Bearbeitet von Oliver, 02 September 2004 - 10:14.
Der Fall INTRAG
#721
Geschrieben 02 September 2004 - 10:05
- • (Buch) gerade am lesen:"Tales of the Shadowmen 1", J.-M. Lofficier (ed.)
- • (Buch) als nächstes geplant:"Tales of the Shadowmen 2", J.-M. Lofficier (ed.)
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• (Buch) Neuerwerbung: Sherlock Holmes - Aus den Geheimakten des Weltdetektivs (Sammelband, 1973, mit 15 Heftromanen (1907/1908))
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• (Film) gerade gesehen: "Das Testament des Dr. Mabuse" (Fritz Lang)
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• (Film) als nächstes geplant: "Jurassic World: Dominion" (Dinos!!!!!)
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• (Film) Neuerwerbung: "Judex" (Louis Feuillade)
#722
Geschrieben 02 September 2004 - 13:37
SHINING
#723 Gast_Barbara Slawig_*
Geschrieben 02 September 2004 - 16:21
Na, unbedingt, Lomax. Nur: Da es diese Auseinandersetzungen bei den Journalisten derzeit gibt, kann man wohl nicht einfach voraussetzen, daß die INTRAG-Verträge sittenwidrig sind. Und das ist - aus der Sicht der Autoren - unpraktisch, denn sonst könnten sie die Verträge einfach vergessen. Aber das sind Fragen für Experten. Und in der Praxis spielt es vermutlich kaum eine Rolle: Ist die Geschichte noch nicht erschienen, kann man bestimmt vom Vertrag zurücktreten; ist sie schon erschienen, nimmt sie sowieso keiner mehr Nur der Fall, in dem jemand ein Romankapitel INTRAG überlassen hat, könnte knifflig werden, weil man ja beim Vertrag über den Roman gewöhnlich unterschreibt, daß Ansprüche Dritter nicht bestehen. Da hilft evtl. nur umarbeiten ... BarbaraWie ich weiter oben schon angeschnitten hatte: Zusätzliche Rechteübertragungen müssen zumindest mit einem höheren Satz als der üblichen Vergütung für die einfache Rechteübertragung honoriert werden. Und natürlich kann man sich trefflich darüber streiten, was die übliche Vergütung ist und was ein angemessener Zuschlag. Gerade im Journalismus wird das derzeit ja gerne getan. Nur: Nix ist auf keinen Fall mehr als üblich. Da kann man wohl doch eine Untergrenze ziehen
#724 Gast_Geli_*
Geschrieben 04 September 2004 - 18:28
Wenn er einen Gewerbeschein als Buchhändler hat, dann kann er die Antho als Buchhändler verkaufen, zahlt Umsatzsteuer ans Finanzamt und macht eine Einnahmen/Überschuss-Rechnung. Ich glaube allerdings nicht, dass die betreffenden Autoren das so gehandhabt haben. Sie haben möglicherweise ihre Bücher als Autoren weiterverkauft. Da braucht man keinen Gewerbeschein. Allerdings brauchen sie dann aber das Einverständnis der anderen Autoren: weil damit Einnahmen an den anderen Autoren vorbeigeschleust werden können. Das Einverständnis zum Vertrieb können diese anderen Autoren dem weiterverkaufenden nicht geweblichen Autor aber nicht geben, da sie es per Vertrag an den Verlag abgetreten haben = das Recht des Vertriebs. Der Verlag ist nämlich nicht nur berechtigt sondern auch verpflichtet, den Vertrieb durchzuführen.Der Autor, der die Anthologie von Intrag erwirbt und auf eigene Rechnung weiterverkauft, wird in dem Moment sowas wie ein Buchhändler. Warum sollte der Autor in dieser Situation anders haften, als ein normaler Buchhändler?
So schauts aus.
