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Der Fall INTRAG


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1256 Antworten in diesem Thema

#721 Oliver

Oliver

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Geschrieben 02 September 2004 - 10:05

Eröffnen wir doch mal offiziell innerhalb dieses Threads das Thema "Intrag- The Next Generation".Hinsichtlich der Einstellung der Anthologie-Projekte (1.) und des Rückzugs vom deutschen Markt (2.) hat Intrag das getan, was sie immer tun: Schön gelogen.1. Zwar steht auf der Seite world-of-fantasy.com, dass alle Anthologie-Projekte eingestellt sind, fast alle neu gestarteten Projekte hören sich aber an wie Anthologien und "Ambra Gem" wird auch offiziell unten im Copyright-Hinweis als eine bezeichnet. Nur Massen-Anthos scheint es nicht mehr zu geben. Dazu gleich.Ach ja, und Arosh Thar wurde unbeholfen ins Englische übersetzt. Das hatten wir ja schon.2. Nirgendwo auf der WOF-Seite oder der Seite von Intrag-Publishing steht, dass sich die Ausschreibungen an Amerikaner richten, die Deutsch lernen wollen oder können, oder Exil-Deutsche in den USA, so dass die dort verwendete deutsche Sprache ein untrügliches Indiz dafür ist, dass man wiederum deutsche Autoren und deutsche Kunden ansprechen möchte. Nix dagegen, warum aber dann vollmundig den Rückzug vom deutschen Markt erklären?Zu den Massen-Anthos: Es ist in der Tat bemerkenswert, wie genau die Beschreibung auf Writer's Beware auf den SFWA-Seiten zum Thema "Authors Mill" zu den Massen-Anthos passt. Writer's Beware definiert dieses Geschäftsmodell übrigens als ein getarntes Vanity-Publishing, sprich, ein getarntes DKZ-Modell.Dies kann Intag mit jetzt maximal fünf Autoren so nicht mehr realisieren. Kann ja auch sein, dass sie jetzt redlich geworden sind oder schon immer waren, auch wenn, s.o. sie immer lügen, dass sich die Balken biegen.Es gab vereinzelte Beschwerden von Intrag-Autoren, dass durch diese Affaire Ihnen die Publizierungs-Basis weggebrochen wäre. Nun, die scheint noch da zu sein.Es soll aber nachher keiner sagen, man hätte ihn oder sie nicht gewarnt.

Bearbeitet von Oliver, 02 September 2004 - 10:14.

  • (Buch) gerade am lesen:"Tales of the Shadowmen 1", J.-M. Lofficier (ed.)
  • (Buch) als nächstes geplant:"Tales of the Shadowmen 2", J.-M. Lofficier (ed.)
  • • (Buch) Neuerwerbung: Sherlock Holmes - Aus den Geheimakten des Weltdetektivs (Sammelband, 1973, mit 15 Heftromanen (1907/1908))
  • • (Film) gerade gesehen: "Das Testament des Dr. Mabuse" (Fritz Lang)
  • • (Film) als nächstes geplant: "Jurassic World: Dominion" (Dinos!!!!!)
  • • (Film) Neuerwerbung: "Judex" (Louis Feuillade)

#722 Markus

Markus

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Geschrieben 02 September 2004 - 13:37

Den Literaturportal- Beitrag habe ich gelöscht. Wenn der von einem eingeloggten Mitglied gewesen wäre hätte ich ihn ja vielleicht noch akzeptiert....
Ad Astra !
SHINING

#723 Gast_Barbara Slawig_*

Gast_Barbara Slawig_*
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Geschrieben 02 September 2004 - 16:21

Wie ich weiter oben schon angeschnitten hatte: Zusätzliche Rechteübertragungen müssen zumindest mit einem höheren Satz als der üblichen Vergütung für die einfache Rechteübertragung honoriert werden. Und natürlich kann man sich trefflich darüber streiten, was die übliche Vergütung ist und was ein angemessener Zuschlag. Gerade im Journalismus wird das derzeit ja gerne getan. Nur: Nix ist auf keinen Fall mehr als üblich. Da kann man wohl doch eine Untergrenze ziehen ;)

