig, wenn der private Gebrauch auch tatsächlich bezweckt ist.
Das ist nicht mehr der Fall, wenn die Vervielfältigung von vornherein mit der Absicht geschieht, die Kopie zu verkaufen, zu tauschen oder zu verschenken. Denn in diesen Fällen kann derjenige, der die Kopie anfertigt, sie gerade nicht mehr benutzen, so dass kein eigener Gebrauch bezweckt ist, sondern der Gebrauch durch einen anderen.
Dass das de facto anders ist, ist mir auch klar. Aber das ist nicht der erlaubte Weg und dafür kann man auf die Mütze kriegen.
Ob man diese Rechtslage nun gut oder nicht gut findet, ist hierbei egal. Die Rechtslage ist die Rechtslage und daran hat man sich zu halten oder die Konsequenzen in Kauf zu nehmen.
#471
Geschrieben 20 September 2012 - 10:15
Die dürfen die ihrerseits wieder ihren Freunden geben, usw usf
Nach zwei Tagen sind (theoretisch) zwei Schulen versorgt, nach vier der Stadtbezirk ...
Mit BÜCHERN??? Auf welchem Planeten genau???
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(13. Erwerbsregel)
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#472
Geschrieben 20 September 2012 - 10:22
Bearbeitet von Torwan, 20 September 2012 - 10:24.
#473
Geschrieben 20 September 2012 - 10:36
De jure dürfen deine Kinder das nicht, weil die Kopie nicht ihnen gehört, sondern dir. Deine Kinder haben nur Mitgebrauchsrecht an deiner Kopie. Das schließt deren Freunde nicht mehr mit ein.
Hier der Link vom "Feind":
http://www.musikindu...de/privatkopie/
Dass das de facto anders ist, ist mir auch klar. Aber das ist nicht der erlaubte Weg und dafür kann man auf die Mütze kriegen.
Ob man diese Rechtslage nun gut oder nicht gut findet, ist hierbei egal. Die Rechtslage ist die Rechtslage und daran hat man sich zu halten oder die Konsequenzen in Kauf zu nehmen.
Das mag stimmen, aber niemand sieht es der Datei an, wem sie gehört und ob es eine legale oder illegale Kopie ist. Die "Rechtslage" ist quasi rein virtuell.
Was soll das "Verschenken" von Dateien eigentlich sein? Etwa im Gegensatz zum Verfielfältigen oder Herstellen einer privaten Kopie?
Oder andersherum, was macht die Kopie zum Nichtgeschenk?
Dein Zitat vom "Feind" offenbart Realitätsferne.
@Diboo
natürlich werden keine eBooks getauscht. Schon die Idee würde der Nachwuchs seltsam finden. Was sich aber mit einem immer wieder eingefordertem Tablet ändern könnte.
Aber eher bekommen sie Tabletten.
Überlicht und Beamen wird von Elfen verhindert.
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#474
Geschrieben 20 September 2012 - 10:42
#475
Geschrieben 20 September 2012 - 10:53
Das mag stimmen, aber niemand sieht es der Datei an, wem sie gehört und ob es eine legale oder illegale Kopie ist. Die "Rechtslage" ist quasi rein virtuell.
Es ist natürlich klar, was Du meinst. Nur die Rechtslage ist die Rechtslage. Vielleicht wirklichkeitsfern, nicht angenehm für die Konsumenten etc.
Nachdem was ich so auf diversen Seiten mitbekommen habe, ist der Bereich auch noch nicht ausjudiziert. Dies dürfte manchmal zu juristischen Unklarheiten beitragen.
Übrigens gibt es auch Methoden Dateien einem Käufer zuordnen zu können, auch "versteckte". Siehe Wasserzeichen ...
LG
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#476
Geschrieben 20 September 2012 - 11:26
Überlicht und Beamen wird von Elfen verhindert.
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#477
Geschrieben 20 September 2012 - 11:45
Die Eigentums- und Verwertungsrechte sind an die Inhalte gebunden, nicht an das Trägermedium.an Dateien Eigentumsrechte zu binden.
Eine Datei ist nichts anderes als ein Buch, auch wenn du das nicht wahrhaben willst. Und ja, man kann Dateien einem Käufer zuordnen.
#478
Geschrieben 20 September 2012 - 12:04
Die Eigentums- und Verwertungsrechte sind an die Inhalte gebunden, nicht an das Trägermedium.
Eine Datei ist nichts anderes als ein Buch, auch wenn du das nicht wahrhaben willst. Und ja, man kann Dateien einem Käufer zuordnen.
Es geht nicht um den Käufer Ernst. Sondern darum, dass eine Datei eben kein Buch ist, sondern eine beliebig replizierbare Software. Im Normalfall habe ich von einem wichtigen pdf auf jedem Rechner eine Kopie. Sollte sich mein Kind dafür interessieren, hat es das auf dem Handy. Das ist ein Link von nächsten Handy entfernt. Zeig mir das für ein echtes Buch und ich akzeptiere Deine Idee von der Gleichartigkeit.
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#479
Geschrieben 28 September 2012 - 18:05
Bearbeitet von chytra, 28 September 2012 - 18:07.
#480
Geschrieben 30 September 2012 - 11:41
Beispiel Amazon Kindle Nutzungsbedingungen: "Sofern nichts anderes ausdrücklich angegeben ist, dürfen Sie die Rechte an den digitalen Inhalten oder Teilen davon nicht verkaufen, vermieten, verleihen, vertreiben, im Rundfunk ausstrahlen, in Unterlizenz vergeben oder anderweitig an Dritte abtreten (...)"
Beispiel smashwords FAQ: "Can I share my book with friends?
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___
Persönlich hätte ich kein Problem damit, wenn jemand eines meiner E-Bücher so weitergibt, wie er ein Taschenbuch weitergeben würde. Ich verwende aus Prinzip kein DRM. Ich habe nur immer wieder ein Problem damit, wenn jemand meint, jeder Autor wäre so reich wie Frau Rowling, und nur weil der digitale Diebstahl so einfach und schwer nachzuweisen ist, müsste jeder dies dulden. Ich glaube auch nicht daran, dass Freunde, denen man die Kopie nicht verweigern kann, anschließend gern und freiwillig für ihre Kopie nachzahlen. Es ist nirgends dokumentiert, dass Verkaufszahlen irgendeines Autors plötzlich in die Höhe geschnellt sind, nachdem sein Buch auf einer Piratenseite zum Download auftauchte - das ist ein Selbstbetrug, mit dem die Täter ihr Gewissen beruhigen wollen.
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