Gruß, Geli
#725
Geschrieben 04 September 2004 - 21:54
#726
Geschrieben 05 September 2004 - 09:29
vielleicht gehe ich ja von falschen Voraussetzungen aus, die da wären, daß die Autoren die Bücher zum Ladenpreis abzgl. Rabatt erwerben und der Verlag den anderen Autoren ihr Honorar für die Bücher ganz normal gutschreiben. Ist das der Falls, haben die Autoren, die die Bücher weiterverkaufen ihre "Lizenzgebühr" an den Treuhänder (Verlag) abgeführt und sind damit aus dem Schneider. Sollte Intrag für die Autorenexemplare kein Honorar zahlen, werden die Autoren übers Ohr gehauen.Wenn er einen Gewerbeschein als Buchhändler hat, dann kann er die Antho als Buchhändler verkaufen, zahlt Umsatzsteuer ans Finanzamt und macht eine Einnahmen/Überschuss-Rechnung. Ich glaube allerdings nicht, dass die betreffenden Autoren das so gehandhabt haben. Sie haben möglicherweise ihre Bücher als Autoren weiterverkauft. Da braucht man keinen Gewerbeschein. Allerdings brauchen sie dann aber das Einverständnis der anderen Autoren: weil damit Einnahmen an den anderen Autoren vorbeigeschleust werden können. Das Einverständnis zum Vertrieb können diese anderen Autoren dem weiterverkaufenden nicht geweblichen Autor aber nicht geben, da sie es per Vertrag an den Verlag abgetreten haben = das Recht des Vertriebs. Der Verlag ist nämlich nicht nur berechtigt sondern auch verpflichtet, den Vertrieb durchzuführen.
Ob der Verkauf an Endkunden mit oder ohne Gewerbeschein erfolgt, hat mit der ganzen Sache rein garnichts zu tun.
Gruß Ronni
#727
Geschrieben 05 September 2004 - 12:13
#728
Geschrieben 05 September 2004 - 14:45
#729
Geschrieben 05 September 2004 - 16:05
8 ct entspricht bei 30 Autoren einen Honoraranteil von rund 17%, und das ist weit über dem Durchschnitt, ebenso sind die 40% Autorenrabatt recht hoch. Was für eine Auflage hat "John Sinclair"? 50.000? Das sind dann 0,15 ct je verkauftem Exemplar. Gruß RonniAlso, die 40% Autorenrabatt sind in Ordung - andere Verlagshäuser handhaben das ebenso. 8 Cent pro Buch erscheint mir aber arg wenig (egal, ob das jetzt US$-Cent oder EUR-Cent sind). Müssen die auch noch versteuert werden?Â
Bearbeitet von Ronni, 05 September 2004 - 16:08.
#730 Gast_Phönix_*
Geschrieben 05 September 2004 - 16:45
#731
Geschrieben 05 September 2004 - 17:37
#732 Gast_Yellow Unicorn_*
Geschrieben 05 September 2004 - 17:39
#733 Gast_Marc_*
Geschrieben 05 September 2004 - 17:51
#734 Gast_Geli_*
Geschrieben 05 September 2004 - 17:54
#735
Geschrieben 05 September 2004 - 17:55
Upps, das ist aber extra übel. Wo doch auf der Seite, zu der der angegebene Link gehört, ausdrücklich zu lesen ist, das man den Namen registrieren muss, bevor man die Geschäfte aufnimmt. Da wurde Intrag wohl schon früher mal "erwischt" und musste nachbessernIm Eintrag ist als Datum angegeben: 02/20/2003
Und auf der Homepage steht:
INTRAG Int†™l wurde im Frühjahr 1998 in Los Angeles, California gegründet und eröffnete seine Büros in North Hollywood, wo das Verlagshaus bis heute immer noch ansässig ist....
Na ja, zumindest muss man Intrag zugute halten, dass sie irgendwann mal die 23 Dollar bezahlt haben, um legal als Intrag in Los Angeles auftreten zu dürfen. Und vielleicht war ja auch das "1998" eine Übertreibung, um etwas altehrwürdiger auftreten zu können.
#736
Geschrieben 05 September 2004 - 18:10
wer hat Dir denn den Quatsch erzählt? Gruß RonniIch habe lediglich festgestellt, dass mein Vertrag mit Intrag keine Haftungsfreistellungsklausel enthält. Damit haften weiterverkaufende Autoren.