Na, unbedingt, Lomax. Nur: Da es diese Auseinandersetzungen bei den Journalisten derzeit gibt, kann man wohl nicht einfach voraussetzen, daß die INTRAG-Verträge sittenwidrig sind. Und das ist - aus der Sicht der Autoren - unpraktisch, denn sonst könnten sie die Verträge einfach vergessen. Aber das sind Fragen für Experten. Und in der Praxis spielt es vermutlich kaum eine Rolle: Ist die Geschichte noch nicht erschienen, kann man bestimmt vom Vertrag zurücktreten; ist sie schon erschienen, nimmt sie sowieso keiner mehr :bigcry: Nur der Fall, in dem jemand ein Romankapitel INTRAG überlassen hat, könnte knifflig werden, weil man ja beim Vertrag über den Roman gewöhnlich unterschreibt, daß Ansprüche Dritter nicht bestehen. Da hilft evtl. nur umarbeiten ... Barbara

#724 Gast_Geli_*

Gast_Geli_*
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Geschrieben 04 September 2004 - 18:28

@Ronni

Der Autor, der die Anthologie von Intrag erwirbt und auf eigene Rechnung weiterverkauft, wird in dem Moment sowas wie ein Buchhändler. Warum sollte der Autor in dieser Situation anders haften, als ein normaler Buchhändler?

Wenn er einen Gewerbeschein als Buchhändler hat, dann kann er die Antho als Buchhändler verkaufen, zahlt Umsatzsteuer ans Finanzamt und macht eine Einnahmen/Überschuss-Rechnung. Ich glaube allerdings nicht, dass die betreffenden Autoren das so gehandhabt haben. Sie haben möglicherweise ihre Bücher als Autoren weiterverkauft. Da braucht man keinen Gewerbeschein. Allerdings brauchen sie dann aber das Einverständnis der anderen Autoren: weil damit Einnahmen an den anderen Autoren vorbeigeschleust werden können. Das Einverständnis zum Vertrieb können diese anderen Autoren dem weiterverkaufenden nicht geweblichen Autor aber nicht geben, da sie es per Vertrag an den Verlag abgetreten haben = das Recht des Vertriebs. Der Verlag ist nämlich nicht nur berechtigt sondern auch verpflichtet, den Vertrieb durchzuführen.

So schauts aus.

Gruß, Geli

#725 Silvia

Silvia

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Geschrieben 04 September 2004 - 21:54

Hallo Geli, soviel ich weiß, warst du noch nicht allzu lange im Intrag - Forum und hast deswegen wohl auch nicht mitbekommen, wie die Autoren unter Druck gesetzt wurden, Bücher zum Autorenpreis zu erwerben und weiterzuverkaufen, sei es auf Kommissionsbasis oder anderweitig. Ich werde die Bücher, die ich noch habe, jedenfalls verschenken, aber ich finde, man sollte die anderen nicht beunruhigen, denn wohl keiner von uns hatte spezielle Rechtskenntnisse und wir haben uns auf Intrag verlassen, wobei ich immer vorsichtig war, weil ich ein ungutes Gefühl bei der Sache hatte, aber nur ein diffuses, so wie ich es dem Verlag gegenüber schon länger hatte, aber Intrag war so geschickt oder raffiniert, dass man nie was Konkretes gegen den Verlag sagen konnte, bis zum Skandal. Gruß Silvia

#726 Ronni

Ronni

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Geschrieben 05 September 2004 - 09:29

Wenn er einen Gewerbeschein als Buchhändler hat, dann kann er die Antho als Buchhändler verkaufen, zahlt Umsatzsteuer ans Finanzamt und macht eine Einnahmen/Überschuss-Rechnung. Ich glaube allerdings nicht, dass die betreffenden Autoren das so gehandhabt haben. Sie haben möglicherweise ihre Bücher als Autoren weiterverkauft. Da braucht man keinen Gewerbeschein. Allerdings brauchen sie dann aber das Einverständnis der anderen Autoren: weil damit Einnahmen an den anderen Autoren vorbeigeschleust werden können. Das Einverständnis zum Vertrieb können diese anderen Autoren dem weiterverkaufenden nicht geweblichen Autor aber nicht geben, da sie es per Vertrag an den Verlag abgetreten haben = das Recht des Vertriebs. Der Verlag ist nämlich nicht nur berechtigt sondern auch verpflichtet, den Vertrieb durchzuführen.

vielleicht gehe ich ja von falschen Voraussetzungen aus, die da wären, daß die Autoren die Bücher zum Ladenpreis abzgl. Rabatt erwerben und der Verlag den anderen Autoren ihr Honorar für die Bücher ganz normal gutschreiben. Ist das der Falls, haben die Autoren, die die Bücher weiterverkaufen ihre "Lizenzgebühr" an den Treuhänder (Verlag) abgeführt und sind damit aus dem Schneider. Sollte Intrag für die Autorenexemplare kein Honorar zahlen, werden die Autoren übers Ohr gehauen.
Ob der Verkauf an Endkunden mit oder ohne Gewerbeschein erfolgt, hat mit der ganzen Sache rein garnichts zu tun.

Gruß Ronni
Die Schlauheit des Fuchses basiert zu 90% auf der Dummheit der Hühner.

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#727 Silvia

Silvia

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Geschrieben 05 September 2004 - 12:13

Hallo, also die Sache verhielt sich so: Jeder Autor konnte zum Autorenpreis, das waren 40 Prozent Ermäßigung zum Ladenpreis, Bücher erwerben plus Portokosten, mit denen er dann machen konnte, was er wollte, auch weiterverkaufen. Alle anderen Autoren bekamen für jedes dieser Bücher 8 US Cent Tantiemen gutgeschrieben, nur der nicht, der die Bücher zum Autorenpreis erworben hat. So steht es im Vertrag, da müsste Geli nur nachschauen, also ist ihr finanziell nichts entgangen. Pro verkauftem Buch und Autor gibt es 8 US Cent, egal, wo und wie das Buch verkauft wird. Deswegen verstehe ich nicht, weshalb Geli ihre Mitautoren, die in gewisser Weise genauso "Intragopfer" waren wie sie selbst und größtenteils ebenso abgesprungen sind, als der Skandal immer mehr hochkochte, indirekt mit ihrem Rechtsanwalt "bedroht". Gruß Silvia

#728 Dathan

Dathan

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Geschrieben 05 September 2004 - 14:45

Also, die 40% Autorenrabatt sind in Ordung - andere Verlagshäuser handhaben das ebenso. 8 Cent pro Buch erscheint mir aber arg wenig (egal, ob das jetzt US$-Cent oder EUR-Cent sind). Müssen die auch noch versteuert werden? ;) Zum Vergleich: einer "Lesergeschichte" z.B. bei John Sinclair bringt 75 EUR einmalig, bar auf die Kralle. Ist noch nicht mal eine richtige Veröffentlichung, eher ein besserer Leserbrief. Um soviel Geld zu verdienen, müßten erst einmal knapp 1000 INTRAG-Bücher verkauft werden.Bei anderen Verlagen gibt es einen festen Satz pro Story (je nach Verlag und Umfang i.d.R. im dreistelligen Bereich), dann aber keine Umsatzbeteiligung. Im Vergleich dazu erscheinen die 8 Ct. des INTRAG Verlages schon sehr knapp bemessen. Naja, muß jeder selbst wissen. Die Covergestaltung gefällt mir übrigens ganz gut - jedenfalls wenn die Thumbnails bei Amazon richtig interpretiere...

#729 Ronni

Ronni

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Geschrieben 05 September 2004 - 16:05

Also, die 40% Autorenrabatt sind in Ordung - andere Verlagshäuser handhaben das ebenso. 8 Cent pro Buch erscheint mir aber arg wenig (egal, ob das jetzt US$-Cent oder EUR-Cent sind). Müssen die auch noch versteuert werden?  ;)

8 ct entspricht bei 30 Autoren einen Honoraranteil von rund 17%, und das ist weit über dem Durchschnitt, ebenso sind die 40% Autorenrabatt recht hoch. Was für eine Auflage hat "John Sinclair"? 50.000? Das sind dann 0,15 ct je verkauftem Exemplar. Gruß Ronni

Bearbeitet von Ronni, 05 September 2004 - 16:08.