#737
Geschrieben 05 September 2004 - 18:39
Das eine Abgleichsliste, die lediglich besagt, daß frühestens irgend am 20. Februar 2003 irgend jemand oder irgend etwas unter dem Namen Intrag Int'l bei einem behördlichen Vorgang auf Bezirksebene wahrgenommen wurde. Das geht auch mit einer Briefkastenfirma, ja sogar mit weniger als einer solchen. Wenn ich mich öfter mit einem Bauchladen in die Vineland Avenue stellen wollte, um Kirschen von meinem Hinterhofbaum zu verticken, wäre ich dort auch aufgeführt. Dort wird nichts geprüft und es gibt keinerlei Beweiskraft für oder gegen irgend etwas. Um genau zu sein, kassiert eine Sekretärin eine Bearbeitungsgebühr und tippt ein, was man ihr angibt.http://www.lavote.net/fbn/fbn.cfm Gebt da mal INTRAG ein. Von wegen Briefkastenfirma. Hier ist ein Beweis. Andere werden sicher folgen und das Kartenhaus der Intriganten wird einbrechen....
I have loved the stars too fondly to be fearful of the night.
(Sarah Williams: The Old Astronomer To His Pupil)
#738
Geschrieben 05 September 2004 - 20:03
#739
Geschrieben 06 September 2004 - 05:03
Hallo Ronni, also, die Antho "Winterwelt" kostet bei Amazon 18,95 EUR. Bei 30 Autoren á 8 Ct. macht das für mich einen Honoraranteil von 12,6 %. So viel ist das nicht, und das ist auch nicht "weit über dem Durchschnitt". Die Auflage von John Sinclair ist sicherlich deutlich höher - aber so ein Heft liegt im Preis bei ca. 3 EUR.8 ct entspricht bei 30 Autoren einen Honoraranteil von rund 17%, und das ist weit über dem Durchschnitt, ebenso sind die 40% Autorenrabatt recht hoch.
#740
Geschrieben 06 September 2004 - 09:04
#741 Gast_Asarjas_*
Geschrieben 06 September 2004 - 11:26
#742
Geschrieben 06 September 2004 - 11:27
Hallo Ronni, Du kannst das Autorenhonorar, das ein einzelner Autor bekommt (i.d.R. 8-10 %), wenn er ein Buch veröffentlicht, nicht mit dem Gesamthonorar für alle Intrag Autoren vergleichen. Der einzelne Intrag Autor erhält bei "Winterwelt" gerade mal 0,42%. Ich habe schon in einigen Anthologien veröffentlicht. Die Honorare lagen zuwischen 10 - 200 EUR) Festpreis, ohne Umsatzbeteiligung. Für die 10 EUR, die der BLITZ-Verlag gezahlt hat, müßte INTRAG erst einmal 125 Bücher verkaufen. Viel mehr werden die Autoren auch nicht bekommen haben. So, wenn Du das jetzt mal vergleichst, was die Lesergesichte bei John Sinclair bringt (75 EUR = 937 INTRAG-Bücher), dann wirst Du mir wohl zustimmen, daß es deutlich bessere Veröffentlichungsmöglichkeiten gibt, als den INTRAG Verlag. Hinzu kommt, daß für die o.g. Honorare die Verlagshäuser jeweils nur das Recht zum Abdruck der Geschichte erwerben. Bei INTRAG sind ja für die 8 Ct. gleich alle Rechte weg! Reich werden kann man mit der Schreiberei sowieso nicht: aber man muß sein Talent ja nicht gleich verschleudern, oder?Honorare über 10% können nur ganz wenige Autoren bei hohen Hardcover-Auflagen rausschlagen. Kennst Du einen Verlag, bei dem 12% Durchschnitt sind?