Die Schlauheit des Fuchses basiert zu 90% auf der Dummheit der Hühner.

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#730 Gast_Phönix_*

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Geschrieben 05 September 2004 - 16:45

Hallo, hab mir alles einmal durchgelesen und finde, es wird stark übertrieben und angemaßt, was gegen INTRAG läuft. Die selbsternannten Detektive haben hier ganz klar bestimmte Sachen verheimlicht. Nämlich Wahrheiten. Wären sie wirklich so gut, hätten sie auch diesen Link erwischt: http://www.lavote.net/fbn/fbn.cfm Gebt da mal INTRAG ein. Von wegen Briefkastenfirma. Hier ist ein Beweis. Andere werden sicher folgen und das Kartenhaus der Intriganten wird einbrechen....

#731 Silvia

Silvia

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Geschrieben 05 September 2004 - 17:37

Hallo Phönix, und was besagt dieser Eintrag? Hinter "Intrag" steht eine Nummer, weiter nichts. Da mein Schulenglisch schon ziemlich eingerostet ist, mag es ja sein, dass ich es nicht kapiere. Aber viel scheint das wohl nicht auszusagen. Übrigens ist mir Intrag inzwischen ziemlich gleichgültig geworden. Gruß Silvia

#732 Gast_Yellow Unicorn_*

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Geschrieben 05 September 2004 - 17:39

Hallo Phönix,Netter Eintrag, aber er besagt hauptsächlich, das Intrag wirklich lügt:Im Eintrag ist als Datum angegeben: 02/20/2003Und auf der Homepage steht:INTRAG Int†™l wurde im Frühjahr 1998 in Los Angeles, California gegründet und eröffnete seine Büros in North Hollywood, wo das Verlagshaus bis heute immer noch ansässig ist....Gut gelogen - besser erwischt ;)†¦wenn man in Sumpf steckt, sollte man stillhalten, um nicht noch tiefer zu versinken.

#733 Gast_Marc_*

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Geschrieben 05 September 2004 - 17:51

Interessiert sich noch irgendwer für INTRAG??? :gääääähn:Also für mich hat sich die Sache erledigt. Sowohl als Autor, als auch als Kunde/Leser der Bücher.

#734 Gast_Geli_*

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Geschrieben 05 September 2004 - 17:54

@Silviaich bedrohe niemanden mit meinem Anwalt. Wenn es so wäre, hatte derjenige schon ein entsprechendes Schreiben erhalten!Ich habe lediglich festgestellt, dass mein Vertrag mit Intrag keine Haftungsfreistellungsklausel enthält. Damit haften weiterverkaufende Autoren. Punkt. Intrag hat nicht nur das Recht des Vertriebs, sondern auch die Pflicht. Punkt. Erfüllen sie ihre Pflicht nicht, bekommen sie ein Problem. Punkt. Es betrifft nur den Vertrag von mir für diese eine Anthologie, es betrifft nur diese Mitautoren, es betrifft nur diese Abrechnungen. Was sein wird, weiß ich nicht, da die Anthologie noch nicht erschienen ist. Ich weise lediglich auf eine besondere Sachlage hin. Was die anderen Autoren tun, ist mir grundsätzlich egal. Wenn sie den Standpunkt haben, dass sie unbedarfte Lämmchen sind, die halt nunmal keine Ahnung haben - tja, dann dürfen sie sich über Konsequenzen nicht wundern und hinterher bitte nicht rumjammern. Jeder kann sich informieren, jeder kann sich Rechtsberatung holen, jeder kann einen Steuerberater aufsuchen. Tut er es nicht - mei dann halt nicht. Eigenverantwortung.Ich wundere mich nur, dass alle wie von der Tarantel gestochen von Intrag weglaufen, aber keiner wirklich etwas unternimmt. Jeder wischt sich die Stirn, freut sich, dass er da raus ist und keinen Schaden hat. Das Intrag weitermacht, neue Autoren anwirbt, damit wieder die nächste Runde einläutet - interessiert keinen. Frei nach dem Motto: ich hab keinen Schaden und die anderen sollen selber schaun, dass sie klarkommen. Für soetwas habe ich kein Verständnis. Ehrlich gesagt, ich finde dieses Verhalten zum Kotzen.Wenn ein Unternehmen unseriös tätig ist, dann gehört es aus dem Verkehr gezogen. Das hat auch etwas mit Verantwortung zu tun. Meine Meinung. Ein seriöses Unternehmen braucht nichts befürchten, kann üblen Gerüchten leicht Einhalt gebieten und falsche Vorwürfe durch Belege leicht entkräften.Gruß, Geli

#735 Lomax

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Geschrieben 05 September 2004 - 17:55

Im Eintrag ist als Datum angegeben: 02/20/2003

Und auf der Homepage steht:

INTRAG Int†™l wurde im Frühjahr 1998 in Los Angeles, California gegründet und eröffnete seine Büros in North Hollywood, wo das Verlagshaus bis heute immer noch ansässig ist....

Upps, das ist aber extra übel. Wo doch auf der Seite, zu der der angegebene Link gehört, ausdrücklich zu lesen ist, das man den Namen registrieren muss, bevor man die Geschäfte aufnimmt. Da wurde Intrag wohl schon früher mal "erwischt" und musste nachbessern ;)

Na ja, zumindest muss man Intrag zugute halten, dass sie irgendwann mal die 23 Dollar bezahlt haben, um legal als Intrag in Los Angeles auftreten zu dürfen. Und vielleicht war ja auch das "1998" eine Übertreibung, um etwas altehrwürdiger auftreten zu können.
"Modern Economics differs mainly from old Political Economy in having produced no Adam Smith. The old 'Political Economy' made certain generalisations, and they were mostly wrong; new Economics evades generalisations, and seems to lack the intellectual power to make them." (H.G. Wells: Modern Utopia)

#736 Ronni

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Geschrieben 05 September 2004 - 18:10

Ich habe lediglich festgestellt, dass mein Vertrag mit Intrag keine Haftungsfreistellungsklausel enthält. Damit haften weiterverkaufende Autoren.

wer hat Dir denn den Quatsch erzählt? Gruß Ronni
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#737 MartinHoyer

MartinHoyer

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Geschrieben 05 September 2004 - 18:39

http://www.lavote.net/fbn/fbn.cfm Gebt da mal INTRAG ein. Von wegen Briefkastenfirma. Hier ist ein Beweis. Andere werden sicher folgen und das Kartenhaus der Intriganten wird einbrechen....

Das eine Abgleichsliste, die lediglich besagt, daß frühestens irgend am 20. Februar 2003 irgend jemand oder irgend etwas unter dem Namen Intrag Int'l bei einem behördlichen Vorgang auf Bezirksebene wahrgenommen wurde. Das geht auch mit einer Briefkastenfirma, ja sogar mit weniger als einer solchen. Wenn ich mich öfter mit einem Bauchladen in die Vineland Avenue stellen wollte, um Kirschen von meinem Hinterhofbaum zu verticken, wäre ich dort auch aufgeführt. Dort wird nichts geprüft und es gibt keinerlei Beweiskraft für oder gegen irgend etwas. Um genau zu sein, kassiert eine Sekretärin eine Bearbeitungsgebühr und tippt ein, was man ihr angibt.
Though my soul may set in darkness, it will rise in perfect light;
I have loved the stars too fondly to be fearful of the night.
(Sarah Williams: The Old Astronomer To His Pupil)

#738 Silvia

Silvia

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Geschrieben 05 September 2004 - 20:03

Hallo Geli, ich bin genau wie du der Meinung, dass unseriöse Firmen und Verlage aus dem Verkehr gezogen gehören. Nur verfüge ich über keinen Hausanwalt und werde mir auch keinen nehmen, um einen völlig aussichtslosen Privatkrieg zu führen. Mein Leben dreht sich nicht ausschließlich um Intrag und den Skandal und mir geht es so, dass mir die Sache zunehmend gleichgültig wird und ich versuche, mich neu zu orientieren. Dass Intrag nicht mehr für den Vertrieb tut als die Bücher bei Amazon anzubieten, wird auch dein Anwalt nicht ändern können. Und wer rennt schon zum Rechtsanwalt, Steuerberater usw. nur weil er mal eine oder zwei Geschichten in einer Wettbewerbsanthologie veröffentlicht hat? Allerdings sollte man sich wirklich überlegen, noch bei Wettbewerben mitzumachen, das gilt auch für unsere geplanten Projekte. Mir wird das fast zu gefährlich. Und ich finde, du schießt mit Kanonen auf Spatzten. Du musst auch akzeptieren, wenn andere von dem ganzen Intrag - Gezänke nichts mehr hören wollen. In ein paar Wochen spricht eh kein Mensch mehr darüber. Gruß Silvia