#743 Gast_Asarjas_*
Geschrieben 06 September 2004 - 11:32
#744
Geschrieben 06 September 2004 - 11:40
Hallo Asarjas, was steht denn in Deinem Autorenvertrag? Es gibt Verlagshäuser, die unterbinden diesen Wiederverkauf vertraglich. Lies einfach mal nach, was bei Dir drinsteht. Ich denke, wenn Du mal auf einer Lesung ein paar Bücher verkaufst, ist das (vorausgesetzt der Verlag genehmigt das) kein Problem. Wenn Du das allerdings regelmäßig machst, könnte man das als Gewerbe interpretieren. Ich wäre da vorsichtig.Darf ich jetzt als Autor, wenn ich zum Beispiel bei Intrag in Winterwelt eine Geschichte veröffentlicht habe und Bücher mit 40 % Autorenrabatt gekauft habe, diese z.B. bei Lesungen nicht weiterverkaufen? Bitte klärt mich auf Gruß und danke Asarjas
Bearbeitet von Dathan, 06 September 2004 - 11:41.
#745 Gast_Gast_Asarjas_*
Geschrieben 06 September 2004 - 11:49
#746
Geschrieben 06 September 2004 - 12:56
Auf der einen Seite ist diese Winzmargenabrechnung sowieso blödsinnig, weil sie für Verlag und Autor viel zu viel Arbeit macht, auf der anderen Seite ist für den Verlag erst mal egal, ob er einen Roman oder eine Anthologie macht, bei beiden muß er das absolute Honorar relativ gleich kalkulieren.Du kannst das Autorenhonorar, das ein einzelner Autor bekommt (i.d.R. 8-10 %), wenn er ein Buch veröffentlicht, nicht mit dem Gesamthonorar für alle Intrag Autoren vergleichen. Der einzelne Intrag Autor erhält bei "Winterwelt" gerade mal 0,42%. Ich habe schon in einigen Anthologien veröffentlicht. Die Honorare lagen zuwischen 10 - 200 EUR) Festpreis, ohne Umsatzbeteiligung. Für die 10 EUR, die der BLITZ-Verlag gezahlt hat, müßte INTRAG erst einmal 125 Bücher verkaufen. Viel mehr werden die Autoren auch nicht bekommen haben.
da stimme ich Dir ohne jedwede Einschränkung zu. Aber trotz aller berechtigter Kritik an Intrag muß man ihnen doch zugute halten, daß sie die Autoren, was die prozentuale Umsatzbeteiligung angeht, nicht übervorteilt haben.So, wenn Du das jetzt mal vergleichst, was die Lesergesichte bei John Sinclair bringt (75 EUR = 937 INTRAG-Bücher), dann wirst Du mir wohl zustimmen, daß es deutlich bessere Veröffentlichungsmöglichkeiten gibt, als den INTRAG Verlag.
Gesetz des unwahrscheinlichen Falls, daß jemand die Filmrechte für eine Story bei Intrag erwirbt, wird Intrag nicht drum herum kommen, den Lizenzbetrag nach den Marktüblichen Regeln (bzw. entsprechend des Verlagsgesetzes) mit dem Autor zu teilen.Hinzu kommt, daß für die o.g. Honorare die Verlagshäuser jeweils nur das Recht zum Abdruck der Geschichte erwerben. Bei INTRAG sind ja für die 8 Ct. gleich alle Rechte weg!
nein, bestimmt nicht. Gruß RonniReich werden kann man mit der Schreiberei sowieso nicht: aber man muß sein Talent ja nicht gleich verschleudern, oder?
#747
Geschrieben 06 September 2004 - 13:10
#748
Geschrieben 06 September 2004 - 17:42
Bearbeitet von Silvia, 07 September 2004 - 09:48.
#749
Geschrieben 06 September 2004 - 17:58
wahrscheinlich werden jetzt 20 unterschiedliche Antworten von 10 Leuten kommen. Einen echten üblichen Wert bei Kurzgeschichten gibt es aber nicht, da kommen zuviele Parameter zusammen, von denen Genre, Auflage und Marktwert des Autoren nur drei sind. Du kannst aber davon ausgehen, daß das Honorar für Kurzgeschichten, abgesehen von wenigen, höherauflagigen Ausnahmen, eher ein Spesenersatz sind. Gruß Ronnihier ist aber doch von teilweise sehr ansehnlichen Honoraren die Rede, und das nur für eine Kurzgeschichte. Was ist denn so das Übliche?
#750 Gast_Gast_Asarjas_*
Geschrieben 07 September 2004 - 05:19
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