#739 Dathan

Dathan

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Geschrieben 06 September 2004 - 05:03

8 ct entspricht bei 30 Autoren einen Honoraranteil von rund 17%, und das ist weit über dem Durchschnitt, ebenso sind die 40% Autorenrabatt recht hoch.

Hallo Ronni, also, die Antho "Winterwelt" kostet bei Amazon 18,95 EUR. Bei 30 Autoren á 8 Ct. macht das für mich einen Honoraranteil von 12,6 %. So viel ist das nicht, und das ist auch nicht "weit über dem Durchschnitt". Die Auflage von John Sinclair ist sicherlich deutlich höher - aber so ein Heft liegt im Preis bei ca. 3 EUR. ;)

#740 Ronni

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Geschrieben 06 September 2004 - 09:04

@Dathanich hatte irgendwo einen Verkaufspreis von 14,95 gefunden, kann aber ein anderes Buch gewesen sein. Aber Honorare über 10% können nur ganz wenige Autoren bei hohen Hardcover-Auflagen rausschlagen. Kennst Du einen Verlag, bei dem 12% Durchschnitt sind?Gruß Ronni
Die Schlauheit des Fuchses basiert zu 90% auf der Dummheit der Hühner.

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#741 Gast_Asarjas_*

Gast_Asarjas_*
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Geschrieben 06 September 2004 - 11:26

Hallo,also so ganz komme ich hier nicht mehr mit. Darf ich, wenn ich irgendwo in einer Anthologie eine Geschichte veröffentlicht und die Bücher z.B. mit einem Autorenrabatt von 40 %, die Bücher jetzt nicht weiterverkaufen, z.B. auf Lesungen? Ich vermute mal, dass ich mir wegen dem Weiterverkauf eigentlich keine Gewerbekarte anschaffen muss, sondern dass es reicht den Gewinn (z.B. bei Intrag die bisher ausgezahlten Tantiemen) bei der nächsten Steuererklärung anzugeben.Bitte klärt mich auf, wenn ich falsch liege.Gruß und dankeAsarjas

#742 Dathan

Dathan

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Geschrieben 06 September 2004 - 11:27

Honorare über 10% können nur ganz wenige Autoren bei hohen Hardcover-Auflagen rausschlagen. Kennst Du einen Verlag, bei dem 12% Durchschnitt sind?

Hallo Ronni, Du kannst das Autorenhonorar, das ein einzelner Autor bekommt (i.d.R. 8-10 %), wenn er ein Buch veröffentlicht, nicht mit dem Gesamthonorar für alle Intrag Autoren vergleichen. Der einzelne Intrag Autor erhält bei "Winterwelt" gerade mal 0,42%. Ich habe schon in einigen Anthologien veröffentlicht. Die Honorare lagen zuwischen 10 - 200 EUR) Festpreis, ohne Umsatzbeteiligung. Für die 10 EUR, die der BLITZ-Verlag gezahlt hat, müßte INTRAG erst einmal 125 Bücher verkaufen. Viel mehr werden die Autoren auch nicht bekommen haben. So, wenn Du das jetzt mal vergleichst, was die Lesergesichte bei John Sinclair bringt (75 EUR = 937 INTRAG-Bücher), dann wirst Du mir wohl zustimmen, daß es deutlich bessere Veröffentlichungsmöglichkeiten gibt, als den INTRAG Verlag. Hinzu kommt, daß für die o.g. Honorare die Verlagshäuser jeweils nur das Recht zum Abdruck der Geschichte erwerben. Bei INTRAG sind ja für die 8 Ct. gleich alle Rechte weg! Reich werden kann man mit der Schreiberei sowieso nicht: aber man muß sein Talent ja nicht gleich verschleudern, oder?

#743 Gast_Asarjas_*

Gast_Asarjas_*
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Geschrieben 06 September 2004 - 11:32

Hallo,also irhendwie ist mein Posting weg, also nochmal.Darf ich jetzt als Autor, wenn ich zum Beispiel bei Intrag in Winterwelt eine Geschichte veröffentlicht habe und Bücher mit 40 % Autorenrabatt gekauft habe, diese z.B. bei Lesungen nicht weiterverkaufen?Und eigentlich müsste es doch reichen, den Gewinn, also die ausgezahlten Tantiemen, bei der nächsten Lohnsteuerabrechnung anzugeben. Oder muss ich jetz etwa einen Gewerbeschein beantragen?Bitte klärt mich aufGruß und dankeAsarjas

#744 Dathan

Dathan

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Geschrieben 06 September 2004 - 11:40

Darf ich jetzt als Autor, wenn ich zum Beispiel bei Intrag in Winterwelt eine Geschichte veröffentlicht habe und Bücher mit 40 % Autorenrabatt gekauft habe, diese z.B. bei Lesungen nicht weiterverkaufen? Bitte klärt mich auf Gruß und danke Asarjas

Hallo Asarjas, was steht denn in Deinem Autorenvertrag? Es gibt Verlagshäuser, die unterbinden diesen Wiederverkauf vertraglich. Lies einfach mal nach, was bei Dir drinsteht. Ich denke, wenn Du mal auf einer Lesung ein paar Bücher verkaufst, ist das (vorausgesetzt der Verlag genehmigt das) kein Problem. Wenn Du das allerdings regelmäßig machst, könnte man das als Gewerbe interpretieren. Ich wäre da vorsichtig. :D

Bearbeitet von Dathan, 06 September 2004 - 11:41.


#745 Gast_Gast_Asarjas_*

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Geschrieben 06 September 2004 - 11:49

Hallo Dathan,danke für Deine Antwort.Regelmäßig, tja, was ist nun regelmäßig?Also ist das mal wieder von Verlag zu Verlag verschieden... Eigentlich auf jeder Lesung werden Bücher verkauft. Wie handhaben das denn die anderen Intrag Autoren hier im Forum?Gruß und dankeAsarjas

#746 Ronni

Ronni

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Geschrieben 06 September 2004 - 12:56

Du kannst das Autorenhonorar, das ein einzelner Autor bekommt (i.d.R. 8-10 %), wenn er ein Buch veröffentlicht, nicht mit dem Gesamthonorar für alle Intrag Autoren vergleichen. Der einzelne Intrag Autor erhält bei "Winterwelt" gerade mal 0,42%. Ich habe schon in einigen Anthologien veröffentlicht. Die Honorare lagen zuwischen 10 - 200 EUR) Festpreis, ohne Umsatzbeteiligung. Für die 10 EUR, die der BLITZ-Verlag gezahlt hat, müßte INTRAG erst einmal 125 Bücher verkaufen. Viel mehr werden die Autoren auch nicht bekommen haben.

Auf der einen Seite ist diese Winzmargenabrechnung sowieso blödsinnig, weil sie für Verlag und Autor viel zu viel Arbeit macht, auf der anderen Seite ist für den Verlag erst mal egal, ob er einen Roman oder eine Anthologie macht, bei beiden muß er das absolute Honorar relativ gleich kalkulieren.

So, wenn Du das jetzt mal vergleichst, was die Lesergesichte bei John Sinclair bringt (75 EUR = 937 INTRAG-Bücher), dann wirst Du mir wohl zustimmen, daß es deutlich bessere Veröffentlichungsmöglichkeiten gibt, als den INTRAG Verlag.

da stimme ich Dir ohne jedwede Einschränkung zu. Aber trotz aller berechtigter Kritik an Intrag muß man ihnen doch zugute halten, daß sie die Autoren, was die prozentuale Umsatzbeteiligung angeht, nicht übervorteilt haben.

Hinzu kommt, daß für die o.g. Honorare die Verlagshäuser jeweils nur das Recht zum Abdruck der Geschichte erwerben. Bei INTRAG sind ja für die 8 Ct. gleich alle Rechte weg!

Gesetz des unwahrscheinlichen Falls, daß jemand die Filmrechte für eine Story bei Intrag erwirbt, wird Intrag nicht drum herum kommen, den Lizenzbetrag nach den Marktüblichen Regeln (bzw. entsprechend des Verlagsgesetzes) mit dem Autor zu teilen.

Reich werden kann man mit der Schreiberei sowieso nicht: aber man muß sein Talent ja nicht gleich verschleudern, oder?

nein, bestimmt nicht. Gruß Ronni
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#747 Ronni

Ronni

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Geschrieben 06 September 2004 - 13:10

@AsarjasDu darfst die steuerlichen- bzw. gewerblichen Aspekte nicht mit den Vertragsklausen von Intrag durcheinander bringen.Wenn Du regelmäßig gewerblich Bücher verkaufst, mußt Du das natürlich dem Finanzamt angeben und ab einem gewissen Volumen auch ein Gewerbe anmelden.Intrag könnte Dir vertraglich verbieten, Exemplare, die Du zu einem besonders günstigen Autorenpreis erwirbst, weiterzuverkaufen. Was Du mit Exemplaren machst, die Du aus anderen Quellen erhältst, geht Intrag einen feuchten Kehricht an. Wenn Intrag Dir den Weiterverkauf der Autoren-Exemplare nicht verbietet, mußt Du Dich zwar an die Buchpreisbindung halten, aber mehr Verpflichtungen, mal abgesehen von dem oben genannten Behördenkram, hast Du nicht. Du mußt genausowenig mit den anderen Autoren abrechnen wie eine Buchhandlung dies nicht muß.Gruß Ronni
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#748 Silvia

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Geschrieben 06 September 2004 - 17:42

Hallo allerseits, Intrag verbietet den Wiederverkauf der Bücher nicht, ganz im Gegenteil. Und ich denke, es ist generell üblich, dass Autoren auf Lesungen Bücher verkaufen. Natürlich muss man den Gewinn bei der Steuererklärung angeben, aber die anderen Autoren geht das gar nichts an, was Geli da schreibt, ist Unsinn. Mich interessiert aber mal was anderes. Im Allgemeinen hört man, dass andere Verlage bei Wettbewerben gar nichts bezahlen, nur ein bis zwei Freiexemplare, hier ist aber doch von teilweise sehr ansehnlichen Honoraren die Rede, und das nur für eine Kurzgeschichte. Was ist denn so das Übliche? Gruß Silvia

Bearbeitet von Silvia, 07 September 2004 - 09:48.


#749 Ronni

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Geschrieben 06 September 2004 - 17:58

hier ist aber doch von teilweise sehr ansehnlichen Honoraren die Rede, und das nur für eine Kurzgeschichte. Was ist denn so das Übliche?

wahrscheinlich werden jetzt 20 unterschiedliche Antworten von 10 Leuten kommen. Einen echten üblichen Wert bei Kurzgeschichten gibt es aber nicht, da kommen zuviele Parameter zusammen, von denen Genre, Auflage und Marktwert des Autoren nur drei sind. Du kannst aber davon ausgehen, daß das Honorar für Kurzgeschichten, abgesehen von wenigen, höherauflagigen Ausnahmen, eher ein Spesenersatz sind. Gruß Ronni
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#750 Gast_Gast_Asarjas_*

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Geschrieben 07 September 2004 - 05:19

Hallo Silvia,und hier die erste der Antworten. Ich habe jetzt 6 Kurzgeschichten veröffentlicht und lediglich bei Intrag dafür Geld bekommen. Bei allen anderen waren es Freiexemplarer oder ein hoher Autorenrabatt. Demnächst erfolgt eine ebook Veröffentlichung. Da könnte man mit Gewinn rechnen.Aber prinzipiell. Ich schreibe nicht, um damit Geld zu verdienen, sondern weil es mir Spaß macht. Solange ich ein Freiexemplar und evtl. Autorenrabatt bekomme ist alles in Ordnung, wenn noch ein bißchen Gewinn dabei rausspringt, umso besser. Aber wenn ich auch noch dafür bezahlen muss dass meine Geschichte erscheint, ich glaube, dann höre ich mit dem Schreiben auf.GrußAsarjas